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CE- Kennzeichnung für GAS-Backöfen => Notwendig? => Voraussetzungen?

hangingloose

Grillkaiser
10+ Jahre im GSV
Hallo zusammen,

ich sehe in der letzten Zeit immer wieder in meinen Augen fragwürdige Konstruktionen, der Gasöfen im Bereich Pizza....

Beim Wok war es meiner Meinung nach so, dass man für die CE-Konformität eine Flammüberwachung benötigt.
Viele Woks wurden über bekannte Plattformen aus dem EU-Ausland beschafft und konnten somit auch ohne CE erworben werden.

Zitat aus Wikipedia: (CE-Kennzeichnung – Wikipedia)
....Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller bzw. Inverkehrbringer, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien (seit 1. Dezember 2009, mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon: EU-Richtlinien) entspricht.[5]....

Auf der einen Seite geben manche Hersteller viel Geld für die Zertifizierung und CE-Konformität aus...
auf der anderen Seite findet man immer wieder Öfen, wo ich mir es nicht vorstellen kann, dass diese solche Zertifizierungen gesehen haben können...
wie hier von @BMWoneCabrio
(1) Vorstellung mini Gas Pizzaofen Edil Planet Etna | Grillforum und BBQ - www.grillsportverein.de

Kennt sich jemand damit aus, ob dies so der Richtlinie entsprechen kann???
Klar, wer die Öfen nicht gewerblich nutzen will, wird auch nicht gezwungen eine CE Kennzeichnung zu haben, aber dann dürften diese GAS-Öfen ja doch gar nicht vertrieben werden????

Zitat aus Wikipedia: (CE-Kennzeichnung – Wikipedia)
...EU-Richtlinien gemäß Art. 288 Absatz 3 AEUV (sog. Binnenmarkt- bzw. Harmonisierungsrichtlinien) legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Ein Produkt darf erst dann erstmals in den Verkehr gebracht und erstmals in den Betrieb genommen werden, wenn es den grundlegenden Anforderungen sämtlicher anwendbarer EU-Richtlinien entspricht,....

Wer kann hier Licht ins Dunkle bringen???

An meinem Pizza Party Ardore finde ich gar keine Kennzeichnung
am ALFA ONE Gas ist ein Kennzeichnung mit den techn. Daten drauf und der Konformität gemäß EN 13229. Auf der HP findet man unter der Doku dann auch CE.
 
Ich bin auf meiner bisherigen Suche auch auf einige Abenteuerliche Konstruktionen im Bezug auf Gas gestoßen. (Sei es PP Adore, EDIL Öfen, LaFiamma Öfen etc.)
Meines Erachtens fällt das allerdings alles in die 2016/426 EU Verordnung, nach der alle Geräte die darunter Fallen (Geräte zum Kochen/Kühlen/Klima) eine CE Kennzeichnung besitzen müssen.
Wie genau die Vorgaben für eine CE Kennzeichnung in diesen Fällen lautet, kann ich allerdings nicht sagen, dass habe ich allerdings dazu gefunden :
"Diese Verordnung schreibt vor, dass eine von der Europäischen Kommission zugelassene unabhängige benannte Stelle eine Typprüfung durchführt und dass der Hersteller von einem vom Hersteller zu wählenden Prüfungsmodul genehmigt werden muss."
 
CE hat nix mit Typprüfung und Zulassung zutun.

CE ist lediglich eine Erklärung des Lieferanten. Diese schreibt man quasi selber ;) (natürlich innerhalb der Richtlinien)
 
CE hat nix mit Typprüfung und Zulassung zutun.

CE ist lediglich eine Erklärung des Lieferanten. Diese schreibt man quasi selber ;) (natürlich innerhalb der Richtlinien)
Das ist klar. Aber die von mir benannte EU Verordnung 2016/426 über Geräte zur Verbrennung Gasförmiger Brennstoffe, sieht nun mal eine solche Typprüfung UND eine CE Kennzeichnung vor. Also können diese Produkte der Verordnung wohl kaum entsprechen.
 
Kenne das CE (Conformité Européen) Tamm Tamm als es eingeführt wurde. Der Hersteller bescheinigt, indem er das CE Label anbringt, alle zu diesem Zeitpunkt geltenden (technischen) Vorschriften einzuhalten-. Nachweisen muss er es nicht. Ohne darf es nicht verkauft, respektive betrieben werden, höchsten Verkauf zu Exportzwecken...

Wenn nun das CE dran klebt und nicht die Vorschriften erfüllt, dann ist der Hersteller/Verkäufer verpflichtet nachzubessern, bis er erfüllt wird.

Persönlich würde ich gerade im Hinblick auf GAS keine Kompromisse eingehen, nicht nur wegen möglicher Gefährdung, sondern auch im Hinblick auf Haftung. Die Haftplicht steigt gerne aus.

In Bezug auf Gastroausführung vs. Privat gelten besondere Anforderungen, wie Schlauchbruchsicherung, Spezielle Abschaltvorrichtungen. Für den Betrieb im Freien braucht es keine Sicherung beim Gasgrill, was auch mal Böse knallen kann. Das wäre bei gewerblicher Nutzung unzulässig.
 
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