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Frage zur Entsorgung von Wildtierkadavern und Teilen

Nein ... das ist so platziert, dass man es von der Straße aus nicht sehen kann.

Ohne die Genehmigung des Nachbarn darf man sein Grundstück nicht fotografieren. Nur was von der Straße aus zu sehen ist darf ohne Genehmigung fotografiert werden. Was das für dich und deinen Beitrag bedeutet …

Cheers
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Ohne die Genehmigung des Nachbarn darf man sein Grundstück nicht fotografieren. Nur was von der Straße aus zu sehen ist darf ohne Genehmigung fotografiert werden. Was das für dich und deinen Beitrag bedeutet …

Cheers
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Panoramafreiheit !! ich darf jedes Gebäude oder Teile Fotografieren, Ausgenommen sind Designergebäude oder Gebäudeteile davon. Wenn ich von meinem Dachfenster den Garten des Nachbarn Fotografiere ist das Legitim, erst wenn sich Personen zb. beim Sonnen darauf befinden wird´s Verboten, wenn diese Erkennbar sind.
Zwecks Sicherstellug von Beweismaterial dürfte man sogar die Person beim Einwerfen des Kadawas Bildlich festhalten. !!!
Dazu gibt es auch ein Urteil, wo gegen Luftbilder geklagt worden ist und die Klag abgewiesen wurde...
 
Das Verfüttern ist klar Verboten, Tierseuchengesetz, und Tierkörperverwertung.
K3
In Deutschland ist darüber hinaus die Verfütterung von Fetten aus Geweben warmblütiger Landtiere und von Fischen verboten.
Fette/Fleisch aus Geweben warmblütiger Landtiere dürfen in Deutschland auch nicht an andere zur Lebensmittelgewinnung dienende Tiere und Pferde verfüttert werden.
U.A in K3 festgelegt
Schlachtkörperteile, die genussuntauglich sind, die jedoch keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit zeigen und die von Tieren stammen, die genusstauglich sind
Haare, Pelze, Hörner usw. von klinisch unauffälligen Tieren
Tierische Abfälle aus der Lebensmittelindustrie
Kadaver aus Wildunfällen im Straßenverkehr

und vieles...
Ausnahme:
Dieses unverzüglich durch Beschriftung zu kennzeichnende Fleisch darf nur zur Herstellung von Tiernahrung in einem zugelassenen Heimtierfutterbetrieb oder zu nicht mehr essbaren Produkten verarbeitet werden
Das zufüttern von Tierischen Eiweiß ist ja auch erst (nicht 100% Sicher) seit Oktober 2021 als Mehl zulässig. Seit 2001 ist das Verfüttern von Tierischen Eiweisprodukten also Fleischmehl verboten ...

Durchaus kann man nun das Gespräch mit dem Hintergrund Wissen etwas sagen wir "Zielstrebiger" führen.
Man kann auch ein Schiedsmann einschalten, der dann versucht beide Parteien als Neutraler beiseite steht. Meist sind das Bürger die das Ehrenamtlich machen...
 
Bullshit, Panoramafreiheit !! ich darf jedes Gebäude oder Teile Fotografieren, Ausgenommen sind Designergebäude oder Gebäudeteile davon. Wenn ich von meinem Dachfenster den Garten des Nachbarn Fotografiere ist das Legitim, erst wenn sich Personen zb. beim Sonnen darauf befinden wird´s Verboten, wenn diese Erkennbar sind.
Zwecks Sicherstellug von Beweismaterial dürfte man sogar die Person beim Einwerfen des Kadawas Bildlich festhalten. !!!
Dazu gibt es auch ein Urteil, wo gegen Luftbilder geklagt worden ist und die Klag abgewiesen wurde...

Panoramafreiheit hat nichts mit dem fotografieren von privaten Grundstücken zu tun. Sie gilt nach dem UrhG ausschliesslich für Werke öffentlichen Bereich an denen Dritte Rechte haben.

Der private Bereich darf nur dann fotografiert werden, wenn er aus dem öffentlichen Bereich wie Straßen zu sehen ist. Fotografieren aus dem privaten Bereich in den privaten Bereich Dritter ist ohne Genehmigung nicht zulässig.

Cheers
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Cheers
 
Der private Bereich darf nur dann fotografiert werden, wenn er aus dem öffentlichen Bereich wie Straßen zu sehen ist. Fotografieren aus dem privaten Bereich in den privaten Bereich Dritter ist ohne Genehmigung nicht zulässig.
Wo er Recht hat...
 
Fotografieren aus dem privaten Bereich in den privaten Bereich Dritter ist ohne Genehmigung nicht zulässig.
Doch genau das ist für den Eigentümer erlaubt !! Für dich jedoch nicht. Wenn du als Gast ein Haus/Wohnung Besuchst, hast du diese Rechte nicht, weil du erst ein weg finden musst um zu Fotografieren.
Als Eigentümer des Hauses muss ich das nicht und jetzt kommt noch dazu hat ein Mieter das gleiche Recht, dazu habe ich noch nie ein Urteil gelesen.
Das ist doch die Deutsche Rechtsprechung, alles verzwickt. Nun schnappste dir eine Heli und Fliegst über dein Dorf und Knipst. Kein Problem solange keine Personen erkennbar sind.
Und damit nicht genug, es kommt auch noch darauf an ob es Veröffentlicht wird, und oder sogar Gewerblich.
 
