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Grandhall Ärger X-Serie

Sieht so aus als wäre da ein unfähiger Mitarbeiter am Werke der nicht rafft dass der Zeitpunkt das am Geschäftsführer zu übergeben bereits verstrichen ist. Besonders peinlich ist es natürlich dass man die eigene Garantieseite der Website nicht kennt. Der Absatz mit dem Brennereinbau setzt dem Ganzen natürlich die Krone auf, besonders wenn die es tatsächlich bei Dir aufgebaut haben... :rotfl:

War das bisher dauernd der gleiche Ansprechpartner? Doch nicht zufällig Frau F., oder?

Ich kann mir ehrlich gesagt nur sehr schwer vorstellen, das die Geschäftsleitung des Händlers nicht in dieser Angelegenheit involviert sein soll,
wenn in der Korrespondenz bereits mehrfach Rechtsmittel angekündigt und eine Frist gesetzt wurde. Eine derartig konsequente Verweigerungshaltung,
die ja inzwischen wohl insgesamt 6 Monate läuft, lässt auch auf eine gewisse Veranlassung durch die GL schliessen.

Wie ich bereits erwähnte, hatte ja auch ich schon den Eindruck, das besonders die Neukunden-Akquise bei besagtem Händler einen großen Stellenwert hat
und der händlereigene Support oder ein Interesse an Kundenbindung hingegen nur eine eher untergeordnete Rolle spielen.

Inzwischen ist auch geklärt, das hier eindeutig vom gleichen Händler die Rede ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@lobra:

Mir fehlen die Worte, wenn ich das hier so lese.
allerdings sei eine Frage doch erlaubt: was, in aller Welt treibt jemanden dazu, 7000€ für eine Chinabüchse auszugeben, wenn man für das gleiche Geld was grundsolides von Firemagic oder Lynx bekommt?!

Ich für meinen Teil hätte, wollte ich soviel Geld für einen Grill ausgeben, ganz sicher bei einem dieser beiden Hersteller zugeschlagen.

Volker
 
Angeblich wurde das Produkt in Australien hergestellt. Vom Prinzip ist der Grill ja auch nicht schlecht. Aber der Service des Herstellers ist katastrophal, der Händler, mein Ansprechpartner, sitzt wahrscheinlich dazwischen. Das ist wohl der Grund warum man diesen Hersteller in immer weniger seriösen Shops vorfindet. Das will man sich als Händler nicht wirklich antun. Was ich dem Shop vorwerfe ist, dass das was ich nun erlebe, intern wahrscheinlich schon lange bekannt war, aber man trotzdem die Produkte dieses Herstellers vermarktet hat.

Viele Grüße

Lothar
 
Angeblich wurde das Produkt in Australien hergestellt. Vom Prinzip ist der Grill ja auch nicht schlecht. Aber der Service des Herstellers ist katastrophal, der Händler, mein Ansprechpartner, sitzt wahrscheinlich dazwischen. Das ist wohl der Grund warum man diesen Hersteller in immer weniger seriösen Shops vorfindet. Das will man sich als Händler nicht wirklich antun. Was ich dem Shop vorwerfe ist, dass das was ich nun erlebe, intern wahrscheinlich schon lange bekannt war, aber man trotzdem die Produkte dieses Herstellers vermarktet hat.

Viele Grüße

Lothar

Ich nehme an die Marge ist für den Händler sehr gut.
 
Das sehe ich auch so, aber mittelfristig ist das Vertrauen der Kunden zu einem Händler wichtiger als die Marge. So kenne ich das aus meiner Firma.

Viele Grüße

Lothar
 
Hast du dich evtl. schonmal an Porsche Design gewannt?

Die geben ihren Namen ja schließlich auch für das Produkt her.

Vielleicht ist es ja in deren Sinne ihren guten Ruf zu behalten und sind daher an einer schnellen Lösung deines Problems interessiert?

