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  #31 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 21:34
Benutzerbild von Mr.Burns
Hobbygriller
 
Registriert seit: 22.01.2012
Ort: Hamburg
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Zitat:
Zitat von bierwurst-Franken Beitrag anzeigen
Da ist man mal zwei Tage nicht im Büro und schon ergeht so ein einschneidendes Urteil (bzw. wird vom Versicherungsjournal veröffentlicht).

Danke Dir für die Info.

Aber gerne doch!! VersicherungsJournal rulez...
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  #32 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 07:04
Benutzerbild von AeroTwo
Vegetarier
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Münchener Osten
Standard

Tag,

als ich meinen Smoker gekauft habe, habe ich bei der HUK24 per Mail angefragt, ob er im Garten versichert ist.
Hier der Auszug aus der Antwort der HUK24:
"Die Erweiterung gilt für den einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln / -geräten. Werden die Sachen beschädigt oder zerstört, besteht kein Versicherungsschutz.

Gartenmöbel sind alle Möbel, die für die Verwendung im Garten entworfen sind (wie beispielsweise der Gartengrill). Gartengeräte sind alle Geräte, die zur Bearbeitung und Pflege des Gartens dienen, wie z.B. Spaten, Harke, Gartenschlauch, Rasenmäher etc. Keine Gartenmöbel bzw. Gartengeräte sind normale Möbel, die im Garten benutzt werden sowie Sachen, die der Verschönerung des Gartens dienen, wie z.B. Skulpturen, Gartenzwerge oder Glaskugeln."

Gruß AeroTwo
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  #33 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 07:09
Benutzerbild von Bugs
Schlachthofbesitzer
 
Registriert seit: 02.06.2010
Ort: Wein4tel
Standard

Zitat:
Zitat von fastride Beitrag anzeigen
Der kommt nur, wenn die Wand von oben bis unten mit Eiszapfen behangen ist !
Wenns ne Styroporfassaden ist brauchts kein Eis!
(So die Platten gut verklebt sind!)
__________________
Sportgeräte:
2x 57er,1x, 4x (Tendenz steigend)
Grüße aus dem Wein/4 !
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  #34 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 11:21
Benutzerbild von Mr.Burns
Hobbygriller
 
Registriert seit: 22.01.2012
Ort: Hamburg
Standard

Zitat:
Zitat von AeroTwo Beitrag anzeigen
Hier der Auszug aus der Antwort der HUK24:
"Die Erweiterung gilt für den einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln / -geräten. Werden die Sachen beschädigt oder zerstört, besteht kein Versicherungsschutz.

Gartenmöbel sind alle Möbel, die für die Verwendung im Garten entworfen sind (wie beispielsweise der Gartengrill).

Glück gehabt, aber ohne den erweiterten Zusatz bzw. die explizite Nennung des Grills würde es düster aussehen. Es gibt also doch grillfreundliche Versicherer...
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  #35 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 19:17
Fleischzerleger
 
Registriert seit: 27.07.2010
Ort: im Land der tausend Gräben
Standard

Manchmal ist das alles nicht so einfach, oder gerade einfach:

Diebstahl ist weiter nix wie "einfache Wegnahme".

Diebstahl - besonders schwerer Fall- liegt immer dann vor, wenn die entwendete Sache nicht einfach wegzunehmen war, sondern zur Tatvollendung zusätzliche Hindernisse zu überwinden waren, wie: Aufhebeln von Türen und/oder Schlössern, gewaltsames Entfernen des Diebesgutes (wenn es z.B. einbetoniert oder angeschraubt war und herausgerissen wurde), Durchtrennung von Ketten und Stahlseilen, um nur einiges zu nennen.

Die nächsthöhere Stufe wäre dann der Raub, der vollendet ist, wenn einer Person unter Gewaltanwendung und gegen deren Willen etwas abgenommen wird.

Zu beachten: Beim Taschendiebstahl wird zwar dem Geschädigten auch etwas gegen seinen Willen abgenommen, aber eben unbemerkt und dadurch ohne Gewaltanwendung. Andernfalls wieder Raub!

