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Grillverein nicht gemeinnützig

Kingager

Putenfleischesser
10+ Jahre im GSV
Nun ist es leider amtlich: Ein Grillverein kommt leider nicht in den Genuss der Gemeinnützigkeit. Schade...

Hier noch ein ausführlicher Kommentar zum Thema.
 
Bürokraten halt.
 
Wieder mal ein Gericht, das so entscheidet.

[Zitat: ...da es nach Meinung der Richter an einer körperlichen, durch äußerlich zu beobachtenden Anstrengung oder an einer durch die einem persönlichen Können zurechenbaren Kunstbewegung fehlt]

Schach ist Sport? Wo sieht man da die körperliche Anstrengung und die Kunstbewegung? :eeek:

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand und weiß nie, wie es ausgeht.
 
Ich müsste jetzt in den Tiefen des Forums suchen...
Aber hatten wir das nicht erst kürzlich schon mal thematisiert?
 
Eine dem Gesetz folgende und damit völlig richtige Entscheidung des Gerichts.

Schon der Satz "Die Vereinsmitglieder trafen sich vor allem zum geselligen Beisammensein", was nichts anderes heißt als sich einen hinter die Binde zu gießen, rechtfertigt diese Entscheidung. Soll etwa die Gesellschaft dafür aufkommen, daß "Grillsportler" steuerbegünstigt trinken können? Das darf doch nicht wahr sein.
.
 
Schach ist Sport? .

Nein: Schach gilt als Sport (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 21 der Abgabenordnung 1977 - ich liebe einfach die Vorschriftenzitierungswürmer:ks:).

Mit anderen Worten: Dem lieben Gesetzgeber war schon klar, dass Schach kein Sport ist - deshalb muss man ihn so dem Sport gleichstellen - und Wählerstimmen bei den Schachvereinen abgreifen.
Das ganze ist also nur eine Frage politischer Entscheidungen. - und entsprechender Lobbyarbeit Wenn dem Gesetzgeber mal klar werden sollte, dass auch Grillsportler zum wählen gehen, steht einer entsprechenden Gesetzesänderung (etwa: Schach und Grillen gelten als Sport), wäre eigentlich alles geritzt - allerdings darf das Grillen dann natürlich immer noch nicht gesellig sein, sondern muss so ernst wie ein Schachturnier ablaufen.

Die Frage ist nur: Wollen wir das?

Ich stell das mal zur Diskussion.:ola:

Liebe Grüße

Toni
 
sondern muss so ernst wie ein Schachturnier ablaufen.
Die Frage ist nur: Wollen wir das?
Haben wir schon. KCBS gibt den Ernst vor.
Ob die Schachjungs nach dem Wettkampf ein(ige) Bier(e) trinken kontrolliert auch keiner.
 
Also meine Ribs & Wings werden auch ohne Verein ganz gut und mein Pulled Pork wird auch mit Gemeinnützigkeit keine Salti machen.

Bitte um kurze Aufklärung, warum das so wichtig ist

Na das fängt bei einer lapidaren Spendenquittung für einen Sponsor an. Die kannst du nur ausstellen, wenn du als Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt bist. Und auch ansonsten wirst du steuerlich ganz anderes bewertet.
 
Also meine Ribs & Wings werden auch ohne Verein ganz gut und mein Pulled Pork wird auch mit Gemeinnützigkeit keine Salti machen.

Bitte um kurze Aufklärung, warum das so wichtig ist

Nun - zunächst hat die Anerkennung als "gemeinnützige Zwecke verfolgende Körperschaft (= Verein)" zur Folge, dass der Verein mit etwaigen Gewinnen, die er im sog. ideellen Bereich (= der satzungsmäßig bestimmte, als grundsätzlich gemeinnützig anerkannte Vereinszweck) von den Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) befreit ist. Das hat aber regelmäßig sehr wenig Bedeutung, weil da in der Regel keinen nennenswerten, über dem Freibetrag von 5.000 EURO/Jahr (§ 24 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz) liegenden Gewinne gemacht werden. Und ein daneben vom Verein betriebener wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (z.B. Vereinsgaststätte, wenn vom Verein selbst betrieben) ist ohnehin steuerpflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz).