Versuchen würde ich es mal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Gedanke, ein mal bei Porsche Design nachzuhorchen, wie glücklich die wohl mit Ihrem Lizenznehmer sind, kam' mir ehrlich gesagt auch schon. Immerhin nutzt GrandHall deren Namen und dort schätzt man vielleicht doch noch eine gewisse Klientel, die einen besondere Mehrwert anhand der Marke erkennen möchte. Zudem gibt es ja mehrere Branchen z.b. Armbanduhren, in denen Porsche-Design eigentlich ein fest etablierter Name für hochwertige Produkte ist.


Noch ein anderer Ansatz, wie sieht es eigentlich bei den Ersatzteilen aus? Nur weil ein Hersteller, der seine Produkte auch in der EU vermarkten darf', beschliesst die Produktion einer Geräteserie einzustellen, kann dies doch nicht gleichermaßen bedeuten, dass er von etwaigen Mindestlieferfristen für E-Teile befreit ist? Sind hier nicht normalerweise mindestens 5 Jahre Bevoratungspflicht vorgegeben?

Ich meine, bislang gelten doch weder für Taiwan, noch für Australien etwaige aktuell' heiss diskutierte Freihandelhandelsabkommen, wie das ausstehende mit den USA, oder? Welches uns übrigens' vermutlich auch Gen- und Hormon-behandelte Lebensmittel(für mich ein absolutes NoGo, denn geklontes Dolly will ich nicht auf dem Rost) problemlos & ohne große Deklarationspflicht auf den Teller brächte? Sei' nur mal so am Rande erwähnt und ohne politische Hintergedanken.

Sorry, wenn ich hier vom Thema abgewichen bin, deshalb direkt wieder zurück zu den E-Teilen!

Also, da gibt es doch normalerweise Lieferfristen und Dein Händler bietet den Grill auch jetzt sogar noch ganz normal und nicht etwa als spezielle Importware oder Restpostenware an.

Andererseits was den Gasdruck betrifft, macht man sich bei GrandHall ja scheinbar auch keine größeren Gedanken um eine Lokalisierung, sondern bietet die X-Serie halt' einfach mal mit 30mbar an, obwohl in D eigentlich 50mbar üblich sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo lobra,
Wir hatten im Grundstudium (Handels und Wirtschaftsrecht) mal vergleichsfälle bearbeitet bei denen es um Gewährleistungsansprüche ging. Dort hatte jemand gegen einen Autohändler geklagt der eine Reparatur am Getriebe eines Autos abgelehnt hat. Dieser hatte das Getriebe als „Verschleißteil“ angesehen und somit begründet, dass der Schaden durch Verschleiß und ungemäßer Behandlung entstanden ist. Obwohl der Wagen schon 1,5 Jahre alt war und die Laufleistung bei 70.000 Km Lag wurde das Urteil zu Gunsten des Klägers ausgesprochen. Der Richter war der Meinung das bei einem Getriebeschaden nach nur 70.000 Km davon auszugehen ist, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war (Konstruktionsfehler). Mittlerweile gibt es im PKW Bereich ganz gute vergleiche bis zu welchem Alter und Laufleistung ein defekt als Verschleiß oder als Bauteilfehler gilt.
Ich gehe davon aus, dass der Händler in deinem Fall (sollte es zu einem Prozess kommen) verlieren wird. Auch wenn die Beweislast nun bei dir liegt, zählt immer noch ein bisschen der gesunden Menschenverstand. Wie du schon beschrieben hast ist der Grill ein Produkt welches für den Betrieb außerhalb des Gebäudes gedacht ist. Es ist laut Gebrauchsanleitung bei vielen Grills die Benutzung in geschlossenen Räumen sogar ausdrücklich untersagt. Somit muss der Grill auch die Beschaffenheit aufweisen innerhalb der Gewährleistung (Gesetzlich gegenüber dem Händler 24 Monate) unter normalen Gebrauch zu funktionieren und zwar draußen (auch bei 15 Grad).

Ich finde die Haltung des Händlers einfach nur dumm. Statt einen Techniker zu dir zu schicken und eben das Bauteil zu tauschen riskiert er jetzt auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. Allein die Arbeitszeit und Kosten der Mitarbeiter im Service die auf deine E-Mails antworten übersteigen vermutlich den Preis des defekten Bauteils.
 
