Denn offenbar wurde etwas miteinander zusammengebracht was nicht zusammengehört.
So ist es - und exakt das ist technisch sowie rechtlich das Problem.
Die Zulassung von Gas-Grillgeräten muss gemäß den länderspezifischen technischen Regeln gegeben sein, ansonsten darf man sowas garnicht benutzen. Technische, länderspezifische Unterschiede bei Gasgeräten sind in Europa ja (leider) üblich. Hier gilt dann die Betreiberhaftung. Für die Schweiz gilt afaik die EKAS Richtlinie. Der Schweizer hat demnach einen Grill mit einer in der Schweiz nicht zugelassenen Gasanlage betrieben und das ist strafbar. Umgekehrt wäre es in DE ebenso strafbar.
Eine wie in jeder Bedienungsanleitung für Gasgrills vorgeschriebene Dichtheitsprüfung hätte das Unglück verhindert.
Genau, und nicht nur darauf sollte man achten - weiß jetzt nicht genau wie es in der Schweiz technisch geregelt ist, aber in DE gilt für
jeden nichtgewerblichen Gasgriller nicht nur eine Prüfpflicht der Gasanlage vor dem Grillen, er muss sich auch um die Fristen kümmern, z.B. maximal 10 Jahre Lebenszeit ab Produktion für Schläuche nach DIN 4815-2 oder DIN 16436-2 und ebenfalls 10 Jahre für die Druckminderer, danach müssen die ersetzt werden, egal wie "gut" die noch aussehen. ... Steht alles in der TRF ...
Gasschläuche müsse für den Betrieb in DE eine klare Kennzeichung haben, dazu gehört neben Herstellerlogo, Druckklasse, Temperaturzulassung und Durchmesser auch das Produktionsjahr und die Zulassungnummer nach TRF. Das muss entweder über ein unverlierbares Etikett oder über einen Aufdruck auf dem Schlauch nachweisbar sein. Gasschläuche aus dem WWW die in der Schachtel nur einen Zettel mit den Daten liegen haben, sind nicht zugelassen.
Wer das ganze umgehen will kann sich Wellschläuche aus Edelstahl besorgen, die unterliegen keiner Lebenszeitbegrenzung.
Hinzu kommt bei Gasgrills eine
Wartungsvorgabe, die ist für solche Grills erst mal anhand der Betriebsanleitung definiert, denn das steht in den meisten Beschreibungen drin, beim Weber Spirit E220 steht z.B. "jährliche Wartung" in der Anleitung und es ist auch genau beschrieben was da gewartet werden muss.
wenn du kein Protokoll anfertigst kannst es nicht beweisen.
Man braucht kein Protokoll für eine Dichtheitsprüfung, man muss bei einer Dichtheitsprüfung eh prüfen ob die Verschraubungen fest angezogen sind bevor man mit Lecksucher-Spray oder ähnl. das absprüht. Wenn es brennt war irgendwas nicht fest oder defekt, wird das geprüft wird sich zeigen woran es gelegen hat. Wichtig - immer die Rechnungen aufbewahren - so kann man beweisen wie alt die Komponenten sind/waren.