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Projekt: Dunstabzug auf dem Balkon (Grillen trotz empfindlicher Nachbarn)

Na...

... dann wünsch ich dennoch viel Erfolg.
Sich über Kochgerüche zu beschweren, ist wahrscheinlich recht erfolglos. Da wäre ja noch die Möglichkeit, auf dem Balkon eine Friteuse, ein Waffeleisen, etc. zu betreiben... :DS:
 
DANKE!

So wie ich nun gelernt habe muss man hier differenzieren.... Über Koch- und Grillgerüche, die aus der Wohnung strömen darf sich niemand beschweren.

Du bist berechtigt in Deiner Wohnung jederzeit alle erdenklichen Gerichte (bei offenem Fenster) zuzubereiten.

Von Kohlsuppe bis harzer Käse... bis zum was weiß ich nicht alles Stinkgericht....

:puke:

Das Kochen auf dem Balkon kann Dir auch verboten werden. Also Friteuse draussen betreiben oder Kochplatten ist ebenso "in scope".
 
Den Grill also vor die offene Balkontür stellen und einen Ventilator der in Richtung Balkon aufgestellt ist, somit sollte es keine Probleme mehr geben? :)
 
DANKE!

So wie ich nun gelernt habe muss man hier differenzieren.... Über Koch- und Grillgerüche, die aus der Wohnung strömen darf sich niemand beschweren.

Du bist berechtigt in Deiner Wohnung jederzeit alle erdenklichen Gerichte (bei offenem Fenster) zuzubereiten.

Von Kohlsuppe bis harzer Käse... bis zum was weiß ich nicht alles Stinkgericht....

:puke:

Das Kochen auf dem Balkon kann Dir auch verboten werden. Also Friteuse draussen betreiben oder Kochplatten ist ebenso "in scope".

Falsch.

Haushaltsübliche Essensgerüche müssen hingenommen werden. Wenn die Küche des Nachbarn jedoch dauerhaft Gestank verbreitet, ist das Maß überschritten.

Jetzt die Preisfrage: Was ist "haushaltsüblich", was ist "dauerhaft" und was ist "Gestank"?

Und auch hier ist es eine Einzelfallentscheidung, die durch einen Richter mal so und mal so bewertet werden kann.
 
HI,

danke.

Ich würde aber wohl so sehen, dass der Kochgeruch aus der eigenen Küche nochmals eine ganz andere Nummer ist?!

Ich denke die Hausverwaltung, Eigentümerversammlung, wie auch immer, kann wahrscheinlich das Grillen eher auf dem Balkon verbieten (und hat wohl auch bessere Chancen damit vor Gericht zu siegen) als das "stinkige" und "überverhältnismässige" Kochen in der eigenen Küche.

Denke, dass wir hier dann absolut in einem Bereich sind wo der erboste Nachbar mich vor Gericht zerren müsste....

Ich vermute, dass es einfacher ist für einen Richter zu sagen "nein, lasse das Grillen auf dem Balkon sein, denn das ist im Mehrfamilienhaus nicht angebracht" als "Gucke zu, dass Du in Deiner Wohnung, durch Dein Kochen, nicht zuviele Essensgerüche generierst"?

Bin kein Anwalt würde das aber so einschätzen. Oder?
 
Das Nachbarrecht ist halt geprägt von gegenseitiger Rücksichtnahme.

Die Gerichte haben das im Laufe der Zeit so ausgelegt, "dass die eigenen Rechte ihre Grenzen dort finden, wo sie beginnen, die Interessen anderer in einem Maße zu beeinträchtigen, das als unverhältnismäßig angesehen werden muss."

Was immer das im Einzelfall auch heißt.

Daher ist es egal, woher z.B. Gerüche kommen, ob vom Balkon oder aus der Küche, von zehn Katzen, einem Hund, einem Elektro-, Gas- oder Kohlegrill, einer Friteuse usw. Ein Richter muss wie ein objektiv denkender Mensch den Sachverhalt beurteilen und sagen: Das ist normal, das muss man als Nachbar hinnehmen. Oder: Da ist die Grenze zum Normalen überschritten. Schwer, oder?

