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Grandhall Ärger X-Serie

lobra

Veganer
10+ Jahre im GSV
Hallo Community,

ich besitze seit ca. 22 Monaten einen Grandhall Grill X-Serie. Gekauft wurde der Grill in einem großen Grillshop in Köln (ca. 7000 €). Nach 16 Monaten funktionierte die Zündung der Brenner nicht mehr. Nach einigen Versuchen stellte ich fest, dass dies nur bei gewissen Außentemperaturen unter ca. 15 Grad C der Fall war. Ich wandte mich an den Händler, wegen einer entsprechenden Reparatur des Grills. Daraufhin wurde ich Wochen hingehalten, der Servicetechniker von Grandhall ruft sie an wegen einer Terminabsprache, der Servicetechniker ist bis Ende Juni nicht erreichbar, usw. Passiert war natürlich nichts.

Heute habe ich der Firma eine E-Mail geschrieben, dass ich, sofern das Gerät nicht bis zum 15.7.2013 repariert ist, die Angelegenheit meinem Rechtsanwalt übergeben werde. Daraufhin erhielt ich die folgende E-Mail:

Sehr geehrter Herr ............,

wir erwarten immer noch eine Antwort von Grandhall.

Da der Kauf des Grills bereits über 1,5 Jahre zurück liegt und das von Ihnen beschriebene Schadensbild nicht einem Mangel, sondern einer üblichen Verschleißerscheinung entspricht, können wir ohne weitere Nachweise leider nicht von einem Gewährleistungsfall ausgehen. Diese Zündung ist der Witterung , dem langen Winter ausgesetzt , daher kann es in manchen Fällen zu Feuchtigkeit, bzw. Ausfällen kommen.

Wir haben aber einen Kulanzantrag beim Hersteller gestellt und warten hier noch auf eine Antwort.
mit freundlichen Grüssen


Daraufhin habe ich wie folgt geantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Antwort versetzt mich doch etwas in Erstaunen. Seit mehreren Wochen werde ich wegen der Reparatur von Ihnen hingehalten. Nun ist es auf einmal
eine Verschleißerscheinung. Es handelt sich um ein hochwertiges, sehr teures (7.000 €) Outdoorgerät, welches immer Wetter und Feuchtigkeitsdicht mit einer
Spezialhaube abgedeckt war und ist. Demzufolge müssen auch alle Bauteile für diesen Zweck ausgelegt sein. Aus diesem Grunde handelt es sich nicht um eine
Verschleißerscheinung, sondern um einen tatsächlichen Mangel, ansonsten hätte die Bedienungsanleitung den Vermerk enthalten müssen, dass das Gerät für
den Außeneinsatz nicht geeignet ist. Im Übrigen möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass der Fehler bei niedrigen Temperaturen (unter ca. 15 Grad) auftritt.
Erfolgt bis zum 15.7.2013 keine Lösung des Problems, werde ich Klage beim zuständigen LG einreichen.

Mit freundlichen Grüßen


Mich persönlich wundert es nicht mehr, dass man in den einschlägigen Geschäften immer weniger Grills dieses Herstellers findet. Mit diesem Verhalten gewinnt man keine Kunden, sondern verliert sehr, sehr viele. Auch das Verhalten des Grillshops in Köln ist für mich nicht akzeptabel. Es wird nicht das Problem des Kunden gelöst, sondern man versucht es auszusitzen.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen mit dem Hersteller oder Shop gemacht?

Viele Grüße

Lothar
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lothar,

also die von Dir geschilderten Erfahrungen mit GrandHall und deren Support hören sich in jedem Fall nicht nach einem wirklich hochwertigen Grill,
geschweige denn kundenorientierten & renomierten Hersteller an.

Was das Verhalten Deines besagten Händler betrifft, habe ich dort bislang zum Glück noch keine solchen Negativerfahrungen sammeln dürfen.
Allerdings kann man auch dort, wie leider auch bei vielen anderen Handelsunternehmen heutzutage, durchaus den Eindruck gewinnen, das der Fokus vollkommen auf den Vertrieb
und die Neukundengewinnung ausgerichtet ist.

