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Gasgrill in Räumen nutzen?!

So ein Gasgrill ist ja vom Prinzip nix anderes wie ein Gasherd.(evtl. noch mit Grillplatte). Und der steht in jeder gewerbl. Küche.
Muss halt eine Thermoelektrische Zündsicherung haben und mit einen Gasmagnetventil versehen sein.
Abluft und Zuluft muss geregelt sein.
Ansonsten wüsste ich keinen Grund, ausser deutscher Bürokratie, der das verbietet.
 
ausser deutscher Bürokratie, der das verbietet.

Sorry örni,

wenn Menschen verbrennen und Gräber geschaufelt werden müsssen,
dann wird laut gebrüllt: "Hätte man das nicht verhindern können!!!"


Und jetzt wird in diesem Thread von @kleffi sinnvoll, meiner Meinung nach,
darüber gesprochen, wie ein Gasgrill in einem Sportheim eingebaut werden kann.

Glaubst du wirklich, das die "deutscher Bürokratie", das alles "verbietet" ???

Gruß
Peter
 
Dann erkläre mir bitte den Unterschied vom Gasgrill vs Gasherd in der Küche wenn Thermoelement u. Zu-Abluft, Gasmagnetventil geklärt ist?
Baulich wohl nicht viel. Zulassung eben.
Und die ist leider oft hauptsächlich auf Bürokratie aufgebaut.
 
Dann erkläre mir bitte den Unterschied vom Gasgrill vs Gasherd in der Küche wenn Thermoelement u. Zu-Abluft, Gasmagnetventil geklärt ist?
Baulich wohl nicht viel. Zulassung eben.
Und die ist leider oft hauptsächlich auf Bürokratie aufgebaut.

Diese "Bürokratie" kommt ja nicht von irgendwo her gelaufen,
sondern ist vermutlich aus Erfahrung entstanden:
Wenn ein Sportheim abbrennt oder ein Dach auf einer Sporthalle einbricht,
und Menschen tötet, dann sollte man danach und wiedermal vorher Nachdenken.
Ergo gibt es Bestimmungen, Regeln und § und "Stempel".

Und das tut @kleffi gerade in meinen Augen sinnvoll.


Gruß
Peter
 
Hallo Leute,

heute bin ich wieder etwas schlauer!

Also wir müssen über einen Architekten bzw. Vorlageberechtigten Person einen Nutzungsänderungsplan einreichen.
Aus diesen müssen einige Dinge wie Fluchtweg, Brandschutz usw. zu sehen sein und bautechnisch sichergestellt werden.

Als Auflage zur Nutzung reicht im Grunde eine Gastronomieablufthaube mit Filtern der Brandschutzklasse A und eine ausreichende Zuluftmöglichkeit.
Diese sollte wenn möglich direkt an der Drillstelle einströmen. Des Weiteren muss die Ablufthaube über eine Gas-Magnetventilesteuerung verfügen.

Also wenn die Haube läuft wird auch erst dann das Gas freigeschaltet. Kostet so um die 3000 Euro so eine Haube in der Größe von 300 cm Länge.

Und natürlich muss das Umfeld zu dem Grill aus nicht brennbaren Material bestehen und keine anderen Brandbeschleuniger im Umfeld gelagert werden.

Ja so wie es aussieht ist das ganze möglich wenn Geld keine Rolle spielt. Wir werden jetzt erstmal alle Kosten zusammen tragen und dann weiter sehen was wir machen.

Danke an alle die sich an dieser wie ich finde sehr interessanten Runde beteiligt haben.

Gruß Kleffi
 
Also wir müssen über einen Architekten bzw. Vorlageberechtigten Person einen Nutzungsänderungsplan einreichen.
Aus diesen müssen einige Dinge wie Fluchtweg, Brandschutz usw. zu sehen sein und bautechnisch sichergestellt werden.

Das wusstest Du doch gestern schon ;) :

...so bedarf es hier eines Bauantrags bzw. Nutzungsänderungsantrags mit (je nach Bundesland) einem entsprechenden Brandschutzkonzept oder einer brandschutztechnischen Stellungnahme.

...macht es auch Sinn einen Architekten oder ein Ingenieurbüro einzuschalten, für den Bauantrag braucht Ihr eh Jemanden mit Bauvorlageberechtigung.
 
Hallo,

ja im Grunde schon!

Aber heute schon mit einen Architekten, Bauamt und Veterinäramt gesprochen. Die das ganze auch so bestätigt haben.
Nun ist es im Grunde auch ein Fakt. Gestern war es ja eigentlich nur der Schornsteinfeger der was gesagt hat.

