Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung für null und nichtig erklärt. Dem Urteil zufolge verstößt es gegen das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis. Überraschend ordneten die Karlsruher Richter daher die unverzügliche Löschung aller bisher gesammelten Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzern an. Damit hatte die mit fast 35.000 Unterzeichnern bisher größte Massenklage in Karlsruhe einen unerwartet deutlichen Erfolg.
Na endlich mal was Positives
Gruß Harry
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