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Projekt: Dunstabzug auf dem Balkon (Grillen trotz empfindlicher Nachbarn)

Hi,
wenn du schon beim Anwalt bist, würde ich mal abklären lassen, ob man grillen überhaupt verbieten kann.
Die Urteile die ich kennen schränken das Grillen ein, verbieten es aber nie komplett.

VIel Glück.
 
Hi Freunde,

so jetzt wird es richtig heiß... leider nicht vom Grill :DS:

Jetzt hat der Heckenpenner sich bei der Hausverwaltung beschwert.

Tolles Schreiben, das inhaltlich noch nicht mal der Wahrheit entspricht...

Werde jetzt wohl mal zum Anwalt gehen müssen, alleine wegen dem Thema Reputation!!!

Das Grillen auf dem Balkon kann ich jetzt wohl endgültig vergessen....

Sehr schön. Falschdarstellung. Damit hast Du ihn quasi auf dem Serviertablett. Lass ihn von Deinem Anwalt filetieren, und grille danach wie es Dir gefällt. Das bietet Dir die Chance den Nörgler vor den anderen Parteien an die Wand zu spielen.
Wenn Du nicht dagegen vor gehst, akzeptierst Du die Anschuldigungen als wahr, und bist damit im Haus gebrandmarkt als Störenfried. Dann kannst Du wie vorn schon empfohlen, wirklich ausziehen. Aber dann hättest Du wiederum die Möglichkeit wieder nach Gutdünken zu Grillen. Hat alles seine Vor- und Nachteile.
 
Ganz ehrlich, wenn ich mir das alles so durchlese, und ich find es wirklich toll das von den Sportsfreunden hier so tolle Ideen kommen und das die hier mit dir mithalten und mitleiden..
Ruhe bekommst du nur wenn du mit dem Grillen aufhörst. Auch keine Grillkammern. Damit bist du auch nicht sicher ob das funktioniert. Das kostet dir nur Geld und Nerven und richtig glücklich wirst du damit nie.
Ich würde mit deinem Nachbarn Frieden schließen und notfalls auf sein Schreiben schriftlich reagieren mit der Mitteilung nicht mehr zu Grillen.
Anders bekommst du da keine Ruhe mehr.
Langfristig würde ich mir überlegen wo anders hinzuziehen. Am besten wäre ein Haus mit Garten. Wenn finanziell nicht möglich, dann eine Wohnung mit Balkon im obersten Stockwerk. Mit den Mietern unter dir wirst du wahrscheinlich keine Probleme haben.
Der Grilldunst zieht halt mal nach oben. Wenn dein Nachbar dann die Balkontür offen hat riecht seine ganze Wohnung danach. Weit mehr als es bei dir unten riecht. Das ist für dich und uns Grillsportlern sicherlich ein sehr angenehmer Geruch für ihn aber nicht. Da musst du ihn schon verstehen.
So bitter wie das klingt, in einer Wohnung musst du auch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Lade ihn zu Kaffee und Kuchen ein und erklär ihm das es dir nicht bewusst war wie störend das für ihn ist. Friede ist allemal besser als Konflikt!
Tut mir wirklich sehr leid für dich, aber anders wird es nicht gehen.
 
HI,

also die Art und Weise wie dieser Herr vom oberen Balkon zu uns runter geblökt hat, entspricht für meinen Geschmack, absolut nicht dem was man ein Gespräch unter Nachbarn mit Anstand und Sitte versteht.

Wir haben nun von Mai 2012 bis heute 3-4 x die Woche gegrillt. Wie sollen wir denn ahnen, dass ihn das die ganze Zeit gestört hat, egal ob morgens / abends, Sommer oder Winter.

Wen der Arsch sein Maul nicht aufmacht, muss ich doch davon ausgehen, dass erst einmal alles i.O. sein sollte....

Anstand wäre gewesen mal bei uns zu klingeln und nicht vom Balkon runterzubrüllen und die Hausverwaltung anzuschreiben.