Ich wusste ja auch nicht das es unterschiedliche Flammenschutzfilter in den Ablufthauben gibt und welche mit VDI Zulassung usw. usw.

Gruß Kleffi
 
Schaut auch mal nach "Ansul Löschanlagen" - vielleicht hilft euch das weiter eine Genehmigung zu erhalten.
Manche Versicherer fordern so etwas ebenfalls.
 
Schaut auch mal nach "Ansul Löschanlagen" - vielleicht hilft euch das weiter eine Genehmigung zu erhalten.
Manche Versicherer fordern so etas ebenfalls.

Danke, sehr guter Tip!

Gruß Kleffi
 
Ich möchte hier auch mal meinen Senf dazu geben. Solange nichts passiert kräht kein Hahn danach. Aber wenn ist die Kacke am Dampfen.

Die Frage ist doch stellt ihr den Grill im Privat oder im Gewerbebereich auf. Wie hier schon mehrfach genannt gibt es hier in Deutschland gewaltige Unterschiede. Als Privatperson kannst du machen was du willst. Ich verstehen das zwar auch nicht - ist aber so. Im Gewerbebereich gelten viel schärfere Vorschriften. Du schreibst was von einem Vereinsheim. Meine bescheidenen Meinung nach handelt es sich nicht um eine private Nutzung. Ich schreibe bewusst meiner Meinung nach, weil das vereinte Europa sich leider auch in diesem Bereich nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Bis vor drei Jahren galt im Flüssiggas Bereich die TRF 1996, die alles geregelt hat. Ich glaube 2007 sollte eigentlich die neue TRF (technische Regeln Flüssiggas) erscheinen, die die alte TRF ersetzt. Es hat dann aber bis 2012 gedauert und eigentlich so richtig angewendet konnte sie ab 2013 . Inzwischen gibt es schon diverse Änderungen. Zusätzlich zur TRF kommt nun die Betriebssicherheitsverordnung zur Anwendung. Es hat so lange gedauert, weil nicht nur deutsche Ämter und Behörden ihren Senf dazu gegeben haben, sondern weil auch Brüssel (und damit jedes Mitglied der Union) mit geredet hat. Alle diese Leute wollen (und haben sich) eingebracht. Das Ergebnis: ein unübersehbare Kuddelmuddel. Wie gesagt früher habe ich in die TRF geschaut und dort stand alles was man brauchte schwarz auf weiß. Heute steht alles irgendwo und nirgends. Manches in der TRF, manches in der Betriebssicherheitsverordnung und manches in der Landesbauordnung. Dazu kommt dass es in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlichen Ratifizierung ständen der beiden vorgenannten Richtlinien.

Warum schreibe ich das alles? Nun genau das ist der Grund warum der Threaderöffner von niemandem eine Antwort bekommt, auf die er sich berufen kann.
Auch der Schornsteinfeger irrt sich, wenn er behauptet, dass die Sicherheitsvorschriften bei Erdgas geringer sind als bei Flüssiggas. Eher das Gegenteil ist der Fall. Aber die TRF schreibt hier nun viele Sicherheitseinrichtungen vor, die bei Erdgas schon lange gang und gebe sind.

Ich kann hier nun schreiben, wie ich eine entsprechende Gasanlage für den Grill bauen würde, wenn er mit Flüssiggas betrieben würde.
Als allererstes würde ich nur einen Grill einbauen der auch mit einer Zündsicherung ausgestattet ist. Ob man diese mit wenig Aufwand in ein bestehendes System nachrüsten kann, wage ich zu bezweifeln, ist nämlich blöd wenn ( aus welchem Grund auch immer) das Feuer aus geht und in unverbranntes Gas in die geschlossenen Räumlichkeiten entweicht. Da nützt auch die Ablufthaube nix.
Dann ist das Gerät mit einer Schmelzsicherung und einem Gasströmungswächter (der genau auf die kW Leistung des Grills ausgelegt sein muss) auszurüsten. Nun kommen wir zur schon erwähnten Abzugshaube. Laut Betriebssicherheitsverordnung ist zwischen Ablufthaube und Gasleitung ein d o p p e l t e s Magnetventil zu setzen. Dies ist neu ( keine Ahnung ob bei Erdgas auch) und im gewerblichen Bereich vorgeschrieben. So ein doppeltes Magnetventil kostet knapp einen Tausi. Nun könnte man auch die Idee kommen, einfach 2 herkömmliche Magnetventile nacheinander zu schalten ( was wesentlich günstiger ist) aber ob das im Fälle eines Falles der Vorschrift entspricht, werden dann wohl die Gerichte klären.