Der Tipp mit Porsche Design ist gut, das werde ich einmal in Angriff nehmen.

Wird aber wahrscheinlich das Problem nicht lösen. Man fragt sich ja als Käufer, warum machen die das? Die Kosten hierfür stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten des Ersatzteils, wahrscheinlich 20 €.

Die Antwort ist ziemlich einfach: Es gibt keine Ersatzteile mehr!

Folgendes Szenario ist m. E. wahrscheinlich:

Bereits vor ca. 2 Jahren wurde die Produktion dieser Serie eingestellt. Alle Zuliefererteile wurden verbaut, die verbliebenen Geräte dem Handel zu Sonderkonditionen angeboten. Mein Händler hat mir in einem Telefongespräch erklärt, er hätte die letzten 6 Geräte gekauft.

Legen wir einmal einen EK von c. 2000 € für das Auslaufmodell zu Grunde. Jetzt kommt einer seiner Käufer und will eine Gewährleistungsreparatur, wahrscheinlich von einem Bauteil, welches für den Einsatzzweck nicht geeignet war. Der Hersteller erklärt ihm, ein Ersatzteil sei nicht mehr vorhanden, weil die Nachfrage danach so groß gewesen sei (Ha, ha, ha). Was kann er machen, er steht ja in der Verantwortung?

Er baut das Ersatzteil aus seinen noch vorhandenen aufgekauften Restbeständen aus und stellt den Kunden zufrieden. Kosten 2000 €, sein EK für das ausgelaufenen Gerät, denn das kann er ja nun nicht mehr verkaufen.

Alternative, die Sache aussitzen, in der Hoffnung, der Käufer klagt nicht. Den Zahn kann ich ihm ziehen, schon aus pädagogischen Gründen werde ich Klage einreichen. Solchen Herstellern und Händlern müssen Grenzen aufgezeigt werden!

Viele Grüße

Lothar
 
Est einmal sollte doch ein Technicker sich das Bauteil anschauen. Eventuell ist es nach einer Reinigung und pflege der Kontakte wieder in Ordnung. Aber den Kunden zu sagen er solle sich doch an den Hersteller wenden ohne das sich jemand den Grill angesehen hat, ist schon eine Frechheit.
 
Hallo,

unabhängig vom Verhalten des Händlers erklärt dieser Fall sehr gut warum die GrandHall kaum noch bei Händlern zu finden sind.

Ein lokaler Händler beitet die GrandHalls alle sehr reduziert an.
Auf meine Frage wieso war die Antwort sehr kanpp und aufschlussreich: "Die Anzahl der Reklamationen bei diesem Hersteller ist uns zu hoch."

Ich bin mal gespannt wie das ausgehen wird.

Mfg
Jürgen
 
Lothar,

der Vorschlag des Händlers ist doch pragmatisch und gangbar. Warum nimmst Du den nicht an? Ist für dich kein Risiko und es besteht die Möglichkeit dass das Problem gelöst wird.

Der Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der freiwilligen Garantie des Herstellers ist Dir geläufig?

Alles in Allem scheinen mir Deine Mails völlig überzogen. Leute wie Du machen nur die Anwälte reich und überlasten unsere Gerichte mit Lappalien.

Sorry, so ist mein Eindruck.

Gesendet via Tapatalk
 
@mexwell

ob der Weg der Klage, hier nach Fristsetzung, etc., der richtige Weg ist dürfte im Vorfeld wohl geklärt worden sein.
So wie ich den Beiträgen entnommen habe geht die ganze Geschichte wohl bereits schon länger.

Ohne den Fall im Detail zu kennen hat man es sehr schwer hier für die eine oder andere Seite Partei zu ergreifen.
Fakt ist aber dass es mehr als ärgerlich ist wenn ein Grill dieser Preisklasse zu Alt-Eisen verkommt.

