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Gasgrill vs. Hausordnung

Grill-Zolti

Vegetarier
10+ Jahre im GSV
Hi Grillfreunde,

bin kurz davor beim Weber Q300 Gasgrill zuzuschlagen. Habe aber in meiner Hausordnung folgende Zeilen entdeckt:

1. "... das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen ist auf Balkonen, ... nicht gestattet"

2. "Spreng und Explosionsstoffe dürfen nicht in das Haus oder auf das Grundstück gebracht werden."

Wie schauts aus, darf ich da den Q300 mit einer schönen 11 kg Gasflasche ohne Bedenken auf meinem Balkon betreiben, oder sollte ich mir über einen Umzug Gedanken machen ;-)

Gruß Zolti
 
Also eine Gasflasche ist schonmal kein Spreng- oder Explosionsstoff.

Aber was mit flüssigen Brennstoffen gemeint ist versteh ich nicht ganz. Es grillt doch keiner mit Benzin. Evtl. meinen die ja flüssige Anzünder.

Einfach mal anrufen und freundlich fragen.
 
ich würde lieber nicht anrufen und einfach abwarten weil mit flüssigen brennstoff ist sicher gas gemeint...
 
ich würde lieber nicht anrufen und einfach abwarten weil mit flüssigen brennstoff ist sicher gas gemeint...
Aehm... und welche Brennstoffe wären dann gasförmig? Holzkohle? :D SCNR ;)

Also flüssige Brennstoffe sind in aller Regel Öl, Benzin und Diesel. Aber sicher kein Gas.

Und Gas ist auch kein Spreng- oder Explosivstoff.

In sofern dürfte ein Gasgrill sauber sein.

Aaaaaber: achtung beim Lagern der Gasflasche! Die schön auf dem Balkon lassen und vor allem niemals(!!!) eine Flasche im Keller lagern.

Gawain
 
Zuletzt bearbeitet:
Aehm... und welche Brennstoffe wären dann gasförmig? Holzkohle? :D SCNR ;)

Also flüssige Brennstoffe sind in aller Regel Öl, Benzin und Diesel. Aber sicher kein Gas.

Und Gas ist auch kein Spreng- oder Explosivstoff.

In sofern dürfte ein Gasgrill sauber sein.

Gawain

Jawoll! Das wollte ich hören :D
Hab nochmal gegoogelt, und das gefunden:

Gasförmige Brennstoffe - Baulexikon - heinze.de

So wie ich das verstehe ist Butan und Propan, ein Flüssiggas, jedoch in der "Familie" der, und jetzt kommts, gasförmigen Brennstoffe.

Kann das noch jemand bestätigen?

Die andere Möglichkeit wäre, zu behaupten dass es sich um einen Elektrogrill handelt, dann müsste ich nur jedesmal die Gasflaschen am Fenster der Nachbarin vorbeischmuggeln :rotfll:
 
Fest = Kohle

Flüssig = Benzin

Gasförmig = Propan :)

Die einfachen Aggregatzustände.
 
Genaugenommen ist das Gas ja nur in der Flasche flüssig. Aber in dem Moment, in dem es verbrennt, ist es ja gasförmig. Also würde ich es auch als gasförmigen Brennstoff ansehen.

Aber sogar das Grillen mit dem Elektrogrill könnte durch die Hausordnung grundsätzlich verboten werden: Urteil des Landgericht Essen (10 S 438/01) | Grillen: Mietvertragliches Grillverbot auf dem Balkon ist rechtmig - gefunden bei kostenlose-urteile.de

Die Argumentation, die mir spontan einfallen würde, nämlich: Gasgrill qualmt nicht, bringt also leider nix... :lame:
 
Ja aber mal soll auch keine schlafenden Hunde wecken.

Wenn Elektorheizen auf dem Balkon erlaubt ist (Feste und Flüssige Brennstaoffe aber verboten ist) dann würde ich mir auch nen Gasgrill auf diesen Stellen ohne zu fragen und dann mal schauen.

Wie sieht es denn im Allgemeinen bei euch mit dem Grillen aus? Machen das auch andere?

Gruß Nick
 
Guten Morgen,

also bei mir in der Hausordnung steht auch was drin von wegen es wäre nur ein Elektrogrill erlaubt. Ich hab dann mal bei der Hausverwaltung angerufen und nachgefragt, und der meinte gleich ich wolle mir 'nen Holzkohlegrill hinstellen, was ich aber sofort verneint habe. Er meinte, so lange das keinen stört könnte ich mit Gas grillen. Also habe ich mir den Q320 gekauft. Bis jetzt hat sich noch niemand beschwert, und ich hab das Teil jetzt ca. 1 Jahr. Man sollte aber schon a bissl drauf achten was man drauf tut, das altbekannte Thema mit vor Marinade triefendem Fleisch etc. Und mitm Vermieter hab ich eh keine Probleme, weil das ist mein Dad :D Und der hat manchmal ja auch was davon wenn ich grille *g*

Ciao
Sunny
 
Das ist auch keine Argumentation sondern schlichtweg eine Lüge.