Da kann sich nun der oder die freuen, die ein Grillmonster ihr eigen nennen
__________________
Vom Brodt allein kann man nicht leben, es muss auch Wurst und Schincken geben!
auf einem Porzellanuntersetzer meiner Großmutter
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  #36 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 15:28
Benutzerbild von HMSmily
Vegetarier
 
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Niederkassel
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Naja, klein war mein Smoker nicht (im Vergleich zu ner Kugel z.B.) und leicht - im Vergleich zum Auslieferungszustand - auch nicht wirklich, da ein paar Steine im Innenraum für trägere Reaktionen auf Öffnen etc. sorgten. Und jetzt kommt das Beste: Die Räder fielen tatsächlich spätestens nach 3m ab. Die Einfahrt ist ca 10m lang ... Aber trotzdem: Wech isser! Ich hoffe den Dieb hat der Schlag getroffen als er gesehen hat das mehr als 50% nicht vom Schrotthändler "versilbert" werden, da diese Masse aus Stein und nicht Stahl war!

Gruß - Wolfgang
__________________
"Hör mal - die Grillen ..." - "Ich rieche nix!"
Mitglied der IG "SOG - Smoker Owners Group"
Mitglied der IG "LAMPEN TUN LEUCHTEN !"
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  #37 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 16:09
Benutzerbild von bierwurst-Franken
Grillkaiser
 
Registriert seit: 04.05.2009
Ort: Numbuk
Standard

Zitat:
Zitat von HMSmily Beitrag anzeigen
Naja, klein war mein Smoker nicht...
Gruß - Wolfgang

Sers Wolfgang,

ist das tatsächlich Dein Fall?

Wenn ja, dann poste doch bitte mal die Tarifbedingungen Deiner Hausratversicherung, nach denen der Versicherer die Leistung verweigert hat.

Oder deckt sich der Bedingungsteil mit der Urteilsbegründung: "Grill nicht versichert bei einfachem Diebstahl, wenn nicht explizit als Gartengerät benannt und diese bei einfachem Diebstahl versichert sind."

Zusätzlich ist es m.E. übel, dass es von Seiten des Hausratversicherers zu einem Prozess kommen musste.
__________________

Geändert von bierwurst-Franken (15.02.2012 um 16:37 Uhr)
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  #38 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 19:51
Benutzerbild von HMSmily
Vegetarier
 
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Niederkassel
HMSmily eine Nachricht über ICQ schicken
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Nein. Das ist nicht mein Fall. Aber es passt leider von der Aktualität her ... Denn mein Smoker wurde tatsächlich geklaut. Eine entsprechende Versicherung war erst garnicht abgeschlossen. Unter Anderem weil es ein Billigteil war und weil in dem Kuhkaff niemand sein Auto abschließt ...

gruß - Wolfgang
__________________
"Hör mal - die Grillen ..." - "Ich rieche nix!"
Mitglied der IG "SOG - Smoker Owners Group"
Mitglied der IG "LAMPEN TUN LEUCHTEN !"

Geändert von HMSmily (15.02.2012 um 19:55 Uhr)
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  #39 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 20:33
Benutzerbild von bierwurst-Franken
Grillkaiser
 
Registriert seit: 04.05.2009
Ort: Numbuk
Standard

Zitat:
Zitat von HMSmily Beitrag anzeigen
Nein. Das ist nicht mein Fall.
gruß - Wolfgang
Wäre auch zu witzig gewesen, den Fall mal en Detail diskutieren zu können.

Schade um Dein Sportgerät.

Ich mache mir am Land in der Regel aber auch keine Gedanken um so städtische Probleme wie Diebstahl.
__________________
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  #40 (permalink)  
Alt 21.02.2012, 08:38
Militanter Veganer
 
Registriert seit: 03.06.2008
Ort: Gäufelden
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Mein Tip hierzu wäre folgender:

Vor einem Schadensfall mit der Versicherung sprechen und falls der Grill nicht automatisch mitversichert ist, diesen dann explizit in die Hausratversicherung mit aufnehmen lassen. Es gibt ja eine Beratungsdokumentation in welcher z.B. auch "Besonderer Wünsche" des Versicherungsnehmers notiert werden.

Dann gleich ein paar Bilder und eine Wertschätzung an den Versicherungsvertreter übermitteln und dann gibts auch keine Probleme im Schadensfall.

Grad bei der Hausratversicherung ist es wichtig seine Hobbies und dazugehörige Geräte mit entsprechendem Wert anzugeben.

Viele Grüße
Jens
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