| Off-Topic Da kommt alles rein, was hier sonst nirgends reinpasst |
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So, diesen Schrieb hab ich mal bekommen:
------------------------------------------------- Sehr geehrte Damen und Herren, wir vertreten die Ebay GmbH mit Sitz in Dreilinden in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert.Genaue Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang. Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 83931744 geschehen. Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu. Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 527 Euro. Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden. Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 05.11.2008 - 18:00 Uhr bei uns eingehend. Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können. Mit freundlichen Grüßen, Günter Frhr. v. Gravenreuth Rechtsanwalt • Dipl.-Ing. (FH) Marktstraße 14 Münchener Freiheit 80802 München --------------------------------Briefende------------------------------ Ich hab einfach gar nix gemacht. Die Artikelnummer existiert nicht. Der genannte RA ist für dubiose Abmahnwellen bekannt. Interessant ist aber, dass in der Anlage der e-Mail eine .pif Datei verborgen war. Also mal in den Quarantäne-Container verschoben und abgewartet. Vor kurzem kam wieder sowas ähnliches: ------------------------------------------------- Sehr geehrte Damen und Herren! Die Anzahlung Nr.223937667273 ist erfolgt Es wurden 9868.00 EURO Ihrem Konto zu Last geschrieben. Die Auflistung der Kosten finden Sie im Anhang in der Datei: Rechnung. Alle unsere Rechnungen sind mit einem Sicherheitszertifikat versehen - der ist für Sie nicht von Bedeutung Regel Inkasso GmbH & Co. KG Fredeburger Str. 21 33699 Bielefeld Postfach 51 20 05 33698 Bielefeld Tel.: 0521 93212-0 Fax: 0521 92412-15 AG Bielefeld HRA 13169 Steuer-Nummer: 349/5749/0377 Komplementärgesellschaft: Regel Verwaltungs-GmbH AG Bielefeld HRA 34932 ---------------------------------Briefende-------------- Und schon wieder irgendwelche blödsinnigen Anhänge dabei. Ich hab nix geöffnet und das Ganze wieder ignoriert. Von meinem Konto geht nix ab. Das überwache ich mittlerweile laufend. Wie beurteilt ihr nun diese Schreiben? Ist das was Thomas da gekriegt hat ähnlich oder ist das was ganz anderes? |
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Ne das ist einfach nur Müll (spam) und wahrscheinlich noch der ein oder ander Virus im Anhang.
Aber was Thomstone bekommen hat ist real und nicht mit dem zu vergleichen. Grillschlurch |
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Hmmmm, diese komischen Abmahnungen per e-mail würde ich auch ignorieren.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass die Zustellung der Abmahnung per mail vor irgendeinem Gericht Bestand hat. Sehe das so wie Stefan. Ist einfach Spam. Kommt sowas aber per Post und man wird direkt angeschrieben mit vollständiger Adresse usw. kann ein Ignorieren Folgen haben s.o. Interessant wäre natürlich die Sache abzuwarten und zu sehen, wie es in einem dann folgenden Gerichtsverfahren weitergeht. Aber wie gesagt, wenn man nicht sicher ist, ob die Abmahnung nicht doch rechtmäßig ist, ist das saugefährlich. Vllt. hat ja auch jemand ohne Zustimmung über Deinen Rechner oder Dein WLAN-Netz irgendwas gezogen, dann bst Du erstmal der, welcher haftbar ist. Die Beweislast wird dann in aller Regel bei Dir liegen, schätze ich mal.
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Gruß Thomas Mitglied der Äppelwoigäng aka GSV-Stammtisch Südhessen |
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jaja, das ist real.
also, nach mehrmaligem lesen.. ich soll eine Crack datei für das spiel call of jurez in einem peer to peer netz verbreitet haben. 2006 ! ich habe einen termin mit mienem anwalt, der kannte das schon und sagt: die spielen mit der angst der leute. komisch, selbst wenn ich sowas verbreitet hätte !!! HÄTTEEEE ist doch eine crackdatei nicht urheberrechtlich geschützt ?? spinnen die ? Angst hatte ich beim öffnen des briefes schon, das hat funktioniert. beim längeren nachdenken ...... beruhige ich mich.... die unterlassungserklärung nicht zu beachten könnte fatal sein, sagt mein anwalt. was fürn schaiss !! ich hab ne 8 jährige tochter, klar kann die hier tippen wenn ich arbeite.... man man man....... Übrigens, der erste anwalt mit den ich gesprochen hatte wollte 170,00 Euro plus mwst..... meiner würde es als beratungsgespräch sehen und das bezahlt die rechtschutz versicherung.... das kann jeden von euch treffen .... und nun beweist das gegenteil.... die gehören bestraft !
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Zitat:
Bist nicht der Erste, der son Mist bekommt und wahrscheinlich auch leider net der letzte. Lass es Deinen RA klären und reg Dich nicht auf, hilft eh nix 8)
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Gruß Thomas Mitglied der Äppelwoigäng aka GSV-Stammtisch Südhessen |
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Zitat:
auf keinen fall sollte man sich daher auf irgendwelche antworten aus internetforen oder den guten rat eines freundes verlassen. sicherlich ist es so, dass es viele schwarze schafe in diesem bereich gibt, die abmahnungen quasi als wurfsendung verschicken, auf die man dann am besten garnicht reagiert. andere wollen angebliche ansprüche aus angeblichen verträgen geltend machen. da sollte man z.b. lieber drauf eingehen, deutlich machen, dass es nicht zum vertragsschluss gekommen ist und gleichzeitig hilfsweise anfechten. das problem ist, solche fälle mit sicherheit zu erkennen. und dann muss man immernoch die richtige entscheidung treffen, wie man sich nun verhalten soll. ich würd da auf nummer sicher gehen. grundsätzlich gilt: wenn auch nur der kleinste verdacht bestehen sollte, dass an "so einer sache" was dran sein könnte, sollte man das im vollen umfang einem fachmann vorlegen und den das ganze beurteilen lassen. |
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Nur damit wir vom Gleichen reden: Thomstone hat Post (Briefpost?) bekommen.
Meine Schreiben sind per e-Mail reingekommen. Würde ein seriöser Anwalt sowas per e-Mail schicken? Ich denke mal nicht... Daher lasse ich die Schreiben unbeachtet. Bei einem richtigen Brief ist das vermutlich eher echt. |
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