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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2005, 13:29
Grillkönig
 
Registriert seit: 04.02.2005
Standard Ist das erlaubt?

Frage an die Advokaten im Forum:

Darf ich dieses Teil:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...179922929&rd=1

in unmittelbarer Nähe der Grillecke(eigener
Garten) an einem Fahnenmast hissen?

Stillgestanden und praktifix
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  #2 (permalink)  
Alt 18.05.2005, 13:50
Grillkaiser
 
Registriert seit: 07.07.2004
Ort: Essen, wo sonst!?!
Standard

Meines Wissens ist die verboten, aber bin kein Jurist! Nimm doch lieber die vom GSV!!
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  #3 (permalink)  
Alt 18.05.2005, 13:56
Benutzerbild von Sturmhart
Vegetarier
 
Registriert seit: 16.08.2004
Ort: Hannover
Standard

ich glaub nicht, dass die verboten ist. die rechten laufen damit ja auch auf ihren demos rum. wenn sie verboten wäre und sie sie trotzdem benutzen würden, warum nehmen sie dann nicht gleich die hakenkreuzflagge ?
also würde ich rein logisch sagen, es ist erlaubt .... bin aber kein jurist.

außerdem wäre es mir etwas zu unangenehm die zu hissen ....
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 18.05.2005, 14:14
Benutzerbild von spessartjaeger
Grillkönig
 
Registriert seit: 07.08.2004
Standard

...solange die Fahne nicht aus Alufolie ist, bestehen aus GSV-Sicht keine Bedenken!
__________________
und eine Stimme sprach: "Lächele und sei froh, denn es könnte schlimmer kommen!"
und ich lächelte und ich war froh.
........und es kam schlimmer!
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  #5 (permalink)  
Alt 18.05.2005, 14:21
Benutzerbild von Heut gibt's Grillen
Dauergriller
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Erlanger Hinterland
Standard

http://www.recht-gegen-rechts.de/gesetze/gesetze11.htm
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  #6 (permalink)  
Alt 18.05.2005, 14:34
Grillkönig
 
Registriert seit: 04.02.2005
Standard

Wie die "Rechtsberatung" hier funzt, das ist doch.

wie sagte Hänschen Rosendahl Spiiiiiiiiiiiitze!

Zur Info:
Das war nur eine Allgemeinfrage, habe mit "Rechts" nichts aber
auch überhaupt nichts am Hut, NULLKOMMANULL.

Aber die Bundes,-Hessen oder Europafahnen sind doch langweilig.

Aber die GSV-Flagge das wäre was,
Wo ist das gute Stück zu sehen?

rührt euch, und praktifix
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  #7 (permalink)  
Alt 18.05.2005, 14:56
.
Gast
 
Standard

...
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  #8 (permalink)  
Alt 18.05.2005, 15:54
Benutzerbild von Heut gibt's Grillen
Dauergriller
 
Registriert seit: 04.04.2005
Ort: Erlanger Hinterland
Standard

Zitat:
Zitat von Praktifix
Aber die Bundes,-Hessen oder Europafahnen sind doch langweilig.
Fahnen finde ich generell etwas öde - kann mich auch nicht für Ferrarifahnen im Garten begeistern.

ABER: Wie wäre es mit einer Fahne in Steakform?

Das wär doch ein Statement.....

HGG
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  #9 (permalink)  
Alt 18.05.2005, 15:56
Benutzerbild von Mr. Pink
Messer-Guru
 
Registriert seit: 01.01.2005
Ort: Göttingen
Mr. Pink eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Wie jeder der Kollegen weiss, muss man in Deuschland sehr vorsichig sein mit so etwas; uns hat sogar mal ein Polizist angehalten, der meinte, das durchgestrichene Hakenkreuz wäre auch eine abgewandelte Form des Hakenkreeuzes und sei damit verboten. Natürlich völliger Schwachsinn sowas, aber sensible Themen erfordern eine transjuristische Sensibilität.

Rechtlich gesehen gelten hier §86 und §86a StGB;
diese besagen eindeutig, dass die "Propagandamittel von
"1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei
oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist,
daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung
richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie
Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen
Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den
Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen
einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen," verbreitet oder zur Schau stellt (§86 StGB Abs. 1) wird entsprechend der Grundsätze und nachfolgenden Reglungen im §86a bestraft.

Da die "Reichskriegsflagge" keine exolizite Verbindung zum dritten Reich oder einer der Organisationen desselbigem hat, muss der gewollte Bezug des Besitzers der Fahne auf ebendiese nachgewiesen werden, damit zitierter §86 StGB wirksam wird.


Konklusion: Wenn du dir die Flagge so in den Garten hängst, wirst du keine Probleme bekommen; sollte trotzdem Verdacht auf oben beschriebenen persönliche Bezugnahme auf das dritte Reich bestehen und du stellst dich im Gespräch als gemäßigter Bürger dar, der lediglich die Fahne schön findet, kann dir nichts passieren. Solltest du aber eine Hakenkreuzflagge daneben hängen ist der Bezug eindeutig gegeben und du bekommst wegen beidem Ärger.
__________________
Interpunktion und Orthographie dieses Posts sind frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

Grillort: Münster, die lebenswerteste Stadt Deutschlands
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  #10 (permalink)  
Alt 18.05.2005, 17:00
Benutzerbild von Admin
BOFH
 
Registriert seit: 09.07.1974
Ort: Altusried
Standard

Dann mache ich mal eine GSV-Flagge

BIs bald
__________________
Die Arbeit läuft Dir nicht davon, wenn Du Deinem Kind den Regenbogen zeigst.
Aber der Regenbogen wartet nicht, bis Du mit der Arbeit fertig bist.

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