• Du musst dich registrieren, bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf Jetzt registrieren!, um den Registrierungsprozess zu starten. Registrierte User surfen werbefrei, können Suchen durchführen und sehen die volle Darstellung des Forums mit vielen anderen Unterforen!!!

Gibt es eine gesetzliche Vorgabe wie nah ein Gasgrill an Gegenständen stehen darf?

Crady

Fleischesser
Hallo zusammen,

leider haben wir in unserem frisch gekauften Reihenhaus nicht die besten Nachbarn angetroffen... :(

Ich habe einen Enders Monroe 3 mit elektro Spieß, Gussplatte, Pizzastein etc... und einen Pavillon mit Abzug im Himmel sodass ich auch bei Regen problemlos grillen kann.

Der Grill steht in der Mitte am Ende unserer Terasse vor einer kleinen Mauer - diese ist niedriger als der Brennraum.

Nun haben unsere Nachbarn beim Gasgrillen schon mehrfach demonstrativ die Fenster und Türen zu geknallt - und bei letzten Grillen - es waren nur ein paar low&slow Würstchen (ca. 40Min) im Speckmantel und als wir die gegessen hatten habe ich 4 Fertig Hamburger aus dem Lidl (*schäm*) per direkt auf den Grill gelegt.
Schon kam der Kopf der Nachbarin um die Ecke und ich wurde gefragt was dass denn immer so ein Gestank wäre - das wäre ja nicht auszuhalten... Ich müsse den Grill woanders hin stellen - das würde sie stören und sie würde dagegen vorgehen.:finger::finger::finger::finger:

Ich muss dazu sagen... vor ein paar Wochen (wo die Nachbarn im Urlaub waren) haben wir sehr oft gegrillt - jeden Tag. Momentan hängt uns Fleisch zum Hals raus und wir essen auch mal was anderes... Daher habe ich den Grill in den letzten 3 Wochen vielleicht 3x an gehabt - 2x davon um Pizza zu machen...

Nun sprach uns meine Nachbarin gestern an, dass wir einen GAS Grill im Garten gar nicht benutzen dürfen, da Brandgefahr besteht. Das wäre gesetzlich untersagt... Bzw. nachher meinte sie, dass es Vorschrift sei, dass ein GAS Grill mindestens 4m von jeglichen Gegenständen entfernt stehen müssen. Da unser Garten aber nur 7m breit ist, dürfe ich den Grill gar nicht benutzen... - Unter dem Pavillon schon mal gar nicht.

Sollte ich den Grill noch einmal anmachen, würde sie sofort die Polizei rufen und uns anzeigen wegen Gefährdung und Belästigung... :motz::motz:

Gibt es eine solche Vorschrift? Ich habe nirgens was gefunden... Nur 3m von brennbaren Materialien entfernt - ist weder die Mauer noch die Glaswand zu den Nachbarn hin - sonst etwa 1m von Wänden etc. weg....

Ich traue mich ja schon gar nicht, wenn im August 2 Geburtstage sind, auch noch den Kohle - Weber anzufeuern...


Leider haben wir (und auch andere) schon versucht mit den Nachbarn zu reden - absolut stur... Die Mittagsruhe (die es bei uns nicht gibt) ist einzuhalten - mittags dürfen wir und andere Nachbarn uns noch nicht einmal auf der Terrasse unterhalten, unsere Pflanzen dürfen keinen mm über seinen Zaun, wenn wir was neues Pflanzen, wird peinlich nachgemessen ob es mindestens 50cm von seinem Zaun weg ist, Ständig werden wir aufgefordert, den Gehweg und Garagenhof zu fegen, weil da hier und da mal ein Blatt liegt, unsere Hunde dürfen nicht in den Garten - die Nachbarin hätte panische Angst vor Hunden - aber den 50cm Zaun erhöhen dürfen wir nicht...

Danke für Eure Tips.
 
Wir haben auch solche Nachbarn, das eigentliche Problem ist dass "die se nicht mehr alle haben".

