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Suchbegriff "gemeinnützig" liefert diesen Thread aus dem letzten Dezember.in den Tiefen des Forums
Suchbegriff "gemeinnützig" liefert diesen Thread aus dem letzten Dezember.
Und afair ist Stuttgart doch in Ba-Wü, oder?
Schach ist Sport? .
Haben wir schon. KCBS gibt den Ernst vor.sondern muss so ernst wie ein Schachturnier ablaufen.
Die Frage ist nur: Wollen wir das?
Also meine Ribs & Wings werden auch ohne Verein ganz gut und mein Pulled Pork wird auch mit Gemeinnützigkeit keine Salti machen.
Bitte um kurze Aufklärung, warum das so wichtig ist
Also meine Ribs & Wings werden auch ohne Verein ganz gut und mein Pulled Pork wird auch mit Gemeinnützigkeit keine Salti machen.
Bitte um kurze Aufklärung, warum das so wichtig ist
Nun - zunächst hat die Anerkennung als "gemeinnützige Zwecke verfolgende Körperschaft (= Verein)" zur Folge, dass der Verein mit etwaigen Gewinnen, die er im sog. ideellen Bereich (= der satzungsmäßig bestimmte, als grundsätzlich gemeinnützig anerkannte Vereinszweck) von den Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) befreit ist. Das hat aber regelmäßig sehr wenig Bedeutung, weil da in der Regel keinen nennenswerten, über dem Freibetrag von 5.000 EURO/Jahr (§ 24 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz) liegenden Gewinne gemacht werden. Und ein daneben vom Verein betriebener wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (z.B. Vereinsgaststätte, wenn vom Verein selbst betrieben) ist ohnehin steuerpflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz).
Die deutlich interessantere Folge der Anerkennung ist daher die Möglichkeit für den Verein, für erhaltene Spenden Spendenbescheinigungen ausstellen zu dürfen, die dann den Spender zum Abzug der Spende von den steuerpflichtigen Einkünften im Rahmen der Einkommensteuerberechnung berechtigen. Da das somit quasi eine Lizenz zum Gelddrucken ist, und es hier durchaus um erhebliche Beträge geht, haben die Finanzämter darauf ein waches Auge, da derartig bescheinigte Spenden nur zum ideellen Vereinszweck verwendet werden dürfen, was der Verein dem Finanzamt nachweisen muss. Das ist durchaus aufwendig und auch kritisch: Wenn was unsauber oder auch nur schlampig läuft, haftet der Aussteller der Spendenbescheinigung persönlich in Höhe von 30 % der bescheinigten Spenden.
Alles klar?
Grüße
Toni
genau so schauts aus, Karl-Heinz!Mir macht der Grillsport Spaß und das ist das wichtigste daran
damit ich einen Vorteil erhalte,