Liebe GSV-Mitgriller!
Da ich schon weiß, was morgen gegrillt wird und heute abend die Reste von gestern verputzt werden, bin ich wieder einmal über die Satzung des GSV insbesondere des § 2 Abs. 5 der Satzung (kein heisser Stein) gestoßen.
Bitte steinigt mich nicht gleich, aber worin liegt der Ursprungsgrund dieser Bestimmung?
Nach meiner Beobachtung werden in den Foren Pizzas auf Stein gebacken und div. Beilagen sowie Fleischteile auf Eisenplatten im Grillforum offentlich (mit Bildern) dargestellt.
Ich bereite seit Jahrzehnten z.B. Nierenspieße, div. Gemüsebeilagen auf einer ca. 4 cm dicken Granitplatte, die von einem umgebauten Landmann-Grill befeuert wird, zu.
Darf ich das jeza nicht mehr? (ohne gröblich gegen GSV-Grundsätze zu verstoßen und straffällig zu werden?)
Ich beuge mich Eurem Schiedsspruch ....
Beste Grüße aus dem Wald4tel
vom zaubervati
Da ich schon weiß, was morgen gegrillt wird und heute abend die Reste von gestern verputzt werden, bin ich wieder einmal über die Satzung des GSV insbesondere des § 2 Abs. 5 der Satzung (kein heisser Stein) gestoßen.
Bitte steinigt mich nicht gleich, aber worin liegt der Ursprungsgrund dieser Bestimmung?
Nach meiner Beobachtung werden in den Foren Pizzas auf Stein gebacken und div. Beilagen sowie Fleischteile auf Eisenplatten im Grillforum offentlich (mit Bildern) dargestellt.
Ich bereite seit Jahrzehnten z.B. Nierenspieße, div. Gemüsebeilagen auf einer ca. 4 cm dicken Granitplatte, die von einem umgebauten Landmann-Grill befeuert wird, zu.
Darf ich das jeza nicht mehr? (ohne gröblich gegen GSV-Grundsätze zu verstoßen und straffällig zu werden?)
Ich beuge mich Eurem Schiedsspruch ....
Beste Grüße aus dem Wald4tel
vom zaubervati