Hallo zusammen,
ich möchte Euch heute ein Problem schildern, bei dem ich alleine nicht mehr weiterkomme.
Die Kernfrage lautet: darf man einen Grill, der für den Betrieb an einer Gasflasche gedacht ist, auch mit folgender Kombination betreiben:
Das System besteht aus:
1) beliebige Gaskartusche mit Lindal B 188-Ventil (= Schraubkartusche EN 417 mit 7/16")
2) Niederdruck Gasregler 50 mbar Typ EN61 zum Anschluss an Schraubkartuschen
3) Gasschlauch 2 x 1/4" lks
Die Fragestellung erscheint auf den ersten Blick trivial (es kommt ja in beiden Fällen Gas mit 50 mbar beim Grill an), ich möchte aber aufgrund haftungs- und gewährleistungsrechtlicher Unklarheiten die geballte Kompetenz des GSV mobilisieren.
Hintergrund:
Ich beschäftige mich zur Zeit mit der Anschaffung eines Gasgrills. Dieser soll für eine Mitnahme zum Campen oder an den Badesee mobil genug sein, aber möglichst zwei Brenner haben.
Bei diesen Vorgaben stößt man zwangsläufig auf den Napoleon Travel Q 285, den es in zwei Varianten gibt.
Das Modell mit dem blauen Deckel ist von Werk aus für den Betrieb mit Gaskartuschen ausgelegt. In der Bedienungsanleitung des Napoleon TQ285X (http://napoleonproducts.com/downloads/grills/grill-manuals-europe/N415-0304CE-W.pdf#page=51) werden für die zu verwendenden Kartuschen genaue Vorgaben gemacht: sie müssen
- der EN 417-Norm entsprechen und mit einem selbstdichtenden Lindal-Ventil ausgestattet sein.
- ein Fassungsvermögen von 430 bis 460 g aufweisen.
- entweder mit Propangas oder einer Propan-/Butanmischung befüllt sein.
Von Napoleon gibt es das Umrüst Set für TQ285X (http://www.idealo.de/preisvergleich...?q=Umrüst+Set+für+TQ285X+von+Napoleon+(66286) ), mit dem dieser Grill auf den Betrieb mit Gasflasche umgerüstet werden kann.
Dabei wird (wie in dieser Anleitung beschrieben: http:///napoleon-travelq-tq285x-mit-gasflasche/) der ab Werk im Grill verbaute Druckminderer durch ein Adapterstück ersetzt. Anschließend kann der Grill an die Kombination "Gasflasche + Druckminderer 50 mbar + Gasschlauch 1/4" lks" angeschlossen und betrieben werden. Da hier ein Originalteil vom Hersteller verbaut wird erfolgt dies wohl unter Erhalt aller Gewährleistungsansprüche (und sollte auch haftungsrechtlich keine Probleme bereiten). Soll der Grill dann doch wieder mit Kartuschen betrieben werden, ist laut obigem Link übrigens ein Rückbau notwendig: Adapterstück raus und Original-Druckminderer wieder in den Grill reinschrauben.
Nun ist diese Variante des TQ 285 schon recht nahe an meinen Vorstellungen und der Betrieb mit Kartuschen garantiert auch die Mobilität.
Das Modell mit dem hohen Deckel würde mir allerdings noch besser gefallen.
Die Bedienungsanleitung des Napoleon TQ 285 PRO (napoleonproducts.com/downloads/grills/grill-manuals-europe/N415-0309CE-GB-DE.pdf#page=25) sagt allerdings: "Verwenden Sie ausschließlich GASFLASCHEN, die den nationalen und regionalen Vorschriften entsprechen." (Bei den Sicherheitshinweisen ist außerdem zu lesen: "Dieser Grill ist ausschließlich geeignet für Propangas, Butangas oder eine Propan-/Butangas-Mischung."; das Ganze bei 50 mbar).
Von Gaskartuschen ist hier gar keine Rede und trotz intensiver Suche habe ich keinen Umrüstsatz des Herstellers (oder Fremdanbieters) für den TQ 285 PRO auf Kartuschenbetrieb gefunden.
