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Broil King Aussteller Garantie

Meschaeken

Veganer
Hallo zusammen,

weiß jemand wie die Auswirkungen bei Broil King sind, wenn man einen Aussteller kauft? Die gilt ja nur für Erstbesitzer und Aussteller gelten als Gebrauchtware. hat da jemand Erfahrungen? Werden Grills z.B. auch komplett getauscht, wenn es ein Problem gibt? Oder bekommt man dann nur Geld zurück (werden ja immer teurer)?

Wie viel Nachlass würdet ihr bei einem Aussteller erwarten. Der von mir ausgesuchte Grill ist in der neuen 2022 Konfiguration nicht mehr vorhanden und wird auch nicht mehr angeboten (Ausstattung hat sich geändert). Es gibt aber einen Aussteller vom Vorjahr (2021), der die von mir gewünschte Konfiguration aufweist. Ich frage mich, ob ich den nehmen sollte und wie viel Nachlass angemessen wäre, da es ja jetzt um einen Aussteller geht.

Besten Gruß
 
Da hängt enorm viel vom Händler ab, da kann man schwer generell was sagen - mehr als 10% gehen allerdings locker, meistens. Man muss allerdings berücksichtigen, das dieses Jahr Grills eher verteilt als verkauft werden. Ein paar deiner Erwartungen sind jedoch etwas zu hinterfragen:
- was heißt "nur Geld zurück"? Erwartest du, dass man dir die Preissteigerungen auch ersetzt?
- warum gelten Aussteller als Gebrauchtware? Wo hast du das denn her? Warum ist dein Händler nicht kreativ genug, das "Problem" zu lösen?
- hat der Aussteller überhaupt relevante Gebrauchsspuren oder fällt das nüchtern betrachtet nicht ins Gewicht und es ist eigentlich nur ein aufgebautes Neugerät?
 
Nehmen wir an die Brenner funktionieren nicht richtig und lässt sich auch nicht beheben. Jetzt gilt ein Aussteller rechtlich als Einzelstück und Gebrauchtware. Das habe ich aus Jura-Foren, DAHAG.de etc. Ich möchte sichergehen, dass mir Broil King dann einen neuen Grill dahin stellt, wie das ja bei Neugeräten üblich ist und ich nicht nur den Kaufpreis bekomme. Vielleicht bekomme ich in einem Jahr kein Ersatz mehr dafür.

Es ist ein aufgebautes Neugerät. Es geht mir also mehr um rechtliche Aspekte.
 
Weniger Jura-Foren, mehr Kreativität! Wer sagt denn, dass der Händler dir das Ding als Gebrauchtware verkaufen muss?

Ansonsten: Wenn der Brenner nicht geht, bekommst du einen neuen Brenner. Auch in einem Jahr, es ist Broil King, keine China-Klitsche. BGB ab §433 regelt Kaufverträge, da nachlesen - der Händler kann und muss mehrfach nachbessern, er muss dir aber nicht sofort ein Neugerät hinstellen sondern nur den Mangel beheben. Defekter Brenner heißt dann neuer Brenner, nicht neuer Grill. Außerdem...es ist ein Metallrohr mit Löchern, was soll da kaputtgehen?
 
Wie ist das rechtlich genau? Ist das immer zwingend so, dass Ausstellungsstücke Gebrauchtwaren sind? Oder muss das explizit auf der Rechnung ausgewiesen sein? Sonst müsste ja jedes im Autohaus ausgestellte Fahrzeug nach der Logik ein Gebrauchtwagen sein, steht da ja rum und Leute setzen sich rein. Oder Klamotten generell, die liegen ja alle aus, und werden sogar noch anprobiert.

Um die Garantie von Broil King in Anspruch nehmen zu können, muss man den Grill da ja registrieren. Dazu braucht es die Seriennummer und den Namen des Händlers wo man gekauft hat. Bei nem Aussteller sollte der ja kaum vom Händler registriert worden sein. Nach meinem Verständnis sollte es mit der Garantie von Broil King da ja keine Probleme geben, da man ja eine Rechnung vom Händler hat.

Anders würde es bei nem bereits registrierten Grill ausschauen den man von Privat kauft. Da würde ich es verstehen dass es bei der Garantie Probleme gibt, da ja über die Registrierung nachvollziehbar ist, dass man nicht der Erstbesitzer ist.
 
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