Definitiv werde ich zum Anwalt gehen, habe einen Termin für Montag 17:30 h und das mal thematisieren was man da machen kann. Versteht mich nicht falsch... dass die Grillerei auf dem Balkon vorbei ist, das ist mir klar. Eindeutig... aber zumindest will ich das so nicht auf mir Sitzen lassen.

Die Variante mit dem Q auf dem Herd, indoor mit der Dunstabzugshaube habe ich ausprobiert... funktioniert leider nicht, weil die Küche schon ein paar Jahre alt ist, von daher früherer Bauweise entspricht und schlicht und einfach die Dunstabzugshaube so niedrig ist, dass ich den Q zwar drauf stellen kann, aber dann Deckel nicht mehr aufbekomme.

Habe mal gemessen, selbst mit einem Q140 würde das nicht klappen....

Definitiv schwöre ich Euch aber eines, wenn ich das Grillen jetzt lasse, dann wird er aber - mit legalen Mitteln - von seinem Balkon auch nichts mehr haben.

Wahrscheinlich hole ich mir die ganz stark übel riechenden gelben "Friedhofsblumen". Die setze ich in Blumenkästen. Die stinken so übel.... da wird er seinen Balkon nicht mehr betreten wollen. Bei mir stinkt es zwar dann auch, aber das nehme ich gerne hin!!!
 
Buttersäure
 
Ja, das ist schnell gesagt. Waren am Montag da.

Also

a) seiner Meinung nach muss (sofern Rauch vermieden wird) Geruchsbelästigung hingenommen werden
b) Will der Betroffene die Geruchsbelästigung oder seine Empfindung dessen nicht hinnehmen muss er privatrechtlich aktiv werden
c) Die Rechtssprechung ist nicht eindeutig geregelt in ganz Deutschland.
d) die Hausverwaltung kann grillen untersagen per Hausordnung
--> Der Anwalt zweifelt an, dass die Hausverwaltung so ein Verbot durchbekommt. Ist aber natürlich vom jeweiligen Richter abhängig.

Im Prinzip kann man nur abwarten. Die Eigentümerversammlung ist Mitte September 2013.

Heißt konkret, dass ich vermute: die werden das generell verbieten und ich könnte dagegen klagen.

Sollte das nicht verboten werden könnte der "leidende" Nachbar mich verklagen.

Eigentlich wurde jetzt nur bestätigt was ich eigentlich schon wusste.

Habe einmal Steak mit dem Q240 gemacht. Neben der Spüle vor dem offenen Fenster, weil passt nicht unter die Dunstabzugshaube in der Küche.
Hat super geschmeckt, aber beim direkten Grillen in der Anfangsphase quamt das eben sehr, was sicherlich deswegen bei uns zu Hause kein Standard werden kann.
 
Ich glaube auch, dass es am besten ist, wenn Du Dir langfristig, wie schon einige Freds vorher beschrieben, eine andere Wohnung suchst. Ich selbst wohne in einem 6-Parteienhaus ganz oben - da kann ich grillen wie ich will, habe sogar schon auf dem Balkon Lachsschinken geräuchert. Habe zwar einen grossen Garten (mit Ramster, UDS und Weber), der liegt aber 2 Kilometer von meiner Wohnung entfernt und wenn ich morgens von der Arbeit nach Hause komme, wird mein "Abendessen" auf dem Balkon zubereitet - keinen stört es.
In meiner vorherigen Wohnung hatte ich auch solche Ars**lochnachbarn wie Du sie hast, da wäre Grillen auch nicht möglich gewesen.
LG, Frank
 
