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Angelschein nicht mehr notwendig?

Vielen Dank für eure Infos. Da sind die Perspektiven doch gar nicht mal so schlecht :thumb1:
 
Angeln ist in Deutschland nur mit gültigem Fischereischein erlaubt! Auch private Angelteiche sind davon nicht ausgeschlossen!!
Wie der Betreiber das handhabt ist eigentlich nicht seine Sache. Der Pächter stellt gegen Gebühr eine Erlaubnis zum Fischfang in seinem Gewässer aus. Grundlage dieser Erlaubnis ist aber auch der Fischereischein.
Ohne diesen darfst Du in D nicht angeln.
(Ost- und Nordsee gehen glaube ich ohne)

Grüße

Wenn Du zwischen 14?? und 18!! bist gibt es einen Jugendfischereischein der zur Ausübung der Fischerei im Beisein Erwachsenen mit gültigem Fischereischein angeln darfst.
Fischereierlaubnisschein gibt es nur bis 16
 
Hallo Ihr,

ich war früher häufiger an einem Forellenteich angeln. Dort ist das ja ohne Angelschein möglich. Nun habe ich gehört, dass man sich eine Fischreierlaubnis besorgen kann? Ohne Angelschein angeln? Das ist möglich?

Ich komme aus Niedersachsen/Hannover und würde mich doch sehr wundern/freuen, wenn das ginge. Habt ihr da Erfahrungen?

Gruss

BB
Hallo BaconBrother, schau mal unter : http://buergerservice.niedersachsen...91&AREAID=8663337&SEARCHLETTER=A&OUID=9437928
da sollten eigentlich alle fragen beantwortet werden.Viel spass :fisch::fish:
 
Zumindest in S.-H. Und MV kann man einmal pro Jahr einen Urlaubsfischereischein erwerben (28 Tage gültig), auch ohne gültigen Jahresfischereischein.
 
Was ich nicht ganz verstehe ist. Nord und Ostsee geht ohne? Haben die Fische da andere Rechte? Oder, Fische zweiter Klasse?
 
Zumindest in S.-H. Und MV kann man einmal pro Jahr einen Urlaubsfischereischein erwerben (28 Tage gültig), auch ohne gültigen Jahresfischereischein.
Schleswig-Holstein
Urlaubsfischereischein: kostet 10€ und ist 28 Tage gültig, Erstabgabe + 10€ Fischereiabgabe kann 3 mal erstellt werden. + Erlaubnischschein für das jeweilige Gewässer (wenn nicht im Meer gefischt wird.) Quelle: http://www.schleswig-holstein.de/ME...12_neu/0612/MELUR_120629_Fischereischein.html
Mecklenburg-Vorpommern
zeitlich befristeten Fischereischein: kostet 24€ (incl. Fischereiabgabe) und ist 28 Tage gültig, kann mehrfach für 13€ verlängert werden. + Erlaubnischschein für das jeweilige Gewässer (wenn nicht im Meer gefischt wird.) Quelle: http://www.lallf.de/touristenfischereischein.284.0.html
 
Moin,

Was ich nicht ganz verstehe ist. Nord und Ostsee geht ohne?

teilweise, die Küstengewässer von Niedersachsen sind ohne Fischerei- und Fischereierlaubnisschein beangelbar.

Nds. FischG
§ 16
(1) In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei.

§ 57
(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft ( §§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.
 
Vorsichtig, auch zusätzlich zu den Urlauberscheinen gibt es an der Küste zusätzliche Angelscheine für bestimmte Küstenstreifen .... aufgepasst dass man nicht mit den Urlauberscheinen in solche Gegenden gerät.

Für den Bereich Lübeck gibt es neben dem Jahresfischereischein noch weitere zusätzliche Erlaubnisscheine für Lübecker Bereiche, die bis an die Steilufer an der Küste reichen.

Zur Sicherheit vor Ort genau erkundigen bevor es irgendwie teuer wird.
 
Moin,
teilweise, die Küstengewässer von Niedersachsen sind ohne Fischerei- und Fischereierlaubnisschein beangelbar.

