rema2801
Landesgrillminister
Nein ... das ist so platziert, dass man es von der Straße aus nicht sehen kann.Das kann man von der Straße oder dem Bürgersteig aus sehen und fotografieren?
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Nein ... das ist so platziert, dass man es von der Straße aus nicht sehen kann.Das kann man von der Straße oder dem Bürgersteig aus sehen und fotografieren?
Nein ... das ist so platziert, dass man es von der Straße aus nicht sehen kann.
Panoramafreiheit !! ich darf jedes Gebäude oder Teile Fotografieren, Ausgenommen sind Designergebäude oder Gebäudeteile davon. Wenn ich von meinem Dachfenster den Garten des Nachbarn Fotografiere ist das Legitim, erst wenn sich Personen zb. beim Sonnen darauf befinden wird´s Verboten, wenn diese Erkennbar sind.Ohne die Genehmigung des Nachbarn darf man sein Grundstück nicht fotografieren. Nur was von der Straße aus zu sehen ist darf ohne Genehmigung fotografiert werden. Was das für dich und deinen Beitrag bedeutet …
Cheers
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Danke, genau das war meine Hoffnung. Die Beiträge hier bringen mich in der Beziehung schon weiter.Durchaus kann man nun das Gespräch mit dem Hintergrund Wissen etwas sagen wir "Zielstrebiger" führen.
Bullshit, Panoramafreiheit !! ich darf jedes Gebäude oder Teile Fotografieren, Ausgenommen sind Designergebäude oder Gebäudeteile davon. Wenn ich von meinem Dachfenster den Garten des Nachbarn Fotografiere ist das Legitim, erst wenn sich Personen zb. beim Sonnen darauf befinden wird´s Verboten, wenn diese Erkennbar sind.
Zwecks Sicherstellug von Beweismaterial dürfte man sogar die Person beim Einwerfen des Kadawas Bildlich festhalten. !!!
Dazu gibt es auch ein Urteil, wo gegen Luftbilder geklagt worden ist und die Klag abgewiesen wurde...
Wo er Recht hat...Der private Bereich darf nur dann fotografiert werden, wenn er aus dem öffentlichen Bereich wie Straßen zu sehen ist. Fotografieren aus dem privaten Bereich in den privaten Bereich Dritter ist ohne Genehmigung nicht zulässig.
Doch genau das ist für den Eigentümer erlaubt !! Für dich jedoch nicht. Wenn du als Gast ein Haus/Wohnung Besuchst, hast du diese Rechte nicht, weil du erst ein weg finden musst um zu Fotografieren.Fotografieren aus dem privaten Bereich in den privaten Bereich Dritter ist ohne Genehmigung nicht zulässig.
Der Anwalt hier sagt was anderes.Doch genau das ist für den Eigentümer erlaubt !!
Alles gut, bloß keinen Streit ... es scheint ja etwas an der Sache mit den Bildern dran zu sein, das wusste ich auch nicht. Fragt sich nur, wenn meine Frau Bilder von unserem Garten macht und zufälligerweise ganz rechts oder ganz oben ein Stück vom Hühnerstall drauf ist, ob das dann auch problematisch ist.
Falls es wirklich zum Extremen kommen sollte und ich das Ordnungsamt einschalten muss (was ich nicht glaube) und die dann vorab evt. Bilder haben wollen - die dürfte ich denen ja dann auch nicht schicken. Wenn die dann kommen und der Nachbar aus irgendwelchen Gründen gerade vorher die Reste entfernt hat, stehe ich dann schon blöd da ...
Der Anwalt hat recht subtil einen Tipp gegeben wie der Threadersteller, der aus dem link nicht rema2801, rechtlich nicht in Frage zustellende Bilder machen kann. Das träfe hier übrigens auch zu.Der Anwalt hier sagt was anderes.
Nein, will ich nicht. Ich möchte aber, dass ich, wenn ich ein Problem mit dem Verhalten habe - sprich hier Wildkadaver über mehrere Tage direkt an der Grundstücksgrenze in unmittelbarer Nähe unseres Hauptaufenthaltsbereiches im Garten (Terrasse) mit all seinen Nachteilen für meine Familie und mich (Gestank, Ungeziefer), hier eine Verhaltensänderung beim Nachbarn erreichen möchte. Angesprochen habe ich es ja im letzten Jahr schon, geändert hat sich aber nichts. Ich bin der Letzte, der hier einen Rechtstreit haben möchte, aber etwas Rücksichtnahme unter Nachbarn sollte schon sein. Dass der Nachbar teilweise etwas auf unserem Grundstück steht - geschenkt, beeinträchtigt mich nicht. Dass er Pflanzabstände nicht eingehalten hat - juckt mich nicht, wir nämlich auch nicht. Dass er öfters mit der Feuerschale grillt - mir egal, ich mach' das auch. Wir nehmen Rücksicht - aber ich erwarte das dann auch in diesem Fall vom Nachbarn.Ich denke aber auch, dass es maßgeblich ist ob man Rechtsstreitigkeiten mit seinem Nachbarn haben will.
Ich würde das aber nicht so als eine Art Drohung formulieren. Du kannst doch sowas sagen wie: "Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht wie da die Rechtslage ist und ich würde das gerne mal von der Stadt klären lassen. Das ist doch bestimmt auch in deinem/ihren Interesse. Dann wissen wir beide Bescheid." oder so ähnlich halt. Es sollte halt so rüber kommen, dass ihr zwei das gemeinsam klärt und du nicht sagst, so und so soll es sein, sonst zeige ich dich/sie an.Ich werde das Gespräch mit ihm suchen, aber auch klar sagen, was meine nächsten Schritte wären, wenn sich an dem Zustand nichts ändert.
Dann lese es auch mal ganz genau durch !!Der Anwalt hier sagt was anderes.
Und da es (mir zumindest) noch kein Urteil diesbezüglich bekannt ist, ist es wohl der Schwammingen Gesetzteslage ein auslegen des Gerichtes !!!Sofern das Grundstück des Nachbarn auch nur über Ihr Grundstück einsehbar ist, kann das fotografieren ebenfalls problematisch sein, da die Fotos nicht aus dem öffentlichen Raum erfolgen würden.