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Frage an die Advokaten im Forum:
Darf ich dieses Teil: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...179922929&rd=1 in unmittelbarer Nähe der Grillecke(eigener Garten) an einem Fahnenmast hissen? Stillgestanden und praktifix
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Wie die "Rechtsberatung" hier funzt, das ist doch.
wie sagte Hänschen Rosendahl Spiiiiiiiiiiiitze! Zur Info: Das war nur eine Allgemeinfrage, habe mit "Rechts" nichts aber auch überhaupt nichts am Hut, NULLKOMMANULL. Aber die Bundes,-Hessen oder Europafahnen sind doch langweilig. Aber die GSV-Flagge das wäre was, Wo ist das gute Stück zu sehen? rührt euch, und praktifix
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Zitat:
ABER: Wie wäre es mit einer Fahne in Steakform? Das wär doch ein Statement..... HGG |
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Wie jeder der Kollegen weiss, muss man in Deuschland sehr vorsichig sein mit so etwas; uns hat sogar mal ein Polizist angehalten, der meinte, das durchgestrichene Hakenkreuz wäre auch eine abgewandelte Form des Hakenkreeuzes und sei damit verboten. Natürlich völliger Schwachsinn sowas, aber sensible Themen erfordern eine transjuristische Sensibilität.
Rechtlich gesehen gelten hier §86 und §86a StGB; diese besagen eindeutig, dass die "Propagandamittel von "1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist, 2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist, 3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder 4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen," verbreitet oder zur Schau stellt (§86 StGB Abs. 1) wird entsprechend der Grundsätze und nachfolgenden Reglungen im §86a bestraft. Da die "Reichskriegsflagge" keine exolizite Verbindung zum dritten Reich oder einer der Organisationen desselbigem hat, muss der gewollte Bezug des Besitzers der Fahne auf ebendiese nachgewiesen werden, damit zitierter §86 StGB wirksam wird. Konklusion: Wenn du dir die Flagge so in den Garten hängst, wirst du keine Probleme bekommen; sollte trotzdem Verdacht auf oben beschriebenen persönliche Bezugnahme auf das dritte Reich bestehen und du stellst dich im Gespräch als gemäßigter Bürger dar, der lediglich die Fahne schön findet, kann dir nichts passieren. Solltest du aber eine Hakenkreuzflagge daneben hängen ist der Bezug eindeutig gegeben und du bekommst wegen beidem Ärger.
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Interpunktion und Orthographie dieses Posts sind frei erfunden. Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt. Grillort: Münster, die lebenswerteste Stadt Deutschlands |
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