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Holzbackofen widerrechtlich errichtet und damit formell und materiell illegal !!!!

Focaccia

arbeitet an dem Brot der Zukunft....
10+ Jahre im GSV
Zur Information für alle Backhäuslebauer,
hier ein aktuell reales Scenario !!!


Gestern haben wir eine Zustellungsurkunde vom Landkreis erhalten.

Da eine erforderliche Baugenehmigung nicht vorliegt, ist das Gebäude widerrechtlich errichtet und damit formell illegal.

Meinen überdachten Backofen kennt ihr alle....
hier noch mal ein schönes altes Bild von ihm, das Rauchrohr ist schon lange durch Edelstahl ersetzt:

hbo.jpg


Original Text des Bauamtes:

Zitat" Nebengebäude (ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte) dürfen mit bis zu 40 m3 Brutto Rauminhalt verfahrensfrei, das heißt ohne Baugenehmigung errichtet werden. (Anhang Ziff. 1.1 zu § 60 Abs 1 Niedersächsische Bauordnung). Eine Feuerstätte ist eine ortsfeste Anlage oder Einrichtung in oder an einem Gebäude, die dazu bestimmt ist, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen. Ein eingebauter Kamin bzw Grill fällt unter den Begriff der Feuerstätte. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass gerade wegen der Gebäudeverbundenheit besondere Gefahren von den Anlagen ausgehen, die spezielle Anforderungen an die Sicherheit und den Brandschutz rechtfertigen. Folglich fällt ein überdachter Holzbackofen nicht unter die verfahrensfreien Nebengebäude......

Um einen rechtmäßigen Zustand wieder herzustellen beabsichtige ich die Beseitigung des Nebengebäudes zu fordern(§79 Abs 1 Ziff 4 NBauO)"Zitat Ende

Fristsetzung zur Klärung des Sachverhaltes 2. Sept 2016

Zur Einhaltung der Fristsetzung werde ich natürlich die Möglichkeit der Klärung des genauen Sachverhaltes anstreben bevor nach Aktenlage entschieden wird.

So, jetzt seid ihr dran und ich wünsche mir eine rege Diskussion:
Ist so ein Gebäude eine Feuerstätte oder nur ein Feuerplatz um ab und zu essbare Gerichte herzustellen?

Der Bezirksschornsteinfeger weiß Bescheid und kümmert sich auch schon um die Angelegenheit...
Aber jetzt mal ehrlich:
Dieses Jahr habe ich den Ofen vielleicht einmal angefeuert, aber das Wetter....
die Backstube im Haus habe ich mir nicht umsonst eingerichtet
und jetzt sowas, ich verstehe die Welt nicht mehr.......
 

Anhänge

  • hbo.jpg
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Willkommen in Deutschland! Viel Glück und lass dich nicht unterkriegen!!!
Beste Grüße
Flomo
 
Hat noch keiner einer Ärger bekommen wegen seines Bauwerkes im Garten?
Oder habt ihr alle eine Baugenehmigung eingeholt mit Zustimmung der Nachbarn?
Gewünscht sind hier Erfahrungs- und Erlebnissberichte und vor allem eine rege Diskussion !!
 
Irgendwie hab ich das Gefühl daß es da stark von der Auslegung des Beamten abhängt :-(
Meine Eltern haben sich letztes Jahr eine Faßsauna mit Holzofen in den Garten stellen wollen. Zur Sicherheit hat mein Vater dann halt am Bauamt nachgefragt, eben weil da ein Holzofen drin ist,... Erst mal wußte der Herr vom Bauamt überhaupt nicht wie er mit der Situation umgehen soll weil es sowas noch nie gab. Dann versuchte er sich über ein Netzwerk mit anderen Bauamtsmitarbeitern auszutauschen wobei auch nichts rauskam. Irgendwann hat man sich dann darauf geeinigt daß es okay ist die Faßsauna aufzustellen und weil das Ofenrohr gerade nach außen geht muß auch kein Schornsteinfeger kommen. Wäre nur ein Bogen im Rauchrohr müßte man wieder mit Feuerstättenbeschau und Schornsteinfeger sprechen.
Ich hoffe daß sich das schnell und unkompliziert bei Dir lösen läßt aber es zeigt auch recht gut daß man zur Sicherheit vorher am Amt vorbeischauen sollte.
Schöne Grüße,
Günther
 
...nachträgliche Genehmigung beim Landratsamt einholen..(mit Plänen und vieleicht auch Statik usw.) mußt mal einen Architekten fragen,kostet aber etwas nicht unterkriegen lassen,wenn die vom Amt alles schriftlich haben sind sie zufrieden und warden dir den HBO genehmigen.
Gru0 Mike
 
Das ist ärgerlich!

