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Erinnerung im neuen Jahr - Urheberrecht

Ziemlich heftige Nummer was die da machen.
Aber auch ziemlich schade, dass der "IT Experte" von Tuning spricht und nicht einfach die Fakten auf den Tisch legt.
Das sich Google das Ranking bezahlen lässt ist zwar kein Geheimnis aber den meiste Leuten eben doch nicht bekannt.
 
Is' ja der Hammer. :o
Hab' "Marions Kochbuch" (darf man den Namen überhaupt verwenden? ;)) blitzartigst aus meinen Favoriten/Lesezeichen gelöscht, damit mir nich' aus Versehen auch mal so was passiert.

Viel Spaß noch heute
Martin
 
Das ist wie im Straßenverkehr.... wer nur teilnimmt, steht schon mit einem Bein im Knast........

.... schon verlinken auf eine andere Seite ist bedenklich......

Also nur noch eigene Fotos. Am Besten ohne Personen drauf. Und kein Bezug zur genauen Örtlichkeit.

Ich war gestern um 08:54 Uhr kurz bei N24 zu sehen ( :DS: protz!) und musste auch unterschreiben, dass ich die Abmahnrechtsanwälte nicht von der Kette lasse.....

Grüße

Christian
 
Hi zusammen,

Bilder direkt zu verlinken, also einzubetten ist ja nicht gestattet, ist auch gut so.
Wie ist es aber mit einem Link, welcher dann zu diesem Bild führt?
Wie ist das rechtlich geregelt?

LG + Danke
Micha
 
Wer Bilder kopiert, grillt auch mit Jehova und frisst kleine Kinder.:DS:

Wie QBorg schon sagte lieber selber die Fotos machen. Dann hat man mehr Geld für Sportgeräte und Vergrillungen übrig.
 
Zum Jahreswechsel möchte ich das nochmal hochholen.

Leute, bitte haltet euch an die Einhaltung des Urheberrechts, v.a. was Bilder angeht.
In den letzten Tagen haben wir in diversen Threads wieder viele z.t. auch mit (c)-Vermerken und Wasserzeichen versehene Bilder gelöscht.


Wir wollen Euch die Kosten und uns den Stress ersparen.

Danke für euere Mithilfe!!!

:prost:
 
Mal was von mir zu dem Thema.
Ein Bild reicht aus um euch eine Abmahnung in Höhe von ca 200-500€(nach oben offen) zu schicken.
Ihr habt da auch keine Chance vor Gericht zu gewinnen! Im Gegenteil, ihr tragt dann auch noch die Gerichtskosten etc.

Falls ihr mal eine gerechtfertigte Abmanhung bekommt, könnt ihr nur hoffen das die Gegenpartei einem Vergleich zustimmt, das kann dann die Kosten etwas drücken.
 
Wird ja noch interessanter. Wer weis denn überhaupt ob er eigene Rechte am eigenen Passbild hat.
Die Veröffentlichung eines Passfotos auf der eigenen Internetseite ohne Einverständnis des Fotografen, verletzt dessen Urheberrecht (LG Köln, Urteil vom 20.12.2006, Az. 28 O 468/06).
Ein Rechtsanwalt ließ von einem professionellen Fotografen für gewerbliche Zwecke mehrere Passfotos fertigen. Er zahlte für die Abzüge und für eine CD-ROM mit den Bilddateien 74,50 €. Eines der Fotos veröffentlichte er auf seiner Internetseite. Der Fotograf verlangte bald die Beseitigung der Bilder aus dem Internet. Der weiterhin geforderten Abgabe einer Unterlassungserklärung kam der Jurist nicht nach und unterlag im folgenden Rechtsstreit.
Also Vorsicht
 
Feuer Frei
 
Wird ja noch interessanter. Wer weis denn überhaupt ob er eigene Rechte am eigenen Passbild hat.
Die Veröffentlichung eines Passfotos auf der eigenen Internetseite ohne Einverständnis des Fotografen, verletzt dessen Urheberrecht (LG Köln, Urteil vom 20.12.2006, Az. 28 O 468/06).
Ein Rechtsanwalt ließ von einem professionellen Fotografen für gewerbliche Zwecke mehrere Passfotos fertigen. Er zahlte für die Abzüge und für eine CD-ROM mit den Bilddateien 74,50 €. Eines der Fotos veröffentlichte er auf seiner Internetseite. Der Fotograf verlangte bald die Beseitigung der Bilder aus dem Internet. Der weiterhin geforderten Abgabe einer Unterlassungserklärung kam der Jurist nicht nach und unterlag im folgenden Rechtsstreit.
Also Vorsicht

