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Brot verkaufen

Killy

Militanter Veganer
Guten Tag, ich hätte da mal eine Frage:
Da meine Frau recht leidenschaftlich bäckt, würde mich mal interessieren, ob es eine offizielle Möglichkeit gibt, ihr Brot offiziell zu verkaufen.
Wie in einem Hofladen oder am Markt.

Was ich bis jetzt alles gelesen habe, stammt vor 2010, dass man dafür einen Meisterbrief zwingend braucht, usw.
Wie ist das heutzutage. Welche regeln gelten hier ? Kann mir da vielleicht sogar jemand einen persönlichen Erfahrungsbericht geben ?

Gruß Killy
 
Schwer vorstellbar dass das so ohne weiteres erlaubt ist.
Schätze, um Lebensmittel zu verkaufen, müssen einige Hürden genommen werden.
 
Danke schon mal für die Antworten.

Was ich nicht verstehe: An einem Markt oder so dürfte ich auch Lebensmittel verkaufen. Bzw an einem Dorffest oder so.

@DerTeufel : den Artikel habe ich auch gelesen.

Aber ich dachte das es mittlerweile vielleicht überholt worden sein könnte, bzw das heutzutage kein Meisterbrief mehr notwenig sein könnte.

Vielleicht als Nebenerwerbslandwirt.
Kennt sich da jemand zufällig aus ?
 
Stell dir vor, jemand kauft euer Brot und wird nach dem Verzehr krank oder stirbt.
Die Hinterbliebenden behaupten, es kam von deinem Brot.
Willst du diesen Prozess führen?
Schwer vorstellbar.
Lass es einfach.
 
Falsche Hoffnungen zu schüren finde ich aber auch falsch. Grundsätzlich ist mal zu sagen, daß in Deutschland alles geregelt ist. Es gibt nichts, für das es keine Vorschrift oder Gesetz gibt.
Zu aller erst scheitert man mit dem Brotverkauf meist schon an den Räumlichkeiten. Du darfst keine Lebensmittel verkaufen, die in einer privaten Küche hergestellt wurden. Der Produktionsraum muß vom Gewerbeaufsichtsamt / Gesundheitsamt abgenommen werden. Dabei kommt das mit den Hygienvorschriften in einen Bereich, bei dem einem schwindlig wird. Alleine für diese Investition musst Du Zig-Tausende von Broten verkaufen, um in die Gewinnzone zu kommen. Außer man will aus lauter Menschenliebe keinen Gewinn machen, weil der Spaß im Vordergrund steht. Jetzt sind wir noch nicht beim Verkaufsraum, das ist nochmal eine eigenen Nummer. "Dann verkaufe ich auf dem Wochenmarkt" - auch gut. Ein überdachter Marktstand muß erworben, transportiert und gelagert werden. Ohne auf Standgebühren des jeweiligen Marktes einzugehen, muß eine Standgenehmigung eingeholt werden. Auch hier will das Gesundheitsamt seine Prüfnase reinhängen.
Das ist beileibe keine Schwarzmalerei, denn ich hatte vor vielen Jahren mal eine ähnliche Idee.
Also alles in allem, mache es wie meine Göttliche und ich. Wir schenken an jedem Backtag unserer Nachbarin einen Laib Brot. Dafür bekommen wir im Sommer immer erntefrisches Gemüse aus ihrem Garten, der mehr hergibt, als sie essen kann. Oder auch mal ein Körbchen mit Eiern, wenn ihre "Damen" besonders fleißig waren.
 
Es gibt klare rechtliche Vorgaben, welche einzuhalten sind. Ämter helfen weiter. Google. Usw.
 
Da scheint es aber ja auch Ausnahmen zu geben, oder nicht?

Über einen Verein zum Beispiel, auf Weinfesten etc. werden bei uns auch selbstgebackene Brote (aus der privaten heimischen Küche) mit selbstgemachten Aufstrichen verkauft.

Vielleicht kann man ja einen Verein zur Erhaltung der deutschen Backkultur ins Leben rufen.

Und bei uns gibt es auch viele sehr kleine Hofläden, die selbstgemachte getrocknete Nudeln anbieten. Da gibt es bestimmt auch keine Industrieküche wo die Nudeln produziert wurden.
 
