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Hilfe bei Auslegung der Hausordnung bzgl. Gasgrill

Fumificate

Militanter Veganer
Hallo Community,

ich habe mir einen Weber q1200 Gasgrill gekauft. Er steht bei mir inkl. Gasfalschen in München am Balkon. Einen Tag nachdem ich ihn aufgestellt habe finde ich einen Zettel im Briefkasten. Der Hausmeister (extern angestellt, lebt nicht im Haus) schreibt mir das am Balkon nur mit einem Elektrogrill gegrillt werden darf. Außerdem steht auf dem Zettel, dass das Lagern von Gas und Benzin in allen Mietshäusern in München verboten sei.

Ich habe direkt einen erneuten Blick in die Hausordnung und in meinen Mietvertrag geworfen (natürlich habe ich schon vorm Kauf reingeschaut). Im Mietvertrag steht nichts von Grillen am Balkon. In der Hausordnung ist allerdings eine Passage die ich nicht einordnen kann:

"In der Wohnung, im Treppenhaus und auf dem Speicher dürfen Vorräte an Brennmaterial und Brennstoffen, z.B. Benzin, nicht gelagert werden."

Könnt ihr mir sagen ob hiermit der Einsatz eines Gasgrills am Balkon verboten ist? Ich habe mich zudem im Internet informiert ob es wirklich so ist das man in München keinen Gasgrill am Balkon verwenden darf. Dabei habe ich herausgefunden das es erlaubt ist, solange es nicht explizit verboten ist. Somit stimmt ein Teil des Zettel ja schonmal nicht.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Natürlich habe ich parallel schon dem Hausmeister eine Mail geschrieben.
 
"In der Wohnung, im Treppenhaus und auf dem Speicher dürfen Vorräte an Brennmaterial und Brennstoffen, z.B. Benzin, nicht gelagert werden."

DAS soll heißen,das du auch kein Gas lagern darfst. Dabei ist es mM nach egal,wie das im restlichen München gehandhabt wird. In deinem Haus ist es verboten,das steht jedem Vermieter frei,wie er dies erlaubt,oder nicht.

P.s. Tut mir leid,eine andere Antwort wird dir der Hausmeister auch nicht geben,schade das du dies erst nach dem Kauf in Erfahrung bringst
 
Wohne auch in Muc und bei mir lagern zwei Gasflaschen auf der DT.
Um aber sicher zu gehen, geh zum Mieterverin in die Sonnenstraße oder ruf an die helfen dir weiter.

"In der Wohnung, im Treppenhaus und auf dem Speicher dürfen Vorräte an Brennmaterial und Brennstoffen, z.B. Benzin, nicht gelagert werden."

mich stört das Wort "In ..." ich meine es ist glaube ich überall "verboten" "In" eine Gasflasche zu lagern! Da deine aber draußen steht ;)
 
Wenn der Vermieter nur E-Grill erlaubt ,dann ist das so,das muss nicht im Mietvertrag stehen,das kann er auch nachträglich erlassen. Sieh es mal von der Seite,wenn es nebenan brennt,die Flammen übergreifen und deine Gasflasche in die Luft fliegt,hast DU ein großes Problem.
 
Wohne auch in Muc und bei mir lagern zwei Gasflaschen auf der DT.
Um aber sicher zu gehen, geh zum Mieterverin in die Sonnenstraße oder ruf an die helfen dir weiter.



mich stört das Wort "In ..." ich meine es ist glaube ich überall "verboten" "In" eine Gasflasche zu lagern! Da deine aber draußen steht ;)


Ich gebe zu sie werden weniger,aber es gibt Gasherde,mit Propangasflaschen -vorrangig in Gebieten ohne Gasanschluss o_O was ist damit?
 
Leute...

Vorräte!!!! Mehrzahl!!!

Eine einzelne Gasflasche ist kein Vorrat solange sie zum baldigen benutzen (Gasherd z.B.) gedacht ist.

Ihr sollt halt keine Tankstelle im Keller haben, keine 2 RM Holz auf dem Dachboden ect. ;)
 
Also, erstmal hat dir " nur" Hausmeister Krause einen Zettel geschrieben. Und der kann schreiben was er will ;) Informiere dich beim Vermieter. Und ein Balkon zählt nicht zur Wohnung somit darfst du eine Gasflasche zum Grillen dort lagern.

Und ja, ich komme aus der Branche und kenne mich da ganz gut aus :-)
 
Mach doch ein Kabel mit Stecker an den Grill dann ist er Elektrisch o_O
 
Vielen Dank für eure ganzen Antworten. Finde es super das ich so schnell Hilfe bekomme.
@bigtorsti26:Mein Vermieter hat nichts bezüglich grillen am Balkon gesagt. Es steht auch nichts im Mietvertrag. Ich habe ihm aber eine Nachricht geschrieben (bislang ohne Antwort).
@TeleTobi: Der Tipp mit der Sonnenstraße ist sehr gut, da werde ich morgen mal anrufen.
@Krabbe: Danke für den Hinweis das der Balkon nicht zur Wohnung gehört. Ich hatte google angeworfen und dort was anderes gelesen.
@: So habe ich es auch beim ersten Mal lesen verstanden. Daher hatte ich mir auch keine Gedanken darüber gemacht.
 
Also darfst du nicht mal ne flasche Brennspiritus im Schrank haben, um Fondue zu machen. Oder Feuerzeug-Gas bzw -Benzin.
Das ist doch Hanebüchen. Und vor allem undeutlich formuliert.
So wie Karteileich das sagt würde ich es auch sehen. Es ist nicht auf lange Zeit gelagert, sondern zum verbrauch bereitgestellt.
Ob das Grillen mit Gas nachträglich verboten werden kann, kann ich nicht sagen. Aber ich glaube mal gelesen zu haben, dass ein mal im Monat grillen immer geht.
 
