Spätestens nach der Hälfte steigt der Nichtjurist aus.
Interessant ist der ganze Quatsch mit dem Schornsteinfeger und BImSchG und dann der Feststellung, dass das gar nicht zutrifft, der Betreiber aber trotzdem Auflagen erfüllen muß.
Der Kläger versucht, alle Möglichkeiten der Verhinderung - egal wie hanebüchen oder fristverfallen - auszunutzen.