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Falsche Gasflasche: Unfall hat rechtliche Konsequenzen

Wobei natürlich auch Import-Gasgrills in der Schweiz an Schweizer Gasflaschen betrieben werden können und dürfen, wenn diese über die richtigen Adapter korrekt angeschlossen wurden.
Eine wie in jeder Bedienungsanleitung für Gasgrills vorgeschriebene Dichtheitsprüfung hätte das Unglück verhindert.
Warum seitens der Hersteller werkseitig immer noch Druckminderer ohne Manometer ausgeliefert werden ist mir unverständlich, da sich mit integriertem Manometer schnell und einfach diese Prüfung vornehmen lässt.
 
Das erschließt sich mir jetzt grade nicht. Wie soll das funktionieren?
Ganz einfach.
System anschließen, Flasche auf, alles zu drehen. Dann steht das System unter Druck. Wenn nach einer Stunde das Manometer immer noch den gleichen Druck zeigt ist das System dicht.
Oder hast du geglaubt dass das Manometer den Flaschendruck anzeigen soll?
 
System anschließen, Flasche auf, alles zu drehen. Dann steht das System unter Druck. Wenn nach einer Stunde das Manometer immer noch den gleichen Druck zeigt ist das System dicht.
Eine Minute reicht für den normalen Lekkagetest am Gasgrill, das Manometer hat einen zweiten Zeiger am Glas, den man über den anderen Zeiger einstellt zum Abgleich.
:anstoޥn:
 
Der Typ hat den Grill in D gekauft, weil er da billiger war.
Wenn der Hersteller das Teil in die Schweiz exportiert, muß er länderspeziefische
Anschlüsse montieren.
Sonst darf er das Gerät dort nicht verkaufen.
Somit ist man als Benutzer auf der sicheren Seite.
Leider gibt es immer wieder Leute, die schlauer sind.
 
Verwendet für eure Gasgrills einen Sicherheits Druckminderer dann passiert so etwas nicht.
https://www.amazon.de/GOK-Gewerbere...uckminderer+50mbar+sicherheit+,aps,116&sr=8-5

Das hätte in dem Fall nichts genutzt, wenn er nicht noch sowas gekauft hätte

https://www.amazon.de/PELMOS-Gasflaschen-Anschlussset-EU-Ausland-Druckreglern/dp/B07JH9492K/
Und wenn er beides nicht richtig festschraubt und den Lekkage-Test weg lässt hätte es trotzdem zu dem Unfall kommen können.
 
Und wenn er beides nicht richtig festschraubt und den Lekkage-Test weg lässt hätte es trotzdem zu dem Unfall kommen können.
Das muss man immer und ich glaube nicht, dass das strafrechtlich relevant wäre
 
Wenn ein Brand dadurch entsteht, ist das fahrlässige Brandstiftung.
Das muss man erst einmal nachweisen, dass keine Dichtigkeitsprüfung gemacht wurde.

Ich würde das als Unfall bezeichnen, aber ich bin ja auch kein Jurist...
 
Wobei natürlich auch Import-Gasgrills in der Schweiz an Schweizer Gasflaschen betrieben werden können und dürfen, wenn diese über die richtigen Adapter korrekt angeschlossen wurden.

Wie schon Einstein bemerkte: "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
 
Kann mir das mal bitte einer Erklären wo hier genau die technische Problematik liegt? Warum geht eine Schweizer Flasche nicht an einen europäischen Grill?
 
Kann mir das mal bitte einer Erklären wo hier genau die technische Problematik liegt?
Es gibt innerhalb Europas ca 300 unterschiedliche Anschlußsysteme für Gasflaschen. Selbst ein Land in der Größe eines Strandlakens wie die Schweiz hat ein eigenes...
Eig. Irrsinn, ist aber so...
 
Das muss man erst einmal nachweisen, dass keine Dichtigkeitsprüfung gemacht wurde.

Ich würde das als Unfall bezeichnen, aber ich bin ja auch kein Jurist...
Der Brand entstand im genannten Fall ja nicht ursächlich durch die fehlende Dichtheitsprüfung, sondern weil eine Verschraubung nicht passend und damit Undicht war.
Das hier austretende Gas hat sich dann entzündet und die Flammen haben sich weiter ausgeweitet.
Durch eine kurze Dichtheitsprüfung, wäre dies aufgefallen, daher ist der Beweis für ein fehlverhalten des Betreibers erbracht.

Warum ich mich hier für das Thema gerade so erwärme,
ich hatte für einen Freund mal einen Adapter für seinen deutschen Gasgrill auf Mallorca beschafft und selber montiert (also alle Verschraubungen fest und Dicht)
Im Jahr darauf mal wieder da und den Grill anwerfen wollen, fällt mir bereits eine nur noch mit wenigen Umdrehungen angezogene Verschraubung am Gasschlauch auf.
Da ich die Verschraubungen selber angezogen hatte, kann ich ein selbsttätiges lösen ausschliessen, bleibt wohl nur ein "Gruß von nicht so guten Freunden" als Ursache.
Da hätte richtig was passieren können!
:anstoޥn:
 
Das muss man erst einmal nachweisen, dass keine Dichtigkeitsprüfung gemacht wurde.

Ich würde das als Unfall bezeichnen, aber ich bin ja auch kein Jurist...
Da muss man gar nix nachweisen. Die Beweislast, dass es korrekt und sachkundig montiert war und alle notwendigen Rechte und Pflichten beachtet wurden liegt bei jedem jenigen der das zusammenschustert. Aber selbst, wenn all diese Dinge korrekt gemacht wurden, ist ein Jeder für sein Handeln (Gefriemel, Machwerk, Gemurkse) verantwortlich.
Aber darum geht es ja hier auch nicht. Denn offenbar wurde etwas miteinander zusammengebracht was nicht zusammengehört. Entsprechende Warnungen stehen - ohne sie gelesen zu haben - sicherlich auch in den entsprechenden Handbüchern.

Die Einzige Frage die hier schlussendlich bleibt ist:
War es (leicht) fahrlässig, grob fahrlässig oder gar vorsätzlich (wobei hier ja zumindest in D gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
 
Die Beweislast, dass es korrekt und sachkundig montiert war
Okay, wie weißt Du nach, dass Du die Dichtigkeitsprüfung gemacht hast? Darum ging es in dem Zitat.

Es ging in dem von Dir zitierten Text nicht um falsche Adapter, Gepfriemel o.ä.
 
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