Nds. FischG
§ 16
(1) In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei.
Frei bedeutet nicht das man keinen Befähigungsnachweis (Fischereischein) mit sich führen muss, es bedeutet nur das man keinen Erlaubnisschein für die Küstengewässer und die als Küstengewässer geltenden Gewässer gemäß der Anlage 1 http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexso...71643174&chosenIndex=Dummy_nv_6&xid=173034,76 gelten benötigt.
 
Moin,

Frei bedeutet nicht das man keinen Befähigungsnachweis (Fischereischein) mit sich führen muss, es bedeutet nur das man keinen Erlaubnisschein für die Küstengewässer und die als Küstengewässer geltenden Gewässer gemäß der Anlage 1 http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexso...71643174&chosenIndex=Dummy_nv_6&xid=173034,76 gelten benötigt.

doch, in Niedersachsen braucht man sowieso keinen Fischereischein. Für den Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen reicht das Prüfungszeugnis.

Frei bedeutet in diesem Fall, dass man nur seinen Personalausweis mitzuführen hat.

Nds. FischG
§ 57

(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft ( §§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.
 
Das ist wirklich interessant, ist das eine neuere Regelung? Denn ich wurde in der Nähe von Dangast vor ca. 7 Jahren sehr quer von einem kontrollierenden Polizisten angemacht (mit genau auf diesen von Dir genutzten Verweis), da ich meinen Fischereischein im Hotel liegen gelassen hatte. Ich musste am nächten Tag auf dem Revier erscheinen und den Schein nachreichen :mad: vor allem war das ärgerlich da ich eigentlich früh morgens nach Hause fahren musste.
EDIT: einen Personalausweis besitze ich nicht, habe aber immer einen Reisepass dabei - auch damals

Gruß
Imhotep
 
Moin,

...einen Personalausweis besitze ich nicht, habe aber immer einen Reisepass dabei - auch damals

das wird es gewesen sein. Es ist laut Gesetz kein gültiges Ausweisdokument sondern der Personalausweis gefordert. In diesem steht im Gegensatz zum Reisepass auch deine aktuelle Adresse.





... ist das eine neuere Regelung?

Laut einer Ministeriumsanfrage (Anglerboard) seit 1982:

Ich habe diese Frage mal beim Ministerium gestellt und diese Antwort bekommen:


Gemäß § 16 des Niedersächsischen Fischereigesetzes (Nds. FischG) ist in den Küstengewässern der Fisch- und Krebsfang frei. Küstengewässer (im Sinne des Wasserrechts) sind - verkürzt dargestellt - das Küstenmeer und die in der Anlage 1 zum Nds. FischG aufgeführten Gewässer. Die Fischereischeinpflicht für die Küstengewässer ist nach dem Gesetz über den Fischereischein ab dem 01.01.1982 entfallen.

§ 57 Nds. FischG besagt, dass ein Fischereischein oder ein Personalausweis auf Verlangen dem Polizeibeamten ... vorzulegen ist. Daraus ergibt sich, dass der Fischereischein hier lediglich der Identitätsfeststellung dient. Verpflichtend ist der Fischereierlaubnisschein, da ohne diesem der Verdacht der Fischwilderei (§ 293 StGB) im Raume steht. Als Beispiel für eine Fischereischeinpflicht führe ich hier § 5 Absatz 1 des Hamburgischen Fischereigesetzes an: "Wer den Fischfang ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeins ... sein. Der Fischereischein ist beim Fischfang mitzuführen und auf Verlangen den zur Fischereiaufsicht befugten oder den Polizeivollzugsbeamten vorzuzeigen". Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt aber lediglich eine Ordnugnswidrigkeit dar.
Da in anderen Bundesländern eine Fischereischeinpflicht besteht, ist der Erwerb für die Einwohner Niedersachsen notwendig, die in anderen Bundesländern fischen wollen. Diese Voraussetzung schafft § 59 Nds. FischG.
Aus fischereirechtlicher Sicht ist es folglich nicht erforderlich, einen Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein für die Küstengewässer zu besitzen. (Ausnahme: Weser aufgrund eines bestehenden Fischereirechts!) Im Geltungsbereich des Seefischereigesetzes (SeeFischG) gilt dies nicht für die erwerbsmäßige Fischerei - siehe § 1 a Absatz 1 SeeFischG. Tier- und naturschutzrechtliche Einschränkungen finden hier keine Bewertung - ich verweise aber auf das Gesetz über den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer".
 
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