Wir machen jetzt folgendes: gelegentlich ignorieren, gelegentlich provozieren, nicht nachgeben, keine Schwäche zeigen.

Und wenn die Nachbarn die Polizei rufen auch egal, die Polizisten werden das schon einzuschätzen wissen, solange man sich legal verhält und dass tue ich.

Viel Glück, docgsv

(nachher waren wir schlauer: bevor man ein Haus kauft soll man sich immer informieren wer in der Nachbarschaft wohnt :-)
 
Das bist in der Tat gestraft mit den Nachbarn......

Ne gesetzliche Regel die 4m Mindestabstand vorschreibt ist mir bisher noch nicht untergekommen, die würde ich gerne mal sehen.
Dann wären ja "Einbaugasgrills" immer verboten.....
Wichtig ist halt den Grill so aufzustellen, das keine Gefahr von ihm ausgeht, sonst haftest ggf. wenn was passiert....

Aus welchem Bundesland kommst denn, ist recht interessant, da die verschiedenen Oberlandesgerichte z.B. die "erlaubte Grillhäufigkeit" verschieden beurteilen...
Auch bestehen z.T. auch gesetzliche Regeln die das Grillen betreffen.
 
Ich würde die einfach mal komplett ignorieren. Wenn die sich allen gegenüber so verhält und die auch der Meinung sind, da stimmt was nicht, dann liegt es offenbar nicht an Euch (selber reflektieren sollte man sich schon).

Soll sie Euch doch das Reden und das Grillen verbieten. Auf Durchzug schalten. Gekehrt wird, wenn ich das für richtig halte. Im Ernstfall sollten die Nachbarn ja bezeugen können, dass die zu krass drauf sind.

Und der Hund käme auch raus. Wenn der Zaun nicht hoch genug sein sollte und sie auf der Grenze wirklich ein Mitspracherecht haben, dann würde ich einfach nach nem halben Meter ne Palisadenwand setzen. Das guckt die sich nicht lange an und bald haste nen Zaun!
 
Also wir kommen aus NRW - Leverkusen.

Bei uns ist das so, das der rechte Grundstückszaun jeweils zum Haus gehört. Es sind aber die linken Nachbarn. Der Linke Zaun (Zäunchen) gehört denen. Wir hatte beim Einzug ja schon vorgehabt einen Sichtschutz zu bauen - das wollten die nicht, da durch den Schatten deren Pflanzen nicht mehr wachsen würden.... Also "gute", neue Nachbarn haben wir uns weitgehend versucht anzupassen... aber irgendwann ist Schluss!

Wäre halt nur peinlich, wenn wir durch gelegentliches Grillen - so einmal die Woche - tatsächlich die Polizei vor der Tür stehen hätten und es tatsächlich ein Gesetz gäbe, gegen das wir verstoßen würden... Ist nur sehr ärgerlich! Vorher haben wir zur Miete gewohnt und durften per Hausordnung nicht grillen da habe ich mit schlechtem Gerät immer bei meinen Eltern gegrillt. Nun haben wir endlich einen eigenen Garten und viel Geld für Sportgerät und Zubehör ausgegeben und nun das... :(
 
Moin.
Einen definierten und maßlich genannten Mindestabstand gibt es wohl nicht, auch ist das betreiben von Gasgrills nicht untersagt, allerdings muss eine Rauch und Geruchsbelästigung der Nachbarschaft ausgeschlossen sein, und dort gibt es auch keine "einmal im Monat ist das erlaubt-Regel".
Leider muss dann wohl von Fall zu Fall geprüft werden in wieweit dann wirklich auch eine Belästigung vorliegt.
Wie Du die Sache lösen kannst weiß ich nicht, ich bin froh nicht das gleiche Problem zu haben.

Versetzen des Grills, um des lieben Friedenswillen, nicht möglich ?
 
Oh je, da hast Du ja tolle Nachbarn mitgekauft ...... Bist zu bedauern.