Da Richter nämlich auch nur Menschen sind und natürlich subjektive Meinungen der Richter in das Urteil einfließen, gibt es zu scheinbar gleichen Sachverhalten verschiedenste Urteile: 1 x Grillen im Monat erlaubt, 2 x erlaubt, 4 x im Jahr erlaubt usw.

Es gibt halt keine feste Grenzen, an denen man das "normale Maß" festmachen kann. Wenn ich in einer 30er-Zone 50 fahre bin ich zu schnell. Zack, Ende. Aber wo liegt bei einer Geruchsbelästigung die Grenze? Frag' mal zehn beliebige Menschen, Du erhältst die unterschiedlichsten Meinungen.
 
Hast Du eigentlich mal an nen Schrebergarten gedacht? Ist zwar einiges an zusätzlicher Arbeit, aber wenn Frau gefallen an paar Blumen & Gemüse etc. hat und du ne Hütte bastelst/ renovierst kann man es sich da schon schön machen für angemessene Kohle.

Kumpel hat in Köln sowas gekauft bzw. übernommen, Parzelle mit "Haus" für 3k€, und knapp 300€/Jahr für Wasser/Abwasser/Gas...
 
Das Problem ist, dass ich dann ständig in den Schrebergarten müsste um zu grillen.... mich aber ein Schrebergarten (ansonsten) gar nicht reizen würde.

sprich ich würde nur zum Grillen dahin.

Naja, und weiterhin ist der Grill für mich nur eines von vielen Kochgeräten, nur dass der Grill eben auf den Balkon ausgelagert wurde. Rest ist in der Küche!

Würde eben dann schon alle grillvorbereitenden Dinge, oder auch die Beilagenbereitung, Saucen, Rubs, etc. zu Hause machen wollen, sprich in meiner Küche.

@ Horst: Hast Du was mit der Rechtsthematik zu tun, oder woher kennst Du Dich so gut aus?!
 
Habe mit allen Arten von Rechtsthemen zu tun, nicht speziell nur mit Miet- oder Nachbarrecht. Bestimmte Grundsätze gelten halt überall.
 
Wahrscheinlich hole ich mir die ganz stark übel riechenden gelben "Friedhofsblumen". Die setze ich in Blumenkästen. Die stinken so übel.... da wird er seinen Balkon nicht mehr betreten wollen. Bei mir stinkt es zwar dann auch, aber das nehme ich gerne hin!!!


Ich hoffe so etwas war jetzt nur Scherzhaft oder in Rage gemeint.

Du mußt das auch mal so verstehen, aus seiner Sicht bist du der Agressor. Du grillst und der Geruch und Rauch von verkohltem Fleisch, Öl usw. steigt in seine Wohnung, die im Sommer sicherlich sehr heiß ist, weswegn man die Balkontüre nicht einfach schließen kann.

Daraus folgt also, wenn du also durch technische Maßnahmen deine Agressor-Eigenschaft nicht verhindern kannst und dennoch weitergrillen möchtest, dann bleibt dir als einzige Lösung nur das Umziehen.
Jetzt nen Kinderkrieg anzufangen nach dem Motto "du hast mir was gemacht, ich verkratz dir jetzt das Auto usw.." ist absolut albern, kindisch und asozial dazu, egal ob das jetzt nun Friedhofsblumen oder Buttersäure ist.
Wo soll so etwas hinführen? Außer zu einem Zustand, der in Isreal üblich ist?
 
Selten so einen Mist gelesen - asozial und Israel, was ein Quatsch. Macht den thread doch endlich dicht. :cop:
 
Selten so einen Mist gelesen - asozial und Israel, was ein Quatsch. Macht den thread doch endlich dicht. :cop:

Asozial und Israel?!?! What?

@dangerguitar
Heißt "Eigentümerversammlung" das ist eine Eigentumswohnungs? Das war der dann wohl der erste Fehler... Kauf die n Haus mit Ordenltich Garten und abstand zum Nachbarn. Für mich persöhnlich ist Mietswohnung und Eigentumswohnung in so einer Wohnanlage nix andres als ein Gefängnis (übertrieben gesagt). In einer Mietswohnung gehört dir garnichts und du darfst nichts (z.B. Nachts um 12 mit der Bohrmaschine Hantieren, Wände durchbrechen, feiern und poldern bis der arzt kommt) und bei einer Eigentumswohnung ist es nicht viel anders nur das du dein Geld nicht dem Vermieter in den Hals wirfst... aber wenn die Versammlung sagt "neue Fenser" bist ah dabei... wo is da die Freieheit? Tu dir und deiner liebsten ein Gefallen und Hau da ab. Geld gibts bei der Bank sehr günstig im moment und Zahl der Kredit gechillt bis 65/67 ab.

