Zur Information für alle Backhäuslebauer,
hier ein aktuell reales Scenario !!!
Gestern haben wir eine Zustellungsurkunde vom Landkreis erhalten.
Da eine erforderliche Baugenehmigung nicht vorliegt, ist das Gebäude widerrechtlich errichtet und damit formell illegal.
Meinen überdachten Backofen kennt ihr alle....
hier noch mal ein schönes altes Bild von ihm, das Rauchrohr ist schon lange durch Edelstahl ersetzt:
Original Text des Bauamtes:
Zitat" Nebengebäude (ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte) dürfen mit bis zu 40 m3 Brutto Rauminhalt verfahrensfrei, das heißt ohne Baugenehmigung errichtet werden. (Anhang Ziff. 1.1 zu § 60 Abs 1 Niedersächsische Bauordnung). Eine Feuerstätte ist eine ortsfeste Anlage oder Einrichtung in oder an einem Gebäude, die dazu bestimmt ist, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen. Ein eingebauter Kamin bzw Grill fällt unter den Begriff der Feuerstätte. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass gerade wegen der Gebäudeverbundenheit besondere Gefahren von den Anlagen ausgehen, die spezielle Anforderungen an die Sicherheit und den Brandschutz rechtfertigen. Folglich fällt ein überdachter Holzbackofen nicht unter die verfahrensfreien Nebengebäude......
Um einen rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen beabsichtige ich die Beseitigung des Nebengebäudes zu fordern(§79 Abs 1 Ziff 4 NBauO)"Zitat Ende
Fristsetzung zur Klärung des Sachverhaltes 2. Sept 2016
Zur Einhaltung der Fristsetzung werde ich natürlich die Möglichkeit der Klärung des genauen Sachverhaltes anstreben bevor nach Aktenlage entschieden wird.
So, jetzt seid ihr dran und ich wünsche mir eine rege Diskussion:
Ist so ein Gebäude eine Feuerstätte oder nur ein Feuerplatz um ab und zu essbare Gerichte herzustellen?
Der Bezirksschornsteinfeger weiß Bescheid und kümmert sich auch schon um die Angelegenheit...
Aber jetzt mal ehrlich:
Dieses Jahr habe ich den Ofen vielleicht einmal angefeuert, aber das Wetter....
die Backstube im Haus habe ich mir nicht umsonst eingerichtet
und jetzt sowas, ich verstehe die Welt nicht mehr.......
hier ein aktuell reales Scenario !!!
Gestern haben wir eine Zustellungsurkunde vom Landkreis erhalten.
Da eine erforderliche Baugenehmigung nicht vorliegt, ist das Gebäude widerrechtlich errichtet und damit formell illegal.
Meinen überdachten Backofen kennt ihr alle....
hier noch mal ein schönes altes Bild von ihm, das Rauchrohr ist schon lange durch Edelstahl ersetzt:
Original Text des Bauamtes:
Zitat" Nebengebäude (ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte) dürfen mit bis zu 40 m3 Brutto Rauminhalt verfahrensfrei, das heißt ohne Baugenehmigung errichtet werden. (Anhang Ziff. 1.1 zu § 60 Abs 1 Niedersächsische Bauordnung). Eine Feuerstätte ist eine ortsfeste Anlage oder Einrichtung in oder an einem Gebäude, die dazu bestimmt ist, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen. Ein eingebauter Kamin bzw Grill fällt unter den Begriff der Feuerstätte. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass gerade wegen der Gebäudeverbundenheit besondere Gefahren von den Anlagen ausgehen, die spezielle Anforderungen an die Sicherheit und den Brandschutz rechtfertigen. Folglich fällt ein überdachter Holzbackofen nicht unter die verfahrensfreien Nebengebäude......
Um einen rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen beabsichtige ich die Beseitigung des Nebengebäudes zu fordern(§79 Abs 1 Ziff 4 NBauO)"Zitat Ende
Fristsetzung zur Klärung des Sachverhaltes 2. Sept 2016
Zur Einhaltung der Fristsetzung werde ich natürlich die Möglichkeit der Klärung des genauen Sachverhaltes anstreben bevor nach Aktenlage entschieden wird.
So, jetzt seid ihr dran und ich wünsche mir eine rege Diskussion:
Ist so ein Gebäude eine Feuerstätte oder nur ein Feuerplatz um ab und zu essbare Gerichte herzustellen?
Der Bezirksschornsteinfeger weiß Bescheid und kümmert sich auch schon um die Angelegenheit...
Aber jetzt mal ehrlich:
Dieses Jahr habe ich den Ofen vielleicht einmal angefeuert, aber das Wetter....
die Backstube im Haus habe ich mir nicht umsonst eingerichtet
und jetzt sowas, ich verstehe die Welt nicht mehr.......