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Grillunfälle - Diskussionsthread

Vielleicht ist es an der Zeit über einen Grillführerschein nachzudenken. 😁

Eigentlich gibt es sowas, zumindest in DE, man muss sich an solche Vorgaben, wie das DVGW-Arbeitsblatt G 612, halten als verantwortlicher Betreiber. Steht im Kleingedruckten in jeder Anleitung von Gasgeräten, dass es Vorgaben gibt. Kennt nur irgendwie keiner..
 
Weils egal ist, DVGW ist ein Verein, erfüllt keine hoheitlichen Aufgaben.
Die Einhaltung der Regeln ist freiwillig.

Nö, ist nicht freiwillig, die "anerkannten Regeln der Technik" sind in der TRF festgelegt und gelten. DVGW ist unter anderem der Herausgeber von Arbeitsblättern, die diese anerkannten Regeln der Technik auf verständliche Inhalte zu den Themen zusammenfasst.

Ist wie die StVo in Auszügen zusammengefasst vom ADAC, der ADAC ist ein Verein und die StVo ist das Regelwerk.

Man muss sich nicht mit den zwei bis drei Seiten zusammengefassten DVGW Arbeitsblatt befassen, man kann auch die dicke Schwarte von TRF nehmen und sich darin einen Wolf suchen. Letztendlich handelt jeder Unfallverursacher grob fahrlässig wenn Schläuche und Gasanlage nicht dem Regelwerk entsprechend geprüft und für betriebssicher erklärt wurden.

Macht aber kaum jemand in der Praxis.
 
Gesetze und Regelwerke sind 2 Paar Schuhe.
Und klar kann ein Verein wie der ADAC die stvo zitieren, aber eben nicht erlassen, das behält sich die Legislative vor.
Aber ich verstehe schon was du meinst, im Schadensfall beruft sich die Versicherung auf die geltenden Regeln der Technik.
 
Aber ich verstehe schon was du meinst, im Schadensfall beruft sich die Versicherung auf die geltenden Regeln der Technik.

Ja, genau, und die kommen von dem Verein DVGW und die definieren was in DE gilt, auch die TRGI und das ist halt so.

Die Einhaltung der Regeln ist freiwillig.

Nein, das stimmt nicht!

Die Einhaltung dieser "Regeln" sind nicht freiwillig. Die sind vom Gesetzgeber gefordert (Energiewirtschaftsgesetz = EnWG) und dort steht es in Paragraph 49 Absatz 2 klar und deutlich, namentlich genannt: Die Regeln vom DVGW müssen eingehalten werden, also auch Arbeitsblatt G 612 und das betrifft auch Gasflaschen, Druckminderer, Schläuche, Bruchsicherungen, Dichtheitskontrolle, Aufstellort und so weiter und so fort...

Google mal DVGW, dort ist beschrieben was die alles machen, was die bestimmen und wer die Zulassung von Gasanlagenbestandteilen bescheinigt bzw. die Prüfbedingungen bestimmt.
 
Absolut! Die Spiritusflasche ist ja bei sowas der Klassiker, aber mit 20 Liter Benzin und dem brennenden Grill, das ist schon richtig krass ...
Mein Mann hat gemeint, glücklicherweise ist er nicht auf die Idee gekommen mit dem brennenden Grill zu Tanke zu fahren……

ich sag dazu nur, warten wir es ab, der Sommer hat ja erst angefangen…..
 
ihr macht euch Sorgen wegen DVGW oder UVV
ich habe mal bei einem der größten Vermieter für alles gearbeitet da wurden Terrassensonnen Vermietet und weil diese ohne Druckminderer ausgeliefert wurden hat sich einige Mietstationen gedacht es geht ohne also alles direkt ohne Druckminderer an den Schlauch getüddelt und an die Propanflasche geschraubt eigentlich sollte der Schirm bald wieder Landen , es wird immer Agenten geben die nix aber garnix Denken bei ihrer Tüdelei
 
Wir haben in der Schweiz eine Ratgeberseite mit nützlichen Informationen, passt evtl. hierher.
 
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