Ich frage deshalb, weil ich auf meinem Erdgeschoßbalkon einen Q140 betreibe.
Da der Balkon keine erhöhten Seitengeländer hat, zieht das Abgas :DS: in den allermeisten Fällen ohnehin gleich vom Haus weg. Meine Lieblingsschwiegermutter, ansässig im 2. Stock, wird regelmäßig von mir befragt, und im Schnitt heißt es dann: "kein Rauch, roch nur leicht lecker!" (Hat mal einer einen Zaunpfahl zum winken?):rotfl:
Damit meint sie, daß ein _leichter_ Essensgeruch wahrnehmbar war. Wohlgemerkt: die Dame hat im Sommer den ganzen Tag die Balkontür sperrangelweit offen!
Gelegentlich was abgeben oder mal einladen erhöht natürlich die Toleranzschwelle.
Von den anderen Parteien hat sich auch noch niemand beklagt. Daß ich zusehe, sowenig Lärm und Abgas zu erzeugen, wie nur geht, ist eh' klar.
Zusammenfassend würde ich sagen, daß Dein Kontrahent sich ärgern _will_. So einen gibt's hier im übernächsten Haus: ist's nicht die Treppenwoche, sind's die Fahrräder vorm Haus (2! Stück in dafür vorgesehenen Fahrradständern), oder der Hund der Nachbarin, oder die Kinder des anderen Nachbarn, oder ein Fleck an der Wand....
Solche Leute sind aber nicht das Maß aller Dinge.
Wenn man alles bestimmen will, muß man sich halt ein Einfamilienhaus besorgen.
Ich denke nicht, daß man das Grillen generell verbieten wird, evtl. mußt Du Dich einschränken, aber davon geht die Welt nicht unter.
Vorschläge wie "Buttersäure" finde ich wenig hilfreich, zeigen sie doch nur, daß man charakterlich und intellektuell auf ähnlichem Niveau unterwegs ist, wie der Kontrahent. Und wer will schon so sein?

Nur Mut!:thumb1:

Wünscht

Volker



Ja, das ist schnell gesagt. Waren am Montag da.

Also

a) seiner Meinung nach muss (sofern Rauch vermieden wird) Geruchsbelästigung hingenommen werden
b) Will der Betroffene die Geruchsbelästigung oder seine Empfindung dessen nicht hinnehmen muss er privatrechtlich aktiv werden
c) Die Rechtssprechung ist nicht eindeutig geregelt in ganz Deutschland.
d) die Hausverwaltung kann grillen untersagen per Hausordnung
--> Der Anwalt zweifelt an, dass die Hausverwaltung so ein Verbot durchbekommt. Ist aber natürlich vom jeweiligen Richter abhängig.

Im Prinzip kann man nur abwarten. Die Eigentümerversammlung ist Mitte September 2013.

Heißt konkret, dass ich vermute: die werden das generell verbieten und ich könnte dagegen klagen.

Sollte das nicht verboten werden könnte der "leidende" Nachbar mich verklagen.

Eigentlich wurde jetzt nur bestätigt was ich eigentlich schon wusste.

Habe einmal Steak mit dem Q240 gemacht. Neben der Spüle vor dem offenen Fenster, weil passt nicht unter die Dunstabzugshaube in der Küche.
Hat super geschmeckt, aber beim direkten Grillen in der Anfangsphase quamt das eben sehr, was sicherlich deswegen bei uns zu Hause kein Standard werden kann.
 
Dann würde ich zumindest bis zur Eigentümerversammlung noch ordentlich grillen, was das Zeug hält....

Bis Sept 2013 ist noch ein bisschen hin... NOCH isses ja nicht offiziell verboten...

Dem Nachbar würde ich bis dahin die Hölle heiss machen!!! :DS:

Wenigstens noch die letzte Zeit!!!

So eine Nachbarin habe ich auch:

84 Jahre alt. Motzt über alles, was man macht.. egal obs das Grillen ist.., kochen, rauchen, rasen mähen, Hecke schneiden, Kind im Garten....

Die Olle wohnt nebenan.. und meine Nachbarn ÜBER uns fühlen sich durchs grillen nicht gestört... und die anderen Nebenan auch nicht.. Nur die Alte regt sich immer drüber auf... Auch wenn 2 oder 3 Häuser weiter gegrillt wird..
Die ruft auch permanent bei Der Hausverwaltung an und beschwert sich.. Selbst dort wird die nicht mehr ernst genommen... Die Steht auch am 15. Dezember im Garten und wässert ihren Rasen wie ne Irre...

