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Angaben auf Vakuumbeutel

Hinrich

Militanter Veganer
Moin liebe Fleischfans,

ich versuche seit einiger Zeit Licht ins Dunkle zu bringen und zwar geht es um die Angaben auf Vakuumbeuteln beim Versand von Fleisch. Es geht um Rouladen, Hack, Braten etc.

Habt ihr zufällig irgendwelche Hinweise zu Richtlinien, Verordnungen oder dergleichen, was genau für Angaben auf den Vakuumtüten stehen müssen? Wie z.B. Schlachttermin? Nährwerte? Menge (Nettogewicht)? Art des Fleisches? Temperatur zur Lagerung? etc.?

Wenn man z.B. bei Edeka Fleisch kauft, dann steht da nahezu nichts auf den Paketen. Nährwerte jedenfalls nicht. Ich würde mich über input sehr freuen.
 
Das kann ich dir irgendwie nicht glauben!
Da werden selbst bei Edeka alle vorgeschriebenen Angaben drauf stehen.
Hast du den mal ein Photo???


Und beim Versand mit Sicherheit auch
 
Das kann ich dir irgendwie nicht glauben!
Da werden selbst bei Edeka alle vorgeschriebenen Angaben drauf stehen.
Hast du den mal ein Photo???

Und beim Versand mit Sicherheit auch

Moin Dirk,

ich habe kein Foto zur Hand, aber hatte den Zettel von der SB Ware in der Hand, als ich den Post geschrieben habe und da stand von Nährwerten nicht ein bisschen drauf.

Ich brauche einfach mal klare Richtlinien, wo es drin steht und die finde ich irgendwie nicht.

Ich habe folgende Links:

http://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/die-neue-lebensmittelinformationsverordnung

http://www.lebensmittelklarheit.de/...ge-information-fehlt-auf-vielen-lebensmitteln

"Nährwertangaben sind seit dem 13. Dezember 2016 grundsätzlich verpflichtend. Nur wenige Ausnahmen bestehen weiterhin, beispielsweise für alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol, lose Ware und unverarbeitete Erzeugnisse. Bis dahin war die Informationen über den Brennwert (Kalorien) und die enthaltenen Nährstoffe sind verpflichtend, wenn ein Lebensmittel gesundheitsbezogene oder nährwertbezogene Angaben aufweist."

"Ausnahmen von der Nährwertkennzeichnung
Folgende Lebensmittel sind von der Verpflichtung zur Nährwertdeklaration ausgenommen:

  • Lose Ware und Lebensmittel, die zum unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden
  • Unverarbeitete Produkte, die nur aus einer Zutat bestehen, zum Beispiel Kartoffeln oder unverarbeitetes Fleisch
  • Produkte, die einer Reifungsbehandlung unterzogen wurden und nur aus einer Zutat bestehen, zum Beispiel getrocknete Tomaten oder getrocknete, fermentierte Fleischstücke (Beef Jerky)
  • Wasser mit oder ohne Kohlensäure, auch aromatisiertes Wasser
  • Kräuter, Gewürze, Salz und Tafelsüßen
  • Kaffee (ganze Bohnen und gemahlen, auch entkoffeiniert), Kaffee- und Zichorienextrakte
  • Tee, auch Teeextrakte, löslicher und Instant-Tee, wenn diesem außer Aromen keine weiteren Zutaten zugefügt wurden
  • Essig und Essigersatz
  • Aromen, Lebensmittelzusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe sind Stoffe, die bei der Be- oder Verarbeitung von Lebensmitteln eingesetzt, aber wieder entfernt werden.

    Verarbeitungshilfsstoffe und Enzyme
  • Gelatine und Gelierhilfen für Konfitüre
  • Hefe
  • Kaugummi
  • Lebensmittel, deren Verpackung kleiner ist als 25 Quadratzentimeter
  • Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen vom Hersteller an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden
  • Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol"

Dazu noch:

Vorverpacktes Lebensmittel

Jede Verkaufseinheit, die als solche
  • an den Endverbraucher und an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden soll und
  • die aus einem Lebensmittel und der Verpackung besteht, in die das Lebensmittel vor dem Feilbieten verpackt worden ist, gleichviel, ob die Verpackung es ganz oder teilweise umschließt, jedoch auf solche Weise, dass
  • der Inhalt nicht verändert werden kann, ohne dass die Verpackung geöffnet werden muss oder eine Veränderung erfährt;
Lebensmittel, die auf Wunsch des Verbrauchers am Verkaufsort verpackt oder im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden, werden von dem Begriff »vorverpacktes Lebensmittel« nicht erfasst.

Weiterführend:

Typische lose Ware ist beispielsweise
  • Obst und Gemüse, das auf Kundenwunsch in Bedienung oder Selbstbedienung evtl. gewogen, mit einem Preis versehen und evtl. verpackt wird,
  • Käse, Fleisch und Wurst aus der Bedienungstheke,
  • Tee oder Kaffee, der nach Auswahl durch Endverbraucher oder Endverbraucherin evtl. gemahlen, gewogen und verpackt wird.
 
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