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Hilfe bei Auslegung der Hausordnung bzgl. Gasgrill

Solange es nicht im Vertrag als "Verboten" drinnen steht, würde ich von dem Ausgehen was "normal" ist in der Gegend und es einfach ungefragt machen.

Warum schlafende Hunde wecken.

Ist ja nicht mal 100% Sicher das diese Geschreibsel tatsächlich vom Hausmeister kommt.
(habe ich zumindest so raus gelesen)

Wenn dann doch der Besitzer "du du du " sagt ist es eben so.

Wegen sowas setzt man auf jeden Fall nicht sofort die Wohnung aufs Spiel.

Und ganz ehlich,ich würde mir das Mietverhältniss wegen eines Gasgrilles nicht aufs Spiel setzen.

Eher anders rum... der Vermieter kann nicht von jetzt auf gleich die Regeln ändern und dem SCHRIFTLICHEN Vertrag nachträglich "MÜNDLICH" abändern.

Es gibt Rechte / Es gibt Pflichten ..... für Beide!
 
Eher anders rum... der Vermieter kann nicht von jetzt auf gleich die Regeln ändern und dem SCHRIFTLICHEN Vertrag nachträglich "MÜNDLICH" abändern.
Ich sehe das so,die Hausordnung besagt vollgendes,
"In der Wohnung, im Treppenhaus und auf dem Speicher dürfen Vorräte an Brennmaterial und Brennstoffen, z.B. Benzin, nicht gelagert werden."
und da der Balkon definitiv zur Wohnung gehört ist die Lage eindeutig.
Schau mer mal was raus kommt, Fumificate wird es uns hoffendlich berichten. Drücke Ihm denoch die Daumen das er mit seinem Gasi und tolle Grillbilder liefern kann.:grill:
:prost:
 
Hallo,

sag mal, wie hat der Hausmeister herausbekommen das Du einen Gasgrill hast? War der bei dir auf dem Balkon oder hat er dich mit der Flasche im Flur gesehen?
 
vielleicht Wohnt er Parterre
 
Naja so ein Gasgrill wird auf dem Balkon nicht lange unentdeckt bleiben, erst recht nicht wenn man etwas dagegen hat.
Ich sage mal so, meine GöGa arbeitet auf der oft verhassten anderen Seite des Mietverhältnisses, mal schauen was hier raus kommt....
 
Ein Hausmeister ob er dort Wohnen tut oder nicht ist der verlängerte Arm des Vermieters der die Interessen und die Einhaltung der Mietordnung beaufsichtigt
?? wie das? Der Hausmeister hat oft gar nichts mit dem Vermieter zu tun. Her Hausmeister ist der "längere Arm" der Hausverwaltung und nicht vom Vermieter, außer die Hausverwaltung ist der Vermieter, darum habe ich zB gefragt ob privat vermietet oder nicht.

und da der Balkon definitiv zur Wohnung gehört ist die Lage eindeutig
Rechtlich gesehen liegst Du falsch, glaube mir ich hatte damit schon so einiges zu tun. Es geht um IN der Wohnung und auf dem Balkon ist nicht "IN der Wohnung". Es geht hierbei wirklich um die Lagerung in geschlossenen Räumen.

Aber egal, der Vermieter wird ihm antworten.
 
1.in der Kette der Eigentümer
?? wie das? Der Hausmeister hat oft gar nichts mit dem Vermieter zu tun.
:hmmmm:
Her Hausmeister ist der "längere Arm" der Hausverwaltung und nicht vom Vermieter
und was meinst Du wer der Auftraggeber von der Hausverwaltung ist.... merkste was

glaube mir ich hatte damit schon so einiges zu tun
und deshalb werde ich mich auch nicht mehr äusern
:anstoޥn:
 
Hallo Leute,

ich habe Updates für euch.

1) Anruf beim Mietverein => ohne Mitglied zu sein gibt es keine Auskunft
2) Anruf beim Vermieter => solange die Hausverwaltung damit kein Problem hat ist es dem Vermieter egal
3) Anruf bei der Hausverwaltung => Absolut verboten!

Die Erklärung der Hausverwaltung ist folgende:

Es gab wohl in der Vergangenheit öfters mal Unfälle mit Gasflaschen (nicht im Haus in dem ich lebe sondern wohl allgemein). Das ist denen zu gefährlich. Darüber hinaus habe ich eine verglasten Balkon und sie haben Angst das durch die Wärmeentwicklung das Glas kaputt gehen kann. Meine Argumentation als studierter Ingenieur das sowas nicht möglich ist und das das Holz auf das der Grill steht ja viel anfälliger wäre wurde nicht beachtet. Auf den Hinweis das es ja nicht klar in der Hausordnung steht hat die Hausverwaltung gesagt das sie ja nicht jede Eventualität in die Ordnung reinschreiben können. Mir wurde aber auch gesagt das ich meinen Vermieter bitten kann die Frage ob man einen Gasgrill auf dem Balkon nutzen darf in die Eingentümerversammlung aufzunehmen. Ich habe da nur sehr wenig Hoffnung.

