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Gasgrill in Räumen nutzen?!

kleffi

Dauergriller
Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Nutzung von einen Gasgrill in einen Sportheim.

Also wir haben vor einen Gasgrill im Sportheim zu benutzen, auf Dauer!

Bevor jetzt einer kommt und sagt wie doof sind die den! Wir wissen das es wohl im Grunde nicht genehmigt werden kann unter normalen Bedingungen.

Aber!!!!!

Der Raum hat eine Frischluftanlage und über dem Grill soll eine Edelstahlhaube von 2000x150 cm mit starken Abluftmotor und Fettfilter montiert werden. Des weiteren steht der Grill komplett in einen Bereich wo im Umkreis von 2 mtr. nichts brennen kann. Fliesen und Natursteine!!!!

Als Schutz vor falscher Bedienung bezüglich der Gasregler soll ein sehr gutes Gasmeldealarmgerät mit zusätzlicher Erdgasabschaltung im Boden des Grills montiert werde. Und auch noch 2 weitere Gas und Kohlenmoxidwarngeräte montiert werden.

Sollte also mal die Flamme aus welchen Grund auch immer mal ausgehen, wurde der Melder Alarm schlagen und die Gasleitung direkt am Grill absperren.

Was meint Ihr bzw. vielleicht ein Fachmann (Gas Installationsmeister) der hier im Forum ist.

Darf man machen oder nicht?

Gruß Kleffi
 
Es gibt Grills die für die Indoornutzung zugelassen sind.
Schau mal in Gastronomiesektor....
Einen normalen Gartengasgrill darfst Du nicht in geschossenen Räumen nutzen.
Dies steht ausdrücklich in den Handbüchern....es würde keinen Versicherungsschutz oder ähnliches geben.
Von der Herstellerseite verfallen alle Ansprüche. Völlig egal was Du aussenrum bastelst.
 
Im Prinzip sag ich mal müsste das theorethisch funktionieren.
Einen oder mehrere Gasherde hast du auch in einem geschlossenen Raum z.B. Großküche. Die Frage ist die Zulassung eines solchen Gerätes für die Indoor-Nutzung....
 
Hmm, ich kann da jetzt inhaltlich nicht viel beitragen. Aber so ein Vereinsheim ist rechtlich auch etwas anderes als ein freistehendes Einfamilienhaus. Ich würde mal mit den entsprechenden Institutionen sprechen (denke die örtliche Feuerwehr ist da ein guter Ansprechpartner).
 
Die Feuerwehr hat hier gar keine rechtliche Handhabe.
Hier spielt die Zulassung zum Betrieb in geschlossenen Räumen und eine Gewerbezulassung eine Rolle.

Ob der Gartengrill mit geringem Risiko betrieben werden kann steht erst in zweiter Linie zur Debatte.

Ein 20 Jahre altes Auto fährt, aber kommt es durch den TÜV ?


Es geht hier um mehrere Punkte.



Betriebssicherheit
Arbeitsschutz
Brandschutz
Unfallverhütung

Welcher Gartengasgrill erfüllt diese Bedingungen unter gewerblichen Vorraussetzungen ?

KEINER !
 
20 Jahre... ich bin schon weit über 50 und noch zugelassen. Mit TÜV.;)
Motor läuft. Maschine funktioniert.:D Also keine Frage des Alters.
 
Naja, ob die Feuerwehr eine rechtliche Handhabe hat oder nicht...sie ist, denke ich, ein guter Ansprechpartner, gerade wenn man mit offenem Feuer in einem öffentlich zugänglichen Raum hantiert. Aber ich versteife mich nicht darauf! Wenn du sagst, er kann den Grill ohne Bedenken benutzen, nehme ich das klaglos hin.
 
Naja, ob die Feuerwehr eine rechtliche Handhabe hat oder nicht...sie ist, denke ich, ein guter Ansprechpartner, gerade wenn man mit offenem Feuer in einem öffentlich zugänglichen Raum hantiert. Aber ich versteife mich nicht darauf! Wenn du sagst, er kann den Grill ohne Bedenken benutzen, nehme ich das klaglos hin.

Und wenn dann was passiert, nimmst Du die Schadensforderungen der Geschädigten dann auch klaglos hin ?
Denn die werden ohne Versicherungsschutz kommen !

Ist n heikles Thema, macht Ihr mal........mehr als warnen kann man nicht.
 
Und wenn dann was passiert, nimmst Du die Schadensforderungen der Geschädigten dann auch klaglos hin ?
Ähm, jetzt bin ich baff. Ich hatte meinen Beitrag so gemeint: 'Nimm das mal nicht so leicht, gerade bei einem öffentlich zugänglichen Bereich' und habe deinen so verstanden: 'Easy going' Ich würde einen Teufel tun und einen Grill in einen Vereinsheim integrieren, ohne das vorher mit der entsprechen Institution (die ich nicht kenne, wohl nicht die Feuerwehr) zu klären!
 
Es wurde nur eine Frage gestellt. Warum denn dann mit Kanonen auf Spatzen schießen. Kleffi zeigt sein Verantwortungsbewusstsein doch schon durch diese Frage und wird bestimmt nicht ohne vorherige Abklärung Verbotenes oder Illegales tun.
Ich bin auch schon weit über 50 (fast 60) habe aber keine sichtbare Plakette! Ob ich noch durch den TÜV komme?...Fragt meine Frau!:D
Die Bremsbeläge funktionieren noch aber die Beschleunigung lässt nach!
 