Gasflaschen kannst Du auf dem Balkon Lagern,es geht denen darum das nichts passiert falls das Ventil der Flasche Undicht ist.

Kein geschlossener Raum-kein Bums!!!

Da Elektro Grillen erlaubt ist,kann man auch Gasgrillen da die gleiche Rauchentwicklung zu erwarten ist und kein Holzkohlerauch,der die Nachbarn stören könnte.
 
Mach doch ein Kabel mit Stecker an den Grill dann ist er Elektrisch o_O

Oder schreib "Inhalt: 5 Liter Wechselstrom" auf die Gasflasche :D

Ich denke auch, dass deine eine Pulle nicht unter die Anweisung "Keine Brennstoffe lagern" fällt. Das soll eher verhindern, dass jemand in großem Maße den Keller mit Petroleum, Diesel und Benzin vollschlichtet.

Was übrigens gar nicht so abwegig ist, wir hatten das mal in der Nachbarschaft ... Die Hütte war bis unters Dach voll mit allem was brennen kann ... was es dann auch ordentlich tat :ballballa:

http://www.ff-mangolding.de/einsaetze/2004/wohnhausbrand/photos/photo_4.html
 
Und ein Balkon zählt nicht zur Wohnung
wieso sollte ein Balkon nicht zur Wohnung gehören? Der ist sicher in der Miete mit drin,von daher.....
@Fumificate
So wie Du schreibst ist ein Elektrogrill erlaubt,daher denke ich das Du schlechte Karten hast mit dein Gasi.
Besser wäre es gewesen Du hättest dich vorher mit deinen Vermieter in Verbindung gesetzt wenn die Lage nicht eindeutig geklärt ist
 
"In der Wohnung, im Treppenhaus und auf dem Speicher dürfen Vorräte an Brennmaterial und Brennstoffen, z.B. Benzin, nicht gelagert werden."
Es steht ja alles da, einfach genau lesen. Es steht nichts vom Balkon dabei

Also, erstmal hat dir " nur" Hausmeister Krause einen Zettel geschrieben.
sehe ich genau so

Mein Vermieter hat nichts bezüglich grillen am Balkon gesagt. Es steht auch nichts im Mietvertrag.
Wenn er nichts gesagt hat, bzw. noch viel wichtiger, wenn nichts im Mietvertrag steht kannst Du von "Ortsüblich" ausgehen und ich denke im Großteil von München ist es erlaubt, also ist es ortsüblich und somit spricht nichts dagegen. Wie weit das nachträglich angepasst werden kann weiß ich nicht.

Gasflaschen kannst Du auf dem Balkon Lagern,es geht denen darum das nichts passiert falls das Ventil der Flasche Undicht ist.

Kein geschlossener Raum-kein Bums!!!
:thumb1:
Ganz genau um das geht es in der Passage ... das ist ja ein Standardsatz in (beinahe) jedem Mietvertrag

So wie Du schreibst ist ein Elektrogrill erlaubt,daher denke ich das Du schlechte Karten hast mit dein Gasi.
Wieso? Wenn es nicht "erlaubt" ist warum soll es gleich verboten sein?
Ist IMHO ganz falsch ... wie gesagt im Mietrecht wird bei fast allem, das nicht geregelt ist, die "ortsüblichkeit" herangezogen. Denn so genau kann man einen Mietvertrag gar nicht schreiben und von gewissen Dingen darf man sowohl als Vermieter, als auch als Mieter ausgehen.

Ein kurzes Nachfragen beim Vermieter schadet nie, aber bis Du eine definitive (schriftliche) Antwort hast würde ich mir jetzt keinen Kopf machen.

Noch was: ist die Wohnung privat vermietet oder eine Genossenschaft?
 
weil ich als Vermieter das vielleicht nicht möchte
Aber der Vermieter hat doch noch gar nichts diesbezüglich gesagt, bzw. wenn er es nicht möchte muss er es in den Mietvertrag schreiben ... so ist die Rechtslage und alles andere sind Vermutungen.

Aber er hat ihn ja schon angeschrieben und wird sicher eine Antwort erhalten.

EDIT: Wie schon gesagt: ich als Mieter kann die Befindnisse und Wünsche meines Vermieters nicht riechen, darum muss alles niedergeschrieben werden, was nicht "ortsüblich" ist
 
Da Elektro Grillen erlaubt ist,kann man auch Gasgrillen da die gleiche Rauchentwicklung zu erwarten ist und kein Holzkohlerauch,der die Nachbarn stören könnte.

Sorry, aber völliger Unsinn ! Hier geht es nicht um die Rauchentwicklung, sondern um die Brandgefahr. Im allgemeinen wird wohl davon ausgegangen, das E-grillen weniger gefährlich ist als Gas/Kohle-grillen.
Ein Vermieter kann dies regeln, wie er es für richtig bzw. sicher hält. Findet er Elektrogrillen ok, dann darfst du das. Wenn er aber meint,es ist für seine Mieter, welche nicht grillen, eine Belästigung,so darfst du es eben nicht.
Wenn @Fumificate Nachricht vom Vermieter hat werden wir schlauer sein, ich sage mal er darf nicht grillen....leider
 
Aber der Vermieter hat doch noch gar nichts diesbezüglich gesagt
Ein Hausmeister ob er dort Wohnen tut oder nicht ist der verlängerte Arm des Vermieters der die Interessen und die Einhaltung der Mietordnung beaufsichtigt Jener hat einen Zettel geschrieben daß das mit dem Gasgrill nicht erwünscht ist.
Und ganz ehlich,ich würde mir das Mietverhältniss wegen eines Gasgrilles nicht aufs Spiel setzen.
 
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