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Kaufberatung Napoleon bis 1000€

Hallo zusammen,

Der Grill ist angekommen und eigentlich macht er nen super Eindruck. Allerdings sind mir einige Kratzer am seitlichen Edelstahl, und ein Silikonfleck aufgefallen. Müsste auf den Hochglanzpolierten Seiten nicht eigentlich eine Schutzfolie sein? Und am Batteriefach für die Knöpfe waren 3 von 4 Scharnierhaken abgebrochen.

Ein paar der Kratzer in den Bildern. Hoffe man erkennt was

Wie würdet ihr Vorgehen? Beim Onlineshop reklamieren? Wäre es b-Ware wäre ich absolut zufrieden aber für ein neugerät für über 1000 Euro? ... Hm

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Die Edelstahl- / Hochglanzflächen müssten mit einer weißen Schutzfolie beklebt sein. Die Kratzer sind auch nicht normal.

Für mich sieht der so aus, als ob der schon mal aufgebaut gewesen wäre ... vielleicht ein Rückläufer ... könnte man nach der "Spurenlage" vermuten. Wenn du den behalten willst, dann aber nur mit kräftigem Nachlass, bzw. extra Zubehör. Und defekte Teile wie Batteriefach natürlich ersetzen.
 
Ist halt schon halb aufgebaut jetzt. Ansich stört mich das nicht beim Grillen aber ja ich denke ich Versuche es da Nachlass rauszuhandeln. Was denkst du wieviel sollte da mindestens drin sein?
 
Ist halt schon halb aufgebaut jetzt. Ansich stört mich das nicht beim Grillen aber ja ich denke ich Versuche es da Nachlass rauszuhandeln. Was denkst du wieviel sollte da mindestens drin sein?
Würde ich auf jeden Fall reklamieren. Entweder Retour und neuen verlangen (auch wenn er bereits aufgebaut ist) oder wie du schreibst Nachlass und/oder Zubehör verhandeln.
 
Die Edelstahl- / Hochglanzflächen müssten mit einer weißen Schutzfolie beklebt sein. Die Kratzer sind auch nicht normal.

Für mich sieht der so aus, als ob der schon mal aufgebaut gewesen wäre ... vielleicht ein Rückläufer ... könnte man nach der "Spurenlage" vermuten. Wenn du den behalten willst, dann aber nur mit kräftigem Nachlass, bzw. extra Zubehör. Und defekte Teile wie Batteriefach natürlich ersetzen.
Sehe ich ganz genauso...ich würde 20% Nachlass verlangen oder einen neuen...
 
Ich glaube, dass das Thema "Nachlass" schwieriger umzusetzen ist, als das "Einfordern von Kulanz" in Form von wertigem Zubehör (150 € - 200 €). Dir fehlt ja noch eine Roti. Wie sieht es mit Abdeckhaube und Gussplatte aus.
 
Hm also Verkäufer hat mir jetzt geantwortet dass der Grill neu und Originalverpackt sei und dass die Schutzfolien wohl Standardmäßig vom Hersteller bei der Vormontage abgezogen würden ... Meine Schäden wurden an Napoleon weitergegeben soll aber dauern...
 
Hm also Verkäufer hat mir jetzt geantwortet dass der Grill neu und Originalverpackt sei und dass die Schutzfolien wohl Standardmäßig vom Hersteller bei der Vormontage abgezogen würden ... Meine Schäden wurden an Napoleon weitergegeben soll aber dauern...
Lass dich nicht abspeisen von wegen an Napoleon weitergegeben.
Der Händler und nur der ist DEIN Ansprechpartner. Was er dann mit Napoleon macht, ist nicht deine Sache.
Ich sehe es wie @fjm, sieht nach Rückläufer oder schon mal aufgebaut aus.
Bei dem Lex, den ich im letzten Jahr für einen Freund bestellt, aufgebaut und angegrillt habe, waren noch die kompletten Schutzfolien drauf....
 
Hm also Verkäufer hat mir jetzt geantwortet dass der Grill neu und Originalverpackt sei und dass die Schutzfolien wohl Standardmäßig vom Hersteller bei der Vormontage abgezogen würden ... Meine Schäden wurden an Napoleon weitergegeben soll aber dauern...
Kann das jemand bestätigen? Bei mir waren an vielen Teilen die Folien drauf, bei nahezu allen anderen Gerätschaften mit ähnlicher Konstruktionsweise sind die normalerweise auch bis zum Endkunden drauf?
Unabhängig davon - BGB ab §433, falls du mehr Druck machen willst. Du hast deinen juristisch relevanten Kaufvertrag mit dem Händler, Napoleon hat damit erstmal garnichts zu tun.
 
..... und da du online gekauft hast (nehme ich mal an), hast du innerhalb von 14 Tagen uneingeschränktes Rückgaberecht. Danach wird es zumindest etwas schwieriger. Deshalb „spielen“ einige gern auf Zeit.
Ich würde den Händler anrufen und ihm 2 Möglichkeiten lassen:
entweder Abholung und neu liefern (und zwar asap), oder aber Nachlass in Form von Zubehör oder Rückerstattung - ebenfalls asap. Auf eine Diskussion von wegen Herstellerkontakt usw. würde ich mich erst gar nicht einlassen.
 
