Eigentlich ganz einfach:
Das Recht am eigenen Bild ist im KunstUrhG geregelt. Demnach muss generell jeder Mensch sein Einverständnis erklären.
Jetzt der Punkt: Der § 22 des o.g. Gesetzes zählt Bilder auf, die ohne Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden dürfen. Im Absatz 1 (3) werden "Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Vorgänge [..]" explizit ausgenommen. Gehst du also zu einer Party bzw. einem OT musst du damit leben.
Um zu verhindern, dass Facebook-Fotos bei denen du besoffen in den Grill kotzt veröffentlicht werden im Absatz 2 Bilder ausgeschlossen, die "ein berechtigtes Interesse verletzen" ausgenommen.
Also kann jeder "Party-Bilder" frei verbreiten, ich würde aber einen Teufel tun und kompromittierende Bilder veröffentlichen... Das "berechtigte Interesse" kann nämlich durchaus auch einfach die falsche Frau an der Seite sein...
Das Recht am eigenen Bild ist im KunstUrhG geregelt. Demnach muss generell jeder Mensch sein Einverständnis erklären.
Jetzt der Punkt: Der § 22 des o.g. Gesetzes zählt Bilder auf, die ohne Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden dürfen. Im Absatz 1 (3) werden "Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Vorgänge [..]" explizit ausgenommen. Gehst du also zu einer Party bzw. einem OT musst du damit leben.
Um zu verhindern, dass Facebook-Fotos bei denen du besoffen in den Grill kotzt veröffentlicht werden im Absatz 2 Bilder ausgeschlossen, die "ein berechtigtes Interesse verletzen" ausgenommen.
Also kann jeder "Party-Bilder" frei verbreiten, ich würde aber einen Teufel tun und kompromittierende Bilder veröffentlichen... Das "berechtigte Interesse" kann nämlich durchaus auch einfach die falsche Frau an der Seite sein...