Bekloppte gibts überall....
 
Zuletzt bearbeitet:
Doof ist halt, daß da nichts eindeutig geregelt ist.
Andererseits nervt es mich auch, daß es in diesem Land für jeden Schxxx ein Gesetz oder eine Verordnung geben muß.
ich hatte allerdings auch mal einen Nachbarn, bei dessen Art zu Grillen ich schon _sehr_ an mich halten mußte. Der Gute ließ im Sommer gernstens öltriefendes Billigstneonfleisch auf seinem 19,95 DM Kleinleistungsgrill zu Kohlenstoff zerfallen, und zwar ewig.
Haben wir eben solange die Balkontür geschlossen.
Heute bin ich froh, daß _ich_ wegen so einem Kleinkram keinen Terror gemacht habe.
Aber, wie schon erwähnt: es gibt eben Leute, die _wollen_ sich ärgern...

Gruß


Volker
 
@Muckerhase: Wie reinigst du denn den Rost des Q140? Lässt du ihn ausbrennen? Weil das qualmt ja schon ordentlich und riecht auch nicht so dolle. Das möchte ich meinen Nachbarn nicht zumuten.
 
Nur mal so. Mein Q240 riecht mittlerweile alleine schon beim Betrieb etwas.

Ohne, dass da überhaupt was drauf ist an Grillgut. Also schon beim Aufheizen. Beim Ausbrennen noch mehr.

Selbst wenn ich die Schale auswechsele und die Wanne säubere, der Grill hat schon bestimmt an die 100 Vergrillungen mitgemacht.

Selbst als ich letztens Pfannkuchen gegrillt habe (auf einem Gusseisenrost) rock es nach Grillereien, das war der Grill und nicht Pfannkuchen. Teig auf dem Gusseisenrost raucht = 0.

Was witzig ist?

Ich habe den Anwalt nach einer Vermutung gefragt, die ich hatte:

Stelle ich den Grill vor das Fenster neben der Balkontür und grille am geöffneten Fenster dürfte sich die Geruchssituation für den Nachbarn = 0 ändern, aber die könnten mir nix.

:D

Aber dafür ist mir ehrlich gesagt mein Wohnzimmer/Esszimmer zu schade!
In der Küche geht das dann schon eher am geöffneten Fenster, nur da bekommen die das leider nicht mit.
 
Das mit dem Rost kann wohl durchaus ein Problem sein. Das Gusseisen wird eben nicht porentief rein und wenn, dann am ehesten durch geruchs- und rauchintensives Ausbrennen. Eine Überlegung wäre ein Edelstahlrost, den kann man auch anderweitig gut reinigen und die Geruchsbelastung dürfte geringer ausfallen. Allerdings fällt dann gerade beim q140 eben ein Riesenvorteil weg, da der Gussrost die Hitze gut speichert.

In der Tat ist die Rechtsprechung absurd. Beschweren sich die Nachbarn, kann ich das Grillen auf der Terrasse vergessen. Aber ich kann in der Küche fleissig braten, kochen, backen, frittieren und auch grillen. Der Dunstabzug führt in meinem Fall genau 1m neben meiner "Grillstelle" nach draussen, sprich die Nachbarn haben genausoviel davon.
Hab auch schon drinnen gegrillt, allerdings nicht mit dem starken Q140. Würde ich auch nicht machen, da der schwächere Grill trotz Dunstabzug schon noch für nachhaltiges Grillaroma in der Küche gesorgt hat.
 
@Muckerhase: Wie reinigst du denn den Rost des Q140? Lässt du ihn ausbrennen? Weil das qualmt ja schon ordentlich und riecht auch nicht so dolle. Das möchte ich meinen Nachbarn nicht zumuten.

Hallo.