Deshalb kann ich ja auch auf die Idee mit dem Druckminderer für Schraubkartuschen. Und da würde technisch gesehen ja jede Kartusche mit 7/16"-Schraubventil dranpassen; neben den "kleinen Brüdern" der 450g-Dosen auch die deutlich günstigeren Dosen aus der Schweiß-Abteilung der Baumärkte und die Kartuschen für die Gas-Unkrautvernichter. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass man (den Besitz des entsprechenden Adapters vorausgesetzt) auch Stechkartuschen und Steckkartuschen mit Bajonettverschluß nutzen könnte.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Verwendung in unserem Land nicht durch ein dickes Vorschriftenwerk geregelt ist.
Bei der Suche im Internet bin ich auf folgendes Dokument der Firma Relags (http://www.relags.de/download/EVundHaendlerPDF/Fremde_Gaskartuschen_INFO_D.pdf) gestoßen. Dort ist explizit zu lesen: "Nach wie vor ist in Deutschland die Mischverwendung von Kartuschen und Gasgeräten nicht zulässig". Leider ist das Dokument nicht datiert.
Auf der Internetseite von motorradreiseführer.de (http://www.motorradreisefuehrer.de/gaskartuschen-wissenswertes.html) wird im Abschnitt "Das Fremdkartuschenproblem" (unter dem Foto der Kartuschen) allerdings etwas Hoffnung gemacht; dort heißt es: "Schon 2011 sollen bestimmte TRG Normen gestrichen worden sein (z. B. TRG 201 Norm 280), worauf hin bei Mischverwendung keine rechtlichen Problem in Sachen Haftung und Gewährleistung mehr entstehen dürften".
"Dürften" ist für meine Fragestellung nicht exakt genug, ich hätte es dann doch schon gerne schwarz auf weiß. Leider führen die Links im zweiten Beitrag nicht zum gewünschten Ziel und die genannten Normen sind für "Otto-Normalgriller" nicht ohne Weiteres zugänglich (Downloads kosten pro Stück mehr als 170.- Euro!).
Nun stehe ich hier und komme wie gesagt alleine nicht mehr weiter.
Ich denke aber, die Fragestellung ist von einigem Interesse, denn die Verwendung des Systems "Gaskartusche + Druckminderer" wäre ja - wenn sie rechtlich abgesegnet ist - ein universelles Befeuerungsmittel für alle kleineren Gasgeräte ohne Kartuschenanschluß (egal ob Grill, Campingkocher, Kühlschrank etc.).
Auf eine rege Diskussion freut sich
Der Suppenschmied
ich möchte Euch heute ein Problem schildern, bei dem ich alleine nicht mehr weiterkomme.
Die Kernfrage lautet: darf man einen Grill, der für den Betrieb an einer Gasflasche gedacht ist, auch mit folgender Kombination betreiben:
Das System besteht aus:
1) beliebige Gaskartusche mit Lindal B 188-Ventil (= Schraubkartusche EN 417 mit 7/16")
2) Niederdruck Gasregler 50 mbar Typ EN61 zum Anschluss an Schraubkartuschen
3) Gasschlauch 2 x 1/4" lks
Die Fragestellung erscheint auf den ersten Blick trivial (es kommt ja in beiden Fällen Gas mit 50 mbar beim Grill an), ich möchte aber aufgrund haftungs- und gewährleistungsrechtlicher Unklarheiten die geballte Kompetenz des GSV mobilisieren.
Hintergrund:
Ich beschäftige mich zur Zeit mit der Anschaffung eines Gasgrills. Dieser soll für eine Mitnahme zum Campen oder an den Badesee mobil genug sein, aber möglichst zwei Brenner haben.
Bei diesen Vorgaben stößt man zwangsläufig auf den Napoleon Travel Q 285, den es in zwei Varianten gibt.
Das Modell mit dem blauen Deckel ist von Werk aus für den Betrieb mit Gaskartuschen ausgelegt. In der Bedienungsanleitung des Napoleon TQ285X (http://napoleonproducts.com/downloads/grills/grill-manuals-europe/N415-0304CE-W.pdf#page=51) werden für die zu verwendenden Kartuschen genaue Vorgaben gemacht: sie müssen
- der EN 417-Norm entsprechen und mit einem selbstdichtenden Lindal-Ventil ausgestattet sein.
- ein Fassungsvermögen von 430 bis 460 g aufweisen.
- entweder mit Propangas oder einer Propan-/Butanmischung befüllt sein.
Von Napoleon gibt es das Umrüst Set für TQ285X (http://www.idealo.de/preisvergleich...?q=Umrüst+Set+für+TQ285X+von+Napoleon+(66286) ), mit dem dieser Grill auf den Betrieb mit Gasflasche umgerüstet werden kann.
