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Grillwagen fertig Zulassung?

Schade, wir haben nicht einmal eine Zulassung um die Bilder zu sehen.
:bilder:
 
sehe zwar keine Bilder. die anhänger die ich baue dürfen zumindest in DL 100 kmh fahren. bei 25 kmh auf einen landwirtschaftlichen AH wirst wohl kaum auflagen haben abder der Tüv weiß mehr
 
Hallo @Dodge
Soweit mir bekannt ist sind bei Landwirtschaftlichen Anhängern mit grünen Kennzeichen die Anhänger bis 25 KmH zulassungsfrei. Zudem sind sie im angehängten Zustand bei dem Zugfahrzeug mitversichert. Das gilt auch für zulassungspflichtige Anhänger, sobald sie am Zugfahrzeug hängen greift die Versicherung vom Zugfahrzeug. Hatte erst einen Versicherungsschaden mit einem Anhänger als Geschädigter.
 
:_denken1:
 
Bilder wären auch nicht schlecht… :hmmmm:
 
Da wäre ich vorsichtig. Wenn ihr den Anhänger mit einem Traktor zieht könnte es Probleme geben da der Land und forstwirtschaftliche zweck nicht besteht. Das kann Ärger geben mit den grünen Kennzeichen und auch mit der Führerscheinklasse
 
Spezialanhänger zum Sportgerätetransport sind m.e. zulassungsfrei, benötigen aber eine Betriebserlaubnis und müssten bei max 25kmh auch nicht zur HU.
Auf jeden Fall sollte ein Versicherungsschutz bestehen ( ev. über die Betriebshaftpflicht wie die Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 20kmh ), hier wurde vor einigen Jahren mal was geändert,
Bei der Versicherung ist der Anhänger mittlerweile immer mit Schuld wenn es zu einem Unfall kommt, selbst wenn nur das Zugfahrzeug den Schaden verursacht hat.
 
Spezialanhänger zum Sportgerätetransport
Ich bezweifle, daß unsere GrillSPORTgeräte da von den Behörden akzeptiert werden, denn zb. bei Motorrädern darf man das Renn(Sport)motorrad zu Rennstrecke und wieder nach Hause bringen, nicht aber das private (Straßen-)Motorrad in die Werkstatt.
Bei uns in Österreich ist das meines Wissens nach sowieso nicht möglich...
 
vielleicht lässt uns @niederbayer88 ja doch noch an seinen Bildern teilhaben, bevor wir hier weiter ins Blaue hinein spekulieren.
Am einfachsten wäre im Album die Rechte "Kann Medien betrachten" auf "Alle Besucher" zu stellen...

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Anhänge

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Also bis EZ 1960 braucht man nichts ab 1960 benötigt man eine zulassungsgenehmigung vom Hersteller.
Grüne Kennzeichen an der Zugmaschine :
-Beleuchtung
-volgekennzeichen
-25km/h Schild
Schwarze Kennzeichen an der Zugmaschine:
-TÜV Abnahme
-Zulassung
 
Moin ich sehe auch nichts :confused:
 
Höchstens an den Achsen die kann man aber lassen, da im Rahmen einer Instandhaltung diese erneuert wurden
 
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