Just my 2 Cents

Mfg
Jürgen
 
Christian,

erstens empfinde ich 7000 € nicht als Lappalie, jedenfalls nicht für mich. Zweitens habe ich dem Händler angeboten, sofern es mein Verschulden ist, seinen Einsatz zu bezahlen. Da ich im Vorfeld natürlich auch geprüft habe, ob Korrosion, ausgelaufene Batterie, etc. vorliegt, kann ich Fremdverschulden ausschließen. Das Bauteil ist defekt und muss wahrscheinlich ausgewechselt werden, sofern man denn eins zur Verfügung hat!

Wenn Du die letzte E-Mail des Händlers richtig gelesen hat, sollte das klar werden.

Ihr Kauf liegt 20 Monate zurück. Wir überprüfen gerne, ob die Zündung mangelhaft ist. Da Sie diese selbst eingebaut haben betrachten wir es als zumutbar, dass Sie sie auch ausbauen und uns zusenden, um Sie uns zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
Unser Techniker wird sich diese dann kostenlos für Sie ansehen. Sollte der Schaden so behoben werden können, machen wir dies gerne für Sie. Hierfür kann ich Ihnen aber keine Gewähr geben.


Der letzte Satz sagt doch schon alles, wenn es keine Lappalie ist, können wir den Schaden nicht beheben.

Warum? Die einzige Begründung ist, es gibt nach 20 Monaten keine Ersatzteile mehr und einen solchen Grill möchte ich nicht mehr besitzen. Oder würdest Du ein Auto kaufen, bei dem es nach 20 Monaten keine neuen Bremsbeläge mehr gibt?

Viele Grüße

Lothar
 
ich sehe hier den klassischen Trend aus allen Branchen!

mich als Endkunde interessiert es mal einen
hasslicher-hund-kacke.gif
ob der Händler schuld ist oder in China die Ersatzteile nicht geliefert werden können, oder ob jetzt ein teurer Techniker rauskommen muss! ich hab ein Gerät bei einer Firma erworben und die müssen Garantien einhalten *Punkt*. Ob er die letzten Geräte gekauft hat oder keine ersatzteile bekommen kann oder oder oder... ist egal! Das ist sein Problem nicht meins.


Das deutsche Recht ist da ziehmlich klar! Der Verkäufer muss die Chance der Nachbesserung bekommen. Macht er dies nicht oder ist nicht in der Lage, kannst du jemanden mit der Instantsetzung beauftragen. Natürlich auf Kosten des Verkäufers!
Oder man einigt sich durch einen Vergleich, bei dem die Wertminderung des Grills durch die Fehlfunktion bestimmt wird und dann von der Kaufsumme ein Teil des Geldes zurück gegeben wird.
(>15°C haben wir min. die Hälfte des Jahres -> Die Hälfte der Summe von 7000€ ;-) )


Ich bin der Meinung man sollte die Garantie von 2 Jahren auf 5 Jahre erweitern, dann müsste sich Firmen auch Gedanken machen, wie sie ihre Kunden langfristig zufrieden stellen. Gerade deutsche Firmen könnten sich da auf ihre "Tugenden" berufen und würden davon profitieren.
 
Wenn Du die letzte E-Mail des Händlers richtig gelesen hat, sollte das klar werden.

Ihr Kauf liegt 20 Monate zurück. Wir überprüfen gerne, ob die Zündung mangelhaft ist. Da Sie diese selbst eingebaut haben betrachten wir es als zumutbar, dass Sie sie auch ausbauen und uns zusenden, um Sie uns zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
Unser Techniker wird sich diese dann kostenlos für Sie ansehen. Sollte der Schaden so behoben werden können, machen wir dies gerne für Sie. Hierfür kann ich Ihnen aber keine Gewähr geben.


Der letzte Satz sagt doch schon alles, wenn es keine Lappalie ist, können wir den Schaden nicht beheben.
Na, ich lese den Satz aber eher so dass er/sie damit meint dass sie nicht garantieren können dass es kostenlos sein wird für Dich.

Warum lässt du den Techniker denn jetzt nicht kommen und unterschreibst diese Erklärung? Wenn die Reparatur dann nicht kostenlos ist, kannst das ja immer noch anfechten.

Das verstehe ich jetzt nicht. OK, du kannst dann nicht grillen, klar. Aber Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und das ist in diesem Falle eine Reparatur. Einen Ersatz kann man nicht verlangen.
 
