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Garantie bei gebrauchten Grills

Dancok Griller

Militanter Veganer
Hallo

Ich wollte mal fragen, wie es ist wenn man einen gebrauchten Grill kauft oder verkauft.
Hat der Käufer dann immer noch z.B. bei Weber die 10 Jahre Garantie oder erlöscht diese Garantie bei Weiterverkauf?
Was braucht man dann um die Garantie in Anspruch zu nehmen?
Original Rechnung?
Lieferschein oder etwas anderes?
 
Das ist Herstellerabhängig, denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung. Bei dem Gerät müssten entsprechende Garantiebestimmungen beigelegen haben wo das genau drinsteht. Ansonsten beim Hersteller nachschauen.
 
Mit der Rechnung, Garantiekarte, evtl. Seriennr. und sonstigen Belegen gilt nach wie vor die Garantie. Egal ob 2,3 oder 8 Besitzer. Ausnahmen können Geräte mit zusätzlich namentlicher Registrierung sein.
 
Die gesetzliche Gewährleistung gilt hingegen vom Kunden dem Händler gegenüber. Also bei Weiterverkauf hat der Käufer erst einmal keinen direkten Anspruch dem Händler gegenüber.
 
Nicht die gesetzliche Gewährleistung mit der freiwilligen Garantie verwechseln!
 
@Dancok Griller
ich würde an deiner Stelle abwegen, was an dem Grill passieren kann.
Ist er an einer Stelle schon stark mitgenommen, sprich fast durchgerostet usw. ist davon auszugehen, dass dieses Bauteil demnächst ausgetauscht werden muss...
An deiner Stelle würde ich demnach den Grill gründlich inspizieren und Grills mit massivem Rost / Verschleiß meiden.
Bei allen anderen kannst du bei einem guten Preis bedenkenlos zuschlagen, da du bei Weber die Einzelteile ja auch alle nachträglich bekommst!

Wenn du dir unsicher bist, überlege dir einfach, was ein potentielles Ersatzteil kostet und schlage es im Kopf auf den Gebrauchtpreis drauf. Wenn du dann immer noch einen "günstigen" Grill (gegenüber neu) hast ... Bingo!
 
Servus!

Hatte genau den Fall vor drei Jahren mit nem Weber Grill. Emaille war aufgeplatzt.
Aussage von Weber damals:
Ob ich der Erstbesitzer bin oder nicht ist Schnuppe - könnten sie ja auch gar nicht nachprüfen.
Einzig die Originalrechnung ist entscheidend.
Hat man die gibt's Garantie - hat man sie nicht - Pech gehabt.

Leider hatte der Verkäufer meines Ebay-Schnappers die Rechnung nicht mehr...

Schöne Grüße,
Jan
 
Ist zwar schon alt, aber da ich selber gerade danach gesucht habe erwähne ich das mal hier. Bei Broil King gilt die Garantie explizit nur für den Erstkäufer.

Gruß
Jürgen
 
Mit der Rechnung, Garantiekarte, evtl. Seriennr. und sonstigen Belegen gilt nach wie vor die Garantie. Egal ob 2,3 oder 8 Besitzer. Ausnahmen können Geräte mit zusätzlich namentlicher Registrierung sein.
Das stimmt so nicht! Nicht zu verwechseln mit der gesetzl Gewährleistung.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, und die dazugehörigen Bestimmungen kann er gestalten wie er will.
Ok, der Nachweis u.U. ob du Erstbesitzer bist oder nicht, ist etwas anderes
 
Das stimmt so nicht! Nicht zu verwechseln mit der gesetzl Gewährleistung.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, und die dazugehörigen Bestimmungen kann er gestalten wie er will.
Ok, der Nachweis u.U. ob du Erstbesitzer bist oder nicht, ist etwas anderes

Natürlich stimmt das. Das hat Broil King so festgelegt.
Broil King Garantiebedingungen schrieb:
Diese Garantie trifft nur auf den Originalkäufer zu wie in der Garantieregistrierung erwähnt, und gilt nur für Produkte die im
Einzelhandel erworben und in dem Land benutzt werden, indem sie gekauft wurden.

Ob man das umgehen kann (z.B. weil der Erstkäufer den Grill nicht registriert hat) ist eine andere Frage.

Gruß
Jürgen
 
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