Eine schnelle, kompetente & unbürokratische Gewährleistungsbearbeitung die meiner Meinung nach, immer noch den Schlüssel zu einer erfolgreichen & intensiven Kundenbindung darstellt,
scheint heutzutage oft leider nur eine deutlich untergeordnete Rolle zu spielen. Die Frage ist natürlich, ob eine dauerhafte Kundenbindung überhaupt im Sinne eines Verkäufers liegt oder man
aber glaubt, dies nicht (mehr) nötig zu haben. Oft, wenn auch nicht immer, ist hier ja auch ein Zusammenhang zwischen Größe/bzw. Umsatzvolumen und der Motivation "Kunden zu binden" deutlich erkennbar.

Wenn mal etwas nicht passt, wird dann nur allzu gerne umgehend an den Hersteller und seine jeweilige Garantie verwiesen. Falls dieser Hersteller (z.B. BK, Napoleon und Weber)dann auch eine
langjährige Garantie und ein ordentliches Supportkonzept bietet, ist das aus Kundensicht ja soweit auch meistens in Ordnung.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche werden dagegen nicht so gerne anerkannt, bedeuten sie i.D.R doch einen deutlichen Mehraufwand für den eigenen Support des Händlers.

Diesen Eindruck konnte ich zumindest bestätigt sehen und ich bin auch ziemlich überzeugt das wir hier vom gleichen Unternehmen reden.
Ich empfand' das direkte Verhalten und die Abwicklung bei technischen Problemchen als durchaus verbesserungswürdig, obwohl meine Mängel im Endeffekt natürlich behoben wurden.
Jedoch geschah' die Nachbesserung durch den Hersteller selbst und aufgrund der, wie es mir schien, doch irgendwie fehlenden Händler-Initiative auch mit einer gewissen Verzögerung.


Was mich persönlich aber hinsichtlich GrandHall noch interessieren würde.

Welche Garantiedauer erhält man seitens dieses Herstellers eigentlich bei einem so hochpreisigen Gerät wie Deinem Grill der X-Serie?
Bei dieser Preisklasse sollte man eine lange Lebens-/Garantiedauer und kulante Servicehandhabung doch erwarten dürfen.
Also zumindest falls der Hersteller GrandHall auch nur ansatzweise von seinen Produkten überzeugt ist und nicht alles nur Marketing-Gerede von wegen Porsche-Design etc. ist.

In jedem Fall, wünsche ich Dir soweit viel Erfolg bei der Regulierung Deiner Garantie/Gewährleistungsansprüche und eine hoffentlich baldige Lösung Deines Problems.

Viele Grüße,

LTowner
 
Hallo LTowner,

Deinen Ausführungen kann ich nur voll zustimmen. Die Garantieleistung ist wie bei jedem anderen Grill auch, 2 Jahre. Zuerst versucht man das Problem auszusitzen, dann mit unsinnigen Argumenten ( Verschleiß ) zu lösen.

Auf meine E-Mail habe ich dann folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr ..........,

es hält Sie keiner hin, wir haben diesen Fall sofort bei Grandhall gemeldet, und warten auf eine Rückmeldung.

Laut Ihren Angaben geht der Zünder mal und mal nicht, das scheint Feuchtigkeit zu sein. Feuchtigkeit steigt von unten auf, diese Haube dichtet auch nicht den Grill komplett ab. Beim letzten Telefonat sagten Sie mir, das der Zünder meistens geht ?
Herr Prinzen ist längere Zeit nicht im Hause, wir haben heute erneut versucht diesen telefonisch wie auch per Mail zu kontaktieren. Leider ohne Erfolg, anbei alle Daten, damit Sie sich selbst ein Bild machen können.

Keine Ergebnis,
Herr P..... ist zur Zeit nicht zu erreichen
Telefon Herr P.......
0172 ..........
Mail Herr P.......
M.... P.....

Gerne können Sie uns den Zünder zusenden, wir werden diesen an Grand Hall weiterleiten, diese können den Zünder dann auf Feuchtigkeit prüfen, bzw. eventuell sind Kontakte leicht korridiert.