Geht das hier schon wieder in die falsche Richtung? Der TE wollte nur ne kurze Hilfestellung und keine anwaltliche Beratung. Wenn ihr nicht aufpasst, gibt das wieder Streit.
 
Alles gut, bloß keinen Streit ... es scheint ja etwas an der Sache mit den Bildern dran zu sein, das wusste ich auch nicht. Fragt sich nur, wenn meine Frau Bilder von unserem Garten macht und zufälligerweise ganz rechts oder ganz oben ein Stück vom Hühnerstall drauf ist, ob das dann auch problematisch ist.
Falls es wirklich zum Extremen kommen sollte und ich das Ordnungsamt einschalten muss (was ich nicht glaube) und die dann vorab evt. Bilder haben wollen - die dürfte ich denen ja dann auch nicht schicken. Wenn die dann kommen und der Nachbar aus irgendwelchen Gründen gerade vorher die Reste entfernt hat, stehe ich dann schon blöd da ...
 
Da würde ich mir zunächst mal keine Gedanken machen und alles schön weiter dokumentieren - und dabei immer auch Datum und Uhrzeit notieren. Wenn denn irgendwann das Ordnungsamt nach Beweisen fragt, kannst du die immer noch fragen, ob deine Fotos überhaupt zulässig sind - wenn nicht, hast du deine schriftlichen Aufzeichnungen und musst die Fotos halt wieder löschen... Anpissen werden die dich dafür bestimmt nicht!
Abgesehen davon, denke ich, daß Fotos, die ausschließlich die Kadaver im Hühnerstall zeigen, ohne Personen, Haus oder Garten drum herum, unproblematisch sind - aber das ist nur meine persönliche Denke!
 
Alles gut, bloß keinen Streit ... es scheint ja etwas an der Sache mit den Bildern dran zu sein, das wusste ich auch nicht. Fragt sich nur, wenn meine Frau Bilder von unserem Garten macht und zufälligerweise ganz rechts oder ganz oben ein Stück vom Hühnerstall drauf ist, ob das dann auch problematisch ist.
Falls es wirklich zum Extremen kommen sollte und ich das Ordnungsamt einschalten muss (was ich nicht glaube) und die dann vorab evt. Bilder haben wollen - die dürfte ich denen ja dann auch nicht schicken. Wenn die dann kommen und der Nachbar aus irgendwelchen Gründen gerade vorher die Reste entfernt hat, stehe ich dann schon blöd da ...

Die eigene Vorstellung von Gerechtigkeit weicht häufig von den Gesetzen und dem Recht ab. Nicht fotografieren dürfen bedeutet nicht fotografieren dürfen und nicht ein wenig fotografieren dürfen.
Mit deinen Bild-und Wortbeiträgen bestätigst du, daß du mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen hast. Verhalte dich klug, suche nach einer einvernehmlichen Lösung mit deinem Nachbarn und mache dich nicht strafbar.

Cheers
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Es kommt immer wieder vor, dass irgendwelche Tierschutzaktivisten in Nacht-und-Nebel-Aktionen in Ställe oder Farmen eindringen und dort (auf Privatgelände) Fotos und Filme machen, die dann später sogar vor Gericht verwendet werden bzw. sogar mit (c) veröffentlicht werden! Kannst ja mal "Hühnerfarm Skandal" oder was ähnliches googeln, da kommst du auf die entsprechenden Beispiele. Welche rechtliche Grundlage da besteht, weiß ich aber nicht...
 
Der Anwalt hat recht subtil einen Tipp gegeben wie der Threadersteller, der aus dem link nicht rema2801, rechtlich nicht in Frage zustellende Bilder machen kann. Das träfe hier übrigens auch zu.
Zu dem hier beschriebenen Sachverhalt sagt er nur: "Sofern das Grundstück des Nachbarn auch nur über Ihr Grundstück einsehbar ist, kann das fotografieren ebenfalls problematisch sein, da die Fotos nicht aus dem öffentlichen Raum erfolgen würden." weiter "Sofern Sie aus Ihrem Grundstück heraus fotografieren und das Grundstück nicht anderweitig zugänglich ist, kann dieses Verhalten rechtlich untersagt werden."

Ich denke aber auch, dass es maßgeblich ist ob man Rechtsstreitigkeiten mit seinem Nachbarn haben will. Ich würde das selber nicht wollen da ich sehr wohl weiß, dass ich selbst auch, übertrieben gesagt, "Dreck am Stecken hab".
Vor so einem Schritt würde ich mir genau überlegen ob meine Hecken nicht zu hoch sind, der Grill nicht zu oft qualmt, die Gartenhütte vielleicht außerhalb des Baufeldes steht, ich mal ne Hecke nach dem 1. März geschnitten habe oder der Anhänger vor dem Haus zu lange unbewegt im öffentlichen Raum steht.
Ich behaupte einfach mal das sich niemand, meist wahrscheinlich aus Gründen der Unkenntnis, 100% innerhalb des rechtlichen Rahmens bewegt.
Wie DerTeufel schrieb, überleg dir gut ob es dir das Wert ist.
 
