Nuja, er wird sich nicht auf den GSV berufen können .Bei Vereinen (e. V.) schon.
@Harija den Kurs kannst du bei jedem Gesundheitsamt zur Zeit online machen für 25 Flocken
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Nuja, er wird sich nicht auf den GSV berufen können .Bei Vereinen (e. V.) schon.
Ist das bei Euch so ?oh ja Gesundheitsbelehrung. Einmal im Jahr Pflicht selbst wenn Du nur für den Verein arbeitest im übrigen
Wenn du das gut ablieferstBei „Laufkundschaft gibts bei mir einen großen Topf mit Currywurst. Da ist die Wurst schon klein geschnitten in der Sauce. Braucht nur mit dem Schöpfer rausgeholt werden. Auf dem Grill sind dann Halsgrat, Pute, Grillwürstl und Kaskrainer zu haben. Ein Topf Kraut , Semmeln und Kartoffelsalat. Das ist für den Anfang genug. Mittlerweile trau ich mir wesentlich mehr zu aber in meinen Anfangszeiten war das genau richtig und die Leute waren sehr zufrieden.
Viel Erfolg. Dingo
Ich bin ziemlich stark in die Vereinsarbeit involviert und das schon seit vielen Jahren. Vielleicht meinen wir das Gleiche aber Fakt ist, dass jeder der in der Küche oder am Ausschank des Vereinsheimes oder vergleichbarem arbeiten möchte eine Gesundheitsbelehrung benötigt (Bayern). Diese Unterweisung kann inzwischen von einem Vereinsvorstand gesammelt durchgeführt und an das Gesundheitsamt gemeldet werden (war früher anders).Das ist so nicht korrekt. Du brauchst im Verein nur eine Person die das hat und dementsprechend unterweißt.
So zumindest mein Kenntnisstand
Wir meinen schon das selbe. Heißt halt hier GesundheitsbelehrungHallo,
@Lanzarolo
Danke für den hinweis.
Ist das bei Euch so ?
Bei gelegentlichen / unentgeltlichen Tätigkeit im Rahmen einer Vereins-Veranstaltungen (insb. auch e.V.)
braucht man nur eine Belehrung durch den Veranstalter (z.B. Festwirt / dokumentiert),
kein Bescheinigung nach IfSG.*
Aber hier handelt es sich ja klar um eine gewerbliche Sache, wenn auch nur einmalig.
GrillGruß
*Edit: So ist es hier in Oberhessen.
…..und solange dass keiner genau weiß wie es bei solchen Betriebsfesten mit Öffentlichkeit gehandhabt werden soll würd ich einfach beim örtlichen Gesundheitsamt anrufen. Die wissen sicherlich wie die Vorschriften sind. Kann mir gut vorstellen das bei einmaligen Aktivitäten eine ähnliche Vereinbarung gilt wie bei Vereinen. Könnte von Bundesland zu Bundesland ja auch unterschiedlich sein.
gruß Dingo
NEIN !
Jeder der Lebensmittel in den Verkehr bingt...........
Das ist Fakt !
Der in Fachkreisen sogenannte „Boulettenschein“
Ist in der Praxis inzwischen eine Filmvorführung ohne Prüfung.
Viele Teilnehmer verstehen die Sprache gar nicht.
Das bekommt jeder ist nicht teuer.
Eine Belehrung nach Infektionsschutzgestz ist etwas anderes. Aber es zählt auch nur das Vorhandensein.
Weiß nicht was das bringen soll.
Ich bin sicher weniger als die Hälfte aller Betriebe gibt es mehr anQualifikation Tendenz stark fallend
Aber sagt eigentlich auch nix
Denn es gibt auch Amateure die aufpassen
Und Profis die es nicht tun
So ist das Leben.
Die GSV ler die ich kennenlernte haben sich da alle Gedanken gemacht wie sie mit Lebensmitteln umgehen.
Nach HACCP ist derjenige natürlich in der Verantwortung Punkt.
Achte auf alles
Aber zb Pulled Porc das musst du schon sehr dumm anstellen.
Oder eine gespritzte Schweinekeule.
Wir kochen doch alle oft oder öfters für mehrere.
Ja man trägt dabei die Verantwortung keinen zu vergiften. Da hilft kosten.
Lieber Küchenmeister, darum geht es halt nicht.
Es gibt immer "schwarze Schafe" , das wissen wir doch Alle.
Der To steht hier bei seinem "Projekt" in der Verantwortung und muss die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Tut er das nicht, hat er alleine die Konsequenzen zu tragen.....
Ich selbst habe schon auf Veranstaltungen BBQ angeboten und wurde 2x kontrolliert.
Sie haben gemeckert, denn sie finden immer etwas......aber soweit waren sie zufrieden
Es geht darum, dass niemand beim Essen zu schaden kommt.
Die staatlichen Regeln dienen genau dem Zweck.
Das Risiko zu minimieren.
Das derjenige der LM in Verkehr bringt die Verantwortung trägt, unbestritten.