Dies ist leider meistens der Fall, wenn eine Zündung hängt.



mit freundlichen Grüssen


Nun ist es kein Verschleiß, sondern dieses Problem hat man wohl schon öfter gehabt.

Daraufhin habe ich folgendes geantwortet:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Fall ist Ihre Firma mein Ansprechpartner um den Mangel zu beseitigen. Wie sie das intern regeln ist Ihre Angelegenheit, nicht meine. Es ist auch nicht ein Problem
der Feuchtigkeit, sondern nach meiner Einschätzung ein Problem mit der Außentemperatur. Sicherlich werde ich nicht den Zünder ausbauen, das ist Ihre Aufgabe! Wie Sie
mir bereits telefonisch mitteilten, haben Sie noch mehrere Geräte dieser Serie am Lager, bauen Sie Ersatzteile, welche auch immer, aus und versuchen Sie mein Problem
vor Ort in R......... zu lösen! Wie Sie dies intern mit Ihrem Lieferanten regeln, ist Ihre Angelegenheit. Ich möchte, dass Sie mein Problem der Garantieleistung schnellstmöglich,
unabhängig ob Sie einen Vertreter der Firma Grandhall erreichen oder nicht, bis zum 15.7.2013 lösen. Sie hatten wochenlang Zeit dazu! Wenn Sie schon schreiben, dass das
Problem bekannt ist, dann handeln Sie endlich im Interesse Ihres Kunden und werden tätig!

Mit freundlichen Grüßen


Ich werde nach dem 15.7.2013 definitiv Klage beim zuständigen LG einreichen. So geht man nicht mit Kunden um! Insbesondere dann nicht, wenn man das Ersatzteil aus einem vorhandenen Grill entnehmen und bei mir einbauen kann. Die Entfernung ist gerade einmal 60 km. Es wird höchste Zeit diesem Geschäftsgebaren Grenzen zu setzen. Wenn ich meine Kunden so behandeln würde, hätte ich bald keine mehr. Ich werde über den Fortgang der Angelegenheit weiter berichten.

Viele Grüße

Lothar
 
Ich finde ja schon interessant was hier geschrieben ist. Tatsächlich kann man den Shop vorwerfen dass Sie sich nicht melden. Sie reichen Anfragen weiter und kümmern sich nicht darum wenn es keine Antwort gibt, da muss man dann selber nachhorchen. Habe ich auch schon erlebt. Andererseits, wer weiss wieviele Mitarbeiter dort im Service tätig sind? Wieviele Anfragen die verarbeiten?

In der letzten Mail von denen lese ich nirgends dass die sagen dass dein Problem wohl des öfteren auftritt. Die schreiben lediglich dass wenn ein Zünder nicht immer funktioniert das meist an Korrosion liegt. Auch wenn ich deinen Ärger nachvollziehen kann, ich fürchte Du steigerst dich da gerade in etwas rein.

Mich würde allerdings interessieren ob man denn einfach so auf ein Vor-Ort Austausch bestehen kann? Ich denke wohl eher nicht, da sollte man mal die AGBs des Herstellers begutachten. Und nur mal nebenbei, es ist zwar nett dass der Händler dein Ansprechpartner ist, Garantie leistet aber der Hersteller und keinesfalls der Händler. Das gleiche gilt für Gewährleistung, die nur mal nebenbei nach 16 Monate entweder schon vorbei ist oder aber in der umgekehrten Beweislast ist. Bedeutet: Du musst beweisen dass dieser Mangel schon beim Kauf vorlag. Kannst Du nicht, du kannst nicht beweisen dass dein Grill immer unter der Haube gestanden hat bei Regen oder das trotzdem keine Feuchtigkeit eingedrungen ist. Der Brenner ist da nichts anderes wie ein Turbolader im Auto: Ein Verschleißteil. Da kannst Du lediglich auf Kulanz des Herstellers hoffen weil die "Laufleistung" noch gering ist. ;) Diese Kulanz ist aber eine freiwillige Leistung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Und wer weiss, vielleicht hat Grandhall ja gerade Probleme im Service (zu wenig Personal oder was auch immer) und wenn dann demnächst einer als erstes eine Drohung mit dem LG liest, was glaubst du wohl wie die das mit der Kulanz handhaben werden?