Puff der Drache

PS Drauf zu warten das die an Altersschwäche sterben kann unter umständen extrem lange dauern weil genau die bei denen man drauf wartet tun einem den gefallen nicht ;) kenn ich aus eigener Erfahrung.

PPS Und jetzt geh ich erstmal in Shorts auf meinen 12m*4m Balkon und reib mir den Bauch und guck mein Garten an muhahaha *spaß gell*
 
Zuletzt bearbeitet:
Selten so einen Mist gelesen - asozial und Israel, was ein Quatsch. Macht den thread doch endlich dicht. :cop:

Das "asozial" bezieht sich auf anti soziales Verhalten wie man es nicht machen sollte.
Und Isreal ist der Wink zum gegenseitigen Kleinkrieg Auge um Auge, Zahn um Zahn bis in alle Ewigkeit ohne das je ein Frieden in Aussicht ist.

Was ist daran so schwer zu verstehen?
 
Du mußt das auch mal so verstehen, aus seiner Sicht bist du der Agressor. Du grillst und der Geruch und Rauch von verkohltem Fleisch, Öl usw. steigt in seine Wohnung, die im Sommer sicherlich sehr heiß ist, weswegn man die Balkontüre nicht einfach schließen kann.

Das könnte man dann so verstehen, wenn der Nachbar zumindest ein einziges mal ein vernünftiges Gespräch gesucht hätte anstatt sich gleich überall zu beschweren, nur nicht beim Verursacher.
 
Puhh, konnte mir den Thread gar nicht komplett durchlesen, will gleich pennen, das kann ich nicht mit 200 Puls. Tut mir echt Leid für dich, dass du so einen Stress hast. Es scheint momentan ein Trend zu sein Personlichkeitsrechte immer weiter einzuschränken, siehe das jüngste Urteil zu der Kündigung eines rauchenden Rentners.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk 2
 
Das könnte man dann so verstehen, wenn der Nachbar zumindest ein einziges mal ein vernünftiges Gespräch gesucht hätte anstatt sich gleich überall zu beschweren, nur nicht beim Verursacher.

Ganz allgemein gilt:

Wenn in der Hausordnung oder im Mietvertrag drinsteht, dass auf dem Balkon nicht gegrillt werden darf, dann hat der Verursacher das zu wissen, denn diese Dokumente hat er ja gelesen, falls nicht, dann ist es sein Pech. Handelt er dann dennoch dagegen, dann ist er ignorant.


Wie das jetzt hier im speziellen Fall ist, ob das jetzt ne Eigentumswohnung ist und ob das in der Hausordnung drinstand und wie sich der Streit entwickelt hat oder ob der Nachbar zu Beginn etwas gesagt, weiß ich nicht mehr, ich habe den Thread vor ein paar Wochen gelesen und das meiste inzwischen wieder vergessen.


Aber das mit dem vernünftigen Gespräch ist meist eine Schutzbehauptung und kann auch nicht als Rechtfertigungsgrund dienen, nun anders zu handeln, als man rechtlich handeln muss.

Bezügl. dem sogenannten vernünftigen Gespräch und dessen Nutzen kann ich da selbst ein aktuelles Beispiel nennen.
Vor ein paar Wochen habe ich in einem Mehrfamilienhaus einen meiner Wohnungsnachbarn angetroffen wie er im Treppenhaus mit brennender Zigarette rauchend durchgelaufen ist. Laut Hausordnung hat er zu wissen, dass er im Treppenhaus nicht rauchen darf. Er ist also schonmal ignorant.
Also habe ich ihn darauf angesprochen und ihm gesagt das er das nicht dürfe und er hat verlautbaren lassen, das er es nun verstanden hätte, in dem Sinne, dass es nicht mehr vorkommen würde.
Tja, und kaum ist ne Woche rum, da erwische ich ihn schon wieder, was bitte schön hat da das vernünftige Gespräch gebracht?
Absolut gar nichts!
Manche Leute sind einfach schlecht erzogen und haben gegenüber der Gesellschaft eine ignorante asoziale Einstellung, da hilft kein vernünftiges Gespräch, da helfen bestenfalls nur Strafen und Gerichtsprozesse.