Da scheint es aber ja auch Ausnahmen zu geben, oder nicht?

Über einen Verein zum Beispiel, auf Weinfesten etc. werden bei uns auch selbstgebackene Brote (aus der privaten heimischen Küche) mit selbstgemachten Aufstrichen verkauft.

Vielleicht kann man ja einen Verein zur Erhaltung der deutschen Backkultur ins Leben rufen.

Und bei uns gibt es auch viele sehr kleine Hofläden, die selbstgemachte getrocknete Nudeln anbieten. Da gibt es bestimmt auch keine Industrieküche wo die Nudeln produziert wurden.
in dem link, den @DerTeufel gesetzt hat steht einiges dazu drinnen.
Auch das Hofläden einen Sonderstatus haben.

Auf Festen und Märkten gelten wieder andere Bestimmungen wie bei regelmäßigem Verkauf.
 
Über einen Verein zum Beispiel
Vielleicht kann man ja einen Verein zur Erhaltung der deutschen Backkultur ins Leben rufen.
Ich habe mich in letzter Zeit mit ein paar Vereinen unterhalten, die zum Teil eigens dafür gegründet wurden um gemeinsam in einem selbst gebauten HBO Brot zu backen. Abgabe an Vereinsmitglieder ist kein Problem, Verkauf an vereinsfremde Personen nicht erlaubt.

Vielleicht liest du dir den Link den ich gepostet habe, mal von Anfang bis Ende durch anstatt hier weiter mit 'Ideen' zu kommen, die andere schon Jahre vor dir hatten. 'Vielleicht' ... 'aber es muss doch' ... 'aber die machen doch' bringt niemanden hier weiter.

Falls du kein Landwirt oder Bäckermeister bist, wird es schwer mit dem legalen Verkauf von selbstgebackenem Brot. Punkt.
 
Hallo Killy,

da kommt mir ein Gedanke. "Gründe" doch einen nicht eingetragenen Verein Gleichgesinnter. Der eine hat das im Angebot, der andere etwas anderes. Und da wird untereinander getauscht. Ähnliches halt auch schon Falkenstadl vorgeschlagen.

Frage an alle: ist so etws eigewntlich erlaubt?
 
Ich habe mich in letzter Zeit mit ein paar Vereinen unterhalten, die zum Teil eigens dafür gegründet wurden um gemeinsam in einem selbst gebauten HBO Brot zu backen. Abgabe an Vereinsmitglieder ist kein Problem, Verkauf an vereinsfremde Personen nicht erlaubt.

Vielleicht liest du dir den Link den ich gepostet habe, mal von Anfang bis Ende durch anstatt hier weiter mit 'Ideen' zu kommen, die andere schon Jahre vor dir hatten. 'Vielleicht' ... 'aber es muss doch' ... 'aber die machen doch' bringt niemanden hier weiter.

Falls du kein Landwirt oder Bäckermeister bist, wird es schwer mit dem legalen Verkauf von selbstgebackenem Brot. Punkt.

Deinen link habe ich gelesen. Ist ja wohl nicht gerade ein in Stein gemeißelter Gesetzestext sondern ein Erfahrungsbericht.

Ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass auf Vereinsfesten bei uns selbstgebackene Backwaren (Brote) verkauft werden. Ob das legal ist oder nicht, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn es aber legal ist, könnte er ja auch jeden Monat ein Vereinsfest veranstalten und was von seinem Brot verkaufen.

Und jetzt bin ich hier raus.
 
wo kein Kläger da kein Richter .......... aber auch für "fliegende Händler" Gewerbe gibt es Bestimmungen und Auflagen. Unterhalte Dich doch einfach mal mit dem Dönerbuden Mann oder einem Grillhähnchen Mobil .......... da wird niemandem etwas geschenkt und die Erlöse sind mau.

Ich denke die einfachste Lösung ist das verschenken an Bekannte, Freund und Verwandte und ein Opferstock.

und für Kleinunternehmer hab ich hier noch etwas Bettlektüre zum schmökern!
LG
Chris
 
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