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Falsche Gasflasche: Unfall hat rechtliche Konsequenzen

Okay, wie weißt Du nach, dass Du die Dichtigkeitsprüfung gemacht hast? Darum ging es in dem Zitat.
Ich weis ehrlich nicht was hier so schwer zu verstehen ist, machst Du die Dichtheitsprüfung vor Gebrauch des Grills und diese ist ok, kann keine Undichtigkeit einer Verschraubung vorliegen und daraus ein Brand entstehen.
Fackelt es aufgrund einer undichten Verschraubung während des Betriebs die Bude ab, hast Du die Prüfung nicht oder nicht ordnungsgemäß gemacht.
Die lose Verschraubung findet der Brandsachverständige relativ Mühelos.

Ist wie beim Autofahren, wenn ich den Vorfahrtsberechtigten über den Haufen gefahren habe, habe ich dessen Vorfahrt bewiesener Maßen nicht beachtet.
Und kommt mir nicht mit "der war zu schnell" dann hat er immer noch Vorfahrt, es trifft ihm aber eine Teilschuld.
 
Ich weis ehrlich nicht was hier so schwer zu verstehen ist,
Ich auch nicht
machst Du die Dichtheitsprüfung vor Gebrauch des Grills und diese ist ok, kann keine Undichtigkeit einer Verschraubung vorliegen
Denn das ist eine unzulässige Annahme für den Zeitpunkt eines Unglücks, denn der Messzeitpunkt liegt ggf. Minuten bis Stunden vor dem Unfallzeitpunkt
Ist wie beim Autofahren, wenn ich den Vorfahrtsberechtigten über den Haufen gefahren habe, habe ich dessen Vorfahrt bewiesener Maßen nicht beachtet.
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich

„Bessere“ Auto-Analogie Deiner Argumentation aus meiner Sicht:
„Wenn Du vor der Fahrt den Bremsflüssigkeitsstand kontrolliert hast, kann die Bremse nicht wegen Mangel an Bremsflüssigkeit ausfallen“. Das halte ich für eine inkorrekte Annahme.

Aber lass gut sein, das passt alles nicht so rech5 in den Thread - Du hast Recht und ich hab meine Ruhe 🍻
 
Denn offenbar wurde etwas miteinander zusammengebracht was nicht zusammengehört.

So ist es - und exakt das ist technisch sowie rechtlich das Problem.

Die Zulassung von Gas-Grillgeräten muss gemäß den länderspezifischen technischen Regeln gegeben sein, ansonsten darf man sowas garnicht benutzen. Technische, länderspezifische Unterschiede bei Gasgeräten sind in Europa ja (leider) üblich. Hier gilt dann die Betreiberhaftung. Für die Schweiz gilt afaik die EKAS Richtlinie. Der Schweizer hat demnach einen Grill mit einer in der Schweiz nicht zugelassenen Gasanlage betrieben und das ist strafbar. Umgekehrt wäre es in DE ebenso strafbar.

Eine wie in jeder Bedienungsanleitung für Gasgrills vorgeschriebene Dichtheitsprüfung hätte das Unglück verhindert.

Genau, und nicht nur darauf sollte man achten - weiß jetzt nicht genau wie es in der Schweiz technisch geregelt ist, aber in DE gilt für jeden nichtgewerblichen Gasgriller nicht nur eine Prüfpflicht der Gasanlage vor dem Grillen, er muss sich auch um die Fristen kümmern, z.B. maximal 10 Jahre Lebenszeit ab Produktion für Schläuche nach DIN 4815-2 oder DIN 16436-2 und ebenfalls 10 Jahre für die Druckminderer, danach müssen die ersetzt werden, egal wie "gut" die noch aussehen. ... Steht alles in der TRF ...

Gasschläuche müsse für den Betrieb in DE eine klare Kennzeichung haben, dazu gehört neben Herstellerlogo, Druckklasse, Temperaturzulassung und Durchmesser auch das Produktionsjahr und die Zulassungnummer nach TRF. Das muss entweder über ein unverlierbares Etikett oder über einen Aufdruck auf dem Schlauch nachweisbar sein. Gasschläuche aus dem WWW die in der Schachtel nur einen Zettel mit den Daten liegen haben, sind nicht zugelassen.

Wer das ganze umgehen will kann sich Wellschläuche aus Edelstahl besorgen, die unterliegen keiner Lebenszeitbegrenzung.

Hinzu kommt bei Gasgrills eine Wartungsvorgabe, die ist für solche Grills erst mal anhand der Betriebsanleitung definiert, denn das steht in den meisten Beschreibungen drin, beim Weber Spirit E220 steht z.B. "jährliche Wartung" in der Anleitung und es ist auch genau beschrieben was da gewartet werden muss.

wenn du kein Protokoll anfertigst kannst es nicht beweisen.

Man braucht kein Protokoll für eine Dichtheitsprüfung, man muss bei einer Dichtheitsprüfung eh prüfen ob die Verschraubungen fest angezogen sind bevor man mit Lecksucher-Spray oder ähnl. das absprüht. Wenn es brennt war irgendwas nicht fest oder defekt, wird das geprüft wird sich zeigen woran es gelegen hat. Wichtig - immer die Rechnungen aufbewahren - so kann man beweisen wie alt die Komponenten sind/waren.
 
Das Problem in diesen Fällen ist immer dasselbe (ich habe einige Grills aus Deutschland gekauft in Betrieb)

Links der bei in der EU (z.b. auch von Ooni) oder Deutschland gekauften Geräten gelieferte Druckminderer / Rechts ein Druckminderer für Schweizer Gasflaschen
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Fatalerweise :blinky: , kann man den linken Druckminderer problemlos auf eine Schweizer Gasflasche aufschrauben und anziehen. Das Problem ist nur dass das Gas ausströmt, merkt man sofort wenn man wie vorgeschrieben mit Seifenwasser testet.

Einfach den falschen Druckminderer abschrauben am Schlauch und einen in der Schweiz gekauften nehmen (30 oder 50mbar je nach Geräteplakette), dann ist alles dicht.

Solche Sachen passieren leider immer wieder. Ich habe auch auf dem Camping schon mehrere solche Fälle bereinigen müssen (deutsche Grills im Womo, Schweizer Gasflasche gekauft im Campingplatz Laden), bevor alles in die Luft geflogen ist.
 
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