Denn selbst wenn man an alles denkt und die Anlage so baut, so ist abzuwarten wie sich im Falle des Falles die Versicherung verhält. Das wahrscheinlichste Szenario ist eine gründlichste Recherche ob man nicht doch irgendwo etwas im Vorschriften Dschungel über sehen hat, um sich vor den Zahlungen zu drücken.

Wenn ich hier so lese was da an Kosten auf euch zukommt - Hut ab und ich drücke euch beide Daumen für das Vorhaben. Ich würde mir für das Geld eine schöne Aussenküche mit allem Pipapo bauen.


PS: wenn das Gewerbeaufsichtsamt seinen Job machen würde, müssten bestimmt 80% der Dönerbuden u.ä. ihre Arbeit sofort einstellen. Macht euch doch mal den Spass und schaut mal bei eurer nächsten Dönerbesstellung ob der Gasschlauch wirklich nicht länger als die erlaubten 40cm ist und wenn doch, ob eine Schlauchbruchsicherung verbaut wurde. Dann schaut mal auf den Regler. Hat er einen Regler mit Sicherheitsmembrane (der ist doppelt so dick wie die normalen die wir am Grill haben) oder nicht.
Ich lach mich jetzt schon tot - wenn nicht so traurig wäre.
 
Hallo Tattergreis,

danke für deinen sehr ausführliche dargestellte Meinung.

Aber wie du schon sagtest, man bekommt von vielen Behörden einfach keine klaren Antworten.
Also was bzw. wie soll man es den richtig machen. Im Grunde ist es doch so das man am besten alles was geht einbaut an Sicherheit.
Und hofft dann auf der sicheren Seite zu sein.

Entweder so oder sein lassen!

Gruß Kleffi
 
Baut die oben genannten Sicherheitseinrichtungen in die Anlage und es sollte der größtmögliche Sicherheitsstandard sein. Besonders die Zündsicherung ist in Räumen wichtig! Der Gasströmungswächter schützt nämlich nur vor Manipulationen an der Gasleitung und nicht vor ausströmenden Gas an den Verbrauchstellen des Grills.
 
Wenn ich hier so lese was da an Kosten auf euch zukommt - Hut ab und ich drücke euch beide Daumen für das Vorhaben. Ich würde mir für das Geld eine schöne Aussenküche mit allem Pipapo bauen.

Ich glaube mit der Variante kommt man am Kostengünstig und Sicher zum Ergebnis. Vielleicht kann man noch eine kleine Durchreiche einbauen um die gegrillten Lebensmittel direkt in den Versammlungsraum zu bekommen.

Hier im Forum, wie auch bei den Behörden, wirst du lange suchen müssen bis du eine gesicherte und schriftliche Aussage über alle geforderten Maßnahmen bekommst. Daran merkt man schon, dass das Thema nicht so Einfach ist.
 
Die Thermoelektrische Zündsicherung ist innerhalb von Gebäuden eh vorgeschrieben.
Genauso wie der Gasströmungswächter.
Und mehr an Sicherheit wie noch das Gasmagnetventil/Ventile kann man wohl kaum noch machen.
Oder hab ich was übersehen ? Evtl. noch nen Gasmelder?
 
Hallo,

danke für die vielen Tips und Hinweise.

Was meint ihr bekommt man es geregelt in einen Weber Summit oder Napi Prestige Pro eine Zündsicherung nachträglich einzubauen?

Ich frage mich eh warum das nicht im jeden Grill sein muss.

Gruß Kleffi
 
Hallo,

danke für die vielen Tips und Hinweise.

Was meint ihr bekommt man es geregelt in einen Weber Summit oder Napi Prestige Pro eine Zündsicherung nachträglich einzubauen?

Ich frage mich eh warum das nicht im jeden Grill sein muss.

Gruß Kleffi

Hi Kleffi,
Zündsicherung liesse sich ohne Probleme für kleines Geld einbauen.
Vorgeschrieben ist es nicht, weil die meißten.Grills nur für den Ausseneinsatz zugelassen sind.

Ob aber eine nachträglich eingebaute Zündsicherung den Auflagen so ohne weiteres entsprechen würde, wage ich zu bezweifeln...
 
Mus man da die Gasventile bzw. die Regler austauschen?
 
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