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Grillunterstand/Outdoor Küche und das Baurecht (NRW)

EdVonMett

Militanter Veganer
5+ Jahre im GSV
Hallo liebe Grillfreunde,

dies ist mein erster Beitrag bei euch, die Vorstellung kommt später noch nach. Ich habe mir in den Kopf gesetzt in meinem Garten einen Unterstand bzw eine Outdoorküche einzurichten. Diese soll Platz für die 57er Kugel und den Smoker beiten sowie eine Arbeitsplatte und den in sich in Planung befindlichen Gasgrill.
Nun bin ich nach einigen Überlegungen auf eine Größe von ca 4x2x2,5m gekommen. Da die ganze Konstruktion aus Holz, ähnlich einem Carport ausgeführt werden soll und zu dem an der Grenze zum Nachbarn errichtet würde kamen mir Fragen bezüglich des Baurechts bei einem solchen Vorhaben.
Man bekommt ja öfters mit das es schon Streit wegen einem kleinen Geräteschuppen gibt, wie soll es dann bei so einem Projekt werden? Hat vielleicht jemand bestimmte Stellen in der Bauordnung für mich mit denen ich mich evtl absichern könnte.
Selbst bin ich noch nicht so weit gekommen, allerdings habe ich mir überlegt das ganze berufsbedingt als fliegenden Bau deklarieren zu lassen.
Wie sind eure Erfahrungen mit dem Thema?

Vielen Dank schonmal für alle Tips

EdVonMett
 
Am besten beim Bauamt fragen. Imho darfst Du bis 30 Kubikmeter umbauten Raum ohne Bauantrag bauen. Abstand vom Nachbarn 3m, oder Du holst Dir von Ihm eine schriftliche Genehmigung. Gesamte Grenzbebauung des Grundstückes darf 15m nicht überschreiten. Alle Angaben ohne Gewähr...hab selbst gerade Ärger mit nem Querulanten in der Nachbarschaft...macht keinen Spaß.
 
Hab ein ähnliches Projekt am laufen.
Unter 30 Kubikmeter umbauten Raum ist einiges möglich.
Ich plane eine Grenzbebauung - auch möglich
Ruf einfach bei deiner Stadt mal an und frag nach - Bebauung ist Stadtintern geregelt
Ich hab ne Hütte mit 30,9 Kubik gekauft - günstiger Schnapp
Werd die in der Tiefe kürzen, dass ich unter 30 komme
Frag aber trotzdem beim Nachbar nach.
Mein Vorteil ist, dass das Nachbargrundstück nur ne Wiese ist
Viel Glück ;)

:GRUSS TIMO:
 
Hallo Ed,
PuMod hat Recht. Aber gehe mal persönlich zum Bauamt und frage ganz unverbindlich nach dem Bebauungsplan. Lass Dir das erklären! Sollten da schon Baugrenzen eingezeichnet sein, gehe in Dich. Kein Hinweis darauf: "Der Nachbar hat aber...", kommt nicht gut.
Bei vorhandenen Baugrenzen: Dann Risikoabschätzung. Wie alt ist die Gegend? Neubau oder vor dem Krieg entstanden? Was steht in der Nachbarschaft rum? Gibt es mehr Verrückte? Kann man der Dame im Bauamt tief in die Augen blicken? Und ähnliches.
Viel Glück
Rooster1
 
Man braucht auch nicht denken, das die da nix sehen, beim Amt. Die haben andere Satelitenbilder, als wir über Google Maps ;) Der kann dir ganz genau erzählen, was deine Nachbarn da so stehen haben. Zumindest ist das bei uns in Duisburg so.
 
Zum Nachbarn rübergehen, oder übern Gartenzaun ein Bierchen zusammen trinken und erstmal darüber reden. Wenn er nicht von vorneherein abgeneigt ist und sagt :Kommt überhaupt nícht in Frage! Dann gleich sagen, daß Du Dich beim Bauamt noch informieren möchtest.

Und zur Bauordnung: Da gibt's schon Argumente, die man der Dame aufm Bauamt charmant beibringen kann: Es wird ja kein Gebäude. Ein Gebäude ist ja geschlossen. Es wird ja nur ein Unterstand daß der Grill nicht im Regen steht. Und es sind ja auch nur 20Kubik überbaut, nichtmal "umbaut" und es dient ja nicht dem Aufenthalt von Menschen, sondern nur zur Aufbewahrung von Grillgeräten und -Werkzeugen.
Lies Dir mal den Link von Pu durch. Und lies genau die Definitionen der einzelnen Begriffe.
Und, vor allem: REDE zu allererst mit dem Nachbarn!! Es kommt nämlich saublöd, wenn Du beim Amt einen Antrag stellst und DIE fragen schriftlich beim Nachbarn nach, und der weiß noch gar nichts davon!
 
So, ich bin jetzt schlauer :D
Unter 30 Kubik darfst du fast alles machen.
Das
Nachbarrechtsgesetz
interessiert die auf dem Bauamt nicht. Der nette Mann wusste aber auch nicht wann dieses zu tragen kommt.
Vielleicht kann einer von euch was dazu sagen.
Wichtig bei Grenzbebauung ist aber die Länge der Gebäudean einer Grenze. Die dürfen einen gewissen Satz nicht überschreiten
Aber wie schon mal gesagt - Einfach mal am Bauamt nachhören.

Das letzte Gespräch mit meinem Nachbar lief übrigens so (nicht ganz im Wortlaut)
Ich: Und?
Er: Gefällt mir nicht mit der Grenzbebauung! Und ich hab mich mal informiert!
Ich: Und? (In Erwartung einer langen Rede mit vielen Paragraphen)
Er. Ich kann ja nichts dagegen machen!

Wir haben uns dann auf 1 Meter Abstand geeinigt, wo wir beide gut mit leben können :D

:GRUSS TIMO:
 
Mußt ihn aber trotzdem mal zu einer Vergrillung einladen.
Vielleicht baut er dann das Gleiche, nur Spiegelverkehrt:muhahaha:
 
Dann häng doch Deine hinten dran. Sparst Du Dir die Rückwand und wenn Du das Dach vorne höher baust als hinten, sogar die Dachrinne :D
 
:lach: Grundsätzlich ne geile Idee
Aber wenn ich von meinem Nachbar rede, dann rede ich über den Besitzer der Nachbarswiese
Der Besitzer wohnt an anderer Stelle im Dorf
Da wo die Lücke in der Hecke ist wird sie entstehen - Wird aber noch ein extra Bericht ;)
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:GRUSS TIMO:
 

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