Es kommt auf den Einzelfall an. Steht der Wind ohnehin günstig, das heißt vom Hause weg, lasse ich den Rost einfach ausbrennen. Steht der Wind ungünstig, verkneife ich mir das Ausbrennen und mache stelle den Grill "schmutzig" weg.
Da ich Schicht arbeite, ergibt sich immer eine günstige Gelegenheit zum Ausbrennen, wenn alle Balkontüren zu sind.Falls alle Stricke reißen, habe ich den Rost auch schon-abgewaschen und dann heiß werden lassen, anschließend, vor dem wegstellen, nochmal mit Olivenöl abgewischt.

Gruß

Volker
 
Solch einen Blödsinn hatten wir heute auch, auf unserer Kleingartenversammlung (ich weiß,hört sich spießig an). Unsere Nachbarin beschwerte sich vor versammelter Mannschaft über unser tägliches Grillen und zwischen 21 und 22.00 verbrennen von Holz(wohlgemerkt unbehandeltes Holz im Terassenkamin). Sie müsse Fenster und Türen schließen, weil es nicht auszuhalten ist. Angeheizt werden unsere Brekkis mit Thüros Grillkohleanzünder im Anzündkamin, wovon ich denke, das nicht nicht allzu unüblich ist.
Letztes Jahr waren ihr unsere zwei Kinder zu laut.
Meine Antwort war, das unser Holz unbehandelt ist und wir nicht darüber informiert waren, das sie irgendetwas stören würde. Mein Ratschlag an die Gemeinschaft war dann, das wir solche Kindergartensachen auch wie erwachsene Menschen mit einem Gespräch klären sollten und nicht den Vorstand damit nerven sollten.
Am Schluß sah meine Frau sie dann stinksauer am Garten vorbei laufen. Und ich war dann so frei, ihr doch aus voller Nettigkeit einen Neuanfang anzubieten. :dankedanke: Ich bat sie dann darum, wenn sie wieder etwas stören sollte, einfach mal mit uns zu reden.
Naja sie mußte dann wohl oder übel auf meine ihr entgegengestreckte Hand reagieren und einschlagen. Ihr Mann stand nur regenlos völlig perplex neben ihr und wußte nicht wie er reagieren soll.
Na mal sehen wie es weiter geht.

Ach ja, das solch sehr kurzer Entfernung in solchen Kleingartenkolonien störte sich bis jetzt niemand über unsere Grillereien in unserer kleinen NoNamekugel.
 
Zuletzt bearbeitet:
@dangerguitar: In wie weit sind denn Deine Nachbarn über Deinen Grill informiert? Das klingt ja bisher alles sehr ignorant. Vielleicht kann man bei der Eigentümerversammlung darauf hinwirken, dass nur noch mit Elektrogrills gegrillt werden darf. Die meisten Leute haben dabei einen billig ALDI Grill vor den Augen, und nichts dagegen.
Wenn sich Alle drauf ein lassen, hast Du keine Probleme mehr, und kannst grillen wie du willst. :D
 
Hey, das ist grundsätzlich eine gute Idee, wenn der Grund des Ärgernisses bis jetzt der Einsatz eines Holzkohlegrills gewesen wäre...

dann würde man hier ja mit dem Elektrogrill die Emissionen durch das Abrennen des Holz/Kohle, etc. vermeiden!

Aber da wir ja von der ersten Minute an Elektrogriller waren ist das kein Argument. Meine Bemühungen von der Grilltechnik her Rauch zu vermeiden zieht auch nicht, da der Nachbar sich ja schon über das Pfannkuchengrillen echauffiert hatte.... und da gibt es nun mal keinen Rauch....

Aber halt eben der Grillgeruch ist hier das Problem.

Ich habe mittlerweile ein 3-Seitige Stellungnahme an die Hausverwaltung geschrieben. Das ist mir glaube ich gut gelungen (liest sich sehr gut) und ein "salziges Pfund"....
aber mir final nicht helfen.
 
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