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BBQ-Küche - Vorschriften und Verordnungen ?

Dodge

Pitmaster
15+ Jahre im GSV
★ GSV-Award ★
:helm:

So, einen Teil des Materials habe ich schon, Wände freigelegt und einen groben Plan wie das mal werden soll.

Leider hat meine Suche im Web nach Vorschriften, z.B. wie hoch die Wände gefliest sein müssen, wo man Fliesen haben muss und wo nicht, keine Ergebnisse gebracht.

Kann mir da vllt. Jemand n Tipp geben ?


Ich möchte den Raum so einrichten dass die Küche, sollte ich doch mal ein Gewerbe anmelden, einer Überprüfung stand hält !


Gruss Dodge
 
- min. 2 getrennte Waschbecken
- getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Fleisch, Fisch und Gemüse/Obst
 
Ich würde mal beim Gewerbeamt Deiner Stadt nachfragen. Die haben alle nötigen Infos, bzw. kennen die Ansprechpartner bei den Gesundheitsämtern.
Wenn Du die ganzen Ämter durch hast, bist Du ein gutes Stück weiter...
:anstoßen:
 
Vielleicht hilft das weiter?


Merkblatt
Anforderungen an gewerblich betriebene Küchen
Küche
1. Die Höhe der Küche muss mindestens 2,50 m betragen, bei einer Grundfläche von mehr als 50 m2 mindestens 2,75 m, bei einer Grundfläche von mehr als 100 m2 mindestens 3,00 m.

2.Alle Türen und Fenster müssen mit glatten und Wasser abstoßenden Oberflächen versehen sein.

3.Der Fußboden ist gleitsicher, wasserundurchlässig und fugendicht herzurichten. Er muss leicht zu reinigen sein und ggf. ausreichendes Gefälle zu einem geruchssicheren Bodenablauf haben.

4.Die Übergänge vom Fußboden zu den Wänden sollten nach Möglichkeit mit einer Hohlkehle ausgestattet sein.

5.Die Wandflächen sind bis zu eine Höhe von 2,0 m mit glatten, wasserundurchlässigen und abwaschbaren Materialien (z.B. Fliesen) zu versehen. Eine Verfliesung vom Fußboden bis zur Decke ist empfehlenswert.

6.Die Decke muss geschlossen, eben, hell und leicht zu reinigen sein. Sie muss so beschaffen sein, dass Ansammlungen von Schmutz und Kondenswasser sowie unerwünschter Schimmelbefall und Ablösung von Materialien vermieden werden. Beleuchtungskörper sind mit einem Splitterschutz auszustatten.

7.Ver- und Entsorgungsleitungen sind unter Putz zu verlegen oder so zu gestalten, dass keine Schmutznester entstehen können und jederzeit eine gefahrlose leichte Reinigung möglich ist.

8.Die für eine ausreichende Lüftung erforderlichen Anlagen sind einzurichten:
Über allen Brat- und Kochstellen (insbesondere Friteuse, etc.) sind Abzugshauben mit Fettfilter anzubringen. Die auftretenden Wrasen und Dämpfe sind über das Dach abzuleiten.
Entstehender Wasserdampf (Wasserkochstellen, Spülmaschinen usw.) ist über Lüftungsöffnungen
oder eine Abzugsanlage abzuleiten.
Küchen, Imbisszeilen und sonstige Bereiche, in denen offene Lebensmittel behandelt werden, sind
durch entsprechende lufttechnische Anlagen oder Abtrennungen vor belasteter Luft aus Gasträumen, viel befahrenen Straßen und ähnlichem zu schützen.

9. Fenster und Lüftungsöffnungen, die ins Freie geöffnet werden können, müssen mit zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengittern ausgestattet sein.

10. In der Küche muss mindestens eine ausreichende Handwaschgelegenheit mit fließendem warmen und kalten Wasser, Mischbatterie, Seifen- und Einweghandtuchspender eingerichtet werden. Die Handwaschgelegenheit muss in den Hauptarbeitsbereich einbezogen, ausreichend groß und leicht zugänglich sein. Bei der Benutzung darf kein Spritzwasser auf Lebensmittel oder Arbeitsflächen für Lebensmittel gelangen.

11. Zum Reinigen von Arbeitsgeräten, Geschirr usw. ist eine dem Betriebsablauf angepasste Spüleinrichtung (eine ausreichend große Doppelspüle, oder eine Spülmaschine und mindestens ein Becken) einzurichten. Der Spülbereich ist ein unreiner Bereich und darf die reinen Arbeitsbereich nicht nachteilig beeinflussen (ggf. separate Spülküche).

12. Schmutzwasser (Putzwasser) muss über einen Bodenabfluss oder ein gesondertes Ausgussbecken entsorgt werden.

13. Beleuchtungskörper sind mit einem Splitterschutz auszustatten. Die Lampen müssen so hell sein, dass Verschmutzungen an der Einrichtung sowie Veränderungen an der Ware leicht erkannt werden können.