@osoaner

Bezüglich dem Rentnerfall ignorieren sie die Persönlichkeitsrechte der anderen Mitbewohner des Hauses aber ganz schön.
Man kann es natürlich immer einseitig zurechtdrehen, wie es einem am Besten gelegen kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@osoaner und Feuer

So, wie ich das mitbekommen habe, wurde dem Rentner nicht wegen dem Rauchen gekündigt, sondern weil er sich weigerte, die Wohnung zu lüften. Es ging somit (jedenfalls vordergründig) nicht um Persönlichkeitsrechte des Rentners und der Nachbarn, sondern um die Abwendung von Schäden an der Mietsache.

Über das, was zwischen dem Rentner, den Nachbarn und dem Vermieter ablief, kann man aus der Ferne nur spekulieren.

Grüße

Toni
 
@osoaner und Feuer

So, wie ich das mitbekommen habe, wurde dem Rentner nicht wegen dem Rauchen gekündigt, sondern weil er sich weigerte, die Wohnung zu lüften. Es ging somit (jedenfalls vordergründig) nicht um Persönlichkeitsrechte des Rentners und der Nachbarn, sondern um die Abwendung von Schäden an der Mietsache.

Über das, was zwischen dem Rentner, den Nachbarn und dem Vermieter ablief, kann man aus der Ferne nur spekulieren.

Grüße

Toni

Nein, die Kündigung erfolgte und war rechtsmäßig weil der Raucher seine Wohnung in das Treppenhaus gelüftet hat, womit er dann die Persönlichkeitsrechte der anderen Mitbewohner verletzt hat. Er war also ein Agressor.

Siehe auch hier:

Urteil: Fristloser Rauswurf eines rauchenden Mieters rechtmäßig - STIMME.de


Zur Abwendung von Schäden an der Mietsache darf man als Vermieter dem rauchenden Mieter, wenn er auszieht eine Ozonbehandlung der Wohnung in Rechnung stellen.
Das Ozon sorgt dafür, dass der seit jahren in allen Ecken und Wänden festsitzende Rauchgeruch weggeht, die Rauchmolekühle werden durch das Ozon nämlich zerlegt.

Viele Raucher machen das auch, um ihre stinkenden Autos aufzuwerten, wenn sie diese als Gebrauchtwagen verkaufen wollen. Auch dafür gibt es die Möglichkeit den Innenraum eines Autos mit Ozongas zu behandeln.

Das ganze Verfahren ist übrigens umweltfreundlich und die Kosten müssen vom rauchenden Mieter getragen werden, weil der Mieter bei Einzug in die Wohnung ja eine rauchfreie Wohnung erhalten hat und dieser Zustand wiederhergestellt werden muss. Das ist vergleichbar wie mit der Pflicht die Wände zu streichen.

Ich empfehle jedem Vermieter die Pflicht der Ozonbehandlung bei Rauchgeruch auch in den Mietvertrag mit aufzunehmen, dann weiß auch schon gleich der einziehende Raucher, worauf er sich einläßt.
Das Rauchen in der Wohnung wird ihm dadurch übrigens nicht verwehrt, seine Persönlichkeitsrechte bleiben gewahrt, nur muss er halt für den Schaden aufkommen den er anrichtet.
 
Wenn in der Hausordnung oder im Mietvertrag drinsteht, dass auf dem Balkon nicht gegrillt werden darf, dann hat der Verursacher das zu wissen, denn diese Dokumente hat er ja gelesen, falls nicht, dann ist es sein Pech. Handelt er dann dennoch dagegen, dann ist er ignorant.

So wie ich es verstanden habe, gibt es kein generelles Verbot.
Der feine Nachbar hat sich einfach nur über den gestank beschwert, ohne den Verursacher einmal darauf anzureden.
 
War bei uns genau so. Erst mal in gesammelter Runde vor 70-80 Leuten beschweren, ohne sich nur einmal an uns zu wenden und zu sagen "Uns stört dieses oder jenes". Eigentor heißt das.
 
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