Die Frage die hier aufkam woher sie das überhaupt wissen habe ich mir auch gestellt. Der Hausmeister, der nicht im Haus wohnt hat mir Sonntag einen Zettel eingeworfen. Ich habe die Gasflasche Samstag Abend aus dem Auto geladen und hochgebracht. Ich wohne in der zweiten Etage und es hat keiner Einsicht auf die Flasche die am Balkon steht. Daher muss mich wohl jemand dabei gesehen haben wie ich die Gasflasche hochtrage. Der Hausmeister hat mir jedenfalls noch nicht auf die Mail geantwortet ob er den Brief geschrieben hat.

So, nun mein abschließende Frage. Was soll ich machen? Soll ich mich beim Mietverein anmelden und dort klären lassen ob das so rechtens ist. Also ob die Hausordnung das wirklich verbietet? Oder soll ich einfach grillen und schauen was passiert? Kann mir die Hausverwaltung kündigen? Die Verwaltung hat in den letzten drei Jahren viermal gewechselt. Oder soll ich meinen Grill und meinen schönen selbstgebauten Wagen einfach verkaufen?
 
Hallo,
ich würde mich im Mieterverein anmelden oder beim Rechtsanwalt (einmalige Gebühr o. Rechtschutzberatung) eine rechtlich-verbindliche Auskunft haben wollen. Der Mieterverein bzw. der Rechtsanwalt dürften schnell in der Lage sein die Hausordnung zu prüfen. Vielleicht gibt es da ja ein Schlupfloch, dass die Hausverwaltung nicht einkalkuliert hat in Bezug auf Gasgrillen auf dem Balkon.
Ohne diese Auskunft würdest Du immer wieder zweifeln und denken, ob es nicht doch mit dem Grillen geklappt hätte.
P.S.: Kläre mal vorher beim Mieterverein, ob die Dich auch vertreten obwohl der "Schadensfall" ja schon eingetreten ist.;)
Beim Anwalt hat man eine Beratung bei bestehender Rechtschutzversicherung frei (soweit ich weiss).
 
Ich glaube du solltest dich damit abfinden.
Die Hausverwaltung macht die Regeln, und die sagen Gas/Kohle verboten. Was können die dafür, das du schon einen Gasi gekauft hast, ohne dich zu informieren. Du darfst das auch nicht aus deiner Sicht sehen. Die Hausverwaltung ist verantwortlich für Orndnung und Sicherheit. Wenn sie (angenommen) 100 Wohnungen verwalten, in denen jeder machen kann,was er will - na dann . Der Hausmeister hat mit Sicherheit Info von einem Mieter bekommen welcher dich mit der Gasflasche gesehen hat. Schon diese Tatsache besagt, das du jede menge ärger in dem Haus bekommen wirst.
Wie gesagt, es tut mir leid, ich kann dich verstehen, aber ich verstehe auch die andere Seite.
 
Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass die Hausordnung gilt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses übergeben wurde. Nachträglich vormals erlaubte Aktivitäten untersagen, ist nicht möglich, da die Hausordnung Vertragsbestandteil ist.

Im übrigen empfinde ich den zitierten Passus "in der Wohnung" eben so, dass es um Lagerung in geschlossenen Räumen geht. "Auf dem Balkon" ist imho nicht "in der Wohnung.".
Last but not least muss man sich wohl gerade in München klar sein, dass man sich zwar nicht alles gefallen lassen muss, im Zweifelsfall der Vermieter aber schneller einen neuen Mieter findet, als der Mieter eine neue Wohnung.
 
Die Argumentation mit der Hitzeentwicklung ist quatsch, ein E-Grill entwickelt genau so viel Hitze und der ist erlaubt. Ich hatte eine ähnliche Diskussion mit einem Freund, der in Erlangen eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage besitzt. Da steht ein klar formulierter Passus in der Hausordnung, dass grillen auf Balkonen und Terassen grundsätzlich verboten ist, es gibt eine Gemeinschaftsfläche, auf der Gas und Kolzkohlegrillen erlaubt ist. Und zwar nur da.
Mal ne andere Frage: grillt ausser dir niemand?
 
und noch mal...

Lagern und betreiben ist nicht Gleich zu setzten!

Ich darf ... Gem. Mietvertrag... keine brennbaren Stoffe in meiner Garage lagern.

Aber noch niemand ist auf die Idee gekommen mir zu verbreiten mein Auto (mit 60l Benzin im Tank und 44l LPG in der Reserverad Mulde) in die Garage zu stellen.


Gesetzte sind so aufgebaut, das darin steht was verboten ist. Alles was nicht verboten ist, ist im Umkehrschluss somit erlaubt.

Bei Verträgen sollte es wohl ähnlich sein, oder?

Alles was nicht explizit verboten ist, aber als "normal" anzusehen ist, ist in meinen Augen erlaubt.