Vielen Dank für eure Einschätzungen! Da habe ich jetzt ja jedenfalls ein paar Argumente in der Hand.

Der Händler meinte jetzt noch ich könne den Grill bis zur Klärung ganz normal Weiterverwenden... Einerseits will ich das Teil endlich einweihen, andererseits hab ich aber irgendwie Schiss dass mir dann daraus nacher doch noch ein Strick gedreht wird.
 
Vielen Dank für eure Einschätzungen! Da habe ich jetzt ja jedenfalls ein paar Argumente in der Hand.

Der Händler meinte jetzt noch ich könne den Grill bis zur Klärung ganz normal Weiterverwenden... Einerseits will ich das Teil endlich einweihen, andererseits hab ich aber irgendwie Schiss dass mir dann daraus nacher doch noch ein Strick gedreht wird.
Das solltest du lassen, im besten Fall zieht er x % ab für die Benutzung, im schlechtesten Fall lehnt er jede Reklamation genau aus diesem Grund ab. Ich sehe es genauso wie @Jeverschluck,

Selbst wenn du warten musst, das wäre mir zu heikel. Ich würde den Grill jetzt nicht mehr anfassen bis das geklärt ist.
Gruß
Marc
 
Der Händler meinte jetzt noch ich könne den Grill bis zur Klärung ganz normal Weiterverwenden..
Da wäre ich sehr vorsichtig.
1. die Widerspruchsfrist läuft ab und dann bleibt nur nur noch der Gewährleistungsfall. Im Gewährleistungsfall kannst Du den Grill nicht mehr einfach zurückgeben, da der Verkäufer ein sog. Nachbesserungsrecht im Rahmen der Gewährleistung hat. Da bleibt es dann dem Händler überlassen wie er das regeln will - Deine Ansprüche sind dann erstmal zweitrangig (und ggf. brauchst Du einen Anwalt um diese später durchzusetzen).
2. Eine Nachbesserung kann sich unendlich lange hinziehen (hängt davon ab was der Verkäufer machen will).
3. Da ja ggf. der Grill einwandfrei funktionieren könnte, wäre eine Nachbesserung auch nur mit der Bereitstellung der defekten Komponenten (Batteriefach) genüge getan. Ein Preisnachlass oder Ersatz mit kostenlosem Zubehör ist dann nicht mehr durchzubekommen.
4. Du hast sehr viel Geld für den Grill bezahlt und da sollte man ein einwandfreies Gerät bekommen - das ist hier nicht der Fall.
5. Ggf. wird Dir, wenn Du den jetzt benutzt, später sogar noch was vom Preis abgezogen - nicht drauf einlassen und Finger weg bis das geklärt ist.


Ich bin kein Anwalt, aber ich hatte erst kürzlich einen ähnlichen Fall bei mir (nicht mit Grill). Hier war ich auch so "kulant" gegenüber dem Händler und habe versucht das Problem selbst mit Hilfe des Herstellers zu lösen. Ab dem Zeitpunkt wo klar war dass das Gerät einen Defekt hat, hat der Händler die Rückgabe abgelehnt, da ja die Widerspruchsfrist abgelaufen war. Ich sllte das Gerät einschicken was ich auch gemacht habe. Mehrfaches Hin und her - der Verkäufer hat alles an Einigungsmöglichkeiten abgelehnt, obwohl die Sache rechtlich klar für mich war. Solange sich der Händler dann aber quer stellt bleibt nur noch der Anwalt.
Letztendlich habe ich 18 Wochen auf ein Ersatzgerät gewartet, keinen Preisnachlass o.Ä. bekommen, mir zwischenzeitlich ein anderes Gerät gekauft - ich habe das ja benötigt.

Ich würde mit dem Händler nochmal telefonieren - ihm klar sagen dass was ich erwarte.
Der Grill mag originalverpackt gewesen sein - neu war dieser bei den Bildern definitiv nicht. Das sieht extrem nach schonmal aufgebaut aus.
Neu von Napoleon sieht anders aus...
 
Ich persönlich würde mein 14tägiges Widerrufsrecht nutzen, dann bist du erstmal raus und der Händler kann sich nicht durch Verzögerung/Nachbesserung rausstehlen. Wenn du und er sich dann auf einen Widerruf des Widerrufs aufgrund von Zugabe X einigen, dann...
 
Ich würde ohne zu zögern von meinem 14 tägigen umtauschrecht Gebrauch nehmen. Man ärgert sich doch über Macken im Nachhinein. Bisschen Geld weniger oder nicht.
Bei meinem Napoleon gab es auch Probleme und da hat der Grillshop Napoleon angeschrieben und Napoleon hat den Servicemechaniker zu mir geschickt.
 
Ich habe meinen Lex auch vor 3 Wochen bei dem Shop gekauft. Bei mir ging zum Glück alles glatt. Wenn der Grill original verpackt ist und so aussieht, kann der Händler zwar nichts dafür, ist aber trotzdem in der Verantwortung.
Vielleicht hat das Argument vom 14-tägigen Rückgaberecht das richtige Gewicht. Der Händler bekommt dann einen nicht mehr original verpackten Grill mit deutlichen optischen Macken zurück und hat keinen Umsatz.
Du musst auch klären, wer die Rücklieferung organisieren muss für den Fall, dass der Händler stur bleibt. 14 Tage sind kurz.
 
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