Viel Erfolg bei der Klage... Wenn Du Glück hast endet das nach 1,5 Jahre mit nem Vergleich, wenn du den Hersteller verklagst. Ich würde an deiner Stelle vielleicht erstmal mit nem Anwalt reden, denn den Händler zu verklagen wird kläglich scheitern. ;)

Versteh mich nicht falsch, ich kann deinen Ärger vollends nachvollziehen, aber bisher sieht es für mich nicht danach aus als würde S..... sich versuchen aus der Affäre zu ziehen.

Und ähm, die Fristsetzung solltest Du lieber per Einschreiben statt per Mail verschicken. ;)
Zudem würde ich überlegen ob 7 Tage (5 Werktage) vielleicht nicht zu wenig ist und evt. 14 Tage ansetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir ist bei so einem Geschäftsgebahren schleierhaft, was da eigentlich eigentlich vorgeht.

Mal völlig rationell gesehen....

Ein Kunde der in seinem Garten Familie, Freunde und Gäste von einem 7000,- EURO-Grill bewirtet, was wird der wohl in seinem Umfeld über die Bezugsquelle und den Hersteller zu berichten haben, wenn beide ignorant agieren und man auf seinen Problemen sitzen gelassen wird? Besser kann man sich potentielle und zahlungskräftige Kunden wohl nicht vertreiben und dazu noch innerhalb der zugesagten Garantiezeiträume.

Natürlich sollte der Service auch bei einem günstigeren Gerät zu den Garantieversprechungen passen, aber wo habe ich durch einen begeisterten Kunden wohl am besten Zugang zur gewünschten Klientel wenn es um hochpreisige Grillhardware geht?

Erklärungsversuche, die Zündeinheit eines Brenners als gängiges und feuchtigkeitsempfindliches Verschleißteil darzustellen, lesen sich im Vergleich zu den vollmundigen Marketingtexten die man von GrandHall-Grills so lesen kann, dagegen schon wie purer Hohn.

Und ein Verkäufer, der sich die Werbung des Herstellers intensiv zu teil' macht, ist bei einer Umsetzung der beworbenen Garantieleistung ja auch irgendwie als Verantwortlicher mit im Boot.

...Die Grandhall Grills bieten Ihnen neben der 1A Qualität gleichzeitig sagenhaft günstige Preise, die Sie bei keinem anderen Hersteller erhalten werden, zumindest nicht mit dieser Ausstattung, die wir Ihnen hier bieten.
Reden wir hier von einer anderen Marke oder gibt's da etwa Plagiate am Markt?

Entscheiden Sie sich für einen Grandhall Grill, so werden Sie in Ihrem ganzen Leben keinen anderen Grill mehr kaufen müssen.
...oder man will danach einfach gar keinen mehr haben, das wäre vielleicht passender.

Solch einen Grill können Sie noch an Ihre Kinder oder Enkelkinder weiter geben und sie werden zu schätzen wissen, was sie für ein Prachtstück von Ihnen bekommen haben.
Das lässt man vielleicht mal besser unkommentiert wirken. Meine Entschuldigung an Lothar an dieser Stelle, ich möchte im übertragenden Sinne nicht auch noch Salz in eine offene Wunde streuen.

Gestalten Sie sich Ihren Outdoorbereich mit einem Grandhall Grill zur zweiten Kochoase und genießen Sie es, Ihre Speisen an der frischen Luft zuzubereiten.
oder aber
In Zusammenarbeit mit dem Porsche Design Studio hat Grandhall die ultimative Outdoor Grillserie im weltberühmten Porsche-Design geschaffen.
Hier ist wohl ganz eindeutig von Outdoor-Grillausstattung die Rede, diese sollte dann auch wetterfest für mitteleuropäische Verhältnisse konzipiert sein. Gibt es trotzdem unverhofft einen Defekt daran, so ist wohl Ersatz zu leisten. Oder gibt es bei den Porsche-Fahrzeugen etwa auch Probleme mit der Zündung wenn die Aussentemperatur mal unter 15°C liegt.