Wenn in der Hausordnung die du zu deinem Einzug bestätigt hast, nichts über (Gas)Grillen drinnen steht, kann der neue Hausverwalter dir im Grunde genommen erst mal gar nix.


Ja!!! Man muss sich nicht unnötig streiten oder mit denen anlegen.
Aber man muss sich auch nicht alles gefallen lassen.


Oben stand, das die Hausverwaltung oft wechselt... Dann kannst du es ja im Notfall auch einfach aussitzen. ;)


.......

Der neue Hausverwalter in dem Mietshaus wo meine Mutter drin wohnt wollte ihr das Kochen mit Gasherd verbieten.
11kg Buddel IN der Wohnung.

Keine Chance.

Der alte Vertrag / Hausordnung hatte es nicht verboten.
Da hatte der neue mit seinen neuen Regeln Pech gehabt.

Sie hat bis zu ihrem Auszug Jahre später immer noch mit Gas gekocht.
 
Moin,
ich sehe das wie Frank.
Wenn du es wirklich willst, würde ich mich in dem Punkt durchaus mit der Verwaltung anlegen.
Den (wahrscheinlich nicht rechtsverbindlichen) Zettel zu ignorieren,ist jetzt nicht mehr drin. Das wäre meine erste Wahl gewesen. Soll er erstmal offiziell anmahnen. Aber mittlerweile hast du ja reagiert.
Für mich klingt lagern auch anders als gebrauchen.
Und Mietverträge sind bindend. Nachträgliches Gerede ist einfach nur das, wie der Verwalter den Mietvertrag auslegt. Das kann nur ein Jurist abschließend beurteilen.

Den aufzusuchen ist auch sinnvoller als hier im Forum zu fragen. Denn der guckt sich dann den gesamten Mietvertrag inkl. Hausordnung an. Und bewerrtet nicht nur das, was du hier ins Forum stellst. Kann durchaus vorkommen, dass er dabei noch andere relevante Dinge entdeckt. Im besten Fall, erklärt er gleich die gesamte Hausordnung für unwirksam, weil nicht erlaubte Passagen drin stehen.

Gruß, Sebastian
 
Last but not least muss man sich wohl gerade in München klar sein, dass man sich zwar nicht alles gefallen lassen muss, im Zweifelsfall der Vermieter aber schneller einen neuen Mieter findet, als der Mieter eine neue Wohnung.
Aber nur, wenn der Vermieter einen Weg findet, den Mieter aus der Wohnung zu bekommen.
Wegen einer Gasflasche auf dem Balkon dürfte das schwierig werden, jedenfalls würde es inkl. Räumungsklage lange dauern.
Gruß, Sebastian
 
Man kann auch mit Gas auf dem Balkon kochen,ist das etwa auch verboten?

Frag doch deswegen mal nach und frag auch wer Dich mit der Gasflasche die Du ja zu Kochen nehmen könntest,gesehen hat.;)
 
Aber nur, wenn der Vermieter einen Weg findet, den Mieter aus der Wohnung zu bekommen.
Wegen einer Gasflasche auf dem Balkon dürfte das schwierig werden, jedenfalls würde es inkl. Räumungsklage lange dauern.
Gruß, Sebastian

Da stimmt natürlich, aber so meinte ich es auch nicht unbedingt. Es reicht ja schon, dass ansonsten positive Klima zu belasten. Das zieht sich dann überall durch.
 
Das kann nur ein Jurist abschließend beurteilen.
Den aufzusuchen ist auch sinnvoller als hier im Forum zu fragen. Denn der guckt sich dann den gesamten Mietvertrag inkl. Hausordnung an.
...genau das, was ich auch schon angeregt habe - da geh ich mit Dir konform. :thumb2:
 
Da ich nicht rechtsschutzversichert bin werde ich nicht zum Anwalt gehen. Die Rechtsschutz des Mietvereins zieht erst nach 3 Monaten Mitgliedschaft (und nicht für Fälle die in der Zeit passiert ist). Somit sind mir hier die Hände gebunden. Eine Rechtsschutzversicherung kostet ca. 10 Euro im Monat und der Versicherer hat 150 Euro Selbstbeteiligung pro Fall (bei den meisten Versicherungen).
Ich werde das Risiko nun einfach eingehen. Woher wollen die wissen ob ich mit Gas oder Elektro grille? Die Weber Grills sehen doch alle ähnlich aus. Außerdem hat man ja wie schon geschrieben keine Einsicht auf meinen Balkon. Es weiß ja niemand ob ich jetzt den Gasgrill abgeschafft habe und mir einen Elektrogrill geholt habe.
Außerdem habe ich mir gedacht das in der Hausordnung ja nichts von der Lagerung im Keller steht. Das heißt ich könnte die Gasflasche ja nach jeder Nutzung in den Keller stellen. Wenn ich am grillen bin ist sie ja in Benutzung.
 
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