An deiner Stelle würde ich mal genau nachrechen (lassen) wie sich das mit dem Brutto-Rauminhalt verhält.
Der wird m.W. nach einer DIN-Regel berechnet und wird in unterschiedliche Bereiche unterteilt (vollständig umschlossen und überdeckte Teile, nicht in voller Höhe umschlossene aber überdeckte Bauteile, nicht überdeckte Bauteile) Vielleicht kommst du ja so unter die 40 m3 oder kannst das "Nebengebäude" entsprechend anpassen (rechte Überdachung weg), so dass es genehmigungsfrei bleibt.

Viel Erfolg!
 
Nach Deinem Beitrag vom April diesen Jahres ist das Problem doch nicht neu, oder ?
http://www.grillsportverein.de/forum/threads/ist-ein-lehmbackofen-eine-feuerstaette.258553/
Das Gespräch mit dem Bauamt wäre doch schon lange fällig gewesen.
Ansonsten meine völlig subjektiven und persönlichen Bemerkungen zu den Begriffen im Anschreiben:
Eine Feuerstätte ist eine ortsfeste Anlage oder Einrichtung in oder an einem Gebäude, die dazu bestimmt ist, durch Verbrennung Wärme zu erzeugen.
Dein Ofen ist eben "in oder an" einem Gebäude.
Denn das Objekt ist auch ein "Gebäude", weil es laut Bauordnung:
Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
..............eine selbständig benutzbare bauliche Anlage ist und Deinen Ofen als Sache schützt.
Dann haben wir den § 62 mit folgendem Teil-Inhalt:
Sonstige genehmigungsfreie Baumaßnahmen
(1) 1 Keiner Baugenehmigung bedarf die Errichtung
1.von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1, 2 und 3, auch mit Räumen für freie Berufe nach § 13 der Baunutzungsverordnung, in Kleinsiedlungsgebieten sowie in reinen, in allgemeinen und in besonderen Wohngebieten, wenn die Wohngebäude überwiegend Wohnungen enthalten,

2. von sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 in Gewerbegebieten und in Industriegebieten,

3. von baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, in Gewerbegebieten und in Industriegebieten und

4.von Nebengebäuden und Nebenanlagen für Gebäude nach den Nummern 1 und 2,
Du hast also ein Nebengebäude "für Gebäude nach den Nummern 1 und 2," errichtet, welches anscheinend weniger als 40 m³ hat, aber eine ortsfeste Feuerstätte beherbergt. Dadurch wäre es also genehmigungspflichtig gewesen.
http://www.nds-voris.de/jportal/?qu...l=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BauO
Allerdings wird im Anhang nochmals explizit definiert:
Anhang (zu § 60 Abs. 1)
Verfahrensfreie Baumaßnahmen
2. Feuerungs- und sonstige Energieerzeugungsanlagen


2.1 Feuerungsanlagen, freistehende Abgasanlagen jedoch nur mit nicht mehr als 10 m Höhe,
Darauf könnte man sich natürlich auch beziehen, denn eindeutig ist sowas nicht ......
Außerdem schau noch mal in die "alte" Bauordnung von Niedersachsen, denn Du hast ja gebaut, als gerade die neue beschlossen und Gesetz wurde.

Auf jeden Fall reden, Gespräch suchen und fragen, wie der rechtmäßige Zustand hergestellt werden kann.
Meine Meinung als ehemaliger Bauamts-Mitarbeiter .... ;)
 
Die Sache liegt beim Schornsteinfeger. Er kann entscheiden, ob es ein Gebäude mit Feuerstätte ist, oder ein überdachter Grill, der nicht genehmigungspflichtig ist.
Ich hatte da mal eine Diskussion mit unserem Schlotfeger, im Normalfall folgt das Bauamt der Empfehlung des Schlotfegers.

Zusätzlich spielen hier natürlich noch kommunale Unterschiede mit, was in Bayern erlaubt ist, braucht nicht für Niedersachsen zu gelten.
 
