Du meinst son Ultraschall oder so Ding? Schon eher aber auch eher nein...
Genau. Nur habe ich halt keinen Plan wie so ein Teil aussieht :laugh: Naja, wir werden sehen.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Du meinst son Ultraschall oder so Ding? Schon eher aber auch eher nein...
Da muss sich der Inhaber des Fischereirechts drum kümmern. Vielleicht darf er ihm mit seiner Angel was auf den Allerwertesten klopfen. Die wenigsten Fische unterliegen dem Jagdrecht, warum sollte sich der Jäger auch noch drum kümmern. Bei fliegenden Fischen müsste man mal drüber nachdenken aber die habe ich hier noch nicht gesehen...
Was ist denn mit dem Hund im Fluss der einen Fisch fängt, wollt ihr den auch sofort erschließen ???
...
... sorry, habe die Hundedebatte gelesen. Annäherend jeder Hund hat Instinkte, sobald ein Hund (nicht Yorkshire Pintscher etc.) ein Reh sieht und nicht angeleiht ist, wird er sich dafür "interessieren", der eine mehr der andere weniger. Wichtig ist, dass man den Hund dann wieder beruhigt und zurück gerufen bekommt, das kann auch mal einen Moment dauern. Ihn aber sofort tot zu schießen halte ich für völlig überzogen und zeugt (meine Meinung) mehr für Sucht am töten.
Aktueller Auszug aus dem grünen Bull-Shit-Katalog:Nur so aus Neugierde: Vertue ich mich völlig oder sind Jagdhunde(Weimaraner) von der Erlaubnis zu schiessen ausgeschlossen? Könnte schwören da war was.. Zumindest in Nrw...
Belehre mich gern eines besseren!
Ps: Aus meiner Erfahrung heraus bringen Anzeigen leider echt nicht viel!!!!! Da ist zuwenig Einsicht...
Mit dem Punkt habe ich auch kein Problem...Allerdings nur weil sich zwei Seiten eines Buches gut lesen, wird es noch lange kein Best-Seller.Klingt doch jetzt aber nicht vollkommen unvernünftig?!
Aktueller Auszug aus dem grünen Bull-Shit-Katalog:
Es ist erlaubt...(Mein Wortlaut)
„2. Hunde außerhalb der Einwirkung ihrer Führerin oder ihres Führers abzuschießen, wenn
a) diese Wild töten oder erkennbar hetzen und in der Lage sind, das Wild zu beißen oder zu reißen,
b) es sich um keine Blinden-, Behindertenbegleit-, Hirten-, Herdenschutz-, Jagd-, Polizei- oder Rettungshunde handelt, soweit sie als solche kenntlich sind und solange
c) andere mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere das Einfangen des Hundes, nicht erfolgversprechend sind.“
Als nächstes sind die Hessen fällig... Und da ist SCHWARZ/grün an der Macht.Leider gilt das seit dem 01.04.2015 nicht mehr für Baden-Württemberg aufgrund geistiger Umnachtung einer grün-roten Regierung
Nur so aus Neugierde: Vertue ich mich völlig oder sind Jagdhunde(Weimaraner) von der Erlaubnis zu schiessen ausgeschlossen? Könnte schwören da war was.. Zumindest in Nrw...
Belehre mich gern eines besseren!
Ps: Aus meiner Erfahrung heraus bringen Anzeigen leider echt nicht viel!!!!! Da ist zuwenig Einsicht...
Leider gilt das seit dem 01.04.2015 nicht mehr für Baden-Württemberg