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Mein Sohn ist 4 Jahre alt und sehr wissbegierig und experimentierfreudig. Das Risiko allein stellt mich vor keine schwere Entscheidung die Buddel ins freie zu stellen.



Das ist natürlich ein Argument.
Man sollte Gasflaschen, Kartuschen usw. natürlich vor unsachgemässer Nutzung schützen.
Da hast Du Recht !
 
Entschuldigt bitte das ich meine Meinung geäußert habe. Wahrscheinlich habe ich mich nicht vernünftig ausgedrückt.
Denn klincke ich mich hier jetzt wieder aus.
:(
 
Hallo,

Fakt ist das meine Nachbarin die mitten im Garten zugänglich und von der Straße aus zu sehen stehen hat. Mein Sohn ist 4 Jahre alt und sehr wissbegierig und experimentierfreudig. Das Risiko allein stellt mich vor keine schwere Entscheidung die Buddel ins freie zu stellen.

Fakt wäre dann:
Du hast Deine Aufsichtspflicht verletzt,
so das Dein Kind unbeaufsichtigt in den Garten Deiner Nachbarin gehen konnte um dort die Gasflasche zu öffnen ?
Das wäre dann aber DEIN Fehler und nicht der Fehler Deiner Nachbarin !

Apropo Fehler: Du hast einen weiteren begangen:
Du hast Dich hier im GSV nicht vorgestellt ....

.... bevor man über andere herzieht ..... (und keine Wolke ist).

GrillGruß
 
:hmmmm:

Ähmn.......

Dazu von mir 2 Sachen !

Zuerst mal ist es, als Beispiel.....mal so, dass man sein Kfz gegen unbefugte Nutzung zu sichern hat.
Ein nicht verschlossenes Kfz ist eine Ordnungswiedrigkeit.......sollte das Kind des TO oder jemand Anders Dein unverschlossenes Kfz versehendlich in Bewegung setzten wirst Du eine erhebliche Mitschuld haben !

Wie gesagt, das ist ein BEISPIEL !


Desweiteren @LahntalGriller finde ich Deinen Letzten Post unangebracht und unhöflich !
 
Ein nicht verschlossenes Kfz ist eine Ordnungswiedrigkeit
Aber nur im öffentlichen Raum. Um das auf die Gasflasche des Nachbarn umzulegen würde vermutlich erstmal das unbefugte betreten / Landfriedensbruch dagegen stehen. ;)

Desweiteren finde ich Deinen Letzten Post unangebracht und unhöflich !
Kann ich nicht nachvollziehen, ich finde es ok.
 
Oberlehrer und Paranoia sind in diesem Land weit verbreitet :D

Cheers
.
 
Hallo,
:hmmmm:

Ähmn.......

Dazu von mir 2 Sachen !

Zuerst mal ist es, als Beispiel.....mal so, dass man sein Kfz gegen unbefugte Nutzung zu sichern hat.
Ein nicht verschlossenes Kfz ist eine Ordnungswiedrigkeit.......sollte das Kind des TO oder jemand Anders Dein unverschlossenes Kfz versehendlich in Bewegung setzten wirst Du eine erhebliche Mitschuld haben !

Wie gesagt, das ist ein BEISPIEL !

@Dodge / @Didde
Entschuldigt bitte meine falsche Rechtsannahme,
bisher war ich der Meinung wenn man bei einem Anderen etwas tut (an der Gasflasche spielen)
und das auch noch auf seinem Grund und Boden, haftet man auch dafür, ggf. für die eigenen Kinder.

Sorry, da lag ich wohl falsch mit der Annahme das man für seine Taten auch verantwortlich ist.


Desweiteren @LahntalGriller finde ich Deinen Letzten Post unangebracht und unhöflich !
Okay, das kann ich leider geanusowenig nachvollziehen, ich war nicht beleidigend,
und habe lediglich meine Meinung kundgetan.
Die wie wir ja oben festgestellt haben wohl falsch ist.

Die Vorstellung NEUER User hier im GSV (und nicht nur hier), sah ich bisher als gern gesehene Höflichkeit an.
Sorry, wenn ich auch da falsch lag ....

GrillGruß
 
Ein Leben ohne „The German Angst“ ist wunderschön.
Wer sich mit der Gasflasche des Nachbarn beschäftigt,
hat keine Zeit die Schönheit des Lebens zu genießen.

Cheers
.
 
Hier ist was los.

Dann besser den vollen Akku des E Bikes in den Wohnzimmerschrank legen. Oder in der Wohnung laden.

Grüße
 
Ich lese hier gern und amüsiere mich dabei köstlich :D

(Gehöre zur Fraktion: Mag meine Flasche, wenn sie sich bei praller Sonne und bei tiefsten Frost in der Sonne räkelt!) ;)
 
Hätte ich mich bloß zurückgehalten. Ich wollte hier nichts anstoßen...
 
Ja und die Begrifflichkeiten :o
Kinder betreten unerlaubt ein Nachbargrundstück.
Das soll Landfriedensbruch sein?
In keinem Fall, wenn wäre es Hausfriedensbruch, dies ist aber nur gegeben, sofern vorher ein Verbot des Betretens des Grundstücks ausgesprochen worden wäre
Auch ist eine Strafmündigkeit bei Kindern im Alter von 4 Jahren überhaupt nicht gegeben.
Leider sieht es mit der Haftung der Eltern ähnlich aus.
Ein Nachbar ist meistens derart nah gelegen, daß eine Verletzung der Aufsichtspflicht grundsätzlich verneint wird.

Entspannte Grüße
 
Hätte ich mich bloß zurückgehalten. Ich wollte hier nichts anstoßen...

Freue dich doch was gelernt zu haben und keine Angst mehr vor im Freien stehenden Gasflaschen haben zu müssen. Nichts ist geiler als angstfrei zu leben.
Cheers
.
 
Hast du mal überlegt ein Buch über "Angst" oder besser "German Angst" zu schreiben? Das scheint dich sehr zu beschäftigen! :D

Ich lese lieber, da kann ich was lernen. Angst ist das stärkste Gefühl und wenn man erfolgreich sein will, sollte man etwas davon verstehen :D

Cheers
 
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