Gemäß der im Web hinterlegten GrandHall Garantiebedingungen hätte der Defekt eigentlich kurzfristig behoben werden sollen und ein umgehender Kontakt erfolgen müssen, falls denen die Kunden wirklich so am Herz liegen wie dort behauptet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
@DJ Chase

In Deinen Ausführungen liegst Du nicht ganz richtig. Natürlich habe ich das mit meinem Anwalt abgeklärt und vorher schon schriftlich Fristsetzungen vorgenommen. Alle Formalien sind erfüllt. Was mich besonders ärgert ist, dass gleiche Problem hatte ich bereits vor 2 Jahren mit einem Grandhall Grill der gleichen Serie, der bei einem Internethändler gekauft worden ist. Nach einiger Zeit war auch hier die Zündung defekt, sie funktionierte überhaupt nicht mehr. Reklamiert, Ausflüchte, Hinhaltetaktik, nichts passiert. Argumentation, es wäre vielleicht ein Dachs in den Grill gekrochen und hätte die Kabel durchgebissen. Selten so gelacht.

Klage gegen den Internethändler beim zuständigen LG. Urteil volle Kaufpreiserstattung, zzgl. Zinsen, Gerichts- und Anwaltskosten. Wie Du siehst urteilt die Justiz, entgegen Deiner Ansicht, doch etwas anders. Da mir der Grill ansonsten gut gefallen hat und ich der Meinung war, ich bin an einen unseriösen Händler gelangt, habe ich den gleichen Grill noch einmal gekauft, bei einem anderen Händler. Aber offenbar ist es nicht nur ein Problem des Händlers sondern des Herstellers in Verbindung mit dem Händler.

Wenn ich den Kunden mit einem Austausch des Zünders zufriedenstellen kann, dann mache ich das doch. Oder siehst Du das anders? Ich werde den Zünder sicherlich nicht ausbauen, zum Einen kann ich das nicht, zum Anderen würde man mir dann wahrscheinlich vorwerfen, ich hätte etwas kaputt gemacht.

@LTowner

so ist es, alles andere wurde bereits vor Wochen gemacht.

Viele Grüße

Lothar
 
Zuletzt bearbeitet:
Was mich besonders ärgert ist, dass gleiche Problem hatte ich bereits vor 2 Jahren mit einem Grandhall Grill der gleichen Serie, der bei einem Internethändler gekauft worden ist.

Ganz ehrlich?

Dann würde ich mir so einen Grill nicht nochmal kaufen.
 
Ich gebe jedem eine zweite Chance. Es hätte sich ja um ein Montagsgerät handeln können und außerdem ist mir ein solches Geschäftsgebaren, insbesondere im Hochpreissegment, bisher noch nicht untergekommen. Das mag vielleicht in dieser Branche üblich sein, ich habe so etwas bisher noch nicht erlebt. Wenn der Grill 700 € gekostet hätte, würde ich Dir Recht geben, aber nicht bei einem Kaufpreis von 7000 €.
 
Ich wünsche dir Auf jeden fall alles Gute und viel Erfolg bei dieser Geschichte. Ich hoffe das alles zu deiner Zufriedenheit erledigt wird. Jedenfalls habe ich schon andere Erfahrungen gemacht was unsere Justiz angeht. Da war dann mehr als ein Vergleich nicht drin. Es scheint aber als wäre der Hersteller hier das Problem… Vom besagten Fachhändler in Köln kann ich sowas zumindest nicht berichten, ich wurde da bisher immer sehr gut geholfen. Meine zwei Reklamationen am Grill wurden zu meiner Zufriedenheit zeitnah erledigt. Lieferschwierigkeiten beim Hersteller mal außen vorgelassen.

