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Grillplatz / Aussenküche von der Planung bis zum Steak

Jacky01

Bundesgrillminister
5+ Jahre im GSV
Nun geht es langsam auch bei mir los. Der Platz im Garten ist bestimmt worden, unser ehemaliges Gemüsebeet zieht um.
Die Aufteilung der einzelnen Geräte steht noch nicht in Stein gemeißelt, aber das es ein:

-Ramster
-Gasgrill
-offene Feuerstelle
-Stellplatz für Smoker

werden soll ist auch klar.

Teilweise überdacht, mit "halbhohen" Mauern zweiseitig und einem Steinboden im Kochbereich. Daran anschließend dann eine Holzterrasse.


Die linke Gartenhütte gibt es bereits, die Dachneigung des Grilldaches wird deutlich flacher als hier dargestellt. Auch der Maßtab stimmt nicht wirklich. das ganze wird 7,0m x 4,4m x 2,4m und bleibt somit unter 75m³ (73,92m³)
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Diese knapp 74m³ führen mich zu meiner ersten Frage:

In der Brandenburgischen Bauordnung findet sich zum Thema "Genehmigungsfreie Vorhaben" folgende Passage:

"...§ 55 BbgBO – Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Die Genehmigungsfreiheit nach den Absätzen 2 bis 13 gilt nur für selbstständige Einzelvorhaben und entbindet nicht von der Verpflichtung, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen gestellten Anforderungen einzuhalten, insbesondere auch die in örtlichen Bauvorschriften, einem Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 bis 3 oder einer Satzung nac§ 34 Abs. 4 des Baugestzbuches getroffenen Festsetzungen zu beachten. Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht davon, den nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorgeschriebenen Anzeigepflichten nachzukommen sowie sonstige für die Durchführung des Vorhabens erforderliche behördliche Entscheidungen einzuholen.

(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Gebäude:

  1. 1.
    Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m3 umbautem Raum, die nicht im Außenbereich liegen; dies gilt nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen, ..."
Demnach (Feuerstätten) müsste ich meinen Gasgrill auf seinem Gestell lassen und nicht in die Arbeitsplatte einbauen, den Ramster dürfte ich dann auch nicht einmauern und die offene Feuerstelle ist dann eben nur ein DO-Tisch der auf der Arbeitsplatte steht, Kamin ist auch gestrichen. Dann würde es genehmigungsfrei gehen? Oder wie lese ich das?

Danke
Jacky


P.S.: Erwartet hier bitte nicht gleich den kompletten Baubericht, das Ganze soll im Frühjahr starten und zum Sommer fertiggestellt sein.
 

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Nagel mich nicht fest, aber Feuerstätte bezieht sich auf "heizen", da du mit dem Ramster "nur" kochst, bzw. bäckst ist es keine Feuerstätte im Sinne des Gesetzes, sondern eine "Kochstelle". Zumindest ist das mit den Holzherden so, hier in Bayern.
 
Ja, das mit den Gesetzen ist so eine Sache.
Ich hab mich wegen meiner Hütte auch durch den Bürokratiedschungel gekämpft
Bei uns in NRW ist alles bis 30 Kubikmeter umbauten Raum genehmigungsfrei.
Ruf einfach mal bei dir am Amt an. Die können dir weiterhelfen.
Der örtliche Bebauungsplan ist auch zu berücksichtigen - falls es einen gibt.

Viel Spass beim Bau - Ich werd dir zugucken :ZWINKER BEWEGT:

:GRUSS TIMO:
 
@waldwuser hat recht, das bezieht sich auf eine Heizquelle.

Bauordnung Berlin:
"Feuerstätten sind in oder an Gebäuden ortsfest benutzte Anlagen oder Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen."

Bist Du nicht Berliner?
Die Bauordnung unterscheiden sich nämlich.
 
500 Meter außerhalb, also greift die Brandenburger Bauordnung
 
Dann hast Du es gut - kannst somit größer bauen bei den "Genehmigungsfreien".
Die Brandenburger sind etwas entspannter als die Berliner Bauämter.

