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Einfuhr- Umsatzsteuer bei Smokerkauf

Superplus

Militanter Veganer
Hallo Leute,

ich bin bereits voller Vorfreude und plane schon die Einweihung meines Smokers, wenn er denn bald geliefert wird.
Im Rahmen der Einladungen habe ich natürlich schon ganz stolz von meinem "Netten Letten" erzählt.

Dabei hat mich ein Bekannter angesprochen und gesagt, dass ich den Händler auf die Mehrwertsteuer ansprechen sollte. Dieser müsste sie abziehen und ich dann lediglich die Einfuhrsteuer in Deutschland bezahlen.
Der Unterschied liegt bei 2 %, weil die Mehrwertsteuer in Lettland bei 21 % liegt und die Einfuhrsteuer lediglich bei 19 %.

Ich habe die Seite vom Holzofenshop daraufhin noch einmal genauer unter die Lupe genommen. Die Preise sind alle mit Mehrwertsteuer. Das Angebot aus der Email müsste daher auch Mehrwertsteuer beinhalten.
Allerdings finde ich die Seite sehr sehr "deutsch" und ich frage mich, ob die Dinger wirklich aus Lettland kommen.

Hat hier jemand schon Erfahrung mit diesem Thema gemacht?? Kommt der Zoll und verlangt noch einmal Einfuhrsteuer??
Ist der Gerichtssitz des Holzofenshop wirklich in Lettland?

Bevor ich mich in die Nesseln setze frage ich hier lieber nochmal.

Gruß

Superplus
 
Da Lettland meines Wissens nach in der EU ist, dürfte doch auch keine Einfuhrsteuer anfallen, oder?

Edit:

Hier ein Auszug der IHK:

"1.Besteuerung im Ursprungsland

Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen an Privatpersonen und diesen gleichgestellten
Rechtssubjekten im EU - Binnenmarkt folgt prinzipiell anderen Vorschriften als die
Besteuerung von Lieferungen zwischen Unternehmen. Hintergrund ist, dass für innergemeinschaftliche Lieferungen zwischen Unternehmen grundsätzlich die Besteuerung im Bestimmungsland
der Ware erfolgt. Dies wird dadurch erreicht, dass die Lieferung eines deutschen Unternehmers ins EU
- Ausland steuerfrei gestellt wird und der ausländische Unternehmer einen sogenannten
innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern hat (=Erwerbs besteuerung).

Bei der Warenlieferung an Privatpersonen im EU - Binnenmarkt funktioniert das dargestellte Bestimmungslandprinzip jedoch nicht, weil Privatpersonen regelmäßig keine Erwerbsbesteuerung
vornehmen müssen. Aus diesem Grund gilt bei Lieferungen an Privatpersonen ins EU - Ausland
– statt des Bestimmungslandes – grund sätzlich das Ursprungslandprinzip. Das heißt, dass die Lieferung ins EU - Ausland grundsätzlich im Ursprungsland der Ware der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist.
Für die Umsatzbesteuerung von Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleichgestellten
Rechtssubjekten, die in anderen EU - Mitgliedstaaten ansässig sind, ist danach zu
unterscheiden, ob die Waren in Deutschland vom Verkäufer an den Käufer übergeben
werden, oder ob diese im Wege des Versands von Deutschland in den anderen EU Mitgliedsstaat gelangen. Welche Unternehmer den Privatpersonen gleichgestellt werden,
wird am Ende des Merkblattes vertiefend dargestellt.

Verkäufe mit Übergabe in Deutschland

Beim Verkauf und Übergabe von Waren an Privatpersonen
in Deutschland braucht der deutsche Verkäufer nicht danach zu unterscheiden, ob die Ware in Deutschland verbleibt oder vom Abnehmer in einen anderen EU - Mitgliedstaat verbracht wird. In beiden Fällen findet die Besteuerung im Ursprungsland, das heißt in Deutschland, statt. Für den
Unternehmer bedeutet dies, dass er dem Abnehmer deutsche Umsatzsteuer in Rechnung stellt."

Also musst du mit Mwst bezahlen!
 
...kurz und bündig als Privatperson musst Du immer MWST im Ursprungsland zahlen, oder der Käufer hat eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, dann zahlt er im Urspungslang wenn EU keine UST bei gewerblicher Verwertung der Ware.
 
Ok, dann leg ich mich wieder hin und alles bleibt wie es ist.

Vielen Dank für die Hilfe.

Gruß aus Hamburg.

Superplus
 
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