...nun ja, bei einem Abbruchgelände halte ich den Willen der Eigentümer an Aufgabe des Besitzes an beweglichen Gütern für nicht unbedingt abwegig. Die Bank würde ich mir auf jeden Fall unter den Nagel reißen und bei den Mirabellen würde ich es zu Beweiszwecken auf eine Stuhlprobe ankommen lassenDas halte ich für nachgerade denkunmöglich.
Dereliktion von Zugehör(sic) zu einer Liegenschaft ist nicht so trivial. Und die Früchte am Baum gehören wohl auch dem Liegenschaftseigentümer.