Das ist ärgerlich!

An deiner Stelle würde ich mal genau nachrechen (lassen) wie sich das mit dem Brutto-Rauminhalt verhält.
Der wird m.W. nach einer DIN-Regel berechnet und wird in unterschiedliche Bereiche unterteilt (vollständig umschlossen und überdeckte Teile, nicht in voller Höhe umschlossene aber überdeckte Bauteile, nicht überdeckte Bauteile) Vielleicht kommst du ja so unter die 40 m3 oder kannst das "Nebengebäude" entsprechend anpassen (rechte Überdachung weg), so dass es genehmigungsfrei bleibt.

Viel Erfolg!
Bringt nix, da er eine Feuerstätte darin betreibt, siehe Bauordnung:
Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m3 - im Außenbereich nicht mehr als 20 m3 - Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken noch dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen,
 
ist es denn wirklich nicht rechtskonform

Gemäß der zitierten Bauordnung ist es nicht rechtskonform, weil nicht genehmigt. Wie schon andere geschreiben haben, würde ich an Deiner Stelle versuchen, nachträglich eine Baugenehmigung zu erwirken, weil ansonsten der Rückbau wohl unumgänglich ist. Eine nachträgliche Beugenehmigung mit gleichzeitigem Strafobolus hat meiner Erfahung nach aber gute Chancen, weil es ein bisschen Geld ins Stadtsäckel bringt.

Viel Glück und gute Nerven!

Viele Grüße
Gerhard

PS: Und keep cool! Bauämter sitzen an einem verdammt langen Hebel. ;)
 
Hallo Zusammen,

ich hab eine ähnliche Aktion (in BaWü) im letzten Jahr hinter mich gebracht. Ging um eine Vogelvoliere. Bei uns gibt es keine nachträgliche Genehmigung mehr. Am Ende des Tages war Rückbau die Lösung. Bei uns im Kreis werden in der Zwischenzeit sehr viele "Bauten" wieder rückgebaut. Die Argumentation seitens Amt ist, dass besser Verdienende eine "Strafe" einfach so bezahlen und der Bau stehenbleibt, nicht so gut Betuchte können sich ggf. die Strafe nicht leisten, aus diesem Grund Rückbau für alle. Wobei ich am Ende mit dem Verantwortlichen vom Amt eine Lösung (Erweiterung der bestehende Gartenhütte) gefunden habe.

Gruß
 
Hallo Zusammen,
Es gibt nach meinen Recherchen nur in Brandenburg (wo ich wohne) und in Niedersachsen eindeutige Vorschriften. Leider kenne ich diese auch nicht genau.
Ich habe folgendes herausgefunden: Feuerstätten sind genehmigungspflichtig wenn Sie einen Brennwert von >300 KW erzielen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein HBO der im Bau sich befindet 300 KW Heizleistung hat wenn meine Gaszentralheizung im Haus gerade mal 24 KW hat. Es geht dabei um die Feuerstättenverordnung meiner Meinung nach und nicht wegen der Bauordnung.
 
Hallo,

in der Tat war für das o.g. Vorhaben eine Baugenehmigung nötig.
sicherlich ist die einfachste Lösung eine nachträgliche Baugenehmigung einzuholen. Kostet nur die doppelte Gebühr der sonst einfachen. Bei Rohbaukosten von etwa 1000,- Euro kein Ding. Wenn nicht an der Grundstücksgrenze ( Abstandsfläche 3m/ oder Übernahme durch Baulast auf Nachbargrundstück) gebaut wurde kein Problem der Nachgenehmigung. Außer das Teil steht im Außenbereich, dann wird es problematisch/unmöglich. Eine formell illegale Bebauung kann man immer heilen. Eine materielle illegale dagegen nicht. Bei uns wird das so gehandhabt.
Wäre die Hütte ohne Feuerstätte, wäre sie genehmigungsfrei gewesen.

Grüße Sven
 
Nochmal ich,

dazu kommt noch, dass Abgasanlagen (Schornstein) einen bestimmten Mindestabstand zu anderen Öffnungen von Gebäuden haben müssen. Abstand weiß ich jetzt nicht, aber ich glaube es waren mal 15 Meter.
Im übrigen geht die Baubehörde nicht rum und sucht nach illegal errichteten Bauten, sondern die Bauaufsicht prüft nach Anzeige.

Grüße nochmal
Sven
 
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