Es ist aber egal ob der Grill 7000 € oder 700 € kostet. Sowas ist einfach nicht akzeptabel…

Zum Glück spielt das Wetter ja mit und kannst du vor erst jederzeit grillen…: D
 
Wenn es der gleiche Händler ist, habe ich kein Verständnis dafür, das er den Schaden in diesem Fall nicht behebt, obwohl er das Ersatzteil verfügbar hat. Sondern den Vorschlag macht, ich solle es ausbauen, usw. Dann kann ich den Grill überhaupt nicht mehr nutzen. Er ist in der Pflicht den Mangel zu beseitigen, das ist doch keine "Goodwill" Aktion.
 
Hat er es denn vorrätig? Showroom Modelle des Grills zählen da m.W. nicht.
 
Leider kein Einzelfall, weder bei Händlern noch bei Herstellern. Solche Spielchen gibt es leider in allen Branchen.

jokl52
 
Wenn es der gleiche Händler ist, habe ich kein Verständnis dafür, das er den Schaden in diesem Fall nicht behebt, obwohl er das Ersatzteil verfügbar hat. Sondern den Vorschlag macht, ich solle es ausbauen, usw. Dann kann ich den Grill überhaupt nicht mehr nutzen. Er ist in der Pflicht den Mangel zu beseitigen, das ist doch keine "Goodwill" Aktion.

Das seh' ich exakt genauso, scheinbar ist man bei dem Händler aber anderer Meinung und glaubt' man hätte keine Verantwortung mehr sobald der Lieferschein unterzeichnet wurde.
Sonst würde man sich bestimmt kooperativer zeigen und versuchen den Kunden zufriedenzustellen, anstatt es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Günstiger als eine Zündeinheit wird sowas jedenfalls bestimmt nicht.

Mal was ganz Anderes...ich vermute doch mal eine Dritte Chance wirst Du dem taiwanesischen Hersteller Grandhall wohl nicht einräumen wollen, oder? Machst Du Dir also bereits Gedanken welcher Hersteller für Dich sonst in Frage kommen könnte? Und was war genau der Auslöser für speziell diesen Grillhersteller bzw. explizit dieses Modell? So wie ich das erkenne zeichnet sich die X-Serie lediglich durch 4 InfrarotBrenner, einem Roti-Set und digitalen Anzeigen aus. Naja und eben ein etwas anderes Design.

Gasgrills mit ordentlicher Verarbeitung und sogar bis zu 6 Hauptbrennern gibt es doch, z.B. mit dem Napoleon Prestige Pro, Weber Summit 670 oder BK Imperial, bereits für die etwa um die Hälfte oder auch darunter. Dort sieht es im Garantiefall dann bestimmt auch anders aus, jedenfalls was man so liest. Wie kommt man also auf den GrandHall und was macht ihn so besonders bzw. wo liegen seine Vorteile?
 
Zuletzt bearbeitet:
@DJ Chase

der Händler hat mir erklärt, er hätte die letzten 6 Grills der X Serie aufgekauft. Er hat also genug auf Lager, löst aber trotzdem nicht das Problem, obwohl er dazu verpflichtet ist.

@jokl52

Das ist mir bisher in dieser Form noch nicht vorgekommen. Aber man lernt dazu. Bei meiner ersten Grandhall Grill X Serie hatte ich auch eine Abdeckhaube gekauft, in der Hoffnung sie würde gegen Regen schützen. Tat sie aber leider nicht. Auf meine Anfrage bei Grandhall antwortete man mir, sie sei nur als Staubschutz geeignet. Leben wir in der Sahara, oder in Westeuropa? Ich habe mir dann eine geeignete anfertigen lassen. Es ist für mich unfassbar, dass solche Hersteller noch am Markt existieren können. Da muss man doch als Verbraucher aus pädagogischer Sicht Zeichen setzen!

@LTowner

das entscheidende Kriterium war das Design und die sichtbare gute solide Verarbeitung. Hätte ich gewusst, dass der Grill einen systemischen Fehler (Anzünder) hat, hätte ich ihn natürlich nicht gekauft. Ich war so naiv zu Glauben der zuerst gekaufte Grill war ein "Montagsgerät" oder der Internethändler wäre nicht seriös. Aber offenbar muss man die ganze Branche mit anderen Augen betrachten. Leider, so etwas war ich bisher nicht gewohnt!