Ich würde auch schauen, dass du sie ignorierst. Sie können dir nämlch auf deinem Grundstück nix verbieten. Ich würde auch ne zu denen richtig häßliche Palisadenwand stellen und dann raus mit dem Hund. Und normale Gespräche zur nicht vorhandenen Mittagsruhe würde ich mir wohl auch kaum verbieten lassen

Mach Dich schlau, was Du musst, darfst und lassen solltest. Das ist leider von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt.

Natürlich ist auch Rücksicht unter Nachbarn angezeigt, das ist aber beidseitig!!

Da sie ja schon mit anderen Mitteln drohen, würde ich dir raten, deine Grillsessions schon mal zu protokollieren. Dann kann sich ein Richter davon auch ein Bild machen. Evtl. noch einen anderen Grill-Standort wählen? Im übrigen dürfen die Nachbarn garnix verbieten. Du musst nur schauen, dass Du nicht gegen Vorschriften und Sitte verstößt.

Mach Dich doch mal beim Bauamt schlau, wie hoch ein Zaun oder Hecke an der Grenze sein darf. Das ist nämlich so gut wie immer klar geregelt. Und dass der linke Zaun Deinen Nachbarn gehört, heisst nicht zwingend, dass du da kein eigenes Bauwerk gegen setzen darfst.

Lass Dich nicht einschüchtern oder gar unterkriegen. Und jetzt Feuer frei - ab an den Grill. :-):-)
 
Leider nicht - vielleicht 1m noch. Ich habe ja den Pavillon gekauft um auch im Regen grillen zu können (Hähnchen oder Braten am Speiß, Rippchen, Maiskolben, Pizza etc...). Der braucht aber Platz und eine einigermaßen gerade Standfläche. - Gleichzeitig brauche ich ja auch noch Strom für den Spieß oder die Lampe in der dunklen Jahreszeit... Bleibt also nur die Terrasse.

Doch wenn ich den Pavillon zu weit nach rechts stelle, müsste ich durchs Blumenbeet um auf den Rasen zu kommen...

Habe mal ein Bild der jetzigen Situation beigefügt... Rechts neben meinem Hund ist noch ein kleines Podest, wo mein Weber steht. Da würde der Pavillon aber nicht hin passen.

2014-05-17 um 17-52-48.jpg
 

Anhänge

  • 2014-05-17 um 17-52-48.jpg
    2014-05-17 um 17-52-48.jpg
    195,2 KB · Aufrufe: 9.597
Moin.
Einen definierten und maßlich genannten Mindestabstand gibt es wohl nicht, auch ist das betreiben von Gasgrills nicht untersagt, allerdings muss eine Rauch und Geruchsbelästigung der Nachbarschaft ausgeschlossen sein, und dort gibt es auch keine "einmal im Monat ist das erlaubt-Regel".
Leider muss dann wohl von Fall zu Fall geprüft werden in wieweit dann wirklich auch eine Belästigung vorliegt.
Wie Du die Sache lösen kannst weiß ich nicht, ich bin froh nicht das gleiche Problem zu haben.

Versetzen des Grills, um des lieben Friedenswillen, nicht möglich ?

Genau so sehe ich das auch.
Verbieten kann sie es dir nicht, aber sie kann dich anzeigen, wenn sie sich belästigt fühlt. Wie das dann vor Gericht ausgeht, würde sich zeigen.

Ein Versuch wäre halt das Versetzen des Grills.

Leider nicht - vielleicht 1m noch. Ich habe ja den Pavillon gekauft um auch im Regen grillen zu können (Hähnchen oder Braten am Speiß, Rippchen, Maiskolben, Pizza etc...). Der braucht aber Platz und eine einigermaßen gerade Standfläche. - Gleichzeitig brauche ich ja auch noch Strom für den Spieß oder die Lampe in der dunklen Jahreszeit... Bleibt also nur die Terrasse......Anhang anzeigen 776477

Du musst wissen was dir wichtig ist. Einen bequemen Grillplatz, wo du Gefahr läufst Ärger zum bekommen oder hat einen entfernten Platz(z.B. rechts neben dem Gartenhäuschen) wo du evtl. Ruhe hast.