Natürlich stimmt es nicht, dass es beim Gasgrill keinerlei Rauchentwicklung gibt. Manchmal kann natürlich etwas am Rost klebenbleiben und verkokeln. Aber es ist schon ein extrem deutlicher Unterschied, ob man einen Haufen Briketts anfeuert oder seinen Gasgrill... (von Lavastein-Varianten mit vollgefetteten Steinen mal abgesehen)
 
Natürlich stimmt es nicht, dass es beim Gasgrill keinerlei Rauchentwicklung gibt. Manchmal kann natürlich etwas am Rost klebenbleiben und verkokeln. Aber es ist schon ein extrem deutlicher Unterschied, ob man einen Haufen Briketts anfeuert oder seinen Gasgrill... (von Lavastein-Varianten mit vollgefetteten Steinen mal abgesehen)

Würde jeder Kohlegriller seine Holzkohle/Briketts wie sich das gehört mit einem AZK anfeuern und nicht mit Spiritus, Anzündwürfeln oder sonstigem Dreck bei zu geringer Luftzufuhr in seinem 10 Euro Landmann Dreiben Grill, dann wäre es nicht an so vielen Orten verboten........
Ich hab meinen UDS auf dem Balkon stehen, und wenn ich meine Grillis mit dem AZK anfeuere kriegt das der Nachbar nichtmal mit.
 
Beim Befeuerungsmaterial für einen Gasgrill handelt es sich laut Gefahrstoffverordnung um einen gasförmigen Brennstoff. Zum Zwecke der Lagerung in Druckgasbehältern muss das Gas aber unter Druck in den Behälter abgefüllt werden und dabei verflüssig es sich. Es handelt sich hierbei um einen normalen Zustand. Sobald man über den Druckminderer das verflüssigte und "zusammengepresste" ausströmen lässt geht es wieder in die Gasphase über.

*soweit das technisch-physiko-chemisch blablabla das wir ja alle schon mal gesehen haben.

Zur Frage ob es erlaubt ist: Nach meiner persönlichen Einsätzung ist es demnach bei dir erlaubt. Aber um sicher zu gehen und keinen Ärger herauszubeschwören würde ich dir raten einfach mal unverbindlich nachzufragen. Immerhin möchtest du ja eine nicht unerhebliche Menge hart verdientes Geld für Grill und Zubehör ausgeben. Da wäre es doch zum einen schade, wenn Du dann nach ein paar Wochen freundlich und bestimmt darauf aufmerksam gemacht wirst, dass dies verboten und zu unterlassen sei. Außerdem finde ich diese Geheimniskrämerei mit Flaschenschmuggel (und Grillen zu Zeiten wo's die Nachbarn nicht merken :sonne:) auf Dauer nervig. Lieber die Sache vorher ansprechen und die Probleme aus dem Weg räumen, dann gibt's im Nachhinein auch viel weniger Stress.
 
"

Wie schauts aus, darf ich da den Q300 mit einer schönen 11 kg Gasflasche ohne Bedenken auf meinem Balkon betreiben, oder sollte ich mir über einen Umzug Gedanken machen ;-)

Gruß Zolti

Hallo, ich habe mal bei Göga nachgefragt, da sie beruflich mit solchen Mietern zu tun hat :rotfll:
Also der Vermieter darf ganz klipp und klar das Grillen auf Balkonien verbieten, jedoch nicht auf anderweitigen Flächen wie z.B. Innenhöfen (wenn sich niemand belästigt fühlt).Du kannst es natürlich darauf anlegen, wenn er dich erwischt gibt es eventuell eine Abmahnung, also ärger.Sorry aber so ist die Lage.

Torsten
 
Silberkorn schrieb:
Würde jeder Kohlegriller seine Holzkohle/Briketts wie sich das gehört mit einem AZK anfeuern und nicht mit Spiritus, Anzündwürfeln oder sonstigem Dreck bei zu geringer Luftzufuhr in seinem 10 Euro Landmann Dreiben Grill, dann wäre es nicht an so vielen Orten verboten........


Spiritus erzeugt kaum Rauch.Das ist Alkohol und kein Lampenöl.Eier beispielsweise entzündet man gerne mit Würfeln.

Im ultracoolen AZK erzeugen Schrottbrekkies genauso viel Rauch wie in einem Weber,Landmann oder einer Raviolidose gezündet.

Holzkohle zündet man nicht mit AZK`s.
 
Spiritus erzeugt kaum Rauch.Das ist Alkohol und kein Lampenöl.Eier beispielsweise entzündet man gerne mit Würfeln.

Im ultracoolen AZK erzeugen Schrottbrekkies genauso viel Rauch wie in einem Weber,Landmann oder einer Raviolidose gezündet.

Holzkohle zündet man nicht mit AZK`s.

1. Spiritus gehört nicht auf Grillkohle. Sicherheitsanzünder und Parafin Anzündwürfel stinken ordentlich. :puke:

2. Das mit den Eiern ind den Würflen versteh ich nicht. Ich koche Eier meistens.

3. Warum keine Holzkohle in AZK´s? Wenn man nicht grad die Billigen mit den riesen Löchern im Kohlenrost hat geht das einwandfrei. Dann kann man auch den AZK als Sieb nutzen wenn mal wieder nur Staub am Boden des Holzkohlesackes ist.
 

Weils recht gefährlich sein kann. Besonders wenn die Holzkohle schon teilweise brennt.

Ausserdem verdunstet das Zeug recht schnell. Oder es ist verbrannt bevor die Kohle gestartet ist.

Zum einen weil die untere Schicht ja fast fertig ist bevor die obere richtig glüht.Und zum anderen es im Grill genauso gut funktioniert.

Stimmt. Da ist schon mehr Schwund als bei Briketts. Aber ein AZK zündet die Holzkohle immer besser, gleichmäßiger und verbraucht viel weniger Anzünder. Höchstens bei nem Säulengrill oder Trichtergrill könnte man drauf verzichten.
 
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