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Grillen im (durchlüfteten) Wintergarten

In normalen Küchen brennen auch Gasherde.... Türe auf und gut..
 
Wobei ersteres sicherlich schneller Eintritt. Ich bin bei dir das wenn der Raum komplett zu wäre es zu einer gefährlichen Situation kommen könnte.
Wenn aber frische Luft in den Raum kommt ist zweites sicherlich schwer zu erreichen.
 
Die einzigen Gefahren die ich beim Grillen mit einem "normalen" Gasgrill ( also einen nur für den Außenbereich zugelassenen, da kein Flammwächter verbaut ist ) in Räumen sehe,
wären:
Die Bude Qualmt zu - ist auch mit hier zugelassenen Geräten möglich
CO² Konzentration erhöht - ist auch mit hier zugelassenen Geräten ebenso möglich
CO Konzentration erhöht - ist auch mit hier zugelassenen Geräten ebenso möglich
Fettbrand - ist auch mit hier zugelassen Geräten ebenso möglich

Unkontrollierter Gasaustritt bei geöffneten Gasregler und erloschener Flamme -
hier sind die Geräte mit Flammwächter im Vorteil, kann aber durch entsprechende Aufsicht und Sorgfalt verhindert werden und wird bei guter Durchlüftung nicht Schlagartig zum Problem.

Fazit - entsprechende Sorgfalt, Belüftung und Versicherung mit "Ausschluss des Einwand der groben Fahrlässigkeit" vorausgesetzt - kein Problem.

Mir wäre mein Wintergarten dafür zu Schade, es sei denn, es wäre eine industrielle Dunstabzugshaube integriert, denn auf dem Weg nach draußen, hinterlässt der Qualm Fett und Ruß.

:anstoޥn:
 
Eine erhöhte Konzentration von CO oder CO2 ist mit einem normalen Gasherd nicht in dieser Größenordnung möglich.
Dazu sind die zum Betrieb erforderlichen Raumgrößen viel zu groß.
Aber bei Querlüftung im WG wird das Risiko auch mit einem schlichten Gasgrill gering sein.
Der Versicherungspassus hilft auch hier wenig.
 
Eine erhöhte Konzentration von CO oder CO2 ist mit einem normalen Gasherd nicht in dieser Größenordnung möglich.
Dazu sind die zum Betrieb erforderlichen Raumgrößen viel zu groß.
Naja, es gibt kleine Küchen und große Wintergärten und ein 4-Flammiges Gaskochfeld kann auch schon 7-8kw haben, ggf. auch noch +Backofen

Der Versicherungspassus hilft auch hier wenig.
Dieser Versicherungspassus kann ein Unglück nicht verhindern, aber die finanziellen Folgen begrenzen.
:anstoޥn:
 
Wenn die Räume eines Gasherdes zu klein sind, müssen sie zusätzlich zwangsbelüftet werden, frag‘ mal Deinen Schornsteinfeger 🙄
 
Wenn die Räume eines Gasherdes zu klein sind, müssen sie zusätzlich zwangsbelüftet werden, frag‘ mal Deinen Schornsteinfeger 🙄
Das soll im Wintergarten ja auch geschehen,
im Privatbereich hat der Schornsteinfeger mit dem Gaskochfeld nichts zu tun,
bei jeder Verbrennung in Innenräumen muss eine ausreichende Sauerstoffzufuhr und Abgasabfuhr gewährleistet sein, die Raumgröße ist hier am Ende nicht entscheidend.
 
Das weißt Du anscheinend leider nicht, aber ein Gaskochfeld in Innenräumen verlangt genau deswegen in der Tat ein Mindestraumvolumen:
"Das Gaskochfeld bezieht einerseits seine Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum, andererseits gibt es die entstehenden Abgase in den Raum ab. Daher muss die Raumgröße, in dem das Gaskochfeld aufgestellt wird, bezogen auf eine Leistung von 11 kW, mindestens 20 m³ betragen. Der Raum muss ein Fenster besitzen, das geöffnet werden kann oder eine Tür, die ins Freie geht. Vor dem Kauf empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Fachberater, einem Gas-Installateur oder durch den Gasversorger vor Ort. Sofern keine Fenster oder Türen ins Freie vorhanden sind, oder das Raumvolumen zu gering ist, müssen sogenannte Zwangslüftungen in Türen oder Wand eingebaut werden."

Und der Bezirkskaminfeger muß je nach Bundesland natürlich auch im privaten Bereich sein ok geben, wie für alle anderen Feuerstellen ja auch.
Derlei Regeln gibt es analog auch für Gasheizungen und Gasbacköfen in Innenräumen.
 
Es wird auch überprüft ob der Dunstabzug über Umluft oder außengeführt betrieben wird. Ein Dunstabzug der nach außen abgeleitet wird, benötigt dann noch einen Fensterkontaktschalter, in kleinen Räumen. Bei Gas und auch Kaminöfen (mit offener Küche) ist das bei uns so.
 
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