Hallo zusammen,
Wir alle wollen saubere Nahrung und eine weitgehend intakte Natur,
um mit der Problematik der Pestizide besser umgehen zu können,
hat der Imkermeister Peter Radetzki
(bekannt durch die Demeter Lehr- und Versuchsimkerei Fischermühle, Mellifera e.V. & die Aurelia-Stiftung "Es lebe die Biene")
nachfolgende Petition inititiert, welche seit Gestern (3.04.2019) Online ist:
Petition Pestizidkontrolle – Zum Schutz von Mensch und Biene
Mehrfach in der Vergangenheit musste die EU den Einsatz bereits zugelassener Pestizide verbieten oder einschränken, nachdem Forscher nachgewiesen hatten, dass diese Bienen lähmten und töteten. Ich selbst musste die Schädigung meiner Bienenvölker durch Pestizide erleben. Auch das europäische Gericht stellte »erhebliche Defizite« bei der Pestizid-Risikoprüfung fest. Dieser Zustand ist inakzeptabel angesichts der dramatischen Befunde zum Insektensterben.
Bitte machen Sie von Ihrem Petitionsrecht nach Artikel 17 Grundgesetz Gebrauch. Unterzeichnen Sie meine Petition Pestizidkontrolle im Petitions-Forum des Bundetages. Mit 50.000 Unterschriften kommt es zu einer öffentlichen Anhörung im Bundestag.
>>>>>> LINK zur Unterstützungsseite: Pestizidkontrolle
>>>>>> LINK zur Petition: Bundestag
Mitzeichnen der Petition 92382
Tierschutz - Reformierung der Risikoprüfung für Pestizide zum Schutz von Bienen und anderen Insekten vom 20.03.2019
Text der Petition
Der Bundestag möge gewährleisten, dass: chemisch-synthetische Pestizidwirkstoffe u. Pflanzenschutzmittel mit subletalen Effekten, wie immun- u. neurotoxische sowie endokrine Störungen auf Nichtzielorganismen, insbes. Honig- u. Solitärbienen, nicht angewendet werden schädliche additive u. potenzierende Kombinationseffekte typischer Anwendungen, zeitgleich oder zeitnah erfolgend, sowie Risiken durch Akkumulation u. Persistenz von P.wirkstoffen u. Metaboliten in der Umwelt ausgeschlossen werden
Begründung
Am 17.05.2018 hat das Europäische Gericht anlässlich der Einschränkung der Anwendung bienenschädlicher Neonicotinoide erhebliche Defizite bei der Risikoprüfung von Pestizidwirkstoffen festgestellt (Rechtssachen T-429/13 u. T-451/13). Die Wirkstoffe hatten die Prüfungen im Rahmen des Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Erst von den Zulassungsinhabern unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen und Berichte von Praktikern über Schäden bei Bienen und anderen Nichtzielorganismen haben viele Jahre nach der Zulassung zu deren Einschränkung geführt.
Ich meine:
Unterzeichnen und Verbreiten !!!!
Vielen DANK !!!
GrillGruß
LahntalGriller
Wir alle wollen saubere Nahrung und eine weitgehend intakte Natur,
um mit der Problematik der Pestizide besser umgehen zu können,
hat der Imkermeister Peter Radetzki
(bekannt durch die Demeter Lehr- und Versuchsimkerei Fischermühle, Mellifera e.V. & die Aurelia-Stiftung "Es lebe die Biene")
nachfolgende Petition inititiert, welche seit Gestern (3.04.2019) Online ist:
Petition Pestizidkontrolle – Zum Schutz von Mensch und Biene
Mehrfach in der Vergangenheit musste die EU den Einsatz bereits zugelassener Pestizide verbieten oder einschränken, nachdem Forscher nachgewiesen hatten, dass diese Bienen lähmten und töteten. Ich selbst musste die Schädigung meiner Bienenvölker durch Pestizide erleben. Auch das europäische Gericht stellte »erhebliche Defizite« bei der Pestizid-Risikoprüfung fest. Dieser Zustand ist inakzeptabel angesichts der dramatischen Befunde zum Insektensterben.
Bitte machen Sie von Ihrem Petitionsrecht nach Artikel 17 Grundgesetz Gebrauch. Unterzeichnen Sie meine Petition Pestizidkontrolle im Petitions-Forum des Bundetages. Mit 50.000 Unterschriften kommt es zu einer öffentlichen Anhörung im Bundestag.
>>>>>> LINK zur Unterstützungsseite: Pestizidkontrolle
>>>>>> LINK zur Petition: Bundestag
Mitzeichnen der Petition 92382
Tierschutz - Reformierung der Risikoprüfung für Pestizide zum Schutz von Bienen und anderen Insekten vom 20.03.2019
Text der Petition
Der Bundestag möge gewährleisten, dass: chemisch-synthetische Pestizidwirkstoffe u. Pflanzenschutzmittel mit subletalen Effekten, wie immun- u. neurotoxische sowie endokrine Störungen auf Nichtzielorganismen, insbes. Honig- u. Solitärbienen, nicht angewendet werden schädliche additive u. potenzierende Kombinationseffekte typischer Anwendungen, zeitgleich oder zeitnah erfolgend, sowie Risiken durch Akkumulation u. Persistenz von P.wirkstoffen u. Metaboliten in der Umwelt ausgeschlossen werden
Begründung
Am 17.05.2018 hat das Europäische Gericht anlässlich der Einschränkung der Anwendung bienenschädlicher Neonicotinoide erhebliche Defizite bei der Risikoprüfung von Pestizidwirkstoffen festgestellt (Rechtssachen T-429/13 u. T-451/13). Die Wirkstoffe hatten die Prüfungen im Rahmen des Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Erst von den Zulassungsinhabern unabhängige wissenschaftliche Untersuchungen und Berichte von Praktikern über Schäden bei Bienen und anderen Nichtzielorganismen haben viele Jahre nach der Zulassung zu deren Einschränkung geführt.
Ich meine:
Unterzeichnen und Verbreiten !!!!
Vielen DANK !!!
GrillGruß
LahntalGriller