Das deutsche Recht ist da ziehmlich klar! Der Verkäufer muss die Chance der Nachbesserung bekommen. Macht er dies nicht oder ist nicht in der Lage, kannst du jemanden mit der Instantsetzung beauftragen. Natürlich auf Kosten des Verkäufers!
Tja, und der Händler hat ja angeboten den Brenner auszubauen und zu prüfen, gg. eine Kostenübernahmeerklärung für den Fall dass es kein Garantie/Gewährleistungsfall ist. Das ist m.E. völlig legitim. Nur, lobra möchte das nicht, er will ein Ersatzteil, damit er nicht auf sein, bei den aktuellen Temperaturen funktionierenden, Grill verzichten muss.

So ärgerlich dass auch sein mag, aber wenn der Neuwagen oder Gebrauchtwagen muckt, wird auch erstmal geschaut und repariert und nicht dem Käufer ein neuer Motorblock nach Hause geliefert zum Selbsteinbau. ;)
 
Na, ich lese den Satz aber eher so dass er/sie damit meint dass sie nicht garantieren können dass es kostenlos sein wird für Dich.

Warum lässt du den Techniker denn jetzt nicht kommen und unterschreibst diese Erklärung? Wenn die Reparatur dann nicht kostenlos ist, kannst das ja immer noch anfechten.

Das verstehe ich jetzt nicht. OK, du kannst dann nicht grillen, klar. Aber Du musst dem Händler die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und das ist in diesem Falle eine Reparatur. Einen Ersatz kann man nicht verlangen.

...also ich sehe das auch so.
Wenn du so überzeugt bist, dass es sich um einen Gewährleistungsfall handelt, sollte es doch kein Problem sein, die Erklärung zu unterschreiben und den Techniker kommen zu lassen.
Also das Teil unterschreiben und dem Händler die Chance geben, dass Problem zu beheben.
 
@DJChase

Die Aussage des Händlers bezieht sich m. E. nicht auf den Umstand der kostenlosen Instandsetzung, sondern darauf, dass die Reparatur überhaupt geht. Im Übrigen kann ich mir nahezu keinen Umstand vorstellen, bei dem es sich nicht um eine Gewährleistungsreparatur handeln sollte. Auch habe ich dem Händler mitgeteilt, wenn es sich um mein Verschulden handeln würde, ich alle Kosten übernehme.

Wenn ich dem Vorschlag des Händlers folgen würde, könnte folgendes geschehen:

1. Ich baue das Teil aus, Argumentation des Händlers, das haben sie nicht fachgerecht ausgebaut, deshalb keine Gewährleistung. Im Übrigen ist das auch nicht meine Aufgabe. Du baust sicherlich bei Deinem Auto auch nicht das Getriebe zur Überprüfung aus.

2. Ich bringe das Teil zum Händler, er überprüft es und stellt fest, keine Korrosion, keine ausgelaufene Batterie, usw. Habe ich bereits überprüft, es ist alles OK. Folge, jetzt in den schönen Tagen, kann ich den Grill nicht nutzen und das Ergebnis steht bereits vorher fest.

3. Warum kommt der Händler nicht zu mir, bringt ein Ersatzteil mit, überprüft den Grill und macht ihn wieder funktionsfähig.

Szenario 1: Es ist mein Verschulden, alle Kosten werden von mir gezahlt, incl. An- und Abfahrtskosten.
Szenario 2: Das Bauteil ist defekt, es wird ausgewechselt und alle sind happy. So funktioniert das im Regelfall. Wenn nicht, ist etwas faul!

Viele Grüße

Lothar
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Armin,

natürlich würde ich eine Kostenübernahmeerklärung unterschreiben, sofern es mein Verschulden ist. Der Händler will aber gar nicht erst kommen, obwohl er nur 60 km entfernt ist. Warum wohl?

Er macht nicht akzeptable Vorschläge, obwohl ich bereits mehrfach erklärt habe, dass die Kosten ggf. von mir übernommen werden.

Viele Grüße

Lothar
 
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