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Probleme mit geringer Hitze im Broil king regal 690xl

Ich habe ähnliche Probleme - allerdings haben bisher weder das Tauschen des Druckminderers noch der Brenner geholfen. In der rechten Kammer bleibt die Nadel (Extern und via Deckelthermometer gemessen) bei 250° stehen (dort wurden auch die Brenner getauscht) - in der linken schaffe ich mit vier Brennern auf Volllast nach über einer halben Stunde ca 300°, aber sobald ich den Deckel öffne und zu grillen beginne merke ich recht schnell dass da einfach nicht genug bums von unten nachkommt. Die Gasflasche wurde testhalber auch bereits gewechselt - ohne Ergebnis. Hat jemand von euch eine Idee wo ich weitersuchen kann? Der Händler ist parallel mit BK dran, aber von dort kam bisher wenig brauchbares...
 
Ende Mai dieses Jahr
Dann hast Du kein Problem, sondern dein Händler, bei dem Du den Grill gekauft hast.
Er hat eine gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung Dir gegenüber zu erfüllen. Das heißt nicht mehr und nicht weniger, daß er den Kaufgegenstand (Grill) in den Zustand zu versetzen hat, der einen einwandfreien Betrieb zuläßt.
Seine Verweise auf den Hersteller dienen nur dazu, Dich hinzuhalten.
Die "Herstellergarantie" ist völlig losgelöst von der Sachmängelhaftung / Gewährleistungspflicht des Verkäufers (Händlers) zu sehen. Deinen Kaufvertrag hast Du ja auch nicht mit dem Hersteller, sondern mit dem Verkäufer geschlossen.
Die Besonderheit an Sachmängelhaftung / Gewährleistungspflicht ist, daß es während der ersten 6 Monate nach Warenübernahme eine Umkehrung der Beweislast gibt: Es wird unterstellt, daß eine Reklamation bereits bei Übernahme "angelegt" war - also der Verkäufer ohne gesonderte Verschuldensermittlung zur Gewährleistung verpflichtet ist.
Diese 6-Monatsfrist wird bei Dir Ende November 2018 auslaufen.
Nein, es ist nicht noch soviel Zeit bis dahin: Es können ja weitere Schäden auftauchen, die reklamiert werden müssen.
Schreib dem Händler einen Brief (Einschreiben mit Rückschein), in dem Du den Schaden genau schilderst und evtl. Fotos beifügst. Fordere ihn mit Hinweis auf seine Sachmängelhaftung auf, den Schaden durch Reparatur oder Tausch unverzüglich zu beheben und setze ihm eine Frist zur Stellungnahme und eine Frist zur Erledigung.

Viele Verkäufer versuchen immer noch, sich hinter die Herstellergarantie zurückzuziehen und vertrauen auf uninformierte Verbraucher, die ihre Rechte nicht kennen oder nicht nutzen wollen.

Viel Erfolg für den unbelasteten Gebrauch eines an sich sehr guten Grills,


Volker
 
Danke für Deine Ausführungen, das war mir in der Tat so nicht bewusst. Da sich der Händler bisher sehr kooperativ gezeigt hat (Kommt innerhalb weniger Tage auch nach 18:00 vorbei, meldet sich proaktiv, etc.) möchte ich ihm noch nicht mit der juristischen Keule drohen. Ich werde aber jedenfalls mit der Dokumentation von Mängeln bzw. Massnahmen beginnen damit ich das notwendige Material beisammen habe. Wenn sich in absehbarer Zeit nichts tut klopf ich mit mehr Nachdruck an.

Danke nochmal! Top Service hier :)
 
Klar, Du entscheidest, was Du unternimmst.
Ich sehe das Vorgehen aber nicht als "juristische Keule", sondern nur als Klärung der Situation.
Vor drei Jahren war ich in ähnlicher Situation:
Einen Artikel hatte ich für € 789,- gekauft. Der Kaufpreis war selbstverständlich, weil gesetzlich so geregelt, inklusiv des Gewährleistungsanspruches.
Der Verkäufer (Händler) wollte bei meiner begründeten Reklamation mich hinhalten. Daraufhin wies ich ihn auf den Sachverhalt hin und forderte, den Fehler zu beheben.
Zur Verdeutlichung meiner Ansprüche sagte ich ihm, daß der Artikel mit dem Fehler nicht den Kaufpreis rechtfertigt - weil ich ein fehlerfreies Produkt gekauft hatte.
Er würde mich ebenso, völlig zu Recht, mahnen, falls ich statt der vereinbarten € 789,- nur einen "fehlerhaften" Kaufpreis von € 689,- überwiesen hätte.
Das konnte er gleich begreifen und beeilte sich, meine Reklamation zu erledigen.
Aus einem Kaufvertrag erwachsen Ansprüche für beide Seiten. Der Käufer hat Anspruch auf eine einwandfreie Ware, der Verkäufer hat Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises.