Viele Grüße

Lothar
 
24 Monate Gewährleistung = Händler (6 Monate definitiv, danach Beweislastumkehr, wurde schon im Fred erklärt)
x Jahre/Monate/Minuten Garantie = Hersteller (separater Garantievertrag, Hersteller kann alle Bedingungen vorgeben)

Willst du nun die Garantie einfordern oder die Gewährleistungsansprüche?

Wird hier nicht so ganz klar.

Garantie und Gewährleistung sind zwei komplett unterschiedliche Dinge. Dieses Thema wird fast in jedem "Defekt" Fred abgehandelt.

Trotzdem ist die Sache sehr ärgerlich für dich und sollte bei einem serviceorientierten Händler und auch Hersteller nicht passieren.
 
Hier nun wieder eine E-Mail des Händlers vom heutigen Tage:

Sehr geehrter Herr ...............,

natürlich garantieren auch wir als Händler Ihnen die Einhaltung der gesetzlichen Gewährleistung. Sollten Sie bei Auslieferung einen defekten Artikel erhalten, so wird dieser im ersten halben Jahr ab Kauf anstandslos ersetzt.

Ihr Kauf liegt 20 Monate zurück. Wir überprüfen gerne, ob die Zündung mangelhaft ist. Da Sie diese selbst eingebaut haben betrachten wir es als zumutbar, dass Sie sie auch ausbauen und uns zusenden, um Sie uns zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
Unser Techniker wird sich diese dann kostenlos für Sie ansehen. Sollte der Schaden so behoben werden können, machen wir dies gerne für Sie. Hierfür kann ich Ihnen aber keine Gewähr geben.

Sollten Sie die Zündung nicht selbst ausbauen und uns zusenden wollen, so senden wir Ihnen auch gerne einen Mitarbeiter, allerdings bitten wir Sie in diesem Zusammenhang eine Kostenübernahmeerklärung auszufüllen. Diese greift nur ein wenn sich bei der Überprüfung herausstellt, dass kein Mangel vorliegt. Für den Fall der Mangelhaftigkeit stellen wir Ihnen selbstverständlich nichts in Rechnung und werden die Zündung ersetzen.

Aus unserer langjährigen Erfahrung, muss ich Ihnen mitteilen, das ausgelaufene Batterien, nasse Zündungen, korridierte Zündungen, verschlissene Federn, usw. nicht einem Mangel entsprechen.


mit freundlichen Grüssen


Man versucht sich mit allen Möglichkeiten aus der Verantwortung zu stehlen, dazu meine Antwort mit den rechtlichen Hintergründen für alle Interessierten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

offensichtlich kennen Sie die Geräte, die Sie vertreiben nicht! Die Zündung war bei Anlieferung eingebaut, der Grill ist von Ihren Mitarbeitern angeliefert
und in meinem Garten aufgebaut worden!

Ich selbst habe das Gerät nicht montiert. Es ist natürlich selbstverständlich, das Mängel, die von mir zu vertreten sind auch von mir bezahlt werden.
Sie können davon ausgehen, dass jemand der einen Grill für 7000 € bei Ihnen kauft, solche Spielchen nicht nötig hat. Auch hat der Fehler nichts mit einer
ausgelaufenen Batterie, Kontaktproblemen an der Feder, usw. zu tun. Dies habe ich schon ausgeschlossen, da ich mich unter den Grill gelegt, die Batterie
entfernt habe und all dies überprüft habe. Noch einmal, der Fehler tritt nur dann auf, wenn die Außentemperatur unter einem bestimmten Wert liegt.

