Der Widerruf funktioniert ohne Mängel ausschließlich im Versand und nicht bei Kauf vor Ort. Er funktioniert hier aber nur, wenn Joshuas Versuche nicht über das bloße "Gefällt mir der Grill" hinausgehen und kosten bei Benutzung immer Wertersatz. Wenn Joshuas Benutzung deutlich über das hinausgehen, was zur bloßen "Gefallensbeurteilung" nötig ist, muß der Versender ihn gar nicht mehr zurücknehmen!
Hat er ihn im Laden gekauft, kann er ihn ohne wesentliche Mängel gar nicht zurückgeben (Händlerkulanz unberücksichtigt).
Und mit Mängeln kann der Händler auf Nachbesserung bestehen oder Neulieferung, und erst wenn die Scheitern (Grill nicht reparabel und ein neuer nicht lieferbar oder mit den selben Mängeln behaftet) gibt es das bezahlte Geld, dann aber zu 100% (ohne Abzug für Benutzung), das wäre dann als allerletzte Lösung die Wandlung.
Alles was über das hier beschriebene hinausgeht ist reines Entgegenkommen des Händlers.
Hat er ihn im Laden gekauft, kann er ihn ohne wesentliche Mängel gar nicht zurückgeben (Händlerkulanz unberücksichtigt).
Und mit Mängeln kann der Händler auf Nachbesserung bestehen oder Neulieferung, und erst wenn die Scheitern (Grill nicht reparabel und ein neuer nicht lieferbar oder mit den selben Mängeln behaftet) gibt es das bezahlte Geld, dann aber zu 100% (ohne Abzug für Benutzung), das wäre dann als allerletzte Lösung die Wandlung.
Alles was über das hier beschriebene hinausgeht ist reines Entgegenkommen des Händlers.