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Kühlproblematik bei Vereinsfesten o.ä.

sturmei83

Metzger
10+ Jahre im GSV
Servus Kameraden,

ich hoffe, bei euch eine entsprechende Experteninfo zu bekommen. Hab die Suchen schon bemüht, aber nichts zufriedenstellendes gefunden.

Ich hab bei verschiedenen (Vereins-)Festen bei mir im Ort das Problem, eine ausreichende Kühlung für Grillfleisch (mariniert) und Grillwürstl (gebrüht) oder auch Käse, Geräuchertes zu schaffen. Kühlmöglichkeiten durch Brauereien (Kühlschränke, Kühlwägen) werden nur noch seltenst dafür zur Verfügung gestellt und bergen auch das Problem, dass Lebensmittel nicht zusammen mit Getränke gelagert werden sollten.

Ich hätte nun einen separaten, neuen Kühlanhänger in Aussicht, der mit seiner Kühlleistung eine Temperatur von 6° schafft. Ist diese Temperatur für die Lagerung am Tag des Verbrauches ausreichend? Fleisch, Würstl etc. werden gekühlt angeliefert, müssen also nicht runtergekühlt werden, sollten also nur vor "Erwärmung" geschützt werden.

Wie sind eure Meinung, Erfahrungen dazu bzw. kann mir vielleicht wer die entsprechenden Stellen in Vorschriften nennen?

Danke und Gruß
Hans
 
Hallo,

Da gelten Länderregeln, als Beispiel hab ich dir mal einen Auszug aus dem Saarland beigefügt:
http://www.lmk-saar.de/fachbeitraege/090624190638.pdf

6 Grad sind für Frischfleisch noch OK. Gesetzlich sind mind. 7 Grad vorgeschrieben. Ich würde eher Richtung 4 Grad gehen, da hast du noch toleranz, wenn die Türe mal etwas länger aufsteht, oder es sehr warm draussen ist.

Grüssle
 
Einige meiner Bekannten sind in der Freiwilligen Feuerwehr und die richtet einmal im Jahr ein Grillfest aus. Da werden Nackesteaks und Grillwurst vergrillt.
Die haben auch nichts anderes wie einen Kühlwagen, bzw. zwei davon. Wie Du schon geschrieben hast, einen für Fleisch und einen für Getränke.
Ich glaube nicht das die tiefer runterkühlen als 5-7 Grad. Bei uns in der Schulmensa sind im Kühlraum 4-5 Grad.
Also mit 6 ist man wohl schon weit vorne.
 
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