Da ist ja der Anwalt? selbst Schuld. Die Fotos für die gewerbliche Nutzung waren im wohl zu teuer.
Das Passbild ist nicht sein Bild, sondern ein Bild mit seinem Gesicht drauf!
Er hat die AGBs akzeptiert und direkt dagegen verstoßen.
 
Hab mir das hier gerade durchgelesen.
Da ich bald anfangen möchte meinen Bau zu dokumentieren und zu veröffentlichen, könnten da ja theoretisch Probleme auf mich zukommen.
Wenn ich zB ein tolles Foto von einem Grill im Netz finde und es poste (" ... so soll er aussehen ...").

Also was darf ich jetzt? Foto einfügen oder nur den link, oder gar nix?
 
Du darfst die Daten veröffentlichen, deren Rechte du hast. Hast du die Rechte nicht, kannst du selbige beim Rechteinhaber erbeten, ansonsten darfst du die nicht veröffentlichen.
Sprich: Frag den Rechteinhaber des fremden Bildes, ob du es hier veröffentlichen darfst. Wenn ja, bist du auf der sicheren Seite. Links auf das Bild sollten auch unproblematisch sein, aber auch da gibt es den einen oder anderen findigen Winkeladvokaten, der das zum Abmahnen hernimmt.

Faustregel: Wenn du sicher sein willst, mach's selber.
 
Ok, danke.
Wird halt nur problematisch Bilder von was zu machen, was noch nicht gebaut ist.:hmmmm:
Aber wurst, irgendwie wirds schon werden.

Ich finds halt extrem blöd und lächerlich, daß man Probleme bekommen kann, weil man von XY ein Bild kopiert, das er ja ins Netz stellt, DAMIT ES JEDER SEHEN KANN!
 
Kommt immer drauf an wofür jemand mein Bild nutzt.

Ich habe Bilder in meinem Webshop von Sachen die ICH gebaut habe und die Bilder habe auch ich selber gemacht.

Wenn nun in einem Forum jemand so ein Bild reinstellt um einer Idee die er hat mehr Ausdruck zu verleihen.... Ist mir das egal.

Kommt oft vor....


Wenn aber jemand, der ähnliches Sachen anfertigt MEIN Bild nutzt um zu zeigen was er auf Bestellung alles anfertigen kann, dann platzt mir der Sack!

Solange der bilderdieb keine kohle damit machen will. Private Nutzung. Sag ich da nix zu.

Wenn jemand meine Bilder gewerblich nutzt sende ich einfach eine nette aber bestimmte Mail.

Hat immer geholfen.


Außer bei ebay... Das sind noch gut 10 Bilder von mir zu sehen... Anbieter kommt aus China... Da kann ich gar nix machen.




Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk
 
Wer Bilder kopiert, grillt auch mit Jehova und frisst kleine Kinder.:DS:

Wie QBorg schon sagte lieber selber die Fotos machen. Dann hat man mehr Geld für Sportgeräte und Vergrillungen übrig.

Auch bei selbstgemachtenBildern kann es Ärger geben.
Tierpark, Station, Flughafen, Kaufhaus usw. gilt das Hausrecht. Wenn zum Beispiel ein Zoo das Veröffentlichen von (im Zoo gemachten) Bildern untersagt, kann es Ärger/Abmahnung geben.
Christos verhüllter Reichstag darf z.B. auch nicht veröffentlicht werden.
Ist eine Person das hauptsächliche Motiv, muss diese Ihrer Erlaubnis zur Veröffentlichung geben.
Lichtet man ein öffentliches Gebäude aus eine Privatwohnung/-grundstück heraus ab, dann muss der Wohungs-/Grundstückeigentümmer sein ok geben.
....
 
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