Viele meinen, dass sie bei Eigentum machen können was sie wollen. Das geht aber halt nur soweit, bis sich jemand belästigt fühlt.
 
Hmm... das "gelbe" rechts neben dem Gartenhäuschen ist ein "provisorischer" Sichtschutz an unserem Gartentor... Wenn da der Grill steht komme ich nicht mehr raus aus dem Garten und ich kann die Mülltonnen nicht an die Straße stellen...

Wir hatten tatsächlich überlegt, auf der Rasenfläche noch weiter rechts neben dem Weg den Baum zu fällen, es zu Platten und den Grill dort hin zu stellen.
Doch da habe ich keinen Strom - müsste also den halben Garten umgraben um eine Leitung da rüber zu legen (muss ja mindesten 50cm tief) und das Stück ist leider zu schmal für den Pavillon... Dann müsste ich mir noch selber einen Unterstand mauern... Aber dann haben wir noch das Problem, dass da neben unsere anderer Nachbar sein Holz - Gartenhaus hat... Und da kann ich den Grill nicht direkt hinten dran stellen...
 
Vorsichtshalber deine Vergrillungen protkollieren und beim nächsten Mal wenn die was sagen, einfach sagen: "Dann rufen sie doch die Polizei".
Solange Du keine Räuchersessions abhälst und der Rauch in deren Haus reinzieht durch ungünstigem Wind (das wäre dann Rücksicht nehmen) können die Dir gar nichts.

Ich würde an deiner Stelle auch über einen Sichtschutz in der höchst möglich erlaubten Höhe nachdenken. Und erkundige Dich einfach beim Bauamt, aber im Gegensatz zu Heckenpflanzen darf der meines Wissens sehr wohl direkt an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden, solange Du deren Zaun nicht beschädigst. Das ist dann Pech für ihre Pflanzen mit dem Schatten. Hätten die sie sich Nachbarschaftskonform und etwas rücksichtsvoller verhalten, wäre das nicht passiert...

Rück das ganze doch noch 30 cm nach rechts. Dann steht der Grill mehr als 1 Meter von der Grenze. Den Richter will ich sehen der Dir das untersagt. Und hast Du eine Rechtschutzversicherung?

Und nur mal nebenbei, kann man die nicht wg. Belästigung anzeigen? ;)
 
...und du weißt noch nicht, ob die Nachbarn dann Ruhe gegen.

Ist ne Sch...Situation, ich weiß.

Ich würde es provisorisch probieren und weiterhin mit den Nachbarn das Gespräch suchen, sonst hast du vielleicht nie Ruhe. Wenn man ihnen erklärt, dass man sich um ihre "Probleme" Gedanken macht, zeigt das ja, dass du gewillt bis was zu ändern.
Die Leute zum Kaffee einladen und dann zeigen: "Was halten Sie davon, wenn ich den Grill mal dort hinstelle......"

Was festen bauen und Kabel verlegen kann man immer noch.
 
Ich glaub, das sind Nachbarn die grundsätzlich auf Stunk aus sind. Wenn das der Fall ist, kann man gar nix machen - die werden sich immer aufregen.
Was vielleicht hilft: Bei Gelegenheit mal die Bemerkung fallen lassen, dass ihr euch hier nicht mehr wohl fühlt und vielleicht das Haus wieder verkaufen wollt. Eine bekannte Familie mit 5 Kindern und zwei Hunden die jetzt nur eine viel zu kleine Wohnung haben sind sehr interressiert....
:DS:
 
Dann noch einen optisch "ansprechenden" Bekannten mit lautem Auspuff und dröhnendem Autoradio zur "Besichtigung" vorfahren lassen - vielleicht verbessert das das Klima.
 
@Crady mein Beileid für dich, bei solchen Nachbarn.