Bitte achte auf genügend Überstand des Dachs, damit es nicht rein regnen kann.
Ich würde das Dach nach hinten abfallend bauen - das verringert die Bauhöhe und die Schornsteinhöhe.
Die Wetterseite ist dann auch zu beachten beim Bau.
 
Ich wollte gerne mit der Dachrinne des neuen Daches unter das alte Dach, um dort keine "Windschneise" zu schaffen. Daher die Dachneigung in der gezeichneten Richtung. Die Rinne vom Alten Dach kommt dann ersatzlos weg.
Die Höhe ist total verzerrt gezeichnet, der tatsächliche Winkel liegt irgendwo bei 12°-15°.
Was auch noch eine Überlegung ist, ist eine Mittelstütze und dann ein nach 2 Seiten abfallendes Dach. Angelehnt an die Version von "Grill-Max" hier:

http://www.grillsportverein.de/forum/threads/wir-bauen-dann-mal-nen-grillunterstand.232015/page-2

Ich werd das wohl mal mit ein paar Dachlatten zusammennageln, um die richtige Vorstellung davon zu bekommen... .

Jacky
 
Hallo Jacky,
Ich werd das wohl mal mit ein paar Dachlatten zusammennageln, um die richtige Vorstellung davon zu bekommen... .
das ist schon mal eine gute Idee. Dann kann man sich was vorstellen.
Wegen dem Behördenkram. Wie sind Deine Nachbarn drauf? Haben die eventuell was verbotenes im Garten stehen? Haben deine Nachbarn so was stehen, schimpfen die auch nicht. Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter. :-)
Sonst schlendere mal zu Deinem Bauamt und frage unverbindlich nach. Normalerweise sind die sehr bemüht, eine für Dich akzeptable Lösung zu finden. Bebauungsgrenzen sind aber einzuhalten.
Solange Du nur fragst, passiert Dir ja auch nichts.
Gruß
Rooster1
 
Ganz langsam wird es Ernst. Die Zeichnungen werde ich morgen fertig stellen und am Donnerstag dann mal beim Bauamt vorreiten. Ich möchte ungerne "ungefragt" beginnen.

Nun kommts:

Ich habe beruflich sicherlich an die 1.000 Bodenplatten in den vergangenen 25 Jahren armiert. Aber noch nie eine Einzige konstruiert.

Ich möchte gerne unter der gesammten Küche eine durchgehende Bodenplatte haben.

Brauche ich für so eine "frei im Garten liegende" Bodenplatte eine Frostschürze?
Wie dick sollte das Ding mindestens sein?
Stahlfaserbeton oder einfach zwei Matten mit reingelegt?

Danke
Jacky
 
Du bist der erste, der an eine Frostzschürze denkt.
Ein Haus willst Du sicher nicht drauf bauen und extra einen dicken Streifen mit 80cm Tiefe mit Beton füllen.

Ich habe bei Terrassenbau einen Frostkoffer/-schutzschicht aus Kies gemacht. Bodenplatte 20cm mit 1-2% Gefälle.
Stahlbeton mit 2 Matten reichten. Punkfundamente für Pfosten wurden auf 80cm Tiefe angelegt.
Hält heute noch nach 15 Jahren - aber es kommt auch auf die jeweilige Bodenbeschaffenheit und Frostbedingungen an.
Kann sich irgendwie Wasser sammeln, dann hebt es jede Platte.

Bei der Küche würde ich das verstärkte Fundament an der Position der Küche ausrichten, wenn Du die Küche mauerst.
 
...Bei der Küche würde ich das verstärkte Fundament an der Position der Küche ausrichten, wenn Du die Küche mauerst.

Also zusätzlich zur eigentlichen Bodenplatte (ca. 20cm stark) noch Fundamente drunter für die Küche?

Das wollte ich mir eigentlich sparen. Eine Bodenplatte , komplett durchgehend in einer Stärke und dann mit Gasbetonsteinen die Küche drauf gemauert und mit Natursteinen verkleidet.
Ich will hier keine Panzer einkochen, der Grill wiegt 80kg und mein Smoker 120Kg... .

Jacky
 
Hallo Jacky,
20 cm Beton reichen, mach aber darunter noch mindestens 20 cm Schotter, damit das Wasser, das sich unten sammelt, beim Gefrieren Platz hat zum Ausdehnen.
 
@Rooster1 war schneller mit der Antwort.

Ich meinte entweder Streifenfundament nur für die Küche oder komplett wie @Rooster1 gesagt hat.
 
Hallo Heho1959,
:bilder:
 
Zwischenstand:

Meine erste Planung wurde vom Bauamt rundweg abgelehnt. Also nicht komplett abgelehnt, aber eben nicht als genehmigungsfrei eingestuft.

Zur Begründung:

-Zu nah am Nachbargrundstück (2m anstalle von 3m).
-Das Dach muss aus lichtdurchlässigen Materialien bestehen.
-Eine Feuerstätte ist nicht genehmigungsfrei (Pizzaofen)

Kein Problem, ich habe alles ein wenig umgeplant. Durchsichtige Dachplatten, die ganze Sache um einen Meter verschoben, den Pizzaofen rausgeschmissen. Fertig.

Juhu es ist genehmigungsfrei!!!

Eine Stunde später der Anruf vom Bauamt:

Sie habe nochmal mit der Rechtsabteilung gesprochen, das geht nun leider doch nicht, da derartige Überdachungen ausschließlich an Wohngebäuden angelehnt sein dürfen und nicht freistehend im Garten. Ein Gartenhaus das keinen Aufenthaltsraum bietet darf ich mir aber problemlos hinstellen. Auch zwei, oder drei, oder vier, oder sogar fünf davon... .

Nun bleibt mir nurnoch der Weg über ein ordentliches Bauantragsverfahren.... .


Ich könnt grade kotzen.

Jacky
 
Wie kommt mir das bekannt vor ...
Meine Erfahrung und die Aussage eines Bevollmächtigen: Wer viel fragt ...

Du hast anscheinend ein genehmigungsfreies Bauvorhaben nach §55 BbgBO angezeigt.
Dein Bauvorhaben mußt Du beantragen, da die Voraussetzungen für §55 nicht gegeben sind.
Was sagt denn der FNP dort aus?

Wegen dem Pizzaofen frage einmal den zuständigen Schornsteinfegermeister.
 
ja das mit dem "wer viel fragt...." dachten wir uns auch erst, da wir aber eine Nachbarin haben, die schon mault wenn bei uns auf dem Grundstück ein Frosch quakt, mach ich hier nichts ohne Absicherung.

So ging es leider nicht:

20160225_114647.jpg



Wir planen grade um, in einen "Geräteschuppen" und eine am Wohnhaus angeschlossene Terrasse mit Dach. Leider ist dann das zusammenhängende Konzept gestorben und wir teilen Grillbereich und aufenthaltsbereich eben strikt voneinander.

Das sieht dann so ca. aus:

20160225_114836.jpg


Mal sehen, ob das dann so durch geht.


Jacky
 

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Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

Die Trennung hat auch Vorteile wegen der Rauchentwicklung.

3x6m Terrasse ist garantiert genehmigungsfrei bei Deinen Abstandsflächen.

Baue den Geräeschuppen so, dass der Nachbar keinen Einblick erhält.
Schornstein darf dort auch nicht sein wegen dem Abzug.
Laut BbBO sind 75m³ umbauter Raum zulässig als Außenanlage - Berlin hat da deutlich weniger.

Bei einer festen Feuerstätte dürfen keine Räder drunter sein ...
HBO auf Rädern bauen? Und wie schon gesagt, mal den Schornsteinfeger fragen.

Mein Schornsteinfeger hatte nichts gegen meinen kleinen HBO, der ist alleinstehend.
Bei zunehmender Größe will er es dann schon wissen und abnehmen ...
 
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