14. Kücheneinrichtungen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Alle Einrichtungsgegenstände sind so aufzustellen, dass sie zu Reinigungszwecken abziehbar sind. Ist dies nicht möglich, sind die nicht reinigungsfähigen Bereiche wasserdicht abzudichten.
Für Oberflächen von Einrichtungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind glatte und
abwaschbare Materialien zu verwenden. Die Oberflächen müssen zu desinfizieren sein.
Es sind ausreichend Kühleinrichtungen bereitzustellen, in denen eine sachgerechte Lagerung leicht
verderblicher Lebensmittel möglich ist.
Für die Lagerung nicht zu kühlender Lebensmittel sind in ausreichendem Umfange
Einbauschränke o.ä. vorzusehen, oder es sind ausreichend große und belüftbare
Lebensmittellagerräume einzurichten.


Lebensmittellagerraum

1. Der Raum muss umschlossen sein und ausreichend be- und entlüftet werden können. Die Türen müssen so dicht schließen, dass ein Eindringen von Nagetieren und anderem Ungeziefer ausgeschlossen ist.

2. Der Fußboden muss wasserundurchlässig und leicht zu reinigen sein.

3. Die Wandflächen sind erforderlichenfalls mit glatten Oberflächen bis zu einer angemessenen Höhe zu versehen. Sie müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sofern erforderlich, sind dabei wasserundurchlässige, Wasser abstoßende und abwaschbare Materialien zu verwenden.

4. Die Decke muss geschlossen, eben, hell und leicht zu reinigen sein. Sie muss so beschaffen sein, dass Ansammlungen von Schmutz und Kondenswasser sowie unerwünschter Schimmelbefall und Ablösung von Materialien vermieden werden.

5. Fenster und sonstige Öffnungen müssen so beschaffen sein, dass Schmutzansammlungen vermieden werden. Können Fenster oder Öffnungen ins Freie geöffnet werden, müssen sie erforderlichenfalls mit zu Reinigungszwecken leicht entfernbaren Insektengittern ausgestattet sein.


Kühlräume, Tiefkühlraum

1. Die Innenflächen der Räume müssen leicht zu reinigen sein; in Gefrierräumen müssen die Innenflächen so beschaffen sein, dass sie leicht trocken gereinigt werden können.

2. Die Wandflächen sind mit glatten, wasserundurchlässigen und abwaschbaren Materialien zu versehen. Die Decken und Deckenvorrichtungen müssen leicht zu reinigen sein. Sie müssen so beschaffen sein, dass Ansammlungen von Schmutz und Kondenswasser sowie unerwünschter Schimmelbefall und Ablösung von Materialien vermieden werden.

3. Die Fußböden müssen wasserundurchlässig und leicht zu reinigen und so beschaffen sein, dass Reinigungswasser leicht aus den Räumen abfließen kann.

4. Das auftretende Kondenswasser / Abtauwasser der Kühlaggregate muss direkt in Kanalisation abgeleitet werden. Das Auffangen von Kondenswasser in geschlossenen Behältern ist nur in Ausnahmefällen tolerierbar.

5. Beleuchtungskörper sind mit einem Splitterschutz auszustatten. Die Lampen müssen so hell sein, dass Verschmutzungen an der Einrichtung sowie Veränderungen an der Ware leicht erkannt werden können.

6. Hakenrahmen und Fleischhaken sind so anzubringen, dass daran aufgehängte unverpackte Fleischteile und Fleischwaren weder Wände noch Fußböden berühren.
 
lieber hier fragen und keine schlafenden hunde wecken ist das allerwichtigste
^^

sd

edit:
also das gewerbeamt einer ANDEREN stadt kannst du anrufen.

ich würde einfach mit leuten sprechen, die sowas (ähnliches) machen.
die können dir genau sagen, wo die stolperfallen sind und was UNBEDIGT zu vermeiden ist.
 
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:daumenhoch:


Super ! Danke erstmal für die schnellen Info's !

In der Küche solle eigentlich nicht gekocht werden.
Es geht mir nur um das Parieren, würzen und lagern von Fleisch und Geflügel, Zubereitung von BBQ-Saucen und Beilagen. Eher also eine Wurst/Fleischküche.

Ich habe eine Arbeitsplatte mit integriertem Wasch/Spülbecken aus VA, ein Handwaschbecken befindet sich im Nebenraum. Fliesen werde ich wohl bis unter die Decke, welche aber leider nur 2,2 Meter hoch ist :(
Der Boden wird auch mit rutschhemmenden Fliesen ausgestattet. zudem habe ich vor, für Rind-Schwein und Geflügel getrennte Kühlmöglichkeiten zu schaffen....

Ich habe ja Zeit....aber das soll schon ordentlich werden :)
 
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