Sag es dem Verkäufer deutlich - Du mußt ja nicht gleich einen Anwalt nehmen,


Volker
 
Danke für Deine Ausführungen, das war mir in der Tat so nicht bewusst. Da sich der Händler bisher sehr kooperativ gezeigt hat (Kommt innerhalb weniger Tage auch nach 18:00 vorbei, meldet sich proaktiv, etc.) möchte ich ihm noch nicht mit der juristischen Keule drohen. Ich werde aber jedenfalls mit der Dokumentation von Mängeln bzw. Massnahmen beginnen damit ich das notwendige Material beisammen habe. Wenn sich in absehbarer Zeit nichts tut klopf ich mit mehr Nachdruck an.

Danke nochmal! Top Service hier :)
Du machst das richtig.
Es gibt solche und solche Händler, klar. Und wer einmal negative Erfahrungen mit Händler/n gemacht hat, sollte die nicht pauschal auf andere/alle übertragen.
Bei deinem erkenne ich bisher kein „Hinhalteverhalten„ sondern du schreibst ja, dass er parallel mit BK dran ist. Für mich bedeutet das, dass er sich Expertise vom Hersteller holt - da ich erstmal positiv denke.
Wenn er nun auch noch nach 18 Uhr vorbei kommt, ist das ein weiteres Zeichen für ein kooperatives Händler/Käufer-Verhältnis.
Jeder Händler mag es lieber, wenn man zuerst kooperativ redet, telefoniert, sachlich bestimmt diskutiert. Bekomme ich aber gleich ein Einschreiben/Rückschein mit entsprechenden § gespickt und Fristen usw. würde mich das als Händler nicht begeistern -gelinde formuliert.
Und bis November ist noch reichlich Zeit, lassdich nicht verunsichern.
Jeder mag da sein präferiertes Vorgehen haben, ich unterstütze deines und bin selbst damit bisher meist gut gefahren.
Nicht umsonst heisst es: „Wie es in den Wald schallt, so kommt es auch wieder heraus“.
 
Dem kann ich nur zustimmen.
Man sollte auch bedenken, daß man nach Ende der 6-monatigen Beweislastumkehrfrist nicht mehr viel von der gesetzlichen Gewährlsietung zu erwarten hat.

Und bei Garantieansprüchen kommt es sehr oft auf die Kulanz seitens des Herstellers an oder eben des Händlers, falls man Garantieansprüche über den abwickeln möchte oder die Herstellerkulanz nicht ausreicht. Wir reden schließlich nicht selten von einer Anschaffung im 1000€-Bereich (oder höher), die meistens deutlich länger als 6 Monate genutzt werden soll. Die Sache sieht natürlich ganz anders aus, wenn man bei einem anonymen Online-Händler gekauft hat, der blockt und dann noch die 6 Monate kurz vor dem Ende stehen.
 
Update: Heute nochmal beim Händler nachgefasst - Broil King CH hat meinen Fall Ferienbedingt verschlampt, entschuldigt sich vielmals und wird sich direkt mit mir in Verbindung setzen um das Problem zu lösen bzw. falls erforderlich den Grill auszutauschen. Wenn ich bis morgen Abend nichts höre soll ich mich nochmals melden damit der Händler nachtreten kann. Es bleibt also spannend.
 
So - Techniker war da. Diagnose wie folgt:
- Gasdruckregler OK
- Brenner OK

Seine Diagnose: Fehlkonstruktion :burn:
Offenbar ist der Deckel des Broil King so dämlich gebaut, dass er nicht plan schliesst, d.h. es zieht vorne beim Deckel die Luft rein und drückt die Hitze hinten raus. Andere Hersteller bauen den Deckel wohl so, dass er leicht hinter der Frontkante versinkt und umgehen damit das Problem. Nicht so mein Broil King. Ein Haubentausch bringt lt. Techniker auch nichts, da das Problem an der Konstruktion liegt, nicht an einer verzogenen Haube. Das Problem tritt bei mir verschärft auf weil mein Balkon leicht windexponiert ist.