Hallo,

wir wollen auf keinen Fall was machen was verboten ist! Deswegen ja auch die Gedanken zu den vielen Sicherheitsmaßnahmen.

So eine Gasabschaltung über Melder ist sogar für den Gastrobetrieb zugelassen, aber für die Heizung usw. Vom Grill steht das expelzieht nichts.

Die Gaslavagrills aus dem Gatrobereich kenne ich, aber die erfüllen nicht unseren Vorstellungen. Diese haben zb. keine habe usw. Sind auch optisch richtig übel.

Der Witz ist bei den Dingern das die von der Qualität auch nicht wirklich sicher sind, sehr dünnes Blech, viel Leistung.

Das einzige was die haben ist wohl eine Sicherheitseinrichtung, die ohne Flamme dafür sorgt das ganz schnell der Gasfluss abschaltet.
Aber sonst können die einen guten BBQ Grill nicht das Wasser reichen.

Gruß Kleffi
 
Hi,

danke für die Info!

Gruß Kleffi
 
Hallo ?

Ich habe lediglich aufgeführt warum es kritisch ist einen Haushalts/Gartengrill in einer Gastro-Küche zu nutzen.
Sicher ist unter bestimmten Voraussetzungen der Betrieb eines solchen Grills möglich, aber halt nicht zulässig.
Alleine die Gefahr eines Fettbrandes bei vernachlässigter Reinigung ist nicht unerheblich....
Es war nicht mein Wunsch irgend jemanden etwas zu unterstellen.

Ignoriert einfach was ich gepostet habe denn scheinbar habe ich, trotz Berufserfahrung als Koch, doch zu wenig Ahnung von dem Metier.

Trotz Allem wünsche ich viel Spass bei Eurem Projekt.



PS: Eins noch, der Grill soll ja, wie beschrieben, dauerhaft dort betrieben werden. Ich bitte zu bedenken, dass im Schadensfall auch der, der den Grill dort installiert hat und nicht nur der Betreiber in Haftung genommen werden kann. Ich gehe halt immer vom Schlimmsten was passieren kann aus. Auch dafür entschuldige ich mich am Besten gleich :patsch:
 
Würde ich vor dieser Entscheidung stehen, würde ich mich an den Gastronomiehandel wenden.
Dort wird man wohl die Infos erhalten die man benötigt.
 
Ganz unabhängig von der Machbarkeit eines Indoorgrills - und die gibt es sicher (mit entsprechender Haustechnik zur Absaugung) siehe Weber Grillseminare in den Filialen - ist die Sache ein baurechtliches Thema. Denn wenn in dem Vereinsheim nicht bereits eine Küche mit offenen Brennstellen und dass entnehme ich dem Anfangsbeitrag nicht, genehmigt ist, so bedarf es hier eines Bauantrags bzw. Nutzungsänderungsantrags mit (je nach Bundesland) einem entsprechenden Brandschutzkonzept oder einer brandschutztechnischen Stellungnahme. Erfolgt das nicht, so hat man 1. einen Schwarzbau und 2. (wie schon erwähnt) keinen Versicherungsschutz. Von den strafrechtlichen Folgen, wenn etwas passiert, mal ganz abgesehen.

Also erster Schritt: Blick in die aktuelle Baugenehmigung, am Besten mit fachlich versierter Unterstützung. Und erst dann einen Grill kaufen ;)
 
Hallo Doge,

alles ist gut! Es ist Ok das du bei so einer doch ungewöhnlichen Frage ganz klar deine Gastronomieerfahrungen als Koch auf den Tisch legst.
Aber ich denke du hast gelesen das wir uns schon intensive Gedanken um die Sicherheit gemacht haben. Und die frage hier im Forum haben wir ja aus dem Grund gestellt um eventuell einen Tip zu bekommen wie man das ganze Auflagen bzw. Gesetzes konform bauen kann. Ohne diese Genehmigung werden wir das nicht machen aus den besagten Gründen wie Versicherung, persönliche Haftung usw.

Hallo D.D,

habe ich versucht! Die kommen in dem Bereich nicht mit Infos rüber und verweisen immer auf die Gastrolavasteingrills wie sie in Teamhäusern benutzt werden.
Ich denke die haben Angst bei so einen Thema Infos zu geben.

Hallo MaxP,

du hast mit der baurechtlichen Sache bezüglich Nutzungsänderung 100% recht, nur über diesen Weg geht das. Wenn man es ohne Genehmigung macht kann es Geldstrafen bis 500.000 Euro geben und auch vielleicht eine Rückbau erfolgen.

Wir werden das nur machen, wenn auf allen Papieren ein Stempel ist.

Erstmal schönen Dank für Eure Bedenken, Tips und Hinweise. Wenn jemanden noch was einfällt immer her mit Euren Gedanken zu diesen Thema.

Gruß Kleffi
 
ich würds lassen
:hmmmm:Warum? Es bedarf halt nur einer Planung und einer Genehmigung und ich habe den Fred so verstanden, dass das Thema durchaus ernst und professionel angegangen werden soll. Es stellt sich doch daher nur die Frage der Herangehensweise.

Ich wünsche viel Erfolg bei dem Projekt und erwarte Fotos von der fertigen Küche:sun:
 
ich würds lassen

Nein, werden wir nicht! Es sei den wir dürfen auf keinen Fall.

Wenn ich mir was in den Kopf gesetzt habe versuche ich auch alles um es umzusetzen. Natürlich immer im Rahmen der Vorschriften!

Gruß Kleffi
 
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