Bezüglich der rechtlichen Hintergründe ist folgendes zu sagen:

Grundsätzlich ist der Händler der Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche. Dies gilt umso mehr, wenn der Händler auf seiner Webseite ein
weitergehendes Garantieversprechen abgibt. Dies lautet im vorliegenden Fall wie folgt:

„Für alle Santosgrills gilt die zweijährige gesetzliche Gewährleistung ab Kaufdatum. Falls in dieser Zeit ein Defekt zu Tage tritt, der auf Material oder Konstruktionsfehler
zurückzuführen ist, garantieren wir Ihnen (sog. Händlergarantie) neben der gesetzlichen Gewährleistung einen kostenlosen Austausch des defekten Teils.
Neben der Garantie stehen Ihnen daher auch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu, welche durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.“

Tatsächlich kann sich der Händler darauf berufen, dass hier kein Material- oder Konstruktionsfehler vorliegt. Hier zeigt sich dann auch, dass es mit der
angeblichen Garantie nicht weit her ist, da lediglich die Voraussetzungen eines Gewährleistungsanspruchs herangezogen werden. Ein Gericht könnte aber
durchaus zu der Ansicht gelangen, dass die erklärte Garantie eine Beweiserleichterung für den Verbraucher darstellen könnte. Davon abgesehen ist jedoch
bei einem Outdoorgerät wie diesem Grill zu erwarten, dass er die Gewährleistungszeit ohne witterungsbedingte Mängel übersteht. Wenn sich innerhalb der
Gewährleistungszeit ein Fehler zeigt, der allein dadurch entsteht, dass der Grill bestimmungsgemäß genutzt wurde, liegt ein Abweichen der Sollbeschaffenheit
von der Istbeschaffenheit und damit ein Fehler vor. Sofern der Händler dann auch noch selbst einräumt, dass dieser Fehler an dem Zünder immer wieder
an dem Grill auftaucht, räumt er ja ein, dass ein Konstruktions- bzw. Materialfehler vorliegt.

Selbstverständlich hat im Übrigen der Käufer sämtliche Gewährleistungsansprüche an den Verkäufer zu richten, der ja schließlich sein Vertragspartner ist.
Zusätzlich kann man noch den Hersteller aufgrund eines eigenen Garantieversprechens in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, dass es bis zum 15.7.2013 zu einer gütlichen Einigung kommt, da ich ansonsten den Rechtsweg beschreiten werde. Ihre Haltung in dieser
Angelegenheit ist nicht akzeptabel!

Mit freundlichen Grüßen


Mittlerweile verschlägt es mir die Sprache, wenn man die E-mails des Händlers liest, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Gerät überhaupt nicht mehr zu reparieren ist. Ansonsten würde man doch sofort tätig werden. Nach Information des Händlers wird der Grill nicht mehr produziert, Restbestände werden günstiger verkauft und Ersatzteile stehen wahrscheinlich nicht mehr zur Verfügung. Viel Vergnügen beim vermeintlichen Schnäppchenkauf. Wenn einem so etwas bei einem Baumarktgrill passiert, kann man das vielleicht noch nachvollziehen, aber nicht bei einem angeblich renommierten Hersteller. Wie bereits schon vorher gesagt, mich wundert es nicht mehr, dass dieser Hersteller so nach und nach aus vielen Geschäften verschwindet. Dieses Theater möchte man sich doch nicht wirklich antun.

Viele Grüße

Lothar
 
Sieht so aus als wäre da ein unfähiger Mitarbeiter am Werke der nicht rafft dass der Zeitpunkt das am Geschäftsführer zu übergeben bereits verstrichen ist. Besonders peinlich ist es natürlich dass man die eigene Garantieseite der Website nicht kennt. Der Absatz mit dem Brennereinbau setzt dem Ganzen natürlich die Krone auf, besonders wenn die es tatsächlich bei Dir aufgebaut haben... :rotfl:

War das bisher dauernd der gleiche Ansprechpartner? Doch nicht zufällig Frau F., oder?
 
Habe nur 2-3 mal mit denen telefoniert. Ansonsten verstecken sich alle hinter der Unterschrift

mit freundlichen Grüssen

Ihr Santos-Team
 
Ah, schade... Bei mir stand spätestens bei der Übergabe zum Service immer ein Name dabei.
 
Immer wieder Ärger mit Grandhall... Die haben es innerhalb von 3 Jahren geschafft aus fast jedem Sortiment seriöser Händler zu fliegen :)

Mag jemand seinen Weber/Napi gegen meinen schrottigen GH tauschen?
 
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