Dabei wird (wie in dieser Anleitung beschrieben: http:///napoleon-travelq-tq285x-mit-gasflasche/) der ab Werk im Grill verbaute Druckminderer durch ein Adapterstück ersetzt. Anschließend kann der Grill an die Kombination "Gasflasche + Druckminderer 50 mbar + Gasschlauch 1/4" lks" angeschlossen und betrieben werden. Da hier ein Originalteil vom Hersteller verbaut wird erfolgt dies wohl unter Erhalt aller Gewährleistungsansprüche (und sollte auch haftungsrechtlich keine Probleme bereiten). Soll der Grill dann doch wieder mit Kartuschen betrieben werden, ist laut obigem Link übrigens ein Rückbau notwendig: Adapterstück raus und Original-Druckminderer wieder in den Grill reinschrauben.
Nun ist diese Variante des TQ 285 schon recht nahe an meinen Vorstellungen und der Betrieb mit Kartuschen garantiert auch die Mobilität.
Das Modell mit dem hohen Deckel würde mir allerdings noch besser gefallen.
Die Bedienungsanleitung des Napoleon TQ 285 PRO (napoleonproducts.com/downloads/grills/grill-manuals-europe/N415-0309CE-GB-DE.pdf#page=25) sagt allerdings: "Verwenden Sie ausschließlich GASFLASCHEN, die den nationalen und regionalen Vorschriften entsprechen." (Bei den Sicherheitshinweisen ist außerdem zu lesen: "Dieser Grill ist ausschließlich geeignet für Propangas, Butangas oder eine Propan-/Butangas-Mischung."; das Ganze bei 50 mbar).
Von Gaskartuschen ist hier gar keine Rede und trotz intensiver Suche habe ich keinen Umrüstsatz des Herstellers (oder Fremdanbieters) für den TQ 285 PRO auf Kartuschenbetrieb gefunden.
Deshalb kann ich ja auch auf die Idee mit dem Druckminderer für Schraubkartuschen. Und da würde technisch gesehen ja jede Kartusche mit 7/16"-Schraubventil dranpassen; neben den "kleinen Brüdern" der 450g-Dosen auch die deutlich günstigeren Dosen aus der Schweiß-Abteilung der Baumärkte und die Kartuschen für die Gas-Unkrautvernichter. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass man (den Besitz des entsprechenden Adapters vorausgesetzt) auch Stechkartuschen und Steckkartuschen mit Bajonettverschluß nutzen könnte.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Verwendung in unserem Land nicht durch ein dickes Vorschriftenwerk geregelt ist.
Bei der Suche im Internet bin ich auf folgendes Dokument der Firma Relags (http://www.relags.de/download/EVundHaendlerPDF/Fremde_Gaskartuschen_INFO_D.pdf) gestoßen. Dort ist explizit zu lesen: "Nach wie vor ist in Deutschland die Mischverwendung von Kartuschen und Gasgeräten nicht zulässig". Leider ist das Dokument nicht datiert.
Auf der Internetseite von motorradreiseführer.de (http://www.motorradreisefuehrer.de/gaskartuschen-wissenswertes.html) wird im Abschnitt "Das Fremdkartuschenproblem" (unter dem Foto der Kartuschen) allerdings etwas Hoffnung gemacht; dort heißt es: "Schon 2011 sollen bestimmte TRG Normen gestrichen worden sein (z. B. TRG 201 Norm 280), worauf hin bei Mischverwendung keine rechtlichen Problem in Sachen Haftung und Gewährleistung mehr entstehen dürften".
"Dürften" ist für meine Fragestellung nicht exakt genug, ich hätte es dann doch schon gerne schwarz auf weiß. Leider führen die Links im zweiten Beitrag nicht zum gewünschten Ziel und die genannten Normen sind für "Otto-Normalgriller" nicht ohne Weiteres zugänglich (Downloads kosten pro Stück mehr als 170.- Euro!).
Nun stehe ich hier und komme wie gesagt alleine nicht mehr weiter.
Ich denke aber, die Fragestellung ist von einigem Interesse, denn die Verwendung des Systems "Gaskartusche + Druckminderer" wäre ja - wenn sie rechtlich abgesegnet ist - ein universelles Befeuerungsmittel für alle kleineren Gasgeräte ohne Kartuschenanschluß (egal ob Grill, Campingkocher, Kühlschrank etc.).
Auf eine rege Diskussion freut sich
Der Suppenschmied