Ich denke aber auch, dass es maßgeblich ist ob man Rechtsstreitigkeiten mit seinem Nachbarn haben will.
Nein, will ich nicht. Ich möchte aber, dass ich, wenn ich ein Problem mit dem Verhalten habe - sprich hier Wildkadaver über mehrere Tage direkt an der Grundstücksgrenze in unmittelbarer Nähe unseres Hauptaufenthaltsbereiches im Garten (Terrasse) mit all seinen Nachteilen für meine Familie und mich (Gestank, Ungeziefer), hier eine Verhaltensänderung beim Nachbarn erreichen möchte. Angesprochen habe ich es ja im letzten Jahr schon, geändert hat sich aber nichts. Ich bin der Letzte, der hier einen Rechtstreit haben möchte, aber etwas Rücksichtnahme unter Nachbarn sollte schon sein. Dass der Nachbar teilweise etwas auf unserem Grundstück steht - geschenkt, beeinträchtigt mich nicht. Dass er Pflanzabstände nicht eingehalten hat - juckt mich nicht, wir nämlich auch nicht. Dass er öfters mit der Feuerschale grillt - mir egal, ich mach' das auch. Wir nehmen Rücksicht - aber ich erwarte das dann auch in diesem Fall vom Nachbarn.
 
Ich werde das Gespräch mit ihm suchen, aber auch klar sagen, was meine nächsten Schritte wären, wenn sich an dem Zustand nichts ändert.
Ich würde das aber nicht so als eine Art Drohung formulieren. Du kannst doch sowas sagen wie: "Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht wie da die Rechtslage ist und ich würde das gerne mal von der Stadt klären lassen. Das ist doch bestimmt auch in deinem/ihren Interesse. Dann wissen wir beide Bescheid." oder so ähnlich halt. Es sollte halt so rüber kommen, dass ihr zwei das gemeinsam klärt und du nicht sagst, so und so soll es sein, sonst zeige ich dich/sie an.
Du weißt nämlich noch gar nicht was dabei raus kommt, wenn du die zuständige Behörde einschaltest.
 
Dann lese es auch mal ganz genau durch !!
Sofern das Grundstück des Nachbarn auch nur über Ihr Grundstück einsehbar ist, kann das fotografieren ebenfalls problematisch sein, da die Fotos nicht aus dem öffentlichen Raum erfolgen würden.
Und da es (mir zumindest) noch kein Urteil diesbezüglich bekannt ist, ist es wohl der Schwammingen Gesetzteslage ein auslegen des Gerichtes !!!
Im Falle des TO´s ist aber absolut keine Bedenken, Beweissicherung erlaubt jedem Bürger Bild,Ton,Videoaufzeichnungen von Straftaten oder Ordnungswidrikeiten anzufertigen !
 
sagt mal, das ist hier ja noch schlimmer mit der Weisheitenverbreiterei alzwie im Forum der wilden Hunde. Und ich dachte bisher, nur Jäger, Angler uns sonstige Lügner wären schlimme Besserwisser.... Egal. Was der Nachbar da veranstaltet ist eine Sauerei, die zum Himmel stinkt. Im wahrsten Sinne des Wortes.
Da bleibt eigentlich nach einem klärenden Gespräch nur ein Weg. Ordnungsamt. Fertig. Und wenn der Nachbar so schräg drauf ist, haste halt schlicht und ergreifend ein Problem. Und Rücksicht auf ein gutnachbarschaftliches Verhältnis gibt´s da meiner Meinung nach nicht zu nehmen, weil es nicht vorhanden.

Der benimmt sich wie ein Schwein und das muß man sich nicht bieten lassen. Dezenter Tipp... Ich würde im Gespräch mal beiläufig fragen, was genau es mit dem Begriff "Zuverlässigkeit" auf sich hat. Im jagdrechtlichen Sinne. Seine Kadaververwertung hat damit zwar zunächst mal nichts zu tun, aber es könnte ja mglw sein, daß das ein weiteres Puzzlestückk an der richtigen Stelle ist.

Oder schreib doch mal eine Email an den zuständigen Jagdverband. (Welches Bundesland?) Und da nicht an info@ schreiben, sondern an den Vorsitzenden. Ist nicht schwer, die Mailadresse rauszubekommen. Und gut erkennbar in cc in der Mail setzt du die Redaktion der Regionalzeitung.

Ich würde den Oberjägervorsitzenden bitten, dir kurz die Gesetzeslage dazu zu erläutern und ihn fragen, was er an deiner Stelle täte, um das Problem zu lösen.
Ich bin mir SEHR sicher, dein Problem löst sich binnen allerkürzester Zeit.

Und nein, ich bin kein Lodenjockelnestbeschmutzer, eine solche Sauerei geht einfach nicht. Fällt nämlich auf alle anderen Jäger, die sich anständig benehmen zurück.

Ich hätte da noch eine viel schnellere Lösung für das Problem, aber die ist verboten.
 
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