Wir hatten / haben auch solche Nachbarn (ehemaliger Direktor eines Energieversorgers und Politiker mit guten Verbindungen und alten Seilschaften ins Amt + Sohn Polizist + Sohn Anwalt). Ich würde es mal als richtige Herausforderung beschreiben :-) Ich habe da so einige Geschichten mit meinen netten Nachbarn durch. Ich habe mich mit dem Thema Nachbarschaftsrecht gut beschäftigt. Egal welche Beziehungen oder Seilschaften man hat , manchmal ist es gut das in Deutschland fast alles geregelt ist.

Dennoch gilt auch dies hier :
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben...

Das gute an meiner Situation ist :-) ich bin ca. 30 Jahre jünger als mein Nachbar :-) Ich kann das locker aussitzen und seit ein paar Jahren gibt er auch ruhe, nachdem die Fronten geklärt waren. :-)

Ob du ein Sichtschutz bauen darfst und welchen wird im Bebauungsplan und im Nachbarschaft recht geregelt (ich kann dir dazu ein paar PDF zukommen lassen).

1. Option
Erst mal gilt : "
Nach § 903 BGB darf jeder Eigentümer entlang der Grenze auf seinem eigenen
Grundstück Eingrenzungen nach seinen eigenen Vorstellungen errichten. Dies gilt
jedoch nur, soweit er dabei nicht das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme
verletzt. Hat der Eigentümer sein Grundstück stärker gegen Einblicke geschützt,
als dies eine ortsübliche Einfriedung zulassen würde (hohe Sichtblenden oder
ähnliches) so stellt diese Baumaßnahme eine Umgehung der Vorschriften des
Nachbarrechtgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen dar, die der Nachbar
nicht hinnehmen muss."
2. Option
http://www.streitschlichtung.nrw.de/streit/streitsuch.php

Zum Thema Grillen gibt es leider keine einheitliche Rechtsprechung (wie oft , wann und wo) , dort kommt es auf den Einzelfall an. Ich würde einfach mal , falls nicht vorhanden eine Rechtsschutzversicherung abschließen :-)

Es ist echt deine sch.... Situation Manchmal hilft ein klärendes Gespräch oder siehe Option 2 oder auch mal klar die Position zu vertreten , wenn nichts hilft muss halt Recht gesprochen werden , damit sage ich nicht recht bekommen , das sind 2 Sachen ;-) Dann würde ich mich aber vorher schlau machen bevor du vor Gericht eine böse Überraschung erlebst. Nach deiner Schilderung würde ich aber sagen dort geht es nicht nur um den Grill. Wenn es der nicht ist dann die Kinder , der Hund , der Zaun usw.

Grüße
W1z
 
@Crady
Dennoch gilt auch dies hier :
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben...

Vielleicht lebt der Frömmste ja auch auf der anderen Seite. ...


Hallo Guido,

will sagen: Nimm die Beschwerden deiner Nachbarn ernst.

Dein Zitat: "es waren nur ein paar low&slow Würstchen (ca. 40Min) im Speckmantel",
- Vierzig Minuten Fettbrandgeruch, da hätte ich mal nachgefragt. -
Und dann als Zugabe die "4 Fertig Hamburger .. direkt auf den Grill gelegt." ...?
Wundert mich nicht, wenn da nicht nur Türen zuknallen.


Grillen sollte so lecker duften, das die Nachbarn kommen und nachfragen. ;)


Frag doch wirklich mal im Ort nach, ob es Schiedsstellen gibt.
Vielleicht kann da euch geholfen werden.

Gruß
Peter
 
Imho kursieren hier viele Empfehlungen und Ratschläge. , die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten würden.
Lass Dich rechtlich beraten und auf keine weiteren Diskussionen ein.
Ohne einen Anwalt wirst Du keine Ruhe bekommen. Das hat mich meine Erfahrung gelehrt.
Ein Grillforum wird dir bei der Zubereitung helfen können. , aber wenn Du sicher sein willst, dann nimm dir nen Fachanwalt für Immobilienrecht und gut ist
 
Zurück
Oben Unten