Die deutlich interessantere Folge der Anerkennung ist daher die Möglichkeit für den Verein, für erhaltene Spenden Spendenbescheinigungen ausstellen zu dürfen, die dann den Spender zum Abzug der Spende von den steuerpflichtigen Einkünften im Rahmen der Einkommensteuerberechnung berechtigen. Da das somit quasi eine Lizenz zum Gelddrucken ist, und es hier durchaus um erhebliche Beträge geht, haben die Finanzämter darauf ein waches Auge, da derartig bescheinigte Spenden nur zum ideellen Vereinszweck verwendet werden dürfen, was der Verein dem Finanzamt nachweisen muss. Das ist durchaus aufwendig und auch kritisch: Wenn was unsauber oder auch nur schlampig läuft, haftet der Aussteller der Spendenbescheinigung persönlich in Höhe von 30 % der bescheinigten Spenden.

Alles klar?

Grüße

Toni
 
Nun - zunächst hat die Anerkennung als "gemeinnützige Zwecke verfolgende Körperschaft (= Verein)" zur Folge, dass der Verein mit etwaigen Gewinnen, die er im sog. ideellen Bereich (= der satzungsmäßig bestimmte, als grundsätzlich gemeinnützig anerkannte Vereinszweck) von den Ertragsteuern (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) befreit ist. Das hat aber regelmäßig sehr wenig Bedeutung, weil da in der Regel keinen nennenswerten, über dem Freibetrag von 5.000 EURO/Jahr (§ 24 Satz 1 Körperschaftsteuergesetz) liegenden Gewinne gemacht werden. Und ein daneben vom Verein betriebener wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (z.B. Vereinsgaststätte, wenn vom Verein selbst betrieben) ist ohnehin steuerpflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Körperschaftsteuergesetz).

Die deutlich interessantere Folge der Anerkennung ist daher die Möglichkeit für den Verein, für erhaltene Spenden Spendenbescheinigungen ausstellen zu dürfen, die dann den Spender zum Abzug der Spende von den steuerpflichtigen Einkünften im Rahmen der Einkommensteuerberechnung berechtigen. Da das somit quasi eine Lizenz zum Gelddrucken ist, und es hier durchaus um erhebliche Beträge geht, haben die Finanzämter darauf ein waches Auge, da derartig bescheinigte Spenden nur zum ideellen Vereinszweck verwendet werden dürfen, was der Verein dem Finanzamt nachweisen muss. Das ist durchaus aufwendig und auch kritisch: Wenn was unsauber oder auch nur schlampig läuft, haftet der Aussteller der Spendenbescheinigung persönlich in Höhe von 30 % der bescheinigten Spenden.

Alles klar?

Grüße

Toni

Besten Dank
Damit ist diese Frage wirklich ausführlich beantwortet
 
Mir macht der Grillsport Spaß und das ist das wichtigste daran :-)
genau so schauts aus, Karl-Heinz!

Und wenn ich mir vorstell, diese Lebenseinstellung mit einem eingetragen Verein, Vereinsvorstand, Schriftführer, Kassier, Vereinssatzung, Jahreshauptversammlung etc. verbinden würde, müsste, sollte ....., damit ich einen Vorteil erhalte, dann würde ich das ganze Graffel in die Tonne treten
 
damit ich einen Vorteil erhalte,
:hmmmm:

wenn ich @togibu richtig verstanden habe, hätte aber eben diesen Vorteil derjenige, der spendet :woot:
weils der dann abschreiben kann ...
es kann ja auch ohne Spendenbescheinigung gespendet werden, dann wäre nur der Verein Nutznießer, muß dafür aber nicht gemeinnützig sein :D
:weizen:

PS: trotzdem stimm ich dir schon zu .... :D :D
 
Unfassbar!!!!

Habt ihr keine Arbeit??? Wenn nein macht was gemeinnütziges!!
Immer wieder den gleichen Scheixx aus den Tiefen des www hochzuholen nervt!

Und für den Fall , dass ihr doch tatsächlich keine Arbeit habt und euch auch nicht gemeinnützig engagieren wollt--- geht grillen, macht Bilder und erstellt einen sinnvollen fred
 
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