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Förderung des Grillens ist kein gemeinnütziger Zweck

.... ist DART ein gemeinnütziger Sport ????

**** und schnell weg *** duck mich ***

gruss ich
 
Ich denke mal, wenn man die Satzung anders aufgezogen hätte, wäre eine Anerkennung möglich gewesen.

Man hätte dort das Thema grillen als Möglichkeit des kulturellen Austauschs stärker herausstellen
können. Es gibt ja (und darauf wird wohl zumindest im Verfahren hingewiesen) den Ansatz, die ver-
schiedensten Grilltechniken und Arten von Grillgeräten besser zu verstehen und zu lernen.

Wenn man nun diesen Ansatz dahingehend erweitert, dass der "Ottonormalbevölkerung" über den
Verein eine gesündere, effizientere und von mir aus noch ein Schlagwort, eine "Umweltschonendere"
Art des grillens beizubringen, würden die Richter das möglicherweise anders sehen. Dazu dann noch
den kulturellen Austausch (unsere türkischen Mitbewohner sind leidenschaftliche Grillfans, die Tajine
stammt aus der afrikanischen Kultur, unser geliebter DO wurde im Wilden Westen gerne verwendet.

Auf jeden Fall ist es immer wichtig, sich, so man sich mit dem Gedanken trägt eine Gemeinnützig-
keit anzustreben, bereits vor Erstellung der Satzung mit dem zuständigen Finanzamt zusammen zu
setzen und die Satzung gemeinsam zu erarbeiten.

Bei uns funktioniert sowas, die Finanzbeamten in Hanau sind Vereinen gegenüber sehr offen und
helfen wo sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten können, gerne weiter. Wie das bei
anderen Finanzämtern ist weiss ich leider nicht.
 
Komisch.
Unser Fußballverein ist ja auch anerkannt.
Und deren Training findet auch nur an der Theke statt.:durst:

;-)
 
Ich kenne jemand, die haben einen "Verein zur Förderung der analogen Tonkultur". Dahinter steckt, dass man sich zum Bier trinken trifft und dabei Schallplatten anhört. Ist selbstverständlich anerkannt …

***
 
Hallo, was meint ihr eigentlich genau? Einen e.V. gründen und als solchen eingetragen zu bekommen oder zudem die Gemeinnützigkeit anerkannt bekommen. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Ich bin auch Vorsitzender eines e.V. mit rund 100 Mitgliedern. Dieser ist beim Amtsgericht CLZ als e.V. registriert.

Spendenquittungen kann ich aber nicht ausstellen...
 
@DerHoss

Wir meinen gar nichts. Wir räsonieren nur ganz allgemein darüber, dass es offensichtlich Leute gibt, die den Grillsport nicht als Sport ansehen.

Dabei gibt es Leute, für die ist Grillen eine Sache auf Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Es ist noch viel ernster als das.

In diesem Sinne – Allseits Gut Glut!

***
 
und warum nicht??


So wie ich dass verstehe müssten wir einen Freistellungsbescheid beim Finanzamt beantragen. Und die Satzung wird gepürft.

Ob es für die Gemeinnützigkeit reicht bezweifele ich.

Grüße

Christian
 
Ob es für die Gemeinnützigkeit reicht bezweifele ich.

Alles klar, ohne Gemeinnützigkeit keine Spendenquittung. Ich war selbst 25 Jahre Kassenwart in unserem Verein und musste alle drei Jahre die Steuererklärung für die Gemeinnützigkeit machen.
Das war kein Zuckerschlecken!
 
So wie ich dass verstehe müssten wir einen Freistellungsbescheid beim Finanzamt beantragen. Und die Satzung wird gepürft.

Ob es für die Gemeinnützigkeit reicht bezweifele ich.

Grüße

Christian

Genau das ist das Thema, die Satzung wird geprüft und wenn der nette Finanzbeamte der Meinung ist, dass die Kriterien für die Gemeinnützigkeit nicht erfüllt sind, dann hat man
erst mal schlechte Karten.

Sollte man überlegen, die Gemeinnützigkeit zu beantragen, dann ist es sinnvoll, sich vorher mit dem Finanzamt ins Benehmen zu setzen.

Für die Eintragung als e.V. reichen 7 Leute, eine Satzung und der Antrag beim Amtsgericht.
 
Zu diesem Thema hat sich noch ein kleiner Nachklapp ergeben.

Ein Schweizer Professor hat das Urteil zum Anlass genommen, feierlich das „Grillrecht“ als neue juristische Fachdisziplin ins Leben zu rufen. Der nicht bierernstzunehmende Aufsatz ist ein Musterbeispiel für wunderschönen, subtilen Wortwitz und kann durchaus als kleiner Seitenhieb gegen den juristischen und universitären Betrieb betrachtet werden. Wer damit etwas anfangen kann, wird sich köstlich amüsieren.

***
 

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