Frage an alle anderen BK-User: schliesst ere Haube wirklich plan (i.e. so dass kein Blatt Papier mehr dazwischen passt?
Frage an die Juristen: Gilt die Sachmängelhaftung auch bei Fehlkonstruktion?

Ich bin grad so auf 180 - ein 3000 Flocken Grill der konstruktionsbedingt nicht grillt :bash::bash::bash::bash::bash:
 
Natürlich gilt die Sachmängelhafting (Gewährleistung) auch bzw. immer wenn die Ware nicht das tut, was sie soll.
D.h., wenn Du damit nicht bzw. nicht wie allgemein üblich oder vom Händler versprochen Grillen kannst.
Ob dazu schon ein in Deinen Augen niedriger Temperaturwert genügt, evtl. sogar bei starkem Wind kann ich Dir nicht sagen.
Insofern ist die von Dir (hoffentlich) gut dokumentierte Aussage des Technikers wichtig.
Ich könnte mir vorstellen, daß Du dem Händler noch einmal eine Chance zur Nachbesserung einräumen mußt, und erst wenn die fehlschlägt oder er sie deutlich und endgültig ablehnt, wirst Du Dein Geld zurückbekommen können oder mindern können.
 
Ob dazu schon ein in Deinen Augen niedriger Temperaturwert genügt, evtl. sogar bei starkem Wind kann ich Dir nicht sagen.

Nachdem im Handbuch steht dass der Grill 350 Grad erreicht sollte eine Zieltemperatur von 300 Grad als zu Erwarten argumentierbar sein hoffe ich. Ich frag mich nur gerade was all die anderen Broil King Kunden da draussen machen...hat hier jeder eine Grillhütte mit Windschatten von 3 bzw. besser noch 4 Seiten?
 
Dan
Dann sollte es ja kein Thema sein, den Kauf zu wandeln, wenn schon der Hersteller/Techniker das bestätigt.
Oder sehe ich das falsch?
Deshalb ja mein Punkt: Wenn der Grill falsch konstruiert ist bin ich mir da nicht sicher - ich kann ja schliesslich auch sehr schwer zum Bootshändler gehen und mein Boot umtauschen weil es nicht schnell genug fährt wenn der Konstrukteur einen permanenten Schleppanker vorgesehen hat?

Der einzige Punkt den ich m.E. habe ist die Temperaturangabe im Handbuch und die Tatsache dass nirgends steht dass es sich um einen de-facto Indoor Grill handelt
 
Seine Diagnose: Fehlkonstruktion :burn:
Offenbar ist der Deckel des Broil King so dämlich gebaut, dass er nicht plan schliesst,

Meiner bescheidenen Meinung nach ist das völliger Unsinn. Die Rolldeckel der Grills der nahmhaften Hersteller liegen fast alle auf der vorderen Kante vom Gehäuse auf und haben auf der unteren Haubenkante noch eine Art "Gummipuffer". Schon dadurch können sie nicht so dicht sein, dass "kein Blatt Papier" mehr zwischen Gehäuse und Grill durchpasst. Wenn der Techniker hier von Fehlkonstruktion spricht, wollte er wahrscheinlich damit verbergen, dass er keine Ahnung hat, wo der Fehler wirklich liegt.
 
So ein Blödsinn....muss da @El_wood vollkommen recht geben. Bei meinem Imperial liegen die Hauben auch nicht plan auf. Der steht ebenfalls nicht windgeschützt und hat keinerlei Probleme. Die Ursache muss wo anders liegen.,,
 
War gerade bei obi und habe mir diverse Marken angesehen - Weber hat das in der tat besser gelöst, bei Napoleon & co ist der Aufbau mehr oder weniger identisch mit meinem broil king.

Gemäß der Aussage der servicefachkraft liegt das Problem darin, das vorne kalte Luft reinzieht und so die heisse Luft hinten rausgedrückt wird. Napoleon müsste also dasselbe in der theorie das gleiche Problem haben
 
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