Das heißt dann wohl im Falle meiner Frau. Wenn natürliche Zitronensäure rausgefiltert wird, auf die meine Frau nicht reagiert, kann diese dann durch Künstliche, ersetzt werden, auf die meine Frau dann wieder reagiert. Und es muß nicht einmal angegeben werden. Also verschärft sich das Versteckspiel. Das sind wohl schon die Vorboten vom TTIP-Abkommen.
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So wie ich es verstehe: ja.
Zumindest wenn z. B. die Zitronensäure zur Konservierung der Fruchtzugabe beim Erdbeereis eingesetzt wurde, da sie aufgrund der Kühlung dort nicht mehr zur Konservierung gebraucht wird. Sofern man davon ausgeht, dass in Erdbeereis Früchte sind
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