Grillvergnügen ohne Ärger mit den Nachbarn

Bald beginnt sie wieder, die schöne, warme Jahreszeit und mit ihr das gesellige Zusammensein und die Grillfeste auf dem Balkon und im Garten.

So schön das auch für die Beteiligten ist, auf die Nachbarn kann es manchmal schon recht störend wirken. Hier ist Diplomatie und Rücksichtnahme auf der einen Seite und ein wenig freundliches Entgegenkommen auf der anderen Seite gefragt und kann viel unnötigen Ärger vermeiden.

Grillen ist grundsätzlich erlaubt, sowohl im Garten als auch auf dem Balkon. Dieses gesellige Vergnügen muss sich auch niemand vom Nachbarn verbieten oder verderben lassen, solange es in keine Belästigung ausartet. Gegenseitige Rücksichtnahme ist die beste Garantie für ein gutes und friedliches Nachbarschafts-Verhältnis.

Hüllen wir z. B: unsere Nachbarn in Qualmwolken, verursacht durch unsachgemäßes Brennmaterial – wie etwa nasses Holz oder Plastikmaterial – so kann das Auswirkungen haben, die letztendlich sogar vor Gericht landen. Dieses würde nämlich nicht mehr als „übliche und im Sommer gebräuchliche Art der Zubereitung von Speisen“ gelten.
Dies besagt auch ein Urteil des Landgerichtes Stuttgart mit dem Az.: 10 T859/96.

Der Gesetzgeber gibt z. B. vor, dass Grillfeste nicht länger als 2 Stunden dauern dürfen und die Geruchsbelästigung auf ein Minimum beschränkt werden muss. Bei Zuwiderhandlung könne sogar ein Bußgeld wegen Luftverschmutzung drohen.

In den Monaten April bis September dürfen Mieter in Mehrfamilienhäusern auf ihrem Balkon grillen. Das darf aber nicht spontan geschehen sondern die Nachbarn, die durch dieses Grillvergnügen belästigt werden könnten, sollen 48 Stunden vorher davon in Kenntnis gesetzt werden. Dazu gibt es Urteil vom Amtsgericht Bonn mit dem Az.: 6 C 545/96. Das Landgericht Frankfurt entschied mit dem Az.: 2/21 0 424/88, dass Nachbarn nach 22.00 Uhr keinen Partylärm mehr dulden müssen.

Soweit die für mich manchmal schwer nachvollziehbaren Auflagen des Gesetzgebers. Wie weiß ich z. B: im Sommer, ob es in 48 Stunden nicht regnet und mein Grillvergnügen alleine dadurch ins Wasser fällt 😉

Wenn wir nun noch zusätzlich darauf achten, dass kein Fett auf die Grillkohle tropft und damit unangenehme Gerüche erzeugt, ist alles im grünen Bereich. Normale Grillgerüche muss die Nachbarschaft, die nicht mitfeiert, akzeptieren. Hier ist sogar ein griesgrämiger, übel gesonnner Paragraphenreiter machtlos, denn das muss auch er dulden.

Noch ein Tipp: Die Nachbarn einfach mal zu Bier und Schweinebauch einladen und die Probleme entstehen erst gar nicht 😉

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