Von einer Holschuld wird gesprochen, wenn die Ware beim Verkäufer abzuholen ist. Der Leistungs- und der Erfolgsort liegen beim Schuldner, dem Verkäufer. Nach der Grundkonzeption des § 269 Abs. 1 BGB ist die Holschuld die Regel